Am 11. Juli 2017 stimmte die Werchowna Rada über den Entzug der parlamentarischen Immunität von fünf Abgeordneten ab. Drei Abgeordneten wurde ihre Immunität entzogen, zwei Anträge gegen junge Abgeordnete erhielten nicht genug Stimmen und waren damit nicht erfolgreich. Wir dokumentieren hier sämtliche Fälle des Entzugs der parlamentarischen Immunität seit der Revolution der Würde. Wie die Tabelle unten zeigt, ist der Immunitätsentzug in letzter Zeit zu einer verbreiteten Praxis geworden. In den letzten vier Jahren gab es zehn solche Fälle, während in den zwanzig Jahren zuvor nur neun stattgefunden haben. Ähnlich wie zu Kutschma-Zeiten (vier Fälle), wird den Abgeordneten unter Poroschenkos Präsidentschaft vor allem Korruption vorgeworfen. Zum Vergleich: Zu Janukowitsch-Zeiten (drei Fälle) war die unfreiwillige Abgabe der parlamentarischen Immunität in erster Linie politisch motiviert und wurde nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern vom Obersten Gericht der Ukraine gefordert.
Derzeit wird die Immunität entweder jungen und dementsprechend unerfahrenen bzw. nicht gut vernetzten Abgeordneten entzogen oder der "alten Garde" aus der ehemaligen Partei der Regionen. In drei der zehn Fälle spielte dabei die neue Antikorruptionsbehörde NABU die entscheidende Rolle (z. B. im Fall Onischtschenko und in der sog. Bernstein-Affäre). Die Bilanz dieser Fälle bleibt aber bescheiden: Drei der zehn Abgeordneten der ehemaligen Partei der Regionen (Klujew, Zarjow, Onischtschenko) haben das Land bereits verlassen, nach ihnen wird bisher erfolglos gefahndet. Die weiteren drei Abgeordneten (Novinksij, Melnitschuk, Mosijtschuk) üben ihre Abgeordnetenfunktionen weiter aus. In diesen Fällen war der Entzug der Immunität vor allem politisch motiviert und wurde in einem Fall sogar durch das Oberste Gericht storniert. Nur in den jüngsten vier Fällen sind die Ermittlungen in vollem Gange. In einem Fall wurde sogar der Versuch einer Flucht ins Ausland unterbunden.
Trotz der Häufigkeit des Entzugs der parlamentarischen Immunität stellt diese Praxis keinen echten Kampf gegen Korruption dar. So wird sie höchst selektiv gegen Abgeordnete angewendet, um Forderungen aus der Zivilgesellschaft entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben zwei Parteien – Vaterland und Selbsthilfe – im Vorfeld der Parlamentswahlen 2014 versprochen, die parlamentarische Immunität abzuschaffen. Das Thema wurde später auch vom Präsidenten Poroschenko zur Priorität erklärt. Seitdem hat das Parlament bereits zweimal über Gesetze zum Entzug der parlamentarischen Immunität abgestimmt (im Februar 2015 und im Oktober 2017, s. den
Katerina Bosko, Redaktion der Ukraine-Analysen