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Kommentar: Europäische Werte versus Kriegslogik in der Ukraine | Ukraine-Analysen | bpb.de

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Kommentar: Europäische Werte versus Kriegslogik in der Ukraine

Katerina Bosko Bremen Von Katerina Bosko

/ 5 Minuten zu lesen

Zu den Zuständigkeitsbereichen des IStGH gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Eine Stellungnahme des Sicherheitsrats zeigt, dass die ukrainische Regierung den IStGH als zusätzliches Instrument im Kampf gegen Russland wahrnimmt. Die Frage der Menschenrechte tritt somit in den Hintergrund.

Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (© picture-alliance/dpa)

Anfang Februar 2015 haben Diskussionen in der Werchowna Rada über zwei Gesetzentwürfe gezeigt, dass die europäischen Werte in der Ukraine der Kriegslogik unterstellt werden. Zum einen hat das Parlament am 4. Februar mit 271 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) "in Bezug auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Militärverbrechen durch höhere Beamte der Russischen Föderation und die Führer der terroristischen Organisationen der DPR und LPR" anerkennt. Zum anderen wollte die Regierung ein restriktives Mediengesetz verabschieden, das aber dank des Widerstands der Oligarchen letztendlich abgelehnt wurde.

Die Resolution über den Internationalen Strafgerichtshof

Die IStGH-Resolution stellt einen Kompromiss dar. Auf der einen Seite hat sich die ukrainische Regierung im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der EU (Art. 8) dazu verpflichtet, das Römische Statut des IStGH zu ratifizieren. Auf der anderen Seite will Kiew sich der Gerichtsbarkeit des IStGH nicht vollständig unterwerfen. Das würde nicht zuletzt seinen Handlungsspielraum bezüglich des Militärkonflikts im Osten stark einschränken.

Zu den Zuständigkeitsbereichen des IStGH gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Das Römische Statut bietet somit eine internationale Rechtsordnung, um Personen wegen schwerwiegender Verletzungen von Menschenrechten auf internationaler Ebene strafrechtlich zu verfolgen. Die Ukraine hat das Statut schon im Jahr 2000 unterzeichnet, es allerdings nicht ratifiziert. Im Jahr 2001 entschied das Verfassungsgericht der Ukraine, dass das Dokument der ukrainischen Verfassung widerspricht. Argumentiert wurde vor allem, dass es die staatliche Souveränität einschränkt. Vorschläge, die Verfassung der Ukraine in puncto Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IStGH zu ändern – etwa im Mai 2014 und jetzt erneut im Januar 2015 –, sind gescheitert.

Die Ukraine hat allerdings einen Umweg gefunden. Noch im Februar 2014 hat die Werchowna Rada eine Resolution verabschiedet, in der sie die Gerichtsbarkeit des IStGH nur für den Zeitraum vom 21. November 2013 bis zum 22. Februar 2014, also für die Zeit der Euromaidan-Proteste, anerkennt. Heute hat das Parlament die gleiche Praxis wie vor einem Jahr angewendet: Die Gerichtsbarkeit des IStGH wurde wieder nur zum Teil anerkannt und nur in Fragen, bei denen die Schuld der pro-russischen Separatisten oder Russlands zu beweisen sein sollte. Um seine Position zu bekräftigen, hat das Parlament am 27. Januar 2015 in einer Resolution die Russische Föderation als Aggressor und die Volksrepubliken "DNR" und "LNR" als terroristische Organisationen gebrandmarkt. Die Wirksamkeit der neuen IStGH-Resolution bleibt allerdings zweifelhaft. Klagen gegen russische Staatsbürger sind vergeblich, weil Russland das Römische Statut des IStGH nicht ratifiziert hat. Es ist absehbar, dass es den IStGH auch in Zukunft ablehnen wird. Und auch die Bemühungen des ukrainischen Außenministeriums, "DNR" und "LNR" international als Terroristen einzustufen, waren bisher erfolglos.

Offiziell wurde die Position Kiews in einer Stellungnahme des Nationalen Sicherheitsrats der Ukraine erklärt. Die selbstgestellte Frage, ob die Ukraine den Internationalen Strafgerichtshof als Antwort auf die russische Aggression bräuchte, beantwortete der Rat negativ: Vielmehr könne Russland den IStGH als Propaganda oder diplomatisches Druckmittel verwenden, sollte die Ukraine das Statut ratifizieren. Laut Sicherheitsrat gibt es dafür bereits Präzedenzfälle. Als Beispiel wurden Klagen von in Südossetien wohnhaften russischen Staatsbürgern gegen die georgische Regierung nach dem Krieg 2008 genannt. Georgien habe ein Statut ratifiziert und Russland nicht, so dass entsprechende Klagen gegen die russische Regierung unmöglich gewesen seien.

Die Stellungnahme des Sicherheitsrats zeigt, dass die ukrainische Regierung den IStGH als zusätzliches Instrument im Kampf gegen Russland wahrnimmt. Die Frage der Menschenrechte tritt somit in den Hintergrund. Nichtsdestoweniger nutzen manche Politiker wie etwa Julia Timoschenko und ihre Partei Vaterland die Gelegenheit, um sich zugunsten der Menschenrechte zu positionieren, und fordern die vollständige Ratifizierung des Römischen Statuts. Die neuen Abgeordneten aus der Zivilgesellschaft sind ebenso dafür. Schließlich haben 155 Abgeordnete (jedoch nicht Timoschenko) einen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung in der Frage des IStGH ins Parlament eingebracht. Von den Koalitionspartnern hat sich nur die Volksfront Jazenjuks (82 Abgeordnete) kaum an der Sammlung der Unterschriften für diesen Gesetzentwurf beteiligt. Der Wille, das Römische Statut vollständig zu ratifizieren, ist also im Prinzip da. Die "menschenrechtsfreundlichen" Gruppen können sich im Parlament aber nicht durchsetzen, vor allem weil sich Kriegsbefürworter wie etwa die Volksfront dagegen wehren.

Der gescheiterte Gesetzentwurf zur Einschränkung der Medienfreiheit

Ein ähnliches Beispiel der herrschenden Kriegslogik liefert der Versuch, die Medienfreiheit wegen des Informationskriegs mit Russland einzuschränken. Mitte Januar hat die Partei Volksfront einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die Befugnisse des Nationalen Rats für Radio und Fernsehen in Fragen des vorübergehenden Lizenzentzugs für einzelne Sender erweitern sollte. Das Gesetz sah auch Bußgelder für die mediale Verbreitung von Aufrufen zum Staatsstreich, zur Änderung der Staatsgrenzen der Ukraine, zu Krieg, Völkermord, Terroranschlägen und zur Gründung von Terrorgruppen vor.

Anders als bei der IStGH-Abstimmung konnten sich die Kriegsbefürworter nun aber nicht durchsetzen, weil die Oligarchen sofort eine Gegenkampagne starteten. Fast alle großen Mediengruppen, die den ukrainischen Oligarchen gehören, haben öffentlich Kritik geäußert – Inter (im Besitz von Dmytro Firtasch), Media Group Ukraine (Rinat Achmetow) und Star Light Media (Wiktor Pintschuk). Nur "1+1 Media" von Ihor Kolomojskyj hat nicht Position bezogen. Außerdem haben drei ehemalige Präsidenten der Ukraine einen Brief veröffentlicht, in dem sie vor der Abkehr von der europäischen Integration und der Hinwendung zur Diktatur warnen. Im Endeffekt wurde das Gesetz am 3. Februar mit 189 Stimmen abgelehnt, 226 Stimmen wären zu seiner Annahme nötig gewesen. Nicht abgestimmt haben etwa die Hälfte der Abgeordneten des Blocks Poroschenko, zwei Drittel der Partei Selbsthilfe, der Oppositionsblock und, fast vollständig, die Parteien von Julia Timoschenko und Oleh Ljaschko.

Das gescheiterte Gesetz ist jedoch nur eine von mehreren Initiativen der Volksfront. In einem anderen Gesetzentwurf vom 15. Januar 2015 wollte sie die Beteiligung Russlands am Grundkapital inländischer Sendeanstalten verbieten. Der Vorschlag war von Anfang an gegen den Sender "Inter" konzipiert, dessen Aktien zu 29 % dem russischen "Ersten Kanal" gehören. Der Gesetzentwurf wurde am 27. Januar aber nicht in die Tagesordnung des Parlaments aufgenommen. Am 3. Februar haben die Eigentümer von Inter – der Gas-Oligarch Dmytro Firtasch und der ehemalige Leiter von Janukowitschs Präsidialadministration Serhij Ljowotschkin – die russischen Aktien eilig angekauft. Auch dieser Gesetzesvorschlag ist somit gescheitert. Erfolgreich war aber eine weitere Gesetzesvorlage zu einem ähnlichen Thema, die das Verbot von Filmen über russische Soldaten und Polizisten vorsieht. Mit 259 Stimmen hat das Parlament am 5. Februar sogar die schärfere Variante der Vorlage verabschiedet – verboten sind nun nicht nur die Filme, die russische Sicherheitsbehörden oder die Armee in einem positiven Licht darstellen, sondern auch alle Filme aus der Russischen Föderation, die nach dem Jahr 2014 produziert wurden. Im Endeffekt hat sich die Volksfront also doch durchgesetzt, wenn auch in anderer Form als gedacht.

Schlussfolgerung

Beide Beispiele machen deutlich, wie weit die ukrainischen Politiker noch von den europäischen Werten entfernt sind. Weder Menschenrechte noch Medienfreiheit werden in der Ukraine vollständig geachtet, solange der Militärkonflikt im Osten der Ukraine andauert. Für ein hybrides Regime wie die Ukraine ist es typisch, weder vollständig demokratisch noch vollständig autoritär zu handeln. Untypisch ist jedoch der derzeitige Krieg. Unter den Parolen der nationalen Sicherheit kann sich schleichend eine Autokratisierung des Landes vollziehen. Bisher hat sich das Parlament solchen Tendenzen widersetzt und es wird sich ihnen wahrscheinlich auch weiterhin widersetzen. Die Machtkämpfe nehmen aber Zeit in Anspruch, die für Reformen dann einfach nicht mehr da ist.

Fussnoten

Katerina Bosko (geb. Malygina) ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen und Redakteurin der Online-Zeitschrift "Ukraine-Analysen". Zugleich schreibt sie ihre Doktorarbeit über die Instrumentalisierung der Diskurse in der ukrainischen Gaspolitik.