Memorandum über die Erfüllung des Protokolls der Ergebnisse der Beratungen der Trilateralen Kontaktgruppe über gemeinsame Schritte zur Umsetzung des Friedensplans des Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, und der Initiativen des Präsidenten Russlands, Wladimir Putin.
Da der Text nur im russischen Original verfügbar ist, folgt eine inoffizielle Übersetzung für die Ukraine-Analysen.
Zur Umsetzung von Punkt 1 des Protokolls der Ergebnisse der Konsultationen der Trilateralen Kontaktgruppe über gemeinsame Schritte zur Umsetzung des Friedensplans des Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, und der Initiativen des Präsidenten Russlands, Wladimir Putin (unterschrieben in Minsk, Belarus, am 5. September 2014), hat die Trilaterale Kontaktgruppe, die aus Vertretern der Ukraine, der Russischen Föderation und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie aus Vertretern einzelner Distrikte der Regionen Donezk und Luhansk besteht, Einverständnis über folgende Maßnahmen erzielt, die die Vereinbarung über eine beidseitige Beendigung des Waffeneinsatzes bestätigen sollen.
Die Beendigung des Waffeneinsatzes gilt für alle Parteien.
Alle Parteien müssen Truppenteile und Untereinheiten in der Position vom 19. September 2014 halten.
Der Einsatz jeglicher Art von Waffen und die Durchführung offensiver Operationen sind verboten.
Innerhalb von 24 Stunden nach Beschluss dieses Memorandums müssen beide Seiten alle Waffen mit Kalibern von über 100 mm (mit Ausnahme der unten genannten) bis auf mindestens 15 Kilometer Abstand zur Kontaktlinie zurückziehen, unter anderem auch aus besiedelten Orten. Das wird die Schaffung einer Waffenstillstandszone von mindestens 30 Kilometern erlauben (Sicherheitszone).
Gleichzeitig müssen Artilleriesysteme mit Kalibern von über 100 mm auf den Abstand ihrer maximalen Schussweite zurückgezogen werden. Insbesondere gilt das für diese Systeme: 100-mm-Kanone MT-12 – 9 km; 120-mm-Granatwerfer – 8 km; 122-mm-Haubitze D-30 (2S1 "Gwosdika") – 16 km; 152-mm-2S5 "Giazint-S" (2S3 "Akazia", 2S19 "Msta-S", 2A65 "Msta-B") – 33 km; RSZO 9K51 "Grad" – 21 km; 9K57 "Uragan" – 36 km; 9K58 "Smertsch" – 70 km; RSZO "Tornado-G" – 40 km, RSZO "Tornado-U" – 70 km, RSZO "Tornado-S" – 120 km; taktische Lenkflugkörpersysteme – 120 km.
Die Stationierung von schweren Waffen und Kampftechnik in dem Gebiet zwischen den Orten Komsomolskoe, Kumatschewo, Nowoasowsk und Sachanka ist verboten, die OSZE überwacht dieses Verbot.
Innerhalb der Sicherheitszone ist die Errichtung neuer Minen- und Sprengstoffbarrieren verboten.
Bereits errichtete Minen- und Sprengstoffbarrieren sind abzubauen.
Ab dem Beschluss dieses Memorandums gilt ein Flugverbot für Kampfflugzeuge und ausländische unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) – mit Ausnahme von Drohnen, die die OSZE-Beobachtermission einsetzt – entlang der gesamten Kontaktlinie in der mindestens 30 Kilometer breiten Waffenstillstandszone.
Innerhalb von 24 Stunden nach Beschluss des Memorandums muss eine OSZE-Beobachtermission eingesetzt werden, bestehend aus den Beobachtergruppen der Organisation in der Waffenstillstandszone. Es ist ratsam, das oben genannte Gebiet in Sektoren zu unterteilen, deren Anzahl und Grenzen im Laufe der Vorbereitung der Arbeit der OSZE-Beobachtermission vereinbart werden.
Alle ausländischen Militärkräfte, alle Kampftechnik sowie alle Kämpfer und Söldner werden aus der Ukraine unter OSZE-Überwachung abgezogen.
Teilnehmer der Trilateralen Kontaktgruppe:
Botschafterin Heidi Tagliavini [Unterschrift]
Zweiter Präsident der Ukraine L. D. Kutschma [Unterschrift]
Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine M. Ju. Surabow [Unterschrift]
A. W. Sachartschenko [Unterschrift]
I. W. Plotnizki [Unterschrift]
Minsk, 19. September 2014
Quelle: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Externer Link: http://www.osce.org/home/123806