Am 29. Mai entschied das Verfassungsgericht der Ukraine auf Anfrage der regierenden Partei der Regionen über die Möglichkeit, vor 2015 in Kiew Stadtratswahlen abzuhalten. Die Entscheidung des Gerichts fiel negativ aus; es stützte sich in der Begründung auf ein Gesetz aus dem Jahr 2010, laut dem alle Wahlen zu Stadt- und Regionalparlamenten an einem einheitlichen Termin fünf Jahre nach den Wahlen des Jahres 2010 stattzufinden haben – also im Jahr 2015. In Kiew und Ternopil ergibt sich daraus ein Problem, da in diesen beiden Städten bereits im Jahr 2008 vorgezogene Stadtratswahlen stattgefunden hatten. Nach den gesetzlich festgeschriebenen Legislaturperioden dieser Parlamente enden ihre Befugnisse formal nach fünf Jahren, also in diesem Jahr. In Kiew ist das am zweiten Juni geschehen. Das Urteil des Verfassungsgerichts verlängert nun in einer Ausnahmeregelung die Amtszeit der 2008 gewählten Vertreter bis zu den regulären Wahlen 2015, die dann wieder im zeitlichen Einklang mit den übrigen Regionalwahlen sind. Die Opposition zeigte sich nach dem Urteil entrüstet und sprach von einer Verletzung der Wählerrechte. Arsenij Jazenjuk, Fraktionsführer des Wahlbündnisses Vaterland, bezeichnete die Entscheidung als »politische Bestellung«. Die Partei der Regionen habe aus Angst vor einem möglichen Sieg der Opposition Wahlen verhindern wollen. In der Tat liegt die Partei der Regionen in der Hauptstadt nach Umfragen hinter den drei Oppositionsparteien UDAR, Vaterland und Freiheit abgeschlagen auf dem vierten Platz (s. u.). Die Opposition sieht zudem eine Möglichkeit, das Urteil zu umgehen, da es ausdrücklich nur von regulären Wahlen, die 2015 stattfinden müssen, nicht aber von vorgezogenen Wahlen spreche. Ein weiteres Problem stellt die Frage nach dem Bürgermeister der Stadt dar. Dem 2008 gewählten Leonid Tschernowezkyj hatte Präsident Janukowytsch bereits 2010 per Erlass den Posten des Vorsitzenden der Stadtverwaltung entzogen und Tschernowezkyjs Stellvertreter Oleksandr Popow übertragen. Nachdem Tschernowezkij zwei Jahre lang formaler Bürgermeister ohne echte Kompetenzen gewesen war, entschied er im Juni letzten Jahres, sein Amt niederzulegen, das seitdem kommissarisch von Halyna Hehera ausgeübt wird. Die Partei der Regionen wandte sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts an die Opposition und bot an, im Parlament über vorgezogene Bürgermeisterwahlen zu diskutieren, die das Urteil nicht ausdrücklich für rechtswidrig erklärt hatte. Der Vorsitzende des Kiewer Regionalorganisation der Partei Vaterland, Jurij Odartschenko erklärte jedoch, nur mit einem legitimen – d. h. neu gewählten – Stadtrat könne ein neuer Bürgermeister überhaupt effektiv regieren. Derweil rief die Opposition zu Massenprotesten in der Hauptstadt auf und reichte ein Gesetzesvorhaben über vorgezogene Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen ein – sollte kein Kompromiss gefunden werden, bahnt sich eine erneute Parlamentskrise an.
Dokumentation: Entscheidung des Verfassungsgerichts über Stadtratswahlen in Kiew - Hintergründe und Aktuelles
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