2017 wurde das Amt des Staatspräsidenten zur zentralen Machtposition in der Türkei erhoben, das System der parlamentarisch kontrollierten Regierung abgeschafft.
Die Änderung der türkischen Verfassung, wie sie vom türkischen Volk am 16. April 2017 mit knapper Mehrheit gebilligt wurde, war keine "Änderung", sondern hat einen Systemwechsel eingeleitet, wie ihn die Türkei seit dem Zusammenbruch das Osmanischen Reiches nicht gekannt hat. Die Änderung hat zu einer erheblichen Verschiebung der Kräfte zugunsten der Exekutive, diese wiederum konzentriert auf nur noch eine Person, zu Lasten des Parlaments geführt. Das Militär wird mit dieser neuen Verfassung als machtpolitischer Akteur endgültig verdrängt.
Wahlsystem und Parlament
Die Gesetzgebung steht dem Parlament zu, der 1920 gegründeten "Großen Nationalversammlung der Türkei" ("Türkiye Büyük Millet Meclisi"). Das Parlament hat die Haushaltshoheit
und ist Herr über Krieg und Frieden. Die Abgeordneten – ab 2019 werden es 600 sein, noch sind es 550 – werden in "gleichen, allgemeinen und freien Wahlen gewählt" (Art. 67). Das aktive und seit 2017 auch das passive Wahlalter liegen bei 18 Jahren. Das Parlament arbeitet in den üblichen Ausschüssen. Parlamentsbeschlüsse setzen die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Abgeordneten voraus, Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit (falls in der Verfassung nichts anderes bestimmt ist), mindestens jedoch der Stimmen eines Viertels aller Mitglieder plus eins.
Die Abgeordneten genießen Immunität (dokunulmazlık, Art. 83), die nur mit verfassungsändernder Mehrheit aufgehoben werden kann. Nicht gewählt werden kann, wer wegen ehrenrühriger Straftaten verurteilt worden ist. Ferner dürfen Angehörige der Streitkräfte, Richter, Staatsanwälte, Hochschullehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht gewählt werden. Ausgenommen sind auch beim aktiven Wahlrecht Soldaten, Unteroffiziere und Militärschüler sowie verurteilte und einsitzende Straftäter. Es besteht Wahlpflicht, die aber in der Praxis nicht durchgesetzt wird.
Die Sperrklausel (baraj) von 10 Prozent ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Umgehen kann die Klausel nur, wer sich als unabhängiger Kandidat in einem Wahlbezirk zur Wahl stellt. Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Provinzen erfolgt im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl. Besonders große Provinzen werden nochmals in Wahlbezirke unterteilt. Parteien stellen Listen auf. Nach der Wahl stellt der Hohe Wahlrat, der aus Richtern besteht und auch die Vorbereitung und Durchführung überwacht, fest, welche Parteien die Zehnprozenthürde geschafft haben. Deren Listen nehmen dann am d’Hondt’schen Auszählsystem teil. Auch die unabhängigen Kandidaten werden berücksichtigt. Im Ausland ansässigen türkischen Staatsangehörigen ist die Möglichkeit gegeben, in den Generalkonsulaten oder an den Landesgrenzen zu wählen.
Vakant werdende Abgeordnetensitze werden nicht im Nachrückverfahren, sondern in Zwischenwahlen besetzt, was zu Mehrheitsverschiebungen während der Legislaturperiode, die zurzeit vier und ab 2019 fünf Jahre beträgt, führen kann.
Die parlamentarische Opposition hat innerparlamentarische Beteiligungsrechte in den Ausschüssen. Auch Kontrollrechte stehen dem Parlament zu: Die beiden stärksten Parteien können Gesetze und Präsidialverordnungen innerhalb von 60 Tagen nach deren Bekanntmachung im Amtsblatt im Wege der Anfechtungsklage vor das Verfassungsgericht bringen. Auch kleinere Parteien sind dazu in der Lage, wenn sie ein Fünftel aller Abgeordneten für einen solchen Antrag zusammenbringen.
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten, seine Stellvertreter oder Minister kann das Parlament mit der einfachen Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder einleiten. Klassische parlamentarische Kontrollmöglichkeiten wie ein Misstrauensvotum oder mündliche Befragungen des Präsidenten oder der Minister vor dem Parlament sind mit der Verfassungsreform 2017 entfallen, geblieben ist nur die schriftliche Anfrage, deren Beantwortung aber im Ermessen des Präsidenten bzw. seiner Stellvertreter liegt.
Aktuelle Stimmenverteilung in der Großen Nationalversammlung der Türkei (Parlamentswahl November 2015)
Redaktion: Gereon Schloßmacher, 2017. (*Abweichungen können sich ergeben, da Vakanzen nicht direkt im Nachrückverfahren besetzt werden, sondern durch Zwischenwahlen.)
Gleichzeitig mit dem Parlament wird auch der Staatspräsident gewählt, seit 2014 direkt vom Volk. Einen Kandidaten für dieses Amt aufstellen, dürfen die im Parlament vertretenen Fraktionen sowie alle politischen Parteien, die bei der letzten Parlamentswahl einzeln oder gemeinsam mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten haben. Zum Staatspräsidenten gewählt ist wer im ersten Wahlgang mindestens die Hälfte der abgegeben Stimmen auf sich vereinen konnte. Kann kein Kandidat diese Mehrheit erringen, findet zwei Wochen später ein zweiter Wahlgang statt. An dieser Abstimmung nehmen dann die beiden Kandidaten teil, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
Staatpräsident und Regierung – Zentrum der politischen Macht
An der Spitze der Exekutive steht bis November 2019 noch der Ministerrat (Bakanlar Kurulu). Er besteht aus den Fachministern und dem Ministerpräsident (başbakan), dem Regierungschef. Der Ministerrat bestimmt die Richtlinien der Politik als Kollektivorgan. In der Praxis aber bestimmt schon heute der Staatspräsident die Politik, ab 2019 ist es so auch in der Verfassung vorgesehen. Die Minister stehen weiterhin ihren jeweiligen Ministerien vor, welche wiederum die Spitze der Zentralverwaltung bilden. Sie haben jedoch ab 2019 nur noch die Funktion von politischen Spitzenbeamten, die wiederum durch den Präsidenten nach Belieben ernannt und entlassen werden können. Der Präsident kann dann mit Präsidialverordnung sogar Ministerien schaffen und abschaffen. Neben den Ministern kann der Präsident Stellvertreter in beliebiger Zahl ernennen und entlassen.
In der Türkei war bis 2017 der Ministerpräsident der politisch einflussreichste Amtsträger. Welche Personen auf diesem Posten haben die Türkei seit ihrer Republikwerdung 1923 geprägt?
İsmet İnönü (* 1884 † 1973), Militär- und Weggefährte Mustafa Kemal Atatürks, war von 1923 bis 1924 erster Ministerpräsident der Türkei. In
den Jahren 1925 bis 1937 sowie von 1961 bis 1965 übte er dieses Amt erneut aus. Zwischenzeitich war der CHP-Politiker, nach Atatürks Tod im Jahr
1938, auch Staatspräsident der Türkei. Er begann eine Demokratisierung des Landes und versuchte einen Ausgleich zwischen Laizismus und Islam.
Adnan Menderes (* 1899 † 1961, im Bild mit Bundeskanzler Konrad Adenauer 1958 in Bonn) war der erste frei gewählte Ministerpräsident der Türkei.
Als Mitglied der damaligen Demokrat Parti (DP) regierte er von 1950 bis 1960. Seine Amtszeit wurde durch den Militärputsch im Jahr 1960 beendet.
Menderes wurde verurteilt und hingerichtet: Der zweite Ministerpräsident der Türkei war ein Gegner des vorherrschenden Laizismus und forderte die
Rückkehr zum islamisch geprägten Staat. Zudem ereignete sich während seiner Amtszeit das Istanbuler Pogrom an griechischen Christen. In der
heutigen Türkei ist Adnan Menderes Ansehen wieder hergestellt. Bei konservativen Gesellschaftsschichten hat er sogar einen prominenten Status - ein
Zustand, der stark von Regierungsseite aus befördert wurde. Nach ihm sind Straßen, eine Universität und der Flughafen von Izmir benannt.
Süleyman Demirel (* 1924 † 2015) regierte als Ministerpräsident zunächst von 1965 bis zum zweiten Militärputsch 1971. Von 1975 bis Juni 1977 und
von Juli bis Dezember 1977 sowie von 1979 bis zum dritten Militärputsch 1980 war er wiederholt Chef verschiedener, stets fragiler
Koalitionsregierungen. Als Politiker der 1981 aufgelösten, nationalkonservativen Adalet Partisi (AP), später als Doğru Yol Partisi (DYP)
neugegründet, betrieb er eine neoliberale Wirtschaftspolitik. Von 1991 bis 1993 war er letztmalig Ministerpräsident, daraufhin bis zum Jahr 2000
Staatspräsident.
Der Journalist, Schriftsteller und Kemalist Bülent Ecevit (* 1925 † 2006) war insgesamt vier Mal Ministerpräsident der Türkei. Nachdem der
CHP-Politiker 1974 erstmalig regierte, wechselte er sich in den späten 1970er-Jahren mehrfach mit Süleyman Demirel ab. Wie sein politischer
Kontrahent hatte auch er unter den repressiven Konsequenzen des dritten Militärputschs durch General Kenan Evren im Jahr 1980 zu leiden. Später
gründete er die Demokratische Linkspartei (DSP), mit der er zwischen 1999 und 2002 letztmalig als Ministerpräsident regierte.
Mit dem Wahlsieger des Jahres 1983, Turgut Özal (* 1927 † 1993), endete eine dreijährige Militärherrschaft. Als Ministerpräsident versuchte sich
der Politiker der Anavatan Partisi (ANAP, "Mutterlandspartei") an einer Übereinkunft mit den Armeniern und einer Aufarbeitung des Völkermords. Özal
bemühte sich außerdem um eine Entschärfung des Kurdenkonflikts - eine Politik, die in der türkischen Öffentlichkeit heftig umstritten war.
Aufgrund zahlreicher Widerstände blieben diese Bemühungen jedoch weitestgehend erfolglos. Später zum Staatspräsident ernannt, endete seine
Amtszeit 1993 mit seinem plötzlichen Tode. Der dringende Verdacht, dass Özal vergiftet wurde, ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt.
Die erste und bisher einzige Frau im Amt des türkischen Ministerpräsidenten: Tansu Çiller (* 1946) regierte von 1993 bis 1996. Die türkische "Iron
Lady" und DYP-Politikerin brachte viele wirtschaftspolitische Reformen auf den Weg und sprach sich für einen EU-Beitritt der Türkei aus. Wiederholt
musste sie sich allerdings auch mit Korruptionsvorwürfen auseinandersetzen. Später, nach dem Bruch ihrer Regierungskoalition im Jahr 1996, war sie
bis 1997 Außenministerin unter Necmettin Erbakan.
Necmettin Erbakan (* 1926 † 2011), von 1996 bis 1997 Ministerpräsident der Türkei, gilt als politischer Ziehvater Recep Tayyip Erdoğans. Dessen
AKP ging im Jahre 2001 aus dem Reformflügel von Erbakans islamistischer "Wohlfahrtspartei" (Refah Partisi) hervor. Bereits 1970 gründete er die
erste Parteiorganisation der extremistischen Millî-Görüş-Bewegung. Programmatisch tonangebend war für den überzeugten Konservativen ein
nationalistisch gefärbter Islamismus. Diesen führte er regelmäßig gegen liberale Wertvorstellungen ins Feld. In seiner Ablehnung des Laizismus
geriet er regelmäßig mit der kemalistischen Staatsdoktrin in Konflikt. Erbakan verlor sein Amt durch den "Sanften Putsch" im Jahr 1997, bzw. musste
auf Druck der Militärs zurücktreten. Seine Partei wurde verboten.
Auch Mesut Yılmaz (* 1947, Anavatan Partisi (ANAP, "Mutterlandspartei")) war mehrfach Ministerpräsident der Türkei. Erstmalig von Juni bis Oktober
1991, dann erneute für nur einige Monate 1996 und schließlich nach dem von den Militärs erzwungenen Rücktritt Necmettin Erbakans von 1997 bis
1999. Zur Parlamentswahl 2007 trat Yilmaz als unabhängiger Kandidat an und wurde in die türkische Nationalversammlung gewählt, aus der er 2011
wieder ausschied. Der Volkswirt Yılmaz ist Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung, studierte in den 1970er-Jahren in Köln, war von 2003 bis 2004 an
der Ruhr-Universität Bochum als Gastdozent tätig und spricht fließend deutsch.
Der AKP-Politiker Abdullah Gül (* 1950) war von 2007 bis 2014 Staatspräsident der Türkei. Zuvor war er von November 2002 bis März 2003
Ministerpräsident einer Übergangsregierung. Ziel dieser Regierung war es u.a., durch eine Gesetzesänderung die Wahl Recep Tayyip Erdoğans zum
Ministerpräsidenten zu ermöglichen. Als dies gelang, wurde Gül unter Erdoğan Außenminister. In diesem Amt irritierte er nicht zuletzt mit einem
Unterstützungsaufruf für die islamistische Bewegung Millî Görüş. Seit seiner Wahl zum Staatspräsidenten ging er in Fragen der
Rechtsstaatlichkeit regelmäßig auf Distanz zu seinem Parteifreund Erdoğan. Das Verhältnis der beiden gilt heute als angespannt.
Recep Tayyip Erdoğan (* 1954) war von 2003 bis 2014 Ministerpräsident der Türkei. Während Anhänger insbesondere den wirtschaftlichen Aufstieg des
Landes unter der Regierung seiner islamischen AKP loben, sorgen sein autoritärer Regierungsstil und seine Gesellschaftspolitik regelmäßig für
Kontroversen. In seine Amtszeit als Ministerpräsident und heute Staatspräsident fallen auch die drastische Einschränkung der Presse- und
Meinungsfreiheit. Kritiker und Oppositionelle werden von ihm bis heute kriminalisiert. Gestützt wird Erdoğan zwar vornehmlich von konservativen
Wählern, er hat jedoch Anhänger in allen Bevölkerungsschichten: Sowohl die deutliche Verbesserung der Lebensqualität, der enorme Ausbau der
Infrastruktur und die politische Entmachtung des Militärs sind untrennbar mit seiner Person verbunden. Seit seiner Wahl zum Staatspräsidenten im
Jahr 2014 hat sich die Machtverteilung im politischen System der Türkei zusehends vom Amt des Ministerpräsidenten auf das Amt des Staatspräsidenten
verlagert. Durch die Zustimmung einer knappen Mehrheit der Bevölkerung zum Verfassungsreferendum vom 16. April 2017 wird diese Machtverlagerung bis
zum Jahr 2019 auch de jure vollzogen. Danach wird es das Amt des Ministerpräsidenten nicht mehr geben. Der Staatspräsident wird dann auch
Regierungschef sein.
Von 2014 bis 2016 war Ahmet Davutoğlu (* 1959) Ministerpräsident der Türkei. Davutoğlu ist Politikwissenschaftler und arbeitete als Professor an
verschiedenen Universitäten. Nach dem Wahlsieg der AKP im Jahr 2002 wurde er zuerst außenpolitischer Berater Erdoğans, später Botschafter. 2009
machte Erdoğan ihn zum Außenminister: Bereits 2001 hatte Davutoğlu das Buch Stratejik Derinlik (Strategische Tiefe) veröffentlicht. Darin
erklärte er eine neue außenpolitische Strategie für die Türkei. Das Ziel war, alle Konflikte mit den Nachbarländern beizulegen und regional wie
global eine führende internationale Rolle einzunehmen: Anfänglich konnte Davutoğlu mit dieser Politik Erfolge erzielen, heute sind die Beziehungen
zu beinahe allen Nachbarstaaten der Türkei sowie zu wichtigen politischen und Handelspartnern schwer beschädigt oder zumindest stark belastet.
Binali Yıldırım (* 1955) wird wohl als letzter Ministerpräsident der Türkei in die Geschichte eingehen. Seit 2016 ist der AKP-Politiker
Ministerpräsident und Regierungschef der Türkei. Mit dem Amt des Ministerpräsidenten übernahm er auch das des Parteivorsitzenden der AKP von
seinem Vorgänger Ahmet Davutoğlu. Den Parteivorsitz hat Staatspräsident Erdoğan bereits im Mai 2017 wieder übernommen. Die Kompetenzen des
Regierungschefs sollen bis 2019 auf das Amt des Staatspräsidenten übertragen werden. Yıldırım gilt als Anhänger Erdoğans und hat sich –
anders als andere prominente AKP-Politiker – nie kritisch gegenüber Staatspräsident Erdoğan geäußert. Dementsprechend warb Binali Yıldırım
auch uneingeschränkt für das Verfassungsreferendum im April 2017 – und damit für die Abschaffung seines eigenen Amtes. Yıldırım wird aktuell
als schwacher Ministerpräsident eingeschätzt. Die Richtlinien der Politik des Landes werden von Staatspräsident Erdoğan bestimmt.
Die Möglichkeit des Erlasses von Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft ist abgeschafft worden. Diese können bis 2019 durch den Ministerrat unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund eines Ermächtigungsgesetzes des Parlaments erlassen und müssen danach noch einmal durch das Parlament geprüft und bestätigt werden. Nur im Notstand bedarf es keiner vorherigen Ermächtigung. Auf den ersten Blick werden sie durch Präsidialverordnungen ersetzt, die allerdings nur im Zuständigkeitsbereich der Exekutive erlassen werden dürfen. Im Übrigen dürfen Gesetze damit weder erlassen noch geändert werden. Wird der Anwendungsbereich einer Präsidialverordnung durch ein späteres Gesetz geregelt, tritt die Präsidialverordnung automatisch außer Kraft. Hier kann also das Parlament gegen den Präsidenten im Gesetzgebungsprozess eingreifen. Die richterliche Kontrolle der Präsidialverordnungen obliegt nun ausschließlich dem Verfassungsgericht. Damit ist der Rechtsschutz des Einzelnen, der im Falle der Betroffenheit gegen Beschlüsse des Ministerrates beim Staatsrat als oberstem Verwaltungsgericht vorgehen konnte, entfallen.
Der türkische Staatspräsident ist seit 1923 Staatsoberhaupt des Landes. Bis 2017 sollte er als „Hüter der Verfassung“ die Staatsorgane beaufsichtigen - seit 2018 hat das Amt die größte Machtfülle.
Nach dem Sturz der Regierung durch das Militär im Jahr 1980 wurde Generalstabschef Kenan Evren (* 1917 † 2015) durch die Armee als Staatspräsident
eingesetzt. Evren verhängte das Kriegsrecht und setzte eine Militärregierung ein. Schwerwiegende Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen waren die
Folge. Die neue, vom Militär vorgelegte Verfassung wurde am 7. November 1982 per Volksabstimmung angenommen. Evren wurde damit gleichzeitig bis 1989
im Amt bestätigt. Bestrebungen, ihn für die begangenen Verbrechen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, waren bis zum Verfassungsreferendum im Jahr
2010 nicht möglich. Im Juni 2014 wurde Evren zu lebenslanger Haft verurteilt, die er wegen seines Alters jedoch nicht mehr antreten musste.
Lizenz: cc by-sa/3.0/de
Mustafa Kemal Atatürk (* 1881 † 1938) gilt als Begründer der modernen Türkei. Zunächst Führungsfigur im türkischen Befreiungskrieg, schaffte
er schließlich das Sultanat ab. Im Jahr 1923 wurde die Republik Türkei ausgerufen, und Atatürk wurde ihr erster Staatspräsident. Bis heute wird
der "Vater der Türken" im Land verehrt, jede Herabsetzung juristisch geahndet: ein Straftatbestand ähnlich dem der Beleidigung des Türkentums, der
auch schon genutzt wurde, um Bürgerrechtler und kritische Journalisten sowie Schriftsteller zu kriminalisieren. Eine unvoreingenommene
wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wirken Atatürks ist in der Türkei bis heute nur begrenzt möglich.
İsmet İnönü (* 1884 † 1973), Militär- und Weggefährte Mustafa Kemal Atatürks, war von 1923 bis 1924 erster Ministerpräsident der Türkei. In
den Jahren 1925 bis 1937 sowie von 1961 bis 1965 übte er dieses Amt erneut aus. Zwischenzeitich war der CHP-Politiker, nach Atatürks Tod im Jahr
1938, auch Staatspräsident der Türkei. Er begann eine Demokratisierung des Landes und versuchte einen Ausgleich zwischen Laizismus und Islam.
Celâl Bayar (* 1883 † 1986) war von 1950 bis zum ersten Militärputsch 1960 dritter Staatspräsident der Republik Türkei. Nachdem sein Vorgänger
İsmet İnönü im Jahr 1945 das Ende des türkischen Einparteiensystems proklamierte, traten Bayar sowie der spätere Ministerpräsident Adnan
Menderes aus der kemalistischen CHP (Republikanischen Volkspartei) aus und gründeten 1946 die Demokrat Parti (DP). Bei der Wahl 1950 gewann diese
schließlich die Parlamentsmehrheit. Unter seine Präsidentschaft fiel auch das anti-griechische Pogrom von Istanbul. Nach dem Militärputsch wurde
Bayar zum Tode verurteilt, anders als sein Parteifreund Menderes jedoch nicht hingerichtet, und 1966 schließlich begnadigt.
Mit Cemal Gürsel (* 1895 † 1966) folgte 1960 auf den noch demokratisch gewählten Celâl Bayar schließlich einer der Putschisten ins höchste
Staatsamt. Im putschenden "Komitee der nationalen Einheit" bekleidete er zuvor eine Führungsposition. Zwischenzeitlich war Gürsel sowohl
Ministerpräsident als auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Indessen gab er eine neue Verfassung in Auftrag, unter der er als Staatspräsident
vereidigt wurde. General Gürsel galt als liberal und politisch links orientiert, 1966 trat er aus gesundheitlichen Gründen zurück. Nach seinem Tod
veränderte sich die politische Ausrichtung des Militärs, das nun zunehmend autoritärer agierte.
Cevdet Sunay (* 1899 † 1982) wurde 1966 von der Nationalversammlung zum fünften Staatspräsidenten der Türkei gewählt. Sein Vorgänger Cemal
Gürsel war wegen gesundheitlicher Probleme zurückgetreten. Seine Wahl galt als Konzession der regierenden konservativen Gerechtigkeitspartei (AP) an
das Militär, welches sechs Jahre zuvor geputscht hatte: Ministerpräsident Süleyman Demirel wollte so erneute Spannungen mit der Armee vermeiden.
Cevdet Sunay blieb bis zum regulären Ende seiner Amtszeit im Jahr 1973 - einer Periode, die von Studentenunruhen, steigender Terrorismusgefahr und
dem zweiten Militärputsch im Jahr 1971 geprägt war - Staatspräsident der Türkei.
Admiral Fahri Korutürk (* 1903 † 1987) fand 1973 als Kompromisskandidat den Weg in das Staatspräsidentenamt. Der Favorit der Militärführung und
Chef des Generalstabs General Faruk Gürler war zuvor am Widerstand der großen Parteien im Parlament gescheitert. Korutürk agierte streng
überparteilich und machte seinen Einfluss gerade auch in Zeiten der rivalisierenden und sich zeitweise abwechselnden Ministerpräsidenten Bülent
Ecevit und Süleyman Demirel geltend. Seine Amtszeit endete 1980. Als kein Nachfolger gefunden werden konnte, schloss sich der dritte Militärputsch
unter General Kenan Evren an.
Nach dem Sturz der Regierung durch das Militär im Jahr 1980 wurde Generalstabschef Kenan Evren (* 1917 † 2015) durch die Armee als Staatspräsident
eingesetzt. Evren verhängte das Kriegsrecht und setzte eine Militärregierung ein. Schwerwiegende Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen waren die
Folge. Die neue, vom Militär vorgelegte Verfassung wurde am 7. November 1982 per Volksabstimmung angenommen. Evren wurde damit gleichzeitig bis 1989
im Amt bestätigt. Bestrebungen, ihn für die begangenen Verbrechen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, waren bis zum Verfassungsreferendum im Jahr
2010 nicht möglich. Im Juni 2014 wurde Evren zu lebenslanger Haft verurteilt, die er wegen seines Alters jedoch nicht mehr antreten musste.
Mit dem Wahlsieger des Jahres 1983, Turgut Özal (* 1927 † 1993), endete eine dreijährige Militärherrschaft. Als Ministerpräsident versuchte sich
der Politiker der Anavatan Partisi (ANAP, "Mutterlandspartei") an einer Übereinkunft mit den Armeniern und einer Aufarbeitung des Völkermords. Özal
bemühte sich außerdem um eine Entschärfung des Kurdenkonflikts - eine Politik, die in der türkischen Öffentlichkeit heftig umstritten war.
Aufgrund zahlreicher Widerstände blieben diese Bemühungen jedoch weitestgehend erfolglos. Später zum Staatspräsident ernannt, endete seine
Amtszeit 1993 mit seinem plötzlichen Tode. Der dringende Verdacht, dass Özal vergiftet wurde, ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt.
Süleyman Demirel (* 1924 † 2015) regierte als Ministerpräsident zunächst von 1965 bis zum zweiten Militärputsch 1971. Von 1975 bis Juni 1977 und
von Juli bis Dezember 1977 sowie von 1979 bis zum dritten Militärputsch 1980 war er wiederholt Chef verschiedener, stets fragiler
Koalitionsregierungen. Als Politiker der 1981 aufgelösten, nationalkonservativen Adalet Partisi (AP), später als Doğru Yol Partisi (DYP)
neugegründet, betrieb er eine neoliberale Wirtschaftspolitik. Von 1991 bis 1993 war er letztmalig Ministerpräsident, daraufhin bis zum Jahr 2000
Staatspräsident.
Mit Ahmet Necdet Sezer (* 1941) kam zum ersten Mal in der türkischen Geschichte kein Militär oder Parlamentarier in das Amt des Staatspräsidenten.
Im Jahr 2000 gewählt, war der promovierte Jurist zuvor unter anderem als Richter am Kassationsgericht sowie am Verfassungsgericht tätig. An
letzteres wurde er 1988 durch Kenan Evren berufen. Sezer war ein starker Befürworter des Laizismus in der Türkei, weshalb es wiederholt zu
Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und der seit 2002 regierenden AKP kam bis Sezer 2007 aus dem Amt ausschied.
Der AKP-Politiker Abdullah Gül (* 1950) war von 2007 bis 2014 Staatspräsident der Türkei. Zuvor war er von November 2002 bis März 2003
Ministerpräsident einer Übergangsregierung. Ziel dieser Regierung war es u.a., durch eine Gesetzesänderung die Wahl Recep Tayyip Erdoğans zum
Ministerpräsidenten zu ermöglichen. Als dies gelang, wurde Gül unter Erdoğan Außenminister. In diesem Amt irritierte er nicht zuletzt mit einem
Unterstützungsaufruf für die islamistische Bewegung Millî Görüş. Seit seiner Wahl zum Staatspräsidenten ging er in Fragen der
Rechtsstaatlichkeit regelmäßig auf Distanz zu seinem Parteifreund Erdoğan. Das Verhältnis der beiden gilt heute als angespannt.
Recep Tayyip Erdoğan (* 1954) war von 2003 bis 2014 Ministerpräsident der Türkei. Während Anhänger insbesondere den wirtschaftlichen Aufstieg des
Landes unter der Regierung seiner islamischen AKP loben, sorgen sein autoritärer Regierungsstil und seine Gesellschaftspolitik regelmäßig für
Kontroversen. In seine Amtszeit als Ministerpräsident und heute Staatspräsident fallen auch die drastische Einschränkung der Presse- und
Meinungsfreiheit. Kritiker und Oppositionelle werden von ihm bis heute kriminalisiert. Gestützt wird Erdoğan zwar vornehmlich von konservativen
Wählern, er hat jedoch Anhänger in allen Bevölkerungsschichten: Sowohl die deutliche Verbesserung der Lebensqualität, der enorme Ausbau der
Infrastruktur und die politische Entmachtung des Militärs sind untrennbar mit seiner Person verbunden. Seit seiner Wahl zum Staatspräsidenten im
Jahr 2014 hat sich die Machtverteilung im politischen System der Türkei zusehends vom Amt des Ministerpräsidenten auf das Amt des Staatspräsidenten
verlagert. Durch die Zustimmung einer knappen Mehrheit der Bevölkerung zum Verfassungsreferendum vom 16. April 2017 wird diese Machtverlagerung bis
zum Jahr 2019 auch de jure vollzogen. Danach wird es das Amt des Ministerpräsidenten nicht mehr geben. Der Staatspräsident wird dann auch
Regierungschef sein.
Seit der Reform 2017 kann der Staatspräsident das Parlament ohne bestimmte Voraussetzungen auflösen und Neuwahlen ausrufen. Allerdings beugt das neue System der Willkür des Präsidenten dadurch vor, dass er bei einer solchen Anordnung zwangsläufig auch sein eigenes Amt zur Verfügung stellt, denn die Verfassung zwingt zum Gleichlauf der Wahlen in der Weise, dass die Wahlen zum Parlament und zum Amt des Präsidenten gleichzeitig stattzufinden haben. Gleiches gilt, wenn das Parlament – das dafür allerdings drei Fünftel der Stimmen seiner Mitglieder bedarf – Neuwahlen ansetzt. Durch dieses System ist die strenge Beschränkung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Mal fünf Jahre gefährdet. Denn wenn innerhalb der zweiten laufenden Amtszeit eine Neuwahl stattfindet, darf der Präsident nochmals volle fünf Jahre regieren, so dass eine Regierungsdauer von mehr als vierzehn Jahren möglich wird. Die gleichzeitige Wahl von Präsident und Parlament hat zudem auch direkte Auswirkungen auf die Machtfülle des Präsidenten, da davon auszugehen ist, dass die Partei des Staatspräsidenten dann auch die Mehrheit im Parlament stellen wird.
Der Präsident, der zuvor strikt neutral und parteilos zu sein hatte, kann seit der Reform 2017 nun selbst Parteimitglied und auch Parteivorsitzender sein. Damit ist in der Hand des Präsidenten eine enorme Machtfülle entstanden: Durch den Parteivorsitz hat er großen Einfluss sowohl auf das Abstimmungsverhalten seiner Partei, als auch auf die Kandidaturen zum Parlament.
Die lange Liste der Befugnisse des Präsidenten hatte bis zur Verfassungsreform 2017 eher formale Funktion. Ein gewisses Gewicht konnte er nur durch sein suspensives Vetorecht im Gesetzgebungsprozess entfalten, das jedoch durch das Parlament mit einfacher Mehrheit zurückgewiesen werden konnte. Seit der Reform 2017 ist dafür die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich. Auch wenn der Präsident ohne Parlament keine Einsätze des Militärs anordnen kann, gilt er als Oberbefehlshaber der Armee. Auch das Attribut "Hüter der Verfassung" (Art. 104) ist ihm – trotz des Wegfalls seiner Neutralität – geblieben.
Vor allem im Notstand wirkt sich die Konzentration der Macht des Präsidenten aus, wo er – statt wie bisher durch Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft, für die er immerhin das Gremium des Ministerrates benötigt – nun mittels alleiniger Präsidialverordnung regieren kann. Allerdings unterliegen im Notstand die Präsidialverordnungen der nachträglichen Kontrolle durch das Parlament, bleiben also nur in Kraft, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach ihrem Erlass vom Parlament bestätigt werden. Hier wird man wohl von einer Gesetzgebungsbefugnis des Präsidenten sprechen können. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Notstandsvariante "Ausnahmezustandsverwaltung", in der das Militär Verwaltungsfunktionen übernimmt, abgeschafft worden ist.
Einen Sonderstatus innerhalb der Exekutive hat das Präsidium für Religionsangelegenheiten, der auch in der Verfassung festgeschrieben ist. Das Präsidium hat die Aufgabe, das religiöse Leben zu kanalisieren, bildet aber in der Praxis die Verwaltungsbasis und Infrastruktur für den sunnitischen Islam und den Motor für die aktuellen Islamisierungstendenzen in Politik und Staat.
Nationaler Sicherheitsrat
Als besonderes Verfassungsorgan ist auch der Nationale Sicherheitsrat (Millî Güvenlik Kurulu) zu nennen, dessen Vorsitz der Präsident der Republik innehat. Er ist mehrheitlich mit Mitgliedern aus der Exekutive besetzt,
im Übrigen gehören zu seinen Mitgliedern der Generalstabschef und die Kommandeure der Luft-, Land- und Seestreitkräfte. Der Rat hat lediglich die Befugnis der Abgabe von Empfehlungen, aber keine Weisungsbefugnisse. Dieser Rat konnte zu keiner Zeit "verbindliche" Entscheidungen treffen, auch wenn viele Regierungen die Empfehlungen gerne als Weisungen verstanden haben, was allerdings im Hinblick auf die bekannte Interner Link: Putschbereitschaft des Militärs auch erklärlich war. Da der Rat im Übrigen bis zum Jahre 2003 auch auf Verlangen des Generalstabschefs einzuberufen war und das Generalsekretariat durch einen General geleitet wurde, galt der Rat bis dahin als Fuß des Militärs in der Tür der zivilen Politik. Die Reduktion des Einflusses des Militärs gehörte zu den Bedingungen für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen zur EU und gehört zu den wichtigsten Leistungen der Interner Link: AKP-Regierung.
Justiz
Die Justiz ist wie in Deutschland in eine ordentliche und in die Verwaltungsgerichtsbarkeit (idari yargı) unterteilt. An der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit (adli yargı) steht der Kassationshof (Yargıtay) mit seinen Straf- und Zivilsenaten. Er überprüft Urteile der Berufungsgerichte allein auf Rechts- und Verfahrensfehler. Diese wiederum verhandeln und entscheiden über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Zivil- und Strafkammern auch in tatsächlicher Hinsicht. Auf dieser Ebene gibt es Unterscheidungen nach verschiedenen Fachgebieten, wie etwa Familiengerichte, Kammern für Handelssachen und Staatsschutzkammern. Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht ähnlich aus. Deren oberste Instanz ist der "Staatsrat" (Danıştay).
Das Aufsichtsorgan über die Justiz ist der "Rat der Richter und Staatsanwälte" (Hâkimler ve Savcılar Kurulu). Er soll die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten und ist für die Ernennung, Beförderung und Entlassung aller Richter und Staatsanwälte, die Bestimmung der Zuständigkeit von Gerichten und die Versetzung im Rotationsverfahren zuständig. Das Gremium war unter der Interner Link: Verfassung von 1961 geschaffen worden, um die absolute strukturelle und institutionelle Unabhängigkeit der Justiz von Exekutive und Parlament zu gewährleisten. Kritisiert wurde daher, dass der Rat über Jahrzehnte keine eigene Infrastruktur hatte, diese vielmehr durch das Justizministerium gestellt wurde. Gleichzeitig waren auch der Justizminister und sein Stellvertreter von Amtswegen Mitglieder des Rates. Obwohl der Rat aber für die Ernennung, Beförderung, Versetzung und Absetzung von Richtern und Staatsanwälten zuständig ist, konnte infolge dieser Verflechtung der Justizminister Einfluss auf die Tätigkeit nehmen, da für die Vorbereitung der Ernennungs- und Versetzungslisten die Verwaltung im Justizministerium zuständig war. Mit der Interner Link: Verfassungsreform 2010 wurde dieser Umstand geändert, der Rat erhielt ein eigenes Gebäude, finanzielle Ausstattung und Infrastruktur.
Die Verfassungsreform 2017 führte indes zu einer Neuorientierung, die sich als Aufweichung strikter Gewaltenteilung darstellt und vor allem dem Präsidenten der Republik massive Einflussmöglichkeiten eröffnet: Zuvor hatte die Exekutive Einfluss lediglich durch die Mitgliedschaft des Justizministers und seines Stellvertreters im Rat der Richter und Staatsanwälte. Anstatt wie zuvor 22 Mitglieder, die sich aus den obersten Gerichten heraus praktisch selbst rekrutierten, hat der Rat nunmehr nur noch 13 Mitglieder, darunter weiterhin den Justizminister und seinen Stellvertreter. Vier weitere Mitglieder werden direkt vom Präsidenten der Republik für vier Jahre ernannt, die übrigen sieben wählt die Türkische Nationalversammlung. Auch wenn das parlamentarische Ernennungsverfahren unter Beteiligung der Opposition durchgeführt wird, weicht dieses System die Gewaltenteilung an ihrem wichtigsten Punkt auf, nämlich im Verhältnis zwischen Exekutive und Judikative.
In diesem Zusammenhang könnte sich ebenso negativ auswirken, dass die Mitglieder des Rates der Richter- und Staatsanwälte wiedergewählt werden können, was naturgemäß Einfluss auf die subjektive Unabhängigkeit haben kann. Schließlich wurde die Bedeutung des Rates auch symbolisch herabgestuft: Obwohl die erforderliche Änderung des Gesetzes noch gar nicht verabschiedet ist, wurde das Wort "yüksek" (hoch) aus dem Titel des Rates entfernt: Aus dem "Hohen Rat" wurde der "Rat der Richter und Staatsanwälte".
Richterliche Kontrolle eigener Art stellt das Verfassungsgericht dar. Seit 2010 mit 17 Richtern und Richterinnen besetzt, ist mit der Reform 2017 - infolge des Wegfalls des Kontingents der Militärgerichtsbarkeit - die Zahl der Mitglieder auf 15 gesunken. Die Einflussmöglichkeiten des Präsidenten der Republik sind verhältnismäßig beschränkt: nur vier Posten kann er direkt besetzen, acht weitere wählt er aus Vorschlägen aus. Nur drei Mitglieder bestimmt das Parlament. Die Richter müssen mindestens 40 Jahre alt sein und werden auf einmalig zwölf Jahre – maximal bis zur Altersgrenze von 65 Jahren – ernannt. Das Verfassungsgericht überprüft auf Antrag einer der beiden größten Parteien im Parlament oder eines Fünftels der Abgeordneten oder des Präsidenten der Republik die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze (abstrakte Normenkontrolle – soyut norm denetimi, iptal davası). Ferner können die Gerichte im laufenden Gerichtsverfahren ein Gesetz zur Überprüfung vorlegen, das sie für möglicherweise verfassungswidrig halten (konkretes Normenkontrollverfahren – somut norm denetimi, def’i yolu). Außerdem können einzelne Prozessparteien in einem Gerichtsverfahren gegen Urteile oder Beschlüsse der jeweils letzten Instanz von Gerichten Verfassungsbeschwerde (bireysel başvuru) erheben.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze gibt es jedoch nicht. Ferner hat das Verfassungsgericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof die Befugnis, Parteien wegen Verfassungswidrigkeit zu verbieten. In der Praxis der letzten Jahrzehnte sind zahlreiche Parteien, denen die Gefährdung der Verfassungsordnung durch extrem linke, antilaizistische oder separatistische Gesinnung vorgeworfen wurde, verboten worden. Sogar die Interner Link: AKP wurde im Jahre 2008 Adressat eines Verbotsantrags beim Verfassungsgericht, der dann aber abgelehnt wurde.
Die kommunale Ordnung
Die Republik Türkei ist in 81 Provinzen (sing. il) eingeteilt. Diese werden auf drei Verwaltungsebenen organisiert. An der Spitze steht der Präfekt (vali, auch: Gouverneur) als Vertreter der Zentralregierung, er wird durch den Innenminister ernannt. Der vali sitzt gleichzeitig der Provinzversammlung (il genel meclisi) vor, die im Rahmen der Selbstverwaltungsbefugnisse ein Satzungsrecht hat. Die Provinzen sind wiederum in Landkreise (ilçe) unterteilt, mit einem Regierungsvertreter (kaymakam) an der Spitze. Auch der wird vom Innenminister ernannt. Auf Gemeindeebene gibt es den Bürgermeister (belediye başkanı), daneben die Gemeindeversammlung (belediye meclisi) mit eigenen Satzungsbefugnissen. In den Dörfern (sing. köy) besteht neben dem Dorfvorsteher (muhtar) eine Ältestenversammlung (ihtiyar meclisi). Städte sind meist in Stadtteile (mahalle) unterteilt, denen jeweils ebenfalls ein muhtar vorsteht und die über eine Stadtteilversammlung (mahalle meclisi) ohne spezifische Befugnisse verfügen. Eine Besonderheit stellen die Großstadtgemeinden (sing. büyükşehir belediyesi) dar, die ihrerseits in mehrere Gemeinden unterteilt sind. Regionen wie in Frankreich gibt es in der Türkei nicht. Auch auf der kommunalen Eben gilt: die Türkei ist stark zentralistisch organisiert. Ein föderales System ist durch die Verfassung praktisch ausgeschlossen, weil dadurch das festgeschriebene Prinzip der "Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk" (Präambel der Verfassung) gefährdet würde. Wenn also heute von Regionen die Rede ist, geht es um die Aufteilung der Türkei in wirtschaftlich oder energiepolitisch interessante Sektoren – und um die Wetterkarte.
Auf der Ebene der Provinzen (sing. il) und Gemeinden (sing. belediye [Stadtverwaltung] bzw. köy [Dorf]) gibt es demokratische Ansätze, soweit diese politischen Einheiten Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen. Die Kommunalwahlen finden seit jeher alle fünf Jahre statt. Dabei werden die Provinz-, Gemeinde- und Stadtteilparlamente sowie die Bürgermeister und Dorfvorsteher gewählt. Auch hier dominiert seit ihrer Gründung im Jahr 2001 die Interner Link: AKP, gefolgt von der Interner Link: CHP.
Von der AKP errungene Stimmen in Prozent und gewonnene Mandate im Parlament
Parlamentswahl
Stimmen in Prozent (AKP)
gewonnene Mandate (AKP)
2002
34,4
363
2007
46,5
341
2011
49,8
327
Juni 2015
40,9
258
November 2015
49,5
317
Darstellung Tabelle: Gereon Schloßmacher, 2017.
Ausblick
Aktuell hat die Interner Link: AKP 317 von 546 besetzten Sitzen (Interner Link: CHP 133, Interner Link: MHP 55, Interner Link: HDP 36, unabhängig 5) im Parlament. Interner Link: Präsident Erdoğan kann sich als Vorsitzender seiner Partei daher auf eine solide Mehrheit stützen. Ihre Hochburgen hat sie in Zentralanatolien, während an den Küsten und in Istanbul die CHP dominiert, auch wenn der Istanbuler Oberbürgermeister der AKP angehört. Im Osten der Türkei ist nach wie vor die kurdische HDP die stärkste Partei. Derzeit wird der Beamtenapparat radikal umgebaut, das Militär ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Ob die Wählerbasis der AKP ausreicht, Präsident Erdoğan auch 2019 wieder ins Amt zu bringen, ist noch nicht völlig sicher. Aber auch wenn es zu einem politischen Machtwechsel kommen sollte, bleibt abzuwarten, auf welche Art und Weise der Staatspräsident seine umfangreichen Kompetenzen im neuen politischen System der Türkei ausfüllen wird.
Prof. Dr. Christian Rumpf ist Rechtsanwalt und Experte für türkisches Recht. Er lehrt an der Universität Bamberg und forscht seit den 1980er-Jahren zur türkischen Verfassung.