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Verwaltungsgliederung | Türkei | bpb.de

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Verwaltungsgliederung

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81 Provinzen in sieben Regionen gliedern die Verwaltungsstruktur der Türkei. Die Zentralregierung hat ihren Sitz im westanatolischen Ankara. Das Land grenzt an Bulgarien, Griechenland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, den Iran und im Südosten an den Irak und an Syrien.

Verwaltungsgliederung der Türkei (© Kämmer-Kartographie, Berlin 2014)

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81 Provinzen in sieben Regionen gliedern die Verwaltungsstruktur der Türkei. Die Provinzen (İl) sind wiederum in Landkreise (İlçe) aufgeteilt. Außerdem gibt es in der Kommunalverwaltung die Bezeichnung der Belediye (Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern) und der Büyükşehir Belediyesi (Metropolregionen besonders großer Städte und Ballungszentren). Besonders den Bürgermeistern der Büyükşehir Belediyesi kommt eine hervorgehobene Bedeutung zu, denn anders als die Gouverneure der Provinzen werden sie nicht vom Innenminister ernannt, sondern direkt vom Volk gewählt. Die regionale Autonomie dieser Regionen ist dennoch stark begrenzt, denn ähnlich wie Frankreich ist die Türkei ein zentral regierter Staat und nicht föderal organisiert wie zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland. Die Zentralregierung hat ihren Sitz - ebenso wie das Parlament und alle anderen wichtigen Verfassungsorgane und Behörden - im westanatolischen Ankara, das auch Hauptstadt der Türkei ist. Von dort aus wurde 1923 die Republik ausgerufen. Bis dahin, zur Zeit des Osmanischen Reiches, war Istanbul Hauptstadt und Regierungssitz.
Auch die heutigen Grenzen der Türkei bestehen seit 1923, festgelegt wurden sie im Vertrag von Lausanne. Im Westen grenzt die Türkei seither an Bulgarien und Griechenland, im Osten an Georgien, Armenien, Aserbaidschan und den Iran und im Südosten an den Irak und an Syrien.

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