Der Beginn der Geschichte der modernen Türkei wird heute zumeist mit der Gründung der türkischen Republik durch
Vom Tanzimat und dem Versprechen der Gleichstellung
Der Beginn dieses Transformationsprozesses ist im frühen 19. Jahrhundert anzusetzen, als die von dem islamischen Differenzgedanken einer Zweiteilung der Welt und einer damit verbundenen grundsätzlichen Nicht-Gleichheit von Muslimen und Nicht-Muslimen konstitutiv bestimmte Gesellschaftsordnung in eine Krise geriet. In der von Sultan Abdülmecid I. (regierte von 1839-1861) eingeleiteten Tanzimat-Periode (deutsch: Reform-Periode) ab 1839, wurde erstmals in der Geschichte des Osmanischen Reichs eine Gleichstellung von Muslimen und Nicht-Muslimen versprochen. Doch für eine Mehrheit der damaligen Muslime war dies eine nicht-annehmbare Vorstellung. Dieser Antagonismus zwischen der Vorstellung einer hierarchischen Ordnung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen einerseits und dem Versprechen der Gleichstellung aller ethno-religiösen Gemeinschaften sollte die Geschichte des Osmanischen Reiches bis in die Zeit des
Der mit den Reformen des Tanzimat eingeleitete Transformationsprozess führte dabei zur Entstehung neuer Eliten in den städtischen Zentren des Reiches, die zu Trägern der Ideen einer weiteren Umgestaltung wurden. Zudem weckte er nachhaltige Emanzipationshoffnungen der Nicht-Muslime, für die eine Periode der Aufklärung begann.
Die Lage der armenischen Bevölkerung in ihrem angestammten Siedlungsgebiet in Ostanatolien blieb von den Reformen jedoch weitgehend unberührt. Weder wurde die rigorose Besteuerungspraxis geändert, noch die fortdauernden Übergriffe gegen die armenische Bevölkerung entschärft. Vor diesem Hintergrund entstanden erste armenische politische Parteien, um den Schutz der armenischen Bevölkerung und die Durchsetzung von Reformen einzufordern. Die einflussreichsten dieser Parteien waren die 1887 in Genf gegründete Hnschtakian Kussakzuthiun (Sozialdemokratische Partei Die Glocke) sowie die 1890 in Tiflis entstandene Hay Heghabokhakan Daschnakzuthiun (Armenische Revolutionäre Föderation).
Die "Armenische" Frage
Aufgrund der ausbleibenden Verbesserung der Lebensbedingungen und der fortdauernden Schutzlosigkeit der Armenier wurde nach dem russisch-osmanischen Krieg
Die politischen Partizipationshoffnungen der Nicht-Muslime schienen zwar zunächst Wirklichkeit werden zu können, als im Jahr 1876 eine Verfassung für das Osmanische Reich verkündet und 1877 ein Parlament eingesetzt wurde, in dem auch Nicht-Muslime vertreten waren. Mit der Auflösung dieses Parlaments, bereits im Februar 1878 und der Außerkraftsetzung der jungen Verfassung durch Sultan Abdülhamid II. (regierte von 1876-1909) begann jedoch eine Periode der Despotie. Die Phase unter der Regentschaft von Sultan Abdülhamid II. kann man sicherlich als Zwischenphase deuten. Er suchte eine Stabilisierung des Osmanischen Reiches mit zwei traditionellen Strategien zu erreichen: Zum einen mit der Idee eines auf dem Islam gründenden Integrationsmodells, dem sogenannten
Die fortgesetzten Massaker führten dazu, dass sich in der armenischen Gemeinschaft eine kleine, militante Bewegung bildete. So besetzte beispielsweise eine Gruppe der Daschnakzuthiun am 26. August 1896 die Ottoman Bank und nahm 150 Mitarbeiter – darunter zahlreiche Europäer – als Geiseln. Die Situation wurde durch Mitarbeiter der russischen Botschaft mittels Verhandlungen gelöst. Doch die osmanische Regierung reagierte wiederum mit Gewalt: mit einem 48 Stunden andauernden, systematischen Massaker an den armenischen Bewohnern Konstantinopels. Die Zahl der Opfer wird auf 6.000 bis 14.000 geschätzt.
Die Idee des "Vatan" und der Traum vom Türkismus
Die osmanischen Reformkräfte, die nicht zuletzt auch in Reaktion auf die Despotie des Sultans und dessen Gewaltpolitik entstanden waren und aus denen später die Bewegung der sogenannten Jungtürken hervorging, suchten einen anderen Weg.
Dem
Die damit verbundene territoriale Vision "Turan" beschrieb ein sämtliche turksprachigen Völker einschließendes bis zu den Grenzen Chinas reichendes Land. Dabei sind in der Vision "Turan" zwei Gedanken zusammengeschlossen: Zum einen ein territorialer Anspruch, zum anderen ein Anspruch der Neugestaltung eines Volkskörpers. Denn "Turan", so formulierte es Ziya Gökalp, sei ein "sozialer Terminus, der allein Türken einschließt". Er betonte, dass eine kultur- und zivilisationsfähige Nation nicht von einer geographisch oder politisch definierten Gruppe gebildet werden könne. Im Gegenteil: Eine Nation müsse aus Individuen bestehen, die – und hier zeigt Gökalp eine große Nähe zum romantischen Konzept eines Nations- und Volkscharakters, wie er etwa von Johann Gottfried Herder
In der Ideologie der Jungtürken war ein türkisches Volk somit nur als "soziale Einheit" denkbar, als absolute "Harmonie" der Einzelelemente, und als Gesamtzusammenhang von Kultur und Fortschritt, Territorium und Rasse. So wurden die Armenier nicht zufällig im Rahmen der jungtürkischen Ideologie zunehmend zum grundsätzlich Nicht-Integrierbaren Anderen, zum "inneren Fremden" und "politischen Feind", zu einem Hindernis für die Verwirklichung ihrer Vision.
Bald waren die Jungtürken auch mit einer außenpolitischen Krise konfrontiert: bis 1912 verloren sie Gebiete in Nordafrika sowie der Inselgruppe der Dodekanes in der östlichen Ägäis an Italien. Diese territorialen Verluste führten zum Sturz der jungtürkischen Regierung.
Gleichzeitig brach der erste Balkankrieg (1912-13) aus und als die neue Regierung Bereitschaft zeigte, Edirne den Bulgaren zu überlassen und damit in den Verlust nahezu sämtlicher europäischer Territorien des Reiches einzuwilligen, kam es am 23. Januar 1913 erneut zum Machtwechsel durch einen Militärputsch unter jungtürkischer Führung. Mit diesem Staatsstreich und der Ausschaltung alter Eliten und politischer Oppositionen gelang dann der Anschluss von Militär und Regionalverwaltungen an die Organisation der jungtürkische Einheitspartei: 1913 existierte keine einzige Berufs- oder Kulturvereinigung mehr, die nicht Ittihat ve Terraki zugehörte. Ein Netz paramilitärischer Unterorganisationen wurde zudem etabliert. Sämtliche Entscheidungen wurden von nun an im Zentralkomitee der Partei getroffen, nach außen repräsentiert vom sogenannten Triumvirat Talat Paşa (1874-1921), Enver Paşa (1881-1922) und Djemal Paşa
Die gesellschaftliche Stimmung war geprägt von einer Euphorie "nationaler Wiedergeburt" – mit dieser Euphorie und der Hoffnung auf territoriale Expansion sollte das Osmanische Reich dann auch als Bündnispartner Deutschlands in den Ersten Weltkrieg eintreten (29. Oktober 1914). Am Vorabend des Krieges hatten sich die Armenier nochmals an die europäischen Großmächte gewandt, da die erwarteten Veränderungen in den armenischen Gebieten weiterhin nicht erfolgten. Dieser Vorstoß und die mit ihm einhergehende politische Intervention der europäischen Großmächte, die von der Regierung des Osmanischen Reichs als Provokation aufgefasst wurde, hat sicherlich dazu beigetragen, die Entschlossenheit der Jungtürken zu einer radikalen Lösung der "armenischen Frage" zu fördern.
Schwere militärische Rückschläge zu Beginn des Krieges, so die verheerende Niederlage im Kaukasus-Feldzug im Winter 1914/1915, erlaubten nun die Legitimation radikaler Maßnahmen, indem man den Armeniern Illoyalität und Verrat unterstellte
Am 24. April 1915 ließ die jungtürkische Regierung in einer breit angelegten Aktion armenische Notabeln und Intellektuelle in Konstantinopel verhaften, deportieren und ermorden. Dieses Datum gilt gemeinhin als Auftakt des Völkermords an den Armeniern. Doch waren bereits seit August 1914 drastische Maßnahmen gegen die Armenier angeordnet und durchgeführt worden. Auch die umfangreichen Deportationen, die sich als Methode der Vernichtung erweisen sollten, hatten bereits begonnen.
Systematik der Vernichtung
Die Vorbereitung und Durchführung des Vernichtungsprozesses lässt sich einer klaren Systematik zuordnen: Von Boykottmaßnahmen zu Beginn des Jahres 1914; über ersten gezielte Morde an kirchlichen, politischen und wirtschaftlichen Repräsentanten der Armenier; umfangreiche Durchsuchungs- und Plünderungsmaßnahmen; Entwaffnung armenischer Soldaten der osmanischen Armee ab Februar 1915, ihrer Überführung in Arbeitsbataillone und anschließenden Ermordung; bis hin zu den umfassenden, von dem österreichischen Schriftsteller Franz Werfel (1890-1945) in seinem Roman Die vierzig Tage des Musa Dagh (1933) später als "Wandernde Lager" bezeichneten Deportationen in allen Gebieten Anatoliens.
Von Norden nach Süden wurden die Armenier Stadt für Stadt, Dorf für Dorf in Richtung der syrischen Wüste deportiert.
Wie viele Armenier dieser Politik zum Opfer fielen, lässt sich nicht mit Sicherheit bestimmen. Die Schätzungen variieren zwischen 800.000 und über 1,5 Millionen.
Dass die Zielsetzungen und Dimensionen der jungtürkischen Vernichtungspolitik bereits zeitgenössisch klar erkannt wurden, lässt sich vielfach belegen. Die Akten des Politischen Archivs des deutschen Auswärtigen Amtes beispielsweise lesen sich wie ein Protokoll der Vernichtungsmaßnahmen, die das Deutsche Reich "wohl in ihrer Form mildern aber nicht grundsätzlich hindern" dürfe, wie der deutsche Botschafter in Konstantinopel, Hans Freiherr von Wangenheim (1859-1915), am 31. Mai 1915 an das Auswärtige Amt in Berlin telegraphierte.
QuellentextEin Brief und eine Reaktion
Der Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Wolff-Metternich) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)
Bericht
Nr. 711
Pera, den 7. Dezember 1915
Antwort auf Erlass No. 857, Erlass No. 855 und Telegramm No. 2401.
Ich habe die Armeniergreuel im Laufe der letzten Woche mit Enver Pascha, mit Halil Bey und heute mit Djemal Pascha ernstlich besprochen und darauf hingewiesen, dass Unruhe und Empörung auch im befreundeten Ausland und in Deutschland weite Kreise ergriffen habe und der türkischen Regierung schliesslich alle Sympathien entziehen würde, wenn nicht Einhalt geschehe. Enver Pascha und Halil Bey behaupten, dass keine ferneren Deportationen – insbesondere nicht aus Konstantinopel – beabsichtigt seien. Sie verschanzen sich hinter Kriegsnotwendigkeiten, dass Aufrührer bestraft werden müssten, und gehen der Anklage aus dem Wege, dass Hunderttausende von Frauen, Kindern und Greisen ins Elend gestossen werden und umkommen. Djemal Pascha sagt, dass die ursprünglichen Anordnungen notwendig gewesen seien, ihre Ausführung aber schlecht organisiert worden sei. Er leugnet nicht, dass infolgedessen traurige Zustände herrschten, die er durch Zuführung von Lebensmitteln und Geld zu lindern bestrebt sei. Es ist dies richtig. Seine Etappenstrasse bei Aleppo ist infolge des Elends der Flüchtlinge verseucht, und er sucht nach Abhülfe, hat auch mehrere Personen, die die Flüchtlinge bestohlen haben, aufhängen lassen. Oberst von Kress, der Chef des Stabes Djemals, sagt mir, dass das Elend jeder Beschreibung spotte und alle Schilderungen übertreffe. Dabei wird im Lande verbreitet, die Deutschen wünschten die Massakres.
Ich habe eine äusserst scharfe Sprache geführt. Proteste nützen nichts, und türkische Ableugnungen, dass keine Deportationen mehr vorgenommen werden sollen, sind wertlos.
Von vertrauenswürdiger Seite erfahre ich, dass nach Auskunft des hiesigen Polizeipräsidenten, die ich bitte, geheim zu halten, auch aus Konstantinopel neuerdings etwa 4000 Armenier nach Anatolien abgeführt worden sind und dass mit den 80 000 noch in Constantinopel lebenden Armeniern allmählich aufgeräumt werden soll, nachdem schon im Sommer etwa 30 000 aus Konstantinopel verschickt und andere 30 000 geflohen sind. Soll Einhalt geschehen, so sind schärfere Mittel notwendig. Ich schlage daher folgende Veröffentlichung in der "Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" vor, mit der Weisung an mich, dass sie im Auftrage der Kaiserlichen Regierung erfolgt sei:
"Infolge der zahlreichen Nachrichten, die über das traurige Loos der aus ihren bisherigen Wohnstätten nach anderen Gegenden umgesiedelten armenischen Bevölkerung der Türkei zum Teil aus der ausländischen Presse nach Deutschland gelangt sind, hat in weiten Kreisen des deutschen Volkes eine zunehmende Beunruhigung Platz gegriffen. Wenn schon es jedem Staate, zumal in Kriegszeiten, frei stehen muss, gegen aufrührerische Elemente seiner Bevölkerung mit aller Strenge des Kriegsrechts vorzugehen, so muss es bei Ausführung der zur Sicherheit des Staates erforderlichen Massnahmen doch vermieden werden, dass unter dem Verschulden Einzelner ein ganzer Volksstamm einschliesslich Greisen, Frauen und Kindern zu leiden hat.
Mit Rücksicht auf die engen freundschaftlichen Beziehungen, die durch das Bündnisverhältnis zwischen der Türkei und Deutschland bestehen, hat die Kaiserliche Regierung es für ihre Pflicht gehalten, sobald die ersten Nachrichten über die bei Umsiedelung der armenischen Bevölkerung vorgekommenen tief bedauerlichen Vorgänge, die hauptsächlich durch die Missgriffe von Unterbehörden entstanden zu sein scheinen, zu ihrer Kenntnis gelangt sind, die türkische Regierung in nachdrücklicher Weise durch die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel auf die Ausschreitungen und Härten aufmerksam zu machen, und wiederholt, schriftlich und mündlich, ihre Abstellung zu verlangen. Die Kaiserliche Regierung hofft ernstlich sowohl im Interesse der Türkei selbst als in dem des armenischen Volksstammes, dass diesen Vorstellungen Folge gegeben wird." […]
Um in der Armenierfrage Erfolg zu haben, müssen wir der türkischen Regierung Furcht vor den Folgen einflössen. Wagen wir aus militärischen Gründen kein festeres Auftreten, so bleibt nichts übrig, als mit ferneren erfolglosen Verwahrungen, die mehr verärgern als nützen, zuzusehen, wie unser Bundesgenosse weiter massakriert.
Die Seele der Armenierverfolgungen ist Talaat Bey. Er kehrt erst Ende der Woche aus Anatolien zurück. Ich werde erst dann erfahren, welche Wirkung meine Besprechungen mit seinen Kollegen und Djemal auf ihn haben. Ich schlage daher vor, mit der Veröffentlichung in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung zu warten, bis ein ferneres Telegramm von mir eintrifft.
Metternich
[Notiz Zimmermann 16.12]
Das werden wir jedenfalls tun müssen. Der Artikel wird aber m. E. vor Veröffentlichung zu mildern sein. In vorliegender Form würde er der Entente zu sehr passen.
[Notiz Jagow]
Namentlich muß der Schluß freundlicher für die türkische Regierung gehalten sein.
[Notiz Bethmann Hollweg 17.]
Die vorgeschlagene öffentliche Koramierung eines Bundesgenossen während laufenden Krieges wäre eine Maßregel, wie sie in der Geschichte noch nicht dagewesen ist. Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht. Bei länger andauerndem Kriege werden wir die Türken noch sehr brauchen. Ich begreife nicht, wie Metternich diesen Vorschlag machen kann, obwohl er es nicht für ausgeschlossen hält, daß Djemal Enver verdrängt.
© Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): Externer Link: www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved
Interessant in diesem Zusammenhang ist aber insbesondere eine Note der Alliierten vom 24. Mai 1915, in der die Vernichtungspolitik des jungtürkischen Regimes als ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Zivilisation" bezeichnet wird. Außerdem kündigen die Alliierten hier an, die Mitglieder der osmanischen Regierung und alle, die an diesen Verbrechen beteiligt gewesen sind, zur Verantwortung ziehen zu wollen.
Nachwirkungen
Ein internationales Tribunal kam nach Ende des Krieges zwar nicht zustande, doch wurde auf der Grundlage der genannte Note im Jahr 1919 ein Sondermilitärgericht in Istanbul
Mit der Gründung der Republik Türkei im Jahr 1923 verstummte die Diskussion. Nahezu alle in den Istanbuler Prozessen verurteilten Personen wurden rehabilitiert. Damit begann eine Politik staatlich propagierter Leugnung des Geschehens durch die Republik Türkei. Bis heute wird die Qualifizierung der Ereignisse der Jahre 1915/16 als Genozid von der offiziellen Türkei bestritten. Insbesondere eine Vernichtungsabsicht der damaligen Regierung des Osmanischen Reiches wird zurückgewiesen. Häufig wird auch das Argument angeführt, die Deportationen seien eine kriegsnotwendige Maßnahme gewesen, da die Armenier sich während des Ersten Weltkriegs mit Russland solidarisiert und so das Osmanische Reich verraten und gefährdet hätten. Oftmals werden die Deportationen als Antwort auf armenische "Terrorakte"
Diese Haltung hat auch Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen der Republik Türkei und der im Jahr 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen Armenischen Sowjetstaates gegründeten Republik Armenien. Seit dem Konflikt um die Region Bergkarabach zwischen Armenien und Aserbeidschan im Jahr 1993 gibt es keine diplomatischen Beziehungen zwischen der Republik Türkei und der Republik Armenien. Zudem hält die Türkei die Grenzen zur Republik Armenien geschlossen, was sich überaus negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung Armeniens auswirkt.
Erst in jüngster Zeit erfährt diese folgenreiche geschichtspolitische Haltung eine Relativierung sowie eine Aufarbeitung durch zivilgesellschaftliche Initiativen und kritische Wissenschaftler in der Türkei.