Gesetz "Über Änderungen bestimmter Gesetze (…) zur Abwehr von Bedrohungen der nationalen Sicherheit"
Die Möglichkeit, den Status eines "ausländischen Agenten" zu verhängen, wird erweitert auf:
Organisationen, die nicht als juristische Personen registriert sind, die sich politisch betätigen und zu diesem Zweck ausländische Gelder erhalten;
Personen, die "im Interesse eines ausländischen Staates, dessen Bürger:innen oder einer internationalen Organisation" politisch tätig sind, sowie Personen, die Informationen sammeln, die, wenn sie von ausländischen Stellen erworben werden, "gegen die Sicherheit der Russischen Föderation verwendet werden können".
Von der "politischen Tätigkeit" ausgenommen sind Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Kunst, Gesundheitsschutz und -vorsorge, soziale Dienste, Sozialfürsorge, Sport, Umwelt sowie karitative Tätigkeiten.
Zu den "Formen der Ausübung politischer Tätigkeit" gehören nunmehr die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Kundgebungen, Mahnwachen oder Debatten); die Teilnahme an Wahlbeobachtung und die Bildung von Wahlkommissionen; öffentliche Appelle an Behörden, die z. B. auf die Herbeiführung von Gesetzesänderungen abzielen; die Verbreitung von Meinungen über Entscheidungen der Staatsorgane und deren Politik; die gesellschaftspolitische Meinungsbildung, z. B. durch die Durchführung soziologischer Untersuchungen.
Die Verbreitung von Informationen über "ausländische Agenten" in traditionellen Medien oder im Internet oder die Veröffentlichung ihrer Materialien ohne Kennzeichnung des Inhalts als einen "ausländischen Agenten" betreffend ist verboten.
Die Definition von "ausländischer Finanzierung" wird ausgeweitet. Sie umfasst Gelder und jede andere materielle Unterstützung, die nicht nur direkt von einer ausländischen Organisation bereitgestellt wird, sondern auch indirekt, etwa durch eine russische juristische oder natürliche Person, die diese Unterstützung von einer ausländischen Organisation erhält.
Die Möglichkeit der Kontrolle von "ausländischen Agenten" durch die Aufsichtsbehörden wird erweitert.
Änderung des Artikels 330 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation
Verschärfte Strafen (einschließlich einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren) für die "mutwillige Umgehung der Verpflichtungen, die Organisationen auferlegt werden, die als ausländischer Agent tätig sind".
Änderungen des Gesetzes "Über Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märsche und Mahnwachen"
Radikale Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch:
eine erweiterte Definition einer öffentlichen Versammlung: jede Form des "gleichzeitigen Auftretens von Bürger:innen auf öffentlichen Plätzen mit einem gemeinsamen Zweck, der auf die Äußerung von Meinungen oder Forderungen im Bereich Politik, Wirtschaft, Soziales, Kultur und Außenpolitik gerichtet ist", kann als solche anerkannt werden;
Auferlegung zusätzlicher, detaillierter Anforderungen an die Organisation von Versammlungen, ihre Form, ihren Ort und ihr Verhalten, deren Nichteinhaltung ein Grund für das Verbot einer Versammlung sein kann;
erweiterte Möglichkeiten für die Behörden, willkürliche Änderungen in Bezug auf Ort, Zeit und Form einer Versammlung vorzunehmen;
Einschränkungen für die Teilnahme von Journalist:innen an Versammlungen: Sie dürfen sich in keiner Weise mit den Zielen oder der Botschaft der Veranstaltung identifizieren, andernfalls verlieren sie die Privilegien, die Journalist:innen bei der Ausübung ihrer offiziellen Pflichten gewährt werden.
Änderungen des Gesetzes "Über Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märsche und Mahnwachen"
Verbot der Finanzierung von öffentlichen Versammlungen:
aus ausländischen Geldern, einschließlich solcher, die von Bürger:innen ausländischer Staaten und Körperschaften, die als "ausländischer Agent" handeln, erhalten wurden;
aus anonymen Quellen;
durch juristische Personen, die weniger als ein Jahr vor dem Datum der Überweisung von Geldern für die Organisation der Veranstaltung registriert wurden. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf die Entgegennahme von Geldmitteln, sondern auch auf andere materielle Unterstützung. Die Novelle schreibt vor, dass Gelder für Versammlungen mit mehr als 500 Personen nur bargeldlos auf einem Konto bei einer russischen Bank gesammelt werden dürfen und erlegt den Organisatoren eine Reihe von Pflichten in Bezug auf die Buchführung über die Gelder und eine sorgfältige Berichterstattung auf.
Änderung des Artikels 267 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation
Einführung von Strafen für das "absichtliche Blockieren von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen" und die Behinderung der Fortbewegung von Verkehrsmitteln und Fußgänger:innen (bisher gab es nur ein Verbot für das Blockieren von Straßen). Dies gilt nicht nur, wenn eine solche Blockade das Leben, die Gesundheit oder die Sicherheit der Bürger:innen gefährdet, sondern auch, wenn sie "eine Gefahr darstellt, die zur Zerstörung oder Beschädigung des Eigentums einer natürlichen oder juristischen Person" führen könnte.
Änderungen des Gesetzes "Über Maßnahmen gegen Personen, die an Verstößen gegen (…) Rechte und Freiheiten der Bürger:innen der Russischen Föderation beteiligt sind"
Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Beschränkung des Zugangs zu Websites, die russische Körperschaften "diskriminieren". Die Gesetzgebung gilt für Webportale, die Inhalte in einer der in der Russischen Föderation offiziell verwendeten Sprachen verbreiten. Die Entscheidung, den Zugang zu einer bestimmten Website zu beschränken, wird von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in Absprache mit dem Außenministerium getroffen.
Änderung des Artikels 128 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation
Härtere Strafen für Verleumdung, einschließlich der Verleumdung einer "Gruppe nicht identifizierter Personen", auch im Internet. Einführung einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren für dieses Vergehen.
Gesetz "Über die Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation"
Mehrfache Erhöhung der Bußgelder für das Posten von anstößigen Inhalten im Internet.
Änderungen des Gesetzes "Über Information, Informationstechnologie und Informationsschutz"
Auferlegung einer Reihe von Verpflichtungen für Social-Media-Manager:innen in Bezug auf die Kontrolle von "illegalen" Inhalten (wie z. B. Informationen über nicht genehmigte Versammlungen, Diffamierung von Behörden, sogenannte Fake News oder "Extremismus").
Änderungen mehrerer Gesetze zum Schutz der Vertraulichkeit von Daten und geheimdienstlichen und strafrechtlichen Ermittlungen
Einführung der Möglichkeit, Dateninhabenden die Weitergabe personenbezogener Daten von Amtsträger:innen (sowie deren Angehörigen), einschließlich ihres Vermögens, zu untersagen, auch wenn keine Gefahr für deren Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht. Der Schutz wird unter anderem Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafermittler:innen, Mitarbeiter:innen der Organe für innere Angelegenheiten und der Nationalgarde "Rosgwardija", Mitarbeiter:innen der Nachrichtendienste, die an Ermittlungen in Bezug auf nationale Sicherheit beteiligt sind, Beamt:innen des Föderalen Strafvollzugsdienstes und des Inlandsgeheimdienstes FSB gewährt. Das Gesetz verbietet auch die Weitergabe von Informationen über geheimdienstliche und strafrechtliche Ermittlungen.
Quelle: Domańska, Maria (2021): "Tightening the screws. Putin’s repressive laws", OSW Commentary; https://www.osw.waw.pl/en/publikacje/osw-commentary/2021-02-18/tightening-screws-putins-repressive-laws.