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Kommentar: Bedingungen der Wahlbeobachtung durch Bürger in der Russischen Föderation vor den Dumawahlen 2021 | Russland-Analysen | bpb.de

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Kommentar: Bedingungen der Wahlbeobachtung durch Bürger in der Russischen Föderation vor den Dumawahlen 2021

Tatyana Hilscher-Bogussevich Adam Busuleanu (Redakteur)

/ 4 Minuten zu lesen

Das repressive "Ausländische-Agenten“-Gesetz schränkt die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen weiter ein, sich für Wahlbeobachtung zu engagieren. (© picture-alliance/dpa)

Die russischen Gesetze sehen die Beobachtung von Wahlprozessen durch Vertreter der zur Wahl stehenden Kandidaten, durch Medien und durch internationale Beobachter vor. Sie garantieren allerdings nicht explizit die Möglichkeit einer langfristigen Wahlbeobachtung und den Zugang zu Institutionen und Prozessen der Wahl. Außerdem gibt es – in Verletzung internationaler Standards – keine Regeln zur Direktakkreditierung russischer zivilgesellschaftlicher Wahlbeobachter. Diese müssen über Kandidaten oder Medien akkreditiert werden oder – seit 2017 – auf Nominierungen durch die staatlich kontrollierte Zivilkammer zurückgreifen. Dass Vertreter einheimischer, zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht direkt als Wahlbeobachter akkreditiert werden können, widerspricht der Idee einer unabhängigen und neutralen Wahlbeobachtung durch die Bürger. Jegliche Zugehörigkeit bewirkt eher, dass eine Loyalität zu den entsendenden Akteuren erwartet oder angenommen wird, als den Prinzipien unvoreingenommener Wahlbeobachtung zu dienen.

Weitere Einschränkungen bedeuten Regelungen, laut denen jede Einrichtung höchstens zwei Beobachter pro Wahllokal aufstellen darf, wobei diese nicht beide gleichzeitig anwesend sein dürfen, sondern immer nur einer von ihnen. Außerdem müssen Beobachter bestimmten Wahlkommissionen zugeordnet werden, was die mobile Wahlbeobachtung effektiv verhindert. Als weitere Einschränkung werden Wahlkreise festgelegt, innerhalb derer die Beobachter jeweils aufgestellt werden können. Das schränkt deren Mobilität zusätzlich ein, denn Beobachter bei Regional- und Lokalwahlen können so ausschließlich in ihren jeweiligen Regionen oder Orten tätig sein. Eine weitere administrative Hürde ist schließlich, dass bei den jeweiligen Territorialen Wahlkommissionen drei Tage vor den Wahlterminen Listen mit den für die Wahllokale aufgestellten Wahlbeobachtern eingereicht werden müssen.

Gleichzeitig kritisieren russische und internationale Experten schon lange die Wahlbeobachtung durch Zivilkammern, die der russische Staat aktiv befördert. Kritisiert wird vor allem die fehlende einheitliche Beobachtungsmethode, ihr Fokus auf den Abläufen am Wahltag, dass sie keinerlei Maßnahmen zur Langzeitbeobachtung vorsieht und vor allem mutmaßliche Verbindungen und die Loyalität der Kammern zu den staatlichen Behörden.

Am 30. Dezember 2020 wurden die Bestimmungen der ohnehin schon repressiven "Ausländische-Agenten"-Gesetzgebung noch weiter ausgedehnt, sodass diese nun auf alle rechtsfähigen öffentlichen Vereinigungen und Privatpersonen angewendet werden können, die sich in Form "politischer Aktivitäten" engagieren und Unterstützung aus dem Ausland erhalten. "Politische Aktivitäten" wird dabei über die Maßen breit definiert. "Unterstützung aus dem Ausland" umfasst nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch jegliche materielle, organisatorische oder methodische Unterstützung, selbst solche über Mittelsleute. Das Wahlgesetz verbietet nicht-kommerziellen Organisationen, denen zugeschrieben wird, Funktionen "ausländischer Agenten" auszuführen, jegliche Aktivitäten, die der Organisation von Wahlen dienen oder diese konterkarieren könnten, genauso wie die Aufstellung von Kandidaten sowie jede andere Art der Beteiligung an Wahlkämpfen. Die Gesamtheit der Restriktionen, die diese Regelungen bedeuten, schränken die Möglichkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihrer Unterstützer weiter deutlich ein, sich im Rahmen von Wahlbeobachtung oder anderweitig im Zusammenhang mit Wahlen – etwa bei der Wählerinformation oder in Aufklärungskampagnen – zu engagieren.

Nach Pilotversuchen bei den Wahlen in den Oblasten Kursk und Jaroslawl im September 2020 gab die Zentrale Wahlkommission ihre Absicht bekannt, den Einsatz des elektronischen Distanzwählens bei den Dumawahlen auf sechs Regionen auszuweiten. Die schrittweise Einbeziehung neuer Technologien zur Stimmabgabe steht zwar mit international anerkannten Praktiken im Einklang, durch das Wählen außerhalb der kontrollierten Umgebung von Wahllokalen birgt die elektronische Stimmabgabe allerdings nach wie vor Gefahren – bedroht sind unter anderem die Prinzipien der geheimen, freien und ordnungsgemäßen Abstimmung sowie das öffentliche Vertrauen. Angesichts der eingeschränkten Beobachtbarkeit technologischer Lösungen dürfte der breitere Einsatz elektronischer Stimmabgabe für die Beobachter der Wahlen 2021 weiter Herausforderungen mit sich bringen.

Seit 2012 werden in Russland Wahllokale mit Videokameras ausgestattet, um den Wahltag aufzuzeichnen und das Material online zu übertragen – diese Maßnahmen, so hieß es, sollen das öffentliche Vertrauen in den Ablauf der Wahlen und deren Transparenz erhöhen. Angesichts der gesamten Einschränkungen der unabhängigen Bürgerwahlbeobachtung stellt die Distanzbeobachtung einen wichtigen und in manchen Fällen den einzigen Beobachtungsmechanismus dar und Beobachtungsorganisationen waren in der Lage, Werkzeuge und Taktiken zu entwickeln, um ihn gut zu nutzen. Man sollte jedoch nicht der Illusion anhängen, dass Videobeobachtung eine unabhängige Wahlbeobachtung ersetzen oder diese wirklich unterstützen könnte. Davon abgesehen, dass Webkameras nicht alles, was in einem Wahllokal passiert, aufnehmen können, ist es schwierig, eine groß angelegte Beobachtung einer online Übertragung durchzuführen. Außerdem ist der Zugang zu den Aufnahmen nach dem Wahltag schwierig zu erwirken und es ist eine komplizierte Aufgabe, das Material auszuwerten. Bürger-Wahlbeobachtern ist es kaum möglich, von den Wahlbehörden die offiziellen Aufnahmen für weitere Überprüfungen zu erhalten. Und Gerichte halten sich an die Regel, Betrugsbeweise, die auf offiziellen Videoaufnahmen von Bürger-Wahlbeobachtern basieren, nicht anzuerkennen.

Übersetzung (gekürzt) aus dem Englischen: Sophie Hellgardt

EPDE wird finanziell gefördert von der Europäischen Union, dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Programm Zivik aus dem Fonds des Instituts für Auslandsbeziehungen beim Auswärtigen Amt. Die hier geäußerten Ansichten geben nicht notwendigerweise die Meinung der Geldgeber wider.

Die Redaktion der Russland-Analysen bedankt sich bei der Europäische Plattform für Demokratische Wahlen-EPDE ( www.epde.org ) für die Übersetzung und die Erlaubnis, den Text abdrucken zu dürfen. Das Original ist abzurufen unter Externer Link: https://www.epde.org/ .

Fussnoten

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Tatyana Hilscher-Bogussevich ist eine unabhängige internationale Beraterin in den Bereichen demokratische Wahlen, Entwicklung und Regierungsführung mit besonderem Fokus auf Mittel- und Osteuropa, Zentralasien und Kaukasus. Als Wahlexpertin arbeitet sie mit verschiedenen internationalen Organisationen in Bezug auf die Wahlbeobachtung, die Entwicklung von Beobachtungsmethoden, die Analyse von Gesetzen, Beobachterschulungen sowie die Nachbereitung von Wahlen und technische Unterstützung zusammen. Tatyana hat einen MSc in Comparative Politics und ein Certificate of Legal Studies, beide von der London School of Economics and Political Sciences.

Adam Busuleanu leitet die Europäische Plattform für Demokratische Wahlen (EPDE) und beteiligt sich seit 2004 an Wahlbeobachtungsmissionen in Ländern der ehemaligen Sowjetunion.