Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Analyse: Die "Lex Nord Stream 2": Ein energierechtliches oder außenpolitisches Projekt? | Russland-Analysen | bpb.de

Russland-Analysen Propaganda / Nawalnyj (19.02.2024) Analyse: It’s fake! Wie der Kreml durch Desinformationsvorwürfe die Diskreditierung von Informationen in ein Propagandainstrument verwandelt Kommentar: Der Kampf um die Deutungshoheit. Deutsche Medien zu Ukraine, Krim-Annexion und Russlands Rolle im Jahr 2014 Von der Redaktion: dekoder-Special "Propaganda entschlüsseln" Kommentar: Erste Gedanken zum Tod und zum Leben Alexej Nawalnys Statistik: Politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung in Russland Chronik: 23. Januar – 09. Februar 2024 Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen und Übergangsjustiz (16.12.2023) Analyse: Russland vor Gericht bringen: Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen Dokumentation: Die Brüsseler Erklärung Analyse: Optionen der Übergangsjustiz für Russland dekoder: "Das unbestrafte Böse wächst" dekoder: "Ist es nicht Patriotismus, wenn alle Kinder zu uns gehören?" Chronik: 01. November – 14. Dezember 2023 Getreidehandel in Kriegszeiten / Wasserwege (06.12.2023) Analyse: Russlands Getreideexporte und Angebotsrisiken während des Krieges gegen die Ukraine Analyse: Russland setzt den Getreidehandel als Waffe gegen die Ukraine ein Analyse: Die strategische Bedeutung des russischen Wolga-Flusssystems Chronik: 23. – 29. Oktober 2023 Hat das Putin-Regime eine Ideologie? (15.11.2023) Von der Redaktion: 20 Jahre Russland-Analysen Analyse: Macht und Angst Die politische Entwicklung in Russland 2009–2023 Kommentar: Russlands neuer Konservatismus und der Krieg Kommentar: Chauvinismus als Grundlage der aggressiven Politik des Putin-Regimes Analyse: Verschwörungstheorien und Russlands Einmarsch in die Ukraine Kommentar: Die konzentrischen Kreise der Repression dekoder: Ist Russland totalitär? Chronik: 03. – 20. Oktober 2023 LGBTQ und Repression (30.09.2023) Analyse: Russlands autoritärer Konservativismus und LGBT+-Rechte Analyse: Russlands Gesetz gegen „Propaganda für Homosexualität“ und die Gewalt gegen LGBTQ-Personen Statistik: Gewalt gegen LGBTQ+-Menschen und Vertrauen in Polizei und Gerichte unter LGBTQ+-Menschen in Russland Dokumentation: Diskriminierung von und Repressionen gegen LGBTQ+-Menschen in Russland Kommentar: Wie sehr geht es bei der strafrechtlichen Verfolgung von "Rehabilitierung des Nazismus" um politische Repressionen? Von der Redaktion: Ausstellung: "Nein zum Karpfen" Chronik: 31. Juli – 04. August 2023 Chronik: 07. – 27. August 2023 Chronik: 28. August – 11. September 2023 Technologische Souveränität / Atomschlagdebatte (20.07.2023) Von der Redaktion: Sommerpause, на дачу – und eine Ankündigung Analyse: Die Sanktionen machen sich bemerkbar: Trübe Aussichten für die russische Chipindustrie Analyse: Kann Russlands SORM den Sanktionssturm überstehen? Kommentar: Russisches Nuklearroulette? Die Atomschlagdebatte in der russischen Think-Tank-Fachöffentlichkeit Dokumentation: Die russische Debatte über Sergej Karaganows Artikel vom 13. Juni 2023 "Eine schwerwiegende, aber notwendige Entscheidung. Der Einsatz von Atomwaffen kann die Menschheit vor einer globalen Katastrophe bewahren" Umfragen: Die Einstellung der russischen Bevölkerung zu einem möglichen Einsatz von Atomwaffen Chronik: 13. Juni – 16. Juli 2023 Chronik: 17. – 21. Juli 2023 Wissenschaft in Krisenzeiten / Prigoshins Aufstand (26.06.2023) Kommentar: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine – Ein "Virolog:innen-Moment" für die deutsche Osteuropaforschung? Kommentar: Osteuropaforschung im Rampenlicht: ein Drahtseilakt zwischen Wissenschaft und Aktivismus Kommentar: Ein Moment der Selbstreflexion für Russlandstudien Kommentar: Wissenschaft im Krieg: Die Verantwortung der Regionalstudien und was daraus folgt Kommentar: Verträgt sich politisches Engagement und Wissenschaft? Zur öffentlichen Position des Fachs Osteuropäische Geschichte dekoder: Mediamasterskaja: Wissenschaftsjournalismus – seine Bedeutung und seine Herausforderungen dekoder: Prigoshins Aufstand gegen den Kreml: Was war das? dekoder: Prigoshins Aufstand: eine Chronologie der Ereignisse Chronik: 15. Mai – 12. Juni 2023 Deutschland und der Krieg II / Niederlage und Verantwortung (26.05.2023) Kommentar: Ostpolitik Zeitenwende? Deutschland und Russlands Krieg gegen die Ukraine Kommentar: Deutsche Wirtschaft und der Krieg Kommentar: Deutschland, der Krieg und die Zeit Kommentar: Nach einem Jahr Krieg: Deutschland im Spiegel der russischen Medien Kommentar: Der Ukrainekrieg: Kriegsängste, die Akzeptanz von Waffenlieferungen und Autokratieakzeptanz in Deutschland Umfragen: Die Haltung der deutschen Bevölkerung zum Krieg gegen die Ukraine: Waffen, Sanktionen, Diplomatie Statistik: Bilaterale Hilfe für die Ukraine seit Kriegsbeginn: Deutschland im internationalen Vergleich Notizen aus Moskau: Niederlage Chronik: 24. April – 14. Mai 2023 Auswanderung und Diaspora (10.05.2023) Analyse: Politisches und soziales Engagement von Migrant:innen aus Russland im Kontext von Russlands Krieg gegen die Ukraine Dokumentation: Ukraine-Krieg: Bislang nur wenig humanitäre Visa für gefährdete Russen Statistik: Asylanträge russischer Bürger:innen in Deutschland Analyse: Emigration von Wissenschaftler:innen aus Russland: Kollektive und individuelle Strategien Dokumentation: Schätzungen zur Anzahl russischer Emigrant:innen nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Chronik: 01. März – 23. April 2023 Sanktionen (27.03.2023) Analyse: Die Wirkung von Krieg und Sanktionen auf Russlands Volkswirtschaft im Jahr 2022 Statistik: Russlands Wirtschaft Analyse: Russische wirtschaftliche Anomalie 2022: Ein Blick aus Unternehmensperspektive Umfragen: Wahrnehmung von Sanktionen durch die russische Bevölkerung Chronik: 01. – 28. Februar 2023 Feminismus / Kriegswahrnehmung / Gekränktes Imperium (13.03.2023) Analyse: Feminist_innen machen in Russland Politik auf eine andere Weise Statistik: Kennzahlen und Indizes geschlechterspezifischer Ungleichheit Analyse: Nicht Befürworter:innen und nicht Gegner:innen: Wie verändert sich bei der Bevölkerung in Russland mit der Zeit die Wahrnehmung des Krieges in der Ukraine? dekoder: Die imperiale Formel ist: Russland hat keine Grenzen Repression und stiller Protest / Die Botschaft des Präsidenten (06.03.2023) Analyse: "Nein zum Karpfen": Stiller Protest im heutigen Russland Dokumentation: Repressionen wegen Antikriegs-Akten in Russland seit 2022 dekoder: Die Schrecken des Kreml Analyse: Ein langer Krieg und die "Alleinschuld des Westens". Präsident Putins Botschaft an die Föderalversammlung am 23. Februar 2023 Kriegsentwicklung / Kirchen im Ukrainekrieg (23.02.2023) Analyse: Unerwartete Kriegsverläufe Analyse: Die Invasion der Ukraine nach einem Jahr – Ein militärischer Rück- und Ausblick Kommentar: Die Unterstützung der NATO-Alliierten für die Ukraine: Ursachen und Folgen Kommentar: Der Krieg und die Kirchen Karte: Kriegsgeschehen in der Ukraine (Stand: 18. Februar 2023) Eliten (16.02.2023) Analyse: Ansichten der russischen Eliten zu militärischen Interventionen im Ausland Analyse: Zusammengeschweißt und gefesselt durch Illegitimität Ranking: Die politische Elite im Jahr 2022 Meinungsumfragen im Krieg (02.02.2023) Kommentar: Sind Meinungsumfragen im heutigen Russland sinnvoll? Kommentar: Diese vier Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Sie Meinungsumfragen darüber lesen, was Russ:innen über den Krieg denken Kommentar: Es gibt noch immer keine öffentliche Meinung – der Krieg in der Ukraine und die Diktatur in Russland lassen uns das besser erkennen Kommentar: Die Meinungsumfragen des Lewada-Zentrums auf der Discuss Data Online-Plattform. Zur Diskussion um die Aussagekraft der Daten Kommentar: Telefonische Umfragen im autoritären Russland: der Ansatz von Nawalnyjs Stiftung für Korruptionsbekämpfung Kommentar: Annäherungen an eine Soziologie des Krieges Kommentar: Methodologische Probleme von russischen Meinungsumfragen zum Krieg Kommentar: Befragungen von Emigrant:innen: Herausforderungen und Möglichkeiten dekoder: "Die öffentliche Meinung ist ein Produkt von Umfragen" Dokumentation: Umfragen zum Krieg (Auswahl) Chronik: 01. – 31. Januar 2023

Analyse: Die "Lex Nord Stream 2": Ein energierechtliches oder außenpolitisches Projekt?

Roland Götz

/ 9 Minuten zu lesen

Während Gazprom den Transit der Gasversorgung durch Ukraine weiter reduzieren möchte, lehnt die EU-Kommission diese Pläne ab, um der Ukraine hohe Transitgebühren zu sichern. Rechtlich soll diese Absicht durch eine "Lex Nord Stream 2" möglich gemacht werden. Ist das eine Frage des Energierechts oder Außenpolitik?

Eine Gesetzesänderung soll der EU Mitspracherecht um den Transit der Gaspipeline Nord Stream 2 sichern. (© picture-alliance/dpa)

Zusammenfassung

Die EU-Kommission möchte den Geltungsbereich ihrer Gasmarktrichtlinien auf die aus Nicht-EU-Ländern an die Außengrenzen der EU führenden Gasleitungen ausweiten, was eine Transformation des Gasmarktrechts in den Ländern erfordert, von denen diese Leitungen ausgehen. Der Vorschlag – der Absicht nach eine "Lex Nord Stream 2" – lässt sich weder energierechtlich noch energiewirtschaftlich, sondern nur außenpolitisch begründen. Wenn er von Rat und Parlament der EU gebilligt wird, könnte die Inbetriebnahme von "Nord Stream 2" an der fehlenden Zustimmung Russlands zu der Neuregelung scheitern, was viele Russlandkritiker in Europa und den USA begrüßen würden.

Gazproms Pipelinestrategie

Die Sowjetunion leitete ihre Erdgasexporte fast ausschließlich über das ukrainische Gastransitsystem. Um vom Transitmonopol der Ukraine unabhängig zu werden, begann Gazprom in den 1990er Jahren den Bau von Ferngasleitungen, welche die Ukraine umgingen (dazu Manfred Hafner in den Lesetipps). Erstmals entstand 1997 mit der durch Belarus und Polen nach Deutschland führenden "Jamal-Europa"-Pipeline eine derartige Exportroute. Der Anteil des Ukrainetransits nahm auf rund die Hälfte der Gasexporte Russlands ab, als 2003 die "Blue Stream" durch das Schwarze Meer in die Türkei sowie 2011 die "Nord Stream 1" durch die Ostsee nach Deutschland in Betrieb gingen. Außerdem griff Gazprom 2015 seine Pläne zur Verdoppelung der Kapazität der Ostseeleitungen durch "Nord Stream 2" wieder auf. Wenn diese Unterwasserleitung Ende 2019 in Betrieb gehen sollte, wird das ukrainische Gastransitsystem, wenn auch in reduziertem Umfang, schon deswegen weiter genutzt werden müssen, weil in Deutschland der zweite Strang ihrer Anbindungsleitung EUGAL planmäßig erst Ende 2020 fertig gestellt sein wird. Auch längerfristig wird ein Teil der ukrainischen Transitleitungen für Russlands Gasexport benötigt werden, weil nur so die jahreszeitlichen Schwankungen sowie ein etwaiger Anstieg des Gasbedarfs Europas abgedeckt werden können (siehe dazu die Modellrechnung in der Tabelle auf S. 11).

Nachdem Gazprom 2014 den Plan der an die Küste Bulgariens führenden "South Stream" aufgeben musste, weil ihre durch EU-Länder führenden Anbindungsleitungen mit den EU-Gasmarktregeln kollidierten, beschlossen Russland und die Türkei 2016 den Bau der durch das Schwarze Meer in den Westteil der Türkei führenden "Turkish Stream". Diese Leitung wird voraussichtlich ab 2020 mit dem ersten Strang die Türkei und ab 2021 mit dem zweiten Strang (im umgekehrten Betrieb über die "Trans Balkan"-Pipeline oder über neue Interkonnektoren) Südosteuropa sowie über die "Trans Adriatic"-Pipeline" Griechenland und Italien beliefern.

Gazprom ist an der weitgehenden Verlagerung des noch über die Ukraine führenden Gasexports auf "Nord Stream 2" und "Turkish Stream" vor allem deswegen interessiert, weil dadurch das Risiko von Lieferunterbrechungen gemindert wird, die nach Auslaufen des mit Naftogaz Ukrainy 2009 geschlossenen, bis Ende 2019 gültigen Transitabkommens drohen. Dieses Risiko ist deswegen hoch, weil die Ukraine Ende 2015 ihren Gasimport aus Russland eingestellt hat, daher einen Lieferstopp durch Gazprom nicht mehr befürchten muss und versucht sein könnte, unangemessen hohe Transitgebühren zu fordern.

Die Strategie der EU-Kommission

Die EU-Kommission hält "Nord Stream 2" für die Gasversorgung Europas für nicht erforderlich und lehnt Gazproms Absicht der weiteren Reduktion des Ukrainetransits ab. Um der Ukraine Transitgebühren in Höhe von zwei bis drei Milliarden US-Dollar pro Jahr zu sichern, die von der Beibehaltung eines hohen Transitvolumens (2017: 93 Milliarden m³) abhängen, will sie hohe juristische Hürden für die Inbetriebnahme von "Nord Stream 2" errichten. Nachdem ein erster Versuch im Februar 2016 am Einspruch ihres eigenen juristischen Dienstes gescheitert war, bat die Kommission am 12.07.2017 den Rat der Europäischen Union (Ministerrat) um ein Mandat, um mit Russland über die Geltung des EU-Gasrechts für "Nord Stream 2" verhandeln zu können. In seiner Stellungnahme vom 27.09.2017 wies der juristische Dienst des Rats dieses Ansinnen zurück und bestätigte die Nichtanwendbarkeit der EU-Gasrichtlinien auf aus Drittländern in die EU führende Gasleitungen (Importpipelines). Als Reaktion darauf legte die EU-Kommission am 8.11.2017 den Entwurf einer Änderung der 3. Gasrichtlinie vor, welche deren Geltungsbereich auf Importpipelines ausdehnt (siehe Lesetipps). Weil "Turkish Stream" in das Nicht-EU-Land Türkei führt, werden nur deren Anbindungsleitungen Richtung Bulgarien und Griechenland von der eventuellen Neuregelung betroffen werden.

Energierechtliche Aspekte

Die EU-Kommission beabsichtigt, wobei sie den Begriff der Verbindungsleitung neu definiert, die Erweiterung des Geltungsbereichs der 3. Gasrichtlinie auf Importleitungen, welche aus Drittländern in Mitgliedsländer der EU führen. Damit würden für diese dieselben Prinzipien wie für den EU- Gasmarkt gelten: Die organisatorische Trennung von Gasförderung und Gastransport ("unbundling"), ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Gasleitungen ("third-party access") sowie Transparenz der Tarifgestaltung. Wenn der Europäische Rat und das Parlament der EU die Vorlage beschließen sollten, müssen die EU-Staaten, falls die betroffenen Drittstaaten nicht zur Änderung ihres Energierechts bereit sind, ihren eigenen Energieunternehmen den Gasimport über die entsprechenden Leitungen untersagen.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß energierechtlich damit, dass beim Betrieb von Importpipelines eine Gesetzeslücke aufträte und ein Konflikt von Gesetzen zu beseitigen wäre, wobei beide Begründungen sich offensichtlich widersprechen. Sie will die – nur ihrer Meinung nach vorhandene – Gesetzeslücke ausfüllen und den dadurch erst erzeugten Konflikt von Rechtsnormen durch Verhandlungen mit den betroffenen Drittstaaten beseitigen. Die Behauptung einer Gesetzeslücke wurde vom juristischen Dienst des Rats jedoch bereits zweimal zurück gewiesen, denn Verlegung und Betrieb von "Nord Stream 2" sind durch die "United Nations Convention on the Law of the Sea" (UNCLOS) geregelt, die auf dem Grundsatz der Freiheit der Meere basiert. In den vollständig durch "Ausschließliche Wirtschaftszonen" der Anrainerstaaten und ihren Festlandssockeln überdeckten Segmenten der Ostsee sind spezielle Belange der Küstenstaaten (Recht auf Förderung von Bodenschätzen, Schutz der natürlichen Umwelt) zu beachten. In den Territorialgewässern (12-Meilen-Zonen) gelten zusätzliche nationale Vorschriften der Anrainerstaaten (funktionale Souveränität), jedoch nicht die EU-Gasrichtlinien, weswegen keine Regelungskonflikte mit diesen auftreten können.

Nach Auffassung der Kommission baut die Neuregelung auf etablierter Praxis auf. Dies trifft zwar auf die Gasbeziehungen mit Norwegen, aber nicht auf die mit Russland zu. Gazprom müsste, um der Forderung der eigentumsrechtlichen Trennung von Förderung und Transport nachzukommen, das Eigentum an "Nord Stream 2" an ein unabhängiges Unternehmen übertragen und Russlands Parlament müsste, um die Nutzung der Leitung auch durch andere Gasförderer zu ermöglichen, das 2006 eingeführte Exportmonopol Gazproms für Pipelinegas (das für Flüssiggas nicht gilt) rückgängig machen. Unabhängig davon, dass diese Bedingungen eine positiv zu bewertende Reform des Gasmarkts Russlands zur Folge hätten, ist äußerst unwahrscheinlich, dass Gazprom und Russlands Duma sie auf Druck der EU akzeptieren werden. Es ist auch nicht ersichtlich, welchen Verhandlungsspielraum die EU-Kommission nutzen will, da sie nicht von den Kernbestandteilen ihrer Initiative abgehen kann. Ein Misserfolg des Verhandlungsprozesses ist daher absehbar, der allerdings ganz im Sinne der Kritiker von "Nord Stream 2" wäre. Zwar könnte auf Antrag Deutschlands eine zeitlich begrenzte Ausnahme gewährt werden, doch ist dafür die Zustimmung der Kommission erforderlich, die damit ihr Anliegen – die sofortige Verhinderung der Inbetriebnahme von "Nord Stream 2" – ad absurdum führen würde.

Energiewirtschaftliche Aspekte

Im Änderungstext der Gasrichtlinie sowie in ihren Begleitdokumenten wird zur Begründung auf Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (Lissabon-Vertrag) verwiesen. Dort wird gefordert, dass die Energiepolitik der EU das Funktionieren der Energiemärkte, Versorgungssicherheit, Energieeffizienz, Energiesparen, die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energien sowie die Verbindung der Energienetze sichern und verbessern soll. Wie dies durch die vorgeschlagene Erweiterung des Geltungsbereichs der 3. Gasrichtlinie erreicht werden soll, wird in den Verlautbarungen der Kommission nicht erklärt, die es ausdrücklich abgelehnt hat, eine Folgenabschätzung ihres Vorstoßes vorzulegen. Sie ignoriert, dass "Nord Stream 2" einige der Forderungen des Artikels 194 des Lissabon-Vertrags besser als das vorhandene ukrainische Gastransitnetz erfüllen würde: Die Versorgungssicherheit der EU-Länder wird nämlich dadurch erhöht, dass durch die neue Pipeline zusätzliche Transportkapazität bereitgestellt wird, wobei davon auszugehen ist, dass der Gastransit durch die Ukraine im erforderlichen Ausmaß bestehen bleiben wird.

Wie schon "Nord Stream 1" wird "Nord Stream 2" durch Gas von der Jamal-Halbinsel gespeist werden, wo die in Erschließung befindlichen, größten Gasvorkommen Russlands lagern. Durch die Streckenführung von der Jamal-Halbinsel bis zur Ostsee können gegenüber dem Weg an die Grenze der Ukraine rund 2000 km eingespart werden, was nicht nur ökonomisch effizienter, sondern auch ökologisch vorteilhafter ist, weil entsprechend weniger Erdgas in Kompressorstationen verbrannt werden muss. Zudem sind die in Russland und durch die Ostsee verlegten und noch zu bauenden neuen Leitungen weniger reparaturanfällig und energieeffizienter als die aus Sowjetzeiten stammenden Gasleitungen des russischen und ukrainischen Netzes, die größtenteils ihre geplante Nutzungsdauer bereits überschritten haben. Erst 2018 wurde in der Ukraine das 2008 angekündigte Programm der Rekonstruktion des Gastransmissionssystems, das damals auf mindestens drei Milliarden US-Dollar veranschlagt wurde, mit der Modernisierung der Kompressorstation "Bar" begonnen, wofür 80 Millionen Euro investiert werden.

Das von der Kommission vorgetragene Argument, bereits "Nord Stream 2" würde es Gazprom ermöglichen, seinen Anteil an Europas Gasmarkt zu erhöhen, stimmt nicht, denn dieser hängt nicht von Transportrouten, sondern von Lieferkapazitäten und Preisen der Konkurrenz (darunter Flüssiggas) ab. Die von der Kommission genannten energiewirtschaftlichen Gründe für die Änderung der Gasrichtlinie sind somit allesamt nicht überzeugend.

Außenpolitische Aspekte

Gegner der "Nord Stream 2", zu denen viele Experten und Politiker aus EU-Ländern, der Ukraine und den USA gehören, behaupten, dass diese Gasleitung, wie schon "Nord Stream 1", kein ökonomisches, sondern ein politisches Projekt sei, das auf die Schwächung der Ukraine und die Vergrößerung des Einflusses Russlands in Europa abzielt (siehe den Beitrag von Anke Schmidt-Felzmann in den Lesetipps). Nicht nur würde Deutschland als zentraler Umschlagplatz für Gas aus Russland geopolitisch aufgewertet, sondern auch dazu verleitet, sich ohne Rücksicht auf die Interessen seiner osteuropäischen Nachbarn an Russland politisch anzunähern. Dass große Infrastrukturprojekte politische Aus- und Nebenwirkungen haben können, ist freilich eine banale Erkenntnis. Sie rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass der Zweck dieser Projekte politischer Natur sei. Im Übrigen hat Gazprom sein Programm der Umgehungspipelines, zu dem "Nord Stream 2" gehört, lange vor dem Ausbruch des Ukrainekonflikts und der zunehmenden Entfremdung zwischen Russland und dem Westen geplant. Dass Deutschland (und nicht nur durch die Ostseepipelines) in Europa eine Rolle als Verteilungszentrum für Erdgas spielt, liegt an seiner geographischen Lage und ist keine Voraussetzung oder Folge einer politischen Annäherung an Russland.

Beim Widerstand gegen "Nord Stream 2" spielt der Wunsch eine Rolle, Russlands Ukraine- und Syrienpolitik zu missbilligen. Der hierfür vorgesehene Weg ist jedoch eine Ausweitung der Russlandsanktionen und nicht die Manipulation der EU-Gasmarktregeln.

Ein neues Transitregime

Äußerungen der Bundeskanzlerin auf der Pressekonferenz mit dem ukrainischen Präsidenten am 10.04.2018, wonach Deutschland "Nord Stream 2" nur befürworten könne, wenn der Ukraine die Fortsetzung des Gastransits garantiert wird, wurden als Wende in der Haltung der Bundesregierung interpretiert. Jedoch hat die Kanzlerin bei dieser Gelegenheit nur einen Standpunkt wiederholt, der von ihr bereits in der Vergangenheit eingenommen worden war. Das Problem einer Transitmengengarantie besteht nicht in dem "ob", sondern in dem "wieviel", denn dass Gazprom grundsätzlich zur Fortsetzung des Ukrainetransits bereit ist, hat Gazprom-Chef Miller schon mehrfach erklärt. Die von ihm genannte Menge von 10 – 15 Milliarden m³ pro Jahr ist allerdings für die Versorgungssicherheit Europas zu knapp bemessen und zu gering, um das technische Funktionieren des ukrainischen Gasnetzes und der Gasspeicher zu gewährleisten.

Im Transitvertrag von 2009 hatte Gazprom mit Naftogaz Ukrainy eine Mindest-Transitmenge von jährlich 110 Milliarden m³ vereinbart, diese jedoch nicht eingehalten. Dafür wurde Gazprom im Februar 2018 vom Stockholmer Schiedsgericht (nach Saldierung mit Ansprüchen Gazproms gegenüber Naftogaz auf Bezahlung von Gaslieferungen in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar) eine Schadenersatzleistung von 2,6 Milliarden US-Dollar auferlegt. Auch für 2018 und 2019 drohen Gazprom wegen Unterschreitung des Mindesttransits Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe. Bei einem Verzicht der Ukraine auf die Eintreibung zumindest dieser Beträge und der Bereitschaft beider Seiten zu einer fairen Festsetzung der Transitgebühren könnte ein neuer Transitvertrag abgeschlossen werden, der eine garantierte Transitmenge in angemessener Höhe vorsieht. Oder Gazprom könnte seine Bereitschaft erklären, an der Ostgrenze der Ukraine Gas entsprechend der dort auftretenden Nachfrage anzuliefern, das im Einklang mit den Regularien des bis dahin etablierten neuen Gasmarktmodells der Ukraine weitergeleitet wird. Damit würden ein vertragsloser Zustand und eine Gaskrise zum Jahresbeginn 2020 vermieden. Einer Änderung der EU-Gasmarktregeln bedarf es dazu nicht.

Lesetipps

Fussnoten

Dr. Roland Götz hat sich am Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien (BIOst) in Köln und bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin mit der Sowjetwirtschaft und der Wirtschaft Russlands beschäftigt.