Der neue gemeinsame Stufenplan der EU und Russlands, der Visafreiheit für Kurzzeitaufenthalte festlegt, kann, zur generellen Visafreiheit führen, muss aber nicht. Dies hängt zum einen vom politischen Willen der Verhandlungspartner ab, sich auf ein Nachfolgedokument für das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu einigen. Zum anderen ist auch der Verhandlungsfortschritt der EU mit anderen ENP-Ländern im Bereich Visaliberalisierung ein Kriterium, welches berücksichtigt werden muss. Das Reisen wird mittelfristig dennoch erleichtert werden. Die Kosten des bestehenden Visaregimes, die gegenwärtig in keinem Verhältnis zur geringen Ablehnungsrate stehen, werden vermutlich ebenfalls mittelfristig sinken. Ein offizielles Dokument zur Einführung der Visafreiheit mit symbolischem Charakter wird jedoch fehlen.
Alle Tabellen und Grafiken zu den Russland-Analysen 225 finden Sie in der Interner Link: PDF-Version (1.051 KB).