Warschau, 30. Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Urteil des Verfassungstribunals vom 22. Oktober, das eine der drei Voraussetzungen, die einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Polen erlauben, für verfassungswidrig erklärt, rief enorme gesellschaftliche Emotionen hervor. Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass eine sogenannte eugenische Abtreibung nicht mit der Verfassung vereinbar ist, das habe ich viele Male öffentlich gesagt. Das Recht auf Leben ist ein Wert, der vorbehaltlos geschützt werden muss und der in keinerlei Weise in unbehinderte und behinderte Kinder ausdifferenziert werden darf, z. B. Kinder mit dem Down-Syndrom. Dies ergibt sich direkt aus der Verfassung, Art. 38: Die Republik Polen garantiert jedem Menschen den rechtlichen Schutz des Lebens.
Das Urteil des Verfassungstribunals führte allerdings auch zu einer Situation, in der eine Abtreibung im Falle sog. tödlicher Schäden des Fötus nicht mehr möglich ist, wenn klar ist, dass das Kind nicht imstande sein wird, nach der Geburt weiterzuleben. Diese Situation ist außerordentlich heikel und schmerzhaft für jede Mutter, für alle Eltern. Im Falle tödlicher Schäden ist der Tod des Kindes unabwendbar. Der Schutz seines Lebens liegt folglich außerhalb der menschlichen Macht.
Ich verstehe die Frauen und ihre Ängste, die sich aus dieser Situation ergeben. In den vergangenen Tagen habe ich mit vielen von ihnen über dieses Thema gesprochen sowie auch mit zahlreichen Experten, Ärzten und Juristen. Nach diesen Konsultationen habe ich mich entschlossen, dem Sejm der Republik Polen einen Änderungsentwurf für das Gesetz über die Familienplanung, den Schutz des menschlichen Fötus und die Bedingungen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs vorzulegen. Unter Berücksichtigung der Weisung des Verfassungstribunals sieht der Entwurf die Einführung einer neuen Prämisse vor, welche die Möglichkeit des verfassungskonformen Schwangerschaftsabbruchs allein in dem Falle des Auftretens der sog. tödlichen Schäden wiederherstellt, wenn die pränatalen Untersuchungen oder andere medizinischen Indikationen auf die hohe Wahrscheinlichkeit hinweisen, dass das Kind tot geboren wird oder mit einer unheilbaren Krankheit oder einem Schaden, der unvermeidlich und unmittelbar zum Tod des Kindes führt, ungeachtet der angewandten therapeutischen Maßnahmen.
Nach der Verabschiedung dieses Gesetzes werden im polnischen Recht weiterhin drei Prämissen für den legalen Schwangerschaftsabbruch gelten: die Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung oder Inzest sowie ein schwerer und unumkehrbarer Schaden des Fötus, der zum Tod des Kindes führen würde. Dies gibt den Kern des sog. Abtreibungskompromisses aus dem Jahr 1993 wieder und stimmt mit den Urteilen des Verfassungstribunals überein. Ich zähle auf einen breiten politischen Konsens in dieser Angelegenheit, insbesondere weil sich für die Unterstützung einer ähnlichen rechtlichen Lösung Vertreter verschiedener Parteien ausgesprochen haben, sowohl der Vereinigten Rechten [ Zjednoczona Prawica , das ist die Regierungskoalition, Anm. d. Übers.] als auch der Opposition. Eine solche Lösung unterstützt auch die Mehrheit der Polen.
Unabhängig von den rechtlichen Änderungen müssen wir der Familie sowie den alleinerziehenden Müttern mit behinderten Kindern besonderen Schutz gewähren. Die Geburt und die Erziehung eines behinderten Kindes ist ein großer Akt elterlicher Liebe vonseiten jeder Mutter, eines jeden Elternteils. Der Staat kann diese Menschen nicht allein lassen. Er muss ihnen umfangreiche Unterstützung zuteilwerden lassen. Ich werde von der Regierung und dem Parlament fordern, zusätzliche Mittel zu finden, um diesen Menschen finanzielle, medizinische, psychologische sowie rechtliche Hilfe zu garantieren.
Ich rufe auch alle Politiker, öffentlichen Personen sowie Millionen Polen auf, die Ansichten des anderen zu respektieren und die gesellschaftlichen Emotionen zu reduzieren. Wir unterscheiden uns und werden uns unterscheiden, aber wir müssen in der Lage sein, miteinander zu reden.
Andrzej Duda
Übersetzung aus dem Polnischen: Silke Plate
Quelle: Externer Link: https://www.prezydent.pl/aktualnosci/wypowiedzi-prezydenta-rp/wystapienia/art,1191,oswiadczenie-prezydenta-rp.html (abgerufen am 02.12.2020).
Dokumentation: Erklärung des Präsidenten der Republik Polen, Andrzej Duda, zum Urteil des Verfassungstribunals über das Abtreibungsrecht sowie zu den gesellschaftlichen Reaktionen
/ 3 Minuten zu lesen
In der Erklärung des Präsidenten Andrzej Duda nimmt er Stellung zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes, dass eine Abtreibung im Falle schwerer und unheilbarer Schäden des Fötus nicht zulässig ist, und den daraufhin wieder aufflammenden Protesten durch Frauengruppen.
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