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Dokumentation: Die Position der Polnischen Bischofskonferenz zu LGBT+ | bpb.de

Dokumentation: Die Position der Polnischen Bischofskonferenz zu LGBT+

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Die Position der polnischen Bischofskonferenz gegenüber der "LGBT-Ideologie" ist eindeutig: Gewalt gegenüber LGBT-Personen wird nicht geduldet, zu viel Toleranz führe aber zu "schädlichen Fehlern" im gesellschaftlichen Leben.

Demonstrierende fordern den Rücktritt von Erzbischof Marek Jedraszewski, der in einer Predigt von einer "Seuche in den Farben des Regenbogens" sprach. (© picture-alliance, NurPhoto, Jaap Arriens)

28. August 2020
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29. Manche Angehörigen und Sympathisanten der LGBT+-Bewegung haben sich andere als die oben dargestellten Ziele gesetzt. Ihre Priorität ist nicht die kulturelle, rechtliche und erzieherische Revolution, sondern Gewalt, Mobbing, Stigmatisierung und gesellschaftlichem Ausschluss, auch vonseiten der eigenen Familie, entgegen zu wirken. Manchmal nehmen auch Katholiken an den "Regenbogenmärschen" teil, um auf die genannten Probleme der LGBT+-Personen aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang muss zum wiederholten Male unterstrichen werden, dass die Forderung nach Respekt für jeden, inklusive derjenigen, die sich mit LGBT+ identifizieren, vollkommen richtig ist; der demokratische Rechtsstaat wiederum sollte dafür sorgen, dass keines der grundlegenden Rechte dieser Menschen, das nicht in offensichtlichem Widerspruch mit der menschlichen Natur und dem Gemeinwohl steht (wie die gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder die Adoption von Kindern in solchen Verbindungen), verletzt wird. Inakzeptabel sind daher jegliche Akte physischer oder verbaler Gewalt, rowdyhaften Verhaltens und Aggressionen gegenüber LGBT+-Personen. Genauso können sie, wie alle anderen Bürger, innerhalb des rechtlich vorgesehenen Rahmens ihre Forderungen vorstellen, mit dem Ziel, eine gerechtere Gesellschaft aufzubauen und sie auf dem Wege demokratischer Veränderungen zu verwirklichen.

30. Parallel zu den genannten Rechten der LGBT+-Personen sollen die berechtigten Erwartungen der Gesamtgesellschaft unterstrichen werden, dass auch die Rechte der anderen Mitglieder der Gemeinschaft geachtet werden, insbesondere ihre religiösen Gefühle, die von ihnen anerkannten moralischen Grundsätze sowie Prinzipien der öffentlichen Ordnung. Die positive Einstellung der Mitglieder der Gemeinschaft, die sich um die Vermeidung gesellschaftlicher Spannungen und die gegenseitige Achtung der Rechte bemühen, drückt sich darüber hinaus in der Bereitschaft aus, Personen zu Hilfe zu kommen, die offen sind für den Dialog über das gesellschaftlich-politische Ausmaß der persönlichen Würde eines jeden Menschen, die als ungeteilte sowohl geistige als auch körperliche Würde zu verstehen ist. Diese Forderung bezieht sich u. a. auf die Rolle, die Familie, Schule und Katechese im Erziehungsprozess zu spielen schuldig sind.

31. Die Pflicht zur Achtung der Personen, die mit der LGBT+-Bewegung verbunden sind, bedeutet nicht, ihre Ansichten unkritisch zu akzeptieren. Im Gegenteil, es bedeutet, sie aufmerksam zu analysieren und sie im Lichte der objektiven Wahrheit über das menschliche Geschlecht und die Grundsätze des Gemeinwohls zu prüfen, denn die Ideologie dieser Bewegungen und ihre Forderungen sind mit zahlreichen, für das gesellschaftliche Leben schädlichen Fehlern belastet, wie der Vorwurf der fehlenden Toleranz. Dahinter verbirgt sich nicht selten eine Ideologie, die den Unterschied und die natürliche Komplementarität von Mann und Frau negiert, und hinter der Bezugnahme auf die Natur verbirgt sich vor allem die menschliche Biologie, die kulturelle Option, die geschlechtliche Triebhaftigkeit oder die psychosexuelle Emotionalität (siehe Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Als Mann und Frau schuf er sie. Für einen Weg des Dialogs zur Gender-Frage im Bildungswesen. Nr. 21, 23).

32. Den Rahmen des gebührenden Respektes überschreitet auch die Legalisierung von Verbindungen zwischen Personen desselben Geschlechtes, denn deren rechtliche Anerkennung führt langfristig zur Schwächung der Institution der Ehe. Staatlicherseits würde es sich dabei darum handeln, "die Pflicht zu vernachlässigen, eine für das Gemeinwohl so wesentliche Einrichtung zu fördern und zu schützen, wie es die Ehe ist" (Kongregation für die Glaubenslehre: Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen. Rom 2003. Nr. 6 ). Allein die Verbindung zwischen Mann und Frau, in der die fruchtbare Liebe auf der Komplementarität des Geschlechtes gründet, ist die richtige Umgebung, um Kinder zu gebären und zu erziehen, und somit das Fundament einer gesunden Gesellschaft. Aus diesem Grund erfreut sie sich des besonderen rechtlichen Schutzes und zahlreicher Privilegien. Diese Grundüberzeugung im Rechtssystem zu verletzen, würde ernste Veränderungen in der gesellschaftlichen Praxis nach sich ziehen, einschließlich bei der Ausbildung und Erziehung der jungen Generation. Das oben zitierte Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre unterstreicht daher: "Wenn die Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts in rechtlicher Hinsicht nur als eine mögliche Form der Ehe betrachtet würde, brächte dies eine radikale Veränderung des Begriffs der Ehe zum schweren Schaden für das Gemeinwohl mit sich" (ebd. Nr. 8).
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Übersetzung aus dem Polnischen: Silke Plate
Quelle: Konferencja Episkopatu Polski [Polnische Bischofskonferenz]: Stanowisko Konferencji Episkopatu Polski w kwestii LGBT+ [Die Position der polnischen Bischofskonferenz zu LGBT+]. 28.08.2020. Externer Link: https://episkopat.pl/kep-szacunek-dla-osob-zwiazanych-z-ruchem-lgbt-nie-oznacza-bezkrytycznego-akceptowania-ich-pogladow-2/ (abgerufen am 10.11.2020).

Fussnoten