29.04.2020 | Die Europäische Kommission beschließt, gegen Polen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der Grund ist das im Dezember 2019 im Rahmen der Justizreform verabschiedete "Disziplinargesetz" , das Richtern mit Sanktionen droht, wenn sie die Entscheidungskompetenz eines anderen Richters oder die Legalität eines Gerichtes infrage stellen. Außerdem dürfen sich Richter nach dem Gesetz nicht politisch betätigen. Damit seien die Unabhängigkeit der Richter und übergeordnete europäische Werte verletzt, so die Kommission. Polen hat zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. | 30.04.2020 | Nach der Entscheidung vom Vortag sagt Justizminister Zbigniew Ziobro, die Europäische Kommission überschreite mit der Einleitung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen infolge des in Polen verabschiedeten "Disziplinargesetzes" (Dezember 2019) ihre Kompetenzen. Polen werde niemals zulassen, dass die europäischen Verträge über der polnischen Verfassung stünden. |
Sie können die gesamte Chronik seit 2007 auch auf Externer Link: http://www.laender-analysen.de/polen/ unter dem Link "Chronik" lesen.