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Rentensystem Polens | bpb.de

Rentensystem Polens

Das obligatorische Rentensystem in Polen, das 1998 auf den Weg gebracht wurde, ruht auf zwei Säulen. Dazu kommt als freiwillige dritte Säule die private Altersvorsorge. Die staatliche Sozialversicherungsanstalt (ZUS) als erste Säule verwaltet die eingehenden Beiträge der berufstätigen Versicherten und zahlt sie den aktuellen Renten- und Pensionsempfängern aus. Die kapitalbasierte zweite Säule bilden die Offenen Rentenfonds (OFE), die einen Teil der Rentenbeiträge aus der ersten Säule gewinnbringend investieren sollen. Vor allem seit dem Ausbruch der Krise der europäischen Staatsfinanzen wurden Schwächen in der Konstruktion der OFE verstärkt diskutiert. Aus diesem Grunde und im Zusammenhang mit der Suche nach Instrumenten zur Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde Ende 2013 eine Rentenreform beschlossen, die die Erhöhung des Renteneintrittsalters und vor allem grundlegende Änderungen bei den OFE einführte. Letztere sollen u. a. zur Entlastung des öffentlichen Haushaltes beitragen und die Schuldenlast des Staates senken, was die Kritik hervorruft, dass hier über Vermögenswerte der Versicherten unberechtigt verfügt wird. Derzeit liegt die vom Sejm beschlossene und vom Staatspräsidenten unterzeichnete Gesetzgebungsnovelle zum Rentensystem dem Verfassungsgericht zur Prüfung vor.