Programmatische Grundsätze
Als im Jahr 1989 eine gewisse Etappe in der neuesten Geschichte Polens, umgangssprachlich als "realer Sozialismus" bezeichnet, endete, schien der über 50-jährige Kampf um das Recht auf ein normales und würdiges Leben mit Erfolg gekrönt. Allerdings erwies sich der Pseudoumbruch als Trugbild. Die Vereinbarung, die zwischen dem Apparat der kommunistischen Partei und dem Teil der Opposition, der sich aus den Reihen dieser Partei herausgebildet hatte, getroffen wurde, führte kaum zu einer Erweiterung der Basis der regierenden politischen Mafia. Man vollzog einen raffinierten Namenswechsel: Die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei verschwand, an ihrer Stelle aber wurden die Gruppierungen der "Linken" und der "Rechten" eingesetzt, die gemeinsam eine enge und abgeschlossene politische Kaste bilden. Das Wesen des Systems blieb jedoch dasselbe – man erhielt die strikte und unantastbare Trennung der mehrere Millionen umfassenden "Masse" von der von ihr profitierenden begrenzten Macht-"Elite" aufrecht. Die Nationale Wiedergeburt Polens [NOP] ist eine neue politische Qualität, eine Form des bürgerlichen Protestes gegenüber dem die Polen gefangennehmenden, bürokratisierten, demoliberalen ["demo" = "demokratisch" oder "Volks-" in Anlehnung an Volksrepublik, Anm. d. Übers.] Staat. […] Die Nationale Wiedergeburt Polens [NOP] hat für sich als Hauptziel bestimmt, einen Neuen Staat aufzubauen – ein Land, dessen Hausherren seine Einwohner sind und nicht die korrumpierte, jedweder Kontrolle ledige politische Kaste. […]
Übersetzung aus dem Polnischen: Silke Plate Quelle: Externer Link: www.nop.org.pl/zasady-programowe (abgerufen am 13.09.2013).
Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997
Artikel 13
Verboten ist das Bestehen politischer Parteien und anderer Organisationen, die sich in ihren Programmen auf die totalitären Methoden und - Praktiken des Nazismus, Faschismus und Kommunismus berufen. Verboten ist auch das Bestehen solcher Parteien, deren Programm oder Tätigkeit Rassen- und Nationalitätenhaß, Gewalt zum Zweck der Machtübernahme oder Einflußausübung auf die Staatspolitik voraussetzt oder zuläßt oder das Verheimlichen von Strukturen oder Mitgliedschaft vorsieht.
Quelle: Externer Link: http://www.sejm.gov.pl/prawo/konst/niemiecki/kon1.htm (abgerufen am 13.09.2013).