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Frankreich ist mehr als der France métropolitaine, wie das europäische Kontinentalfrankreich genannt wird. Zum französischen Staatsgebiet gehören darüber hinaus mehrere Überseegebiete, das France d'outre-mer. Diese überseeischen Gebiete gehen auf frühere Besitznahmen und die Kolonialgeschichte Frankreichs zurück. Es gibt jedoch große Unterschiede in Fragen der Autonomie und des rechtlichen Status zwischen den einzelnen Gebieten. Grundsätzlichen kann unterschieden werden zwischen den Départements d'outre-mer, die gleichsam auch Régions d'outre-mer (Überseedepartements) sind und den Collectivités d'outre-mer (Überseegebietskörperschaften). Allerdings haben vor allem die Überseegebietskörperschaften einen teils sehr unterschiedlichen rechtlichen Status. Zusammen haben Frankreichs Überseegebiete eine Fläche von knapp 89.000 Quadratkilometern (zum Vergleich: das französische Festland umfasst 544.000 Quadratkilometern).
Département d'outre-mer und Région d'outre-mer
(Überseedepartement)
Frankreich ist in 27 Regionen aufgeteilt. Die Regionen wiederum sind in Départements aufgeteilt. Fünf der 27 Regionen liegen nicht auf dem europäischen Festland, sondern in Übersee. Sie sind gleichsam auch Départements und haben die gleiche rechtliche Stellung wie die Regionen im französischen Kernland. Sie sind Teil der Europäischen Union und haben den Euro als Währung. Sie gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.
Guadeloupe
Martinique
Französisch-Guayana
Mayotte
La Réunion
Collectivité d'outre-mer
(Überseegebietskörperschaft)
Die Collectivité d'outre-mer sind Überseegebietskörperschaften mit teilweise sehr unterschiedlichem rechtlichen Status. Alle besitzen Autonomie, was bedeutet, dass französische Gesetze nicht automatisch Gültigkeit erlangen. Außen- und verteidigungspolitisch sind sie jedoch von Frankreich abhängig. Wie auch die Übersee-Regionen senden einige der Überseegebietskörperschaften Vertreter in die französische Nationalversammlung und den Senat.
Saint-Martin (ist Teil der EU; die Währung ist Euro; entsendet Vertreter in das französische Parlament)
Saint-Barthélemy (ist assoziiertes Gebiet der EU, aber nicht Teil der EU; die Währung ist Euro; entsendet Vertreter in das französische Parlament)
Saint-Pierre und Miquelon (ist nicht Teil der EU; die Währung ist Euro; entsendet Vertreter in das französische Parlament)
Wallis und Futuna (ist nicht Teil der EU; die Währung ist CFP-Franc; entsendet Vertreter in das französische Parlament)
Französisch-Polynesien (ist nicht Teil der EU; die Währung ist CFP-Franc; entsendet Vertreter in das französische Parlament)
Neukaledonien: Neukaledonien gehört zur Gruppe der Collectivité d'outre-mer, die Inselgruppe hat in Frankreichs Verfassung jedoch den Sonderstatus des Collectivité sui generis. Auch Neukaledonien entsendet Vertreter in die französische Nationalversammlung und den Senat. Bis 2019 soll ein Referendum darüber entscheiden ob die Inselgruppe unabhängig wird oder weiterhin ein Überseegebiet Frankreichs bleibt. Neukaledonien ist nicht Teil der EU. Die Währung ist der CFP-Franc.
Terres australes et antarctiques françaises: Auch die französischen Süd- und Antarktisgebiete gehören zur Gruppe der Collectivité d'outre-mer, sind aber faktisch das einzig verbliebene Überseeterritorium, auch weil sie nicht dauerhaft bewohnt sind. Sie haben einen eigenen rechtlichen Status und werden von der Stadt Saint-Pierre auf La Réunion aus verwaltet. Die Terres australes et antarctiques françaises sind nicht Teil der Europäischen Union.
Zu ihnen gehören die Amsterdam-Insel, die Sankt-Paul-Insel, die Crozetinseln, das Kerguelen-Archipel, das Adélieland (Terre Adélie ist der von Frankreich beanspruchte Teil der Arktis. Durch den Arktisvertrag ist der Anspruch jedoch ausgesetzt.) und die Îles Éparses.
Clipperton-Insel: Die Clipperton-Insel hat keine ständigen Bewohner. Sie befindet sich im Staatseigentum Frankreichs. Das Atoll untersteht der Gerichtsbarkeit des Hohen Kommissars der Republik in Französisch-Polynesien.
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