Die GEMA ist nicht sonderlich beliebt in Deutschland – aber jeder kennt sie. Was sie – und die anderen Verwertungsgesellschaften – eigentlich machen, ist aber weniger bekannt.
Die vier großen Urheberrechtsgesellschaften sind die GEMA, zuständig für Musikurheber; die GVL, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten; die VG Wort, zuständig für Autoren; und die VG Bild-Kunst, zuständig für Fotografen, Maler, Filmemacher und andere visuelle Urheber. Es gibt aber noch einige andere Verwertungsgesellschaften, zum Beispiel die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF), die Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten (GÜFA) oder die VG Musikedition.
Die Verwertungsgesellschaften sammeln treuhänderisch Geld ein und verwalten es. Sie nehmen die Zweitverwertungsrechte für die Urheber wahr, etwa bei der Sendung eines Musikstücks im Radio, für die ein Komponist die Vergütung sonst selbst eintreiben müsste.
Einige Beispiele sind:
die Leermedien- und Geräteabgabe: Nach dem Urheberrechtsgesetz sind Privatkopien zwar erlaubt, müssen aber vergütet werden. Im Preis eines Computers, eines DVD-Brenners oder eines CD- und DVD-Rohlings ist deshalb eine Abgabe enthalten, die über die Verwertungsgesellschaften an ihre Mitglieder verteilt wird.
Tantiemen für Rundfunk-Sendungen: Wenn ein Song im Radio gespielt wird, hat der Komponist und der Textdichter ein Recht auf Vergütung. Damit sie nicht mit jedem einzelnen Sender einen Vertrag schließen und das Geld mühsam einzeln einsammeln müssen übernimmt die Verwertungsgesellschaft – in diesem Fall die GEMA – das für sie. Dies gilt ebenfalls, wenn Bands auf Konzerten oder auf CDs Coverversionen einspielen. Auch das wird über die GEMA abgerechnet.
Tantiemen für den Verleih in Bibliotheken: Autoren bekommen Geld dafür, dass ihre Bücher in Bibliotheken verliehen werden. Bei öffentlichen Bibliotheken zahlt die Allgemeinheit diese Abgaben.
Tantiemen für die Nutzung in Schulen und Universitäten: Schulen und Universitäten dürfen unter bestimmten Umständen urheberrechtlich geschützte Werke nutzen. Auch für diese Nutzungen ist eine Vergütung fällig.
Das gesammelte Geld wird nach Abzug der Verwaltungskosten nach vorher festgelegten Schlüsseln an die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften gezahlt. Das sind in erster Linie die Urheber, aber auch Plattenfirmen, Verlage und Filmproduzenten. Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz regelt die Arbeit der Verwertungsgesellschaften. Dazu gehört auch, wie das Geld verteilt wird, welche Rechte und Pflichten die Verwertungsgesellschaften haben, wie sie kontrolliert werden und so weiter.
Die Aufsichtsbehörde, die für die Verwertungsgesellschaften zuständig ist, ist das Deutsche Marken- und Patentamt. Zusätzlich schaut wegen des faktischen Monopols der Verwertungsgesellschaften das Bundeskartellamt nach dem Rechten.
Die Verwertungsgesellschaften sind eingebunden in ein internationales Netzwerk. Sie sind Mitglied in internationalen Dachverbänden, deren größter die CISAC (Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs) ist. Sie haben auch Verträge mit Verwertungsgesellschaften anderer Länder, so dass auch international Rechte vertreten können.