Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Was steht im Urheberrecht? | Urheberrecht | bpb.de

Urheberrecht Bis hierher – und nicht weiter? Grundlagen Urheberrecht heute: Copyright oder Information Law? Wer will was? Geschichte des Urheberrechts Zweiter Korb Verwertungsgesellschaften und Pauschalvergütung Open Access Digitales Rechtemanagement Traum vom weltweiten Urheberrecht Urheberrecht in der Cloud Was bleibt von ACTA? Creative Commons und Lizenzen Filesharing und Filehoster Im Alltag Urheberrecht im Alltag Urheberrecht in Schule und Ausbildung Lizenzen: Klassiker und Alternativen Kopierschutz im Alltag Wie verhalte ich mich bei Abmahnungen? Urheberrecht in Sozialen Netzwerken Mashups, Remixes, Samples Streams zwischen Youtube und kino.to Die Idee Kulturflatrate Urheberrecht in Bildern Kreisläufe des Urheberrechts Geistiges Eigentum Urheberrecht weltweit Urheberrecht und Copyright Urheberrecht und Digitalisierung Wie verdienen Urheber ihr Geld? Rechte des Urhebers Was steht im Urheberrecht? Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? Nutzer und das Urheberrecht Verwaiste Werke und Gemeinfreiheit Dienstleister und Vermittler im Urheberrecht Im Gespräch Ansgar Heveling (CDU) Bruno Kramm (Piratenpartei) Burkhard Lischka (SPD) Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) Petra Sitte (Die Linke) Stephan Thomae (FDP) Reto M. Hilty Dieter Gorny Gabriele Beger Patrick von Braunmühl Christine Ehlers In Zahlen Entwicklung des Kulturgütermarktes Import und Export nach Weltregionen Deutsche Verwertungsgesellschaften Urheberrechtsindustrien in Deutschland Die Bücher: Urheberrecht im Alltag/Wissen und Eigentum Der Film: Good Copy Bad Copy Literatur Glossar Redaktion

Was steht im Urheberrecht?

/ 3 Minuten zu lesen

Es wird viel über das Urheberrecht diskutiert, doch was steht wirklich drin? Wie ist es aufgebaut, und was regelt es?

Was steht im Urheberrechtsgesetz (dieSachbearbeiter.de) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Im Mittelpunkt des Urheberrechts steht der Urheber. Er darf alleine bestimmen, was mit seinem Werk gemacht wird, kann aber auch Rechte an andere weitergeben.

Weiterhin definiert das Urheberrechtsgesetz, was ein Werk ist und was nicht. Ein Werk ist eine persönlich-geistige Schöpfung, die eine gewisse Originalität aufweist und über das rein Handwerkliche hinaus geht. Das nennt man im Urheberrecht die Schöpfungshöhe.

Nicht alle Arten von Werken sind geschützt, sondern dem Urheberrechtsgesetz nach „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst”. Darunter fällt allerdings mehr, als man im Alltagsverständnis dazu zählen würde. Zum Beispiel gehören Sachbücher, Musik, Software, Aufnahmen von Tanz und Pantomime, Fotos, Filme und andere Inhalte dazu. Rezepte und Bedienungsanleitungen unterliegen zum Beispiel nicht dem Urheberrecht.

Werke sind nicht für immer geschützt, der Schutz erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach sind sie gemeinfrei. Das bedeutet, dass sie dann jeder vervielfältigen, aufführen, veröffentlichen oder auf andere Weise nutzen darf.

Das Urheberrecht beschreibt die einzelnen Nutzungsrechte: Wie ein Werk verwertet werden darf, was Verwerter damit machen dürfen, wie der Urheber an den Erlösen beteiligt wird, wie eine angemessene Vergütung festgesetzt wird, wann übertragene Rechte an den Urheber zurückfallen und vieles mehr.

Die Schrankenbestimmungen schränken – wie der Name schon sagt – die Rechte der Urheber im Sinne der Allgemeinheit ein. Dazu gehören unter anderem

  • die Privatkopieschranke, die es erlaubt, für den privaten Gebrauch Kopien anzufertigen;

  • die Zitatschranke, die regelt, unter welchen Umständen man geschützte Werke zitieren darf;

  • eine Schranke für Bibliotheken, den Schulfunk und behinderte Menschen.

Für viele dieser Beschränkungen erhalten die Urheber eine Pauschalvergütung als Ausgleich.

Auch dieser Vergütungsanspruch wird im Urheberrecht geregelt, also für welche Nutzungen der Urheber Geld bekommt. Die Pauschalvergütungen werden in der Regel von den Verwertungsgesellschaften verwaltet. Ein Beispiel: Dafür, dass man im privaten Bereich Kopien anfertigen kann, wird eine „Leermedien- und Geräteabgabe” erhoben, die über die Verwertungsgesellschaften wieder an Urheber und oft auch an Verwerter verteilt wird.

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz regelt die Arbeit der Verwertungsgesellschaften: Wie diese die Nutzungs- und Einwilligungsrechte wahrnehmen; wie sie organisiert sind, wie die Einnahmen verteilt werden und so weiter.

Nicht nur Urheber, sondern auch ausübende Künstler haben dem Urheberrecht ähnliche Rechte. Das sind die verwandten Schutzrechte, die ebenfalls im Urheberrechtsgesetz geregelt werden. Ein Musiker, der ein Stück einspielt und es auf CD veröffentlicht, bekommt neben seinem Honorar eine Vergütung über die Verwertungsgesellschaften, auch wenn er das Stück nicht komponiert hat. Weitere verwandte Schutzrechte gelten zum Beispiel für Lichtbildner, Datenbankhersteller, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen, Schauspieler usw.

Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehungen des Urhebers mit den Verwertern, die auf Verträgen basieren: Wie er die Verwertungs- und Nutzungsrechte vergibt; was er dafür erwarten kann; was passiert, wenn der ursprüngliche Vertrag nicht mehr fair ist (der sogenannte Bestsellerparagraf) usw. Das Urhebervertragsrecht wurde im Jahr 2002 durch das Gesetz zur „Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ reformiert und erweitert.

Weitere Inhalte

Weitere Inhalte

Interview

Sand im DVD-Brenner

Über 20 Tonnen Raubkopien lagern in der Asservatenkammer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). 1984 wurde der Zusammenschluss von Film- und Videospiel-Herstellern…

Interview

Geistiges Eigentum verpflichtet

Es braucht Aufklärung und eine Debatte über Wert, Grenzen und soziale Pflichten des geistigen Eigentums – denn das berührt uns als Verbraucher mittlerweile täglich, so Patrick von Braunmühl.

Interview

Wissen zu angemessenen Bedingungen

Bibliotheken sind zentrale öffentliche Dienstleister der Wissensgesellschaft. Die Vorsitzende des Bibliothekenverbandes Gabriele Beger erläutert im Interview, wie das Urheberrecht die Interessen von…

Interview

Reto M. Hilty

Die aktuellen Reformen des Urheberrechts geschahen stets im Zeichen des Schutzes der Schöpfer. Tatsächlich wurden sie massiv von großen globalen Medienunternehmen zu ihren Gunsten beeinflusst,…

Artikel

Streams zwischen Youtube und kino.to

Fernsehen und Video verschmelzen immer mehr im Netz. Das Angebot reicht von Videoplattformen wie Youtube über die Mediatheken der Fernsehsender bis hin zu illegalen Seiten in der Nachfolge von…