Das Urheberrecht ist das Kind einer Medienrevolution: des Buchdrucks. Heute wirft eine neue Revolution sämtliche Gewissheiten unserer Buchdruck-Kultur um: die digitalen Medien. Vor dem Siegeszug der Digitalmedien waren dem Kopieren und Bearbeiten von Filmen, Bildern, Texten oder Musik technische Grenzen gesetzt. Kopieren war zeitaufwendig und mit Qualitätsverlusten verbunden. Heute lassen sich Medien – einmal digitalisiert, also in maschinenlesbare Bits, Nullen und Einsen übersetzt – verlustfrei, schnell und praktisch kostenlos auf digitalen Datenträgern vervielfältigen, per Software bearbeiten und verändern und über Computernetzwerke weltweit versenden.
Die Folge: Die Vermarktung von physischen Kopien – Büchern, Schallplatten, CDs, Videokassetten, DVDs – wird zunehmend problematisch. Denn ist nur eine einzige digitale Kopie in Umlauf, kann diese unter Freunden und Bekannten, aber auch Fremden, im Grunde kostenfrei verbreitet werden. Werke in Dateiform stehen sofort zur Verfügung – man muss also nicht mehr in den Laden und schauen, ob das Buch, die CD oder die DVD vorrätig ist, sondern man kann sie in Sekundenschnelle herunterladen und lesen, anhören oder ansehen. Auch seltene Werke – zum Beispiel Musikstücke vom anderen Ende der Welt – sind leichter zugänglich, oft sogar kostenlos. Das muss nicht illegal sein: Rechteinhaber selbst laden manchmal ihre Werke hoch, damit sie Zuschauer gewinnen; die Schutzfrist kann abgelaufen sein; oder die Werke sind aus anderen Gründen urheberrechtfrei.
Gleichzeitig werden völlig neue Formen der Kreativität und Zusammenarbeit möglich. Remixen und Samplen wird zur eigenen Kunstform, Menschen können quer über den Globus verstreut an ein und demselben Satz von Daten arbeiten, diesen kontinuierlich verändern und verbessern, wie das Beispiel der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia zeigt.
Wenn man ein wenig überspitzt und abstrahiert, kann man nun zwei unterschiedliche Lager ausmachen: Auf der einen Seite stehen vor allem die alten Medienindustrien – Buch-, Film- und Musikverlage, aber auch Software- und Unterhaltungselektronik-Hersteller. Sie meinen, dass die digitalen Medien die Verlage und Urheber bedrohen, weil diese nun kein Geld mehr für Kopien ihrer Werke bekommen.
Sie versuchen daher, die neuen digitalen Möglichkeiten mit digitaler Kontrolle einzugrenzen. Denn mit digitalen Daten und Abspielgeräten ist es möglich, jeden einzelnen Nutzungsvorgang automatisch zu erfassen, für jeden Nutzungsvorgang einzelne Rechte und Schranken in die Daten und Geräte einzuprogrammieren (so genanntes Digitales Rechtemanagement) und jeden Vorgang einzeln abzurechnen.
Auf der anderen Seite sind neue soziale Bewegungen rund um Software, Internet und neue Medien entstanden. Dazu gehört die Open-Content-Bewegung, die Free-Software-Community und ähnliche. Sie meinen, dass die digitalen Medien wertvolle neue Formen der Produktion und Kultur eröffnen, die vom herkömmlichen, an die Bedingungen alter Technologien angepassten Urheberrecht blockiert zu werden drohen.
Statt also das alte Urheberrecht technisch zu kopieren und damit letztlich nur den Interessen der Verwerter zu dienen, wie es Digitales Rechtemanagement tue, solle man ihrer Meinung nach lieber neue Geschäftsmodelle entwickeln, die dafür sorgen, dass die Urheber angemessen entlohnt werden – ohne dass der freie digitale Fluss von Wissen und Kulturgütern unterbunden wird.