Das Urheberrecht, wie es heute in Deutschland, Frankreich und der Schweiz gilt und teilweise in EU-Recht übergegangen ist, schützt den Urheber. Im Urheberrecht finden sich die humanistischen und individualistischen Gedanken der französischen Revolution (1789-1799) wieder, in deren Zuge das erste moderne Urheberrecht in Frankreich formuliert wurde.
Der Grundsatz des Urheberrechts besteht darin, dass das Werk als geistiger und kreativer Ausdruck des Urhebers untrennbar mit seiner Person verbunden ist. Daher kann der Urheber seine Rechte an diesem Werk auch nie völlig abgeben. Er kann anderen nur die Lizenz erteilen, sein Werk auf bestimmte Art und Weise zu nutzen.
Daneben kümmert sich ist das Urheberrecht um die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers: Er soll für sein Werk einen gerechten Lohn bekommen. Seine Rechte werden allerdings von einer Reihe von Schranken begrenzt, die sicherstellen sollen, dass die Allgemeinheit an seinem Werk teilhaben kann, zum Beispiel für Bildung und Forschung.
Das Copyright dagegen geht historisch weiter zurück – bis zum englischen Statute of Anne von 1709. Das Copyright ist ein "Verwerterrecht": Seine Grundidee ist es, die öffentliche Bildung und die Zirkulation von Wissen zu befördern, indem die Verwerter – also die Drucker oder Verlage – eine Zeitlang ein exklusives Recht erhalten, ein bestimmtes Werk zu vervielfältigen. Verlage sollen so davor geschützt werden, dass andere Manuskripte nachdrucken, für die sie viel Geld bezahlt haben. Das Copyright schützt die Investition, die ein Verlag in den Druck und die Herstellung eines Buches gesteckt hat.
In der Praxis drückt sich das konkret so aus, dass in Ländern, in denen das Copyright gilt, Urheber in ihren Verträgen sämtliche Rechte an ihren Werken an einen Verlag oder Auftraggeber abtreten können.
Inzwischen sind durch internationale Verträge die geistigen Schutzrechte soweit angeglichen, dass die Unterschiede zwischen Urheberrecht und Copyright immer kleiner werden. Es gibt allerdings immer noch Unterschiede in Einzelheiten, wie zum Beispiel den Schranken des Urheberrechts – zum Beispiel "Fair Use" in den USA und Privatkopie und Zitatrecht in Deutschland.
Das Copyright-Zeichen © (ein C mit einem Kreis drumherum) stammt aus der angelsächsischen Tradition. Bis 1989 musste man in den USA ein Werk registrieren, damit es urheberrechtlich geschützt war. Das © diente als Zeichen dafür, dass das geschehen war. Inzwischen ist das © eigentlich überflüssig, denn der Urheberrechtschutz an einem Werk entsteht auch in den USA automatisch mit der Schöpfung. Es wird aber weiterhin genutzt, um den Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu benennen.