Allmende – Güter einer Gemeinde, die alle Mitglieder dieser Gemeinde nutzen dürfen – etwa ein Stadtpark, in dem alle Bürgerinnen der Stadt spazieren dürfen. In der Ökonomie bezeichnet Allmende jene Gruppe öffentlicher Güter, von deren Nutzung niemand ausgeschlossen werden kann, die aber nicht von allen gleichzeitig genutzt werden können. Bei Open Source-Software und verwandten freien Inhalten (wie Open Access-Journalen oder der Wikipedia) spricht man oft von einer Wissensallmende. Streng ökonomisch sind Wissen und Software aber keine Allmende-Güter, weil sie nicht "verbraucht" werden und dank digitaler Kopien prinzipiell von allen gleichzeitig verwendet werden können. Deshalb kommt es bei ihnen auch nicht zur "Tragik der Allmende".
Anwendungsprogramm – Software, die eine für den Anwender nützliche Funktion leistet, etwa Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Spiele oder das Versenden und Empfangen von E-Mail.
Apache HTTP Server – Ein freier Webserver, also ein Programm, das auf Anfrage (etwa durch einen Klick auf den Link einer Webseite) über das Internet Daten zur Verfügung stellt. Apache ging 1995 aus der Zusammenstellung von Patches zum älteren NCSA HTTPd-Server hervor. Apache ist der heute weltweit meist verbreitete Webserver und gilt deshalb als Erfolgsgeschichte von freier und Open Source-Software.
API – Kürzel für "application programming interface", übersetzt "Schnittstelle für Anwendungsprogrammierung". Eine Schnittstelle, über die ein Computerprogramm auf ein anderes Programm und seine Daten zugreifen kann. Große Webseiten wie amazon, eBay, Google, flickr oder YouTube bieten solche Schnittstellen, über die andere Webseiten auf diese zugreifen können, um zum Beispiel direkt auf Bilder und Videos zu verlinken, die auf der großen Webseite gespeichert sind, oder Online-Werbeanzeigen zu schalten.
Betriebssystem – Software, die den grundlegenden Betrieb eines Computers ermöglicht.
Binärdatei – englisch "Binary". Eine Datei, die im Gegensatz zu "reinen" Textdateien alle möglichen Bytes (also Gruppen aus je acht 0/1-Bits) verwendet und deshalb in normalen Textverarbeitungen als unlesbarer Zeichensalat erscheint. Typische Binärdateien sind Computerprogramme, aber auch Audio- und Videodateien.
Binary – Englisch für Binärdatei.
Blog – Kürzel für "Weblog", übersetzt etwa "Internettagebuch". Webseiten, auf denen regelmäßig Einträge erscheinen und in umgekehrter chronologischer Reihenfolge dargestellt werden. Blogs werden meist von einer einzelnen Person betrieben und bestehen aus Kommentaren und Meinungen zu einem Thema, angereichert mit Bildern, Tönen, zahlreichen Links und der Möglichkeit für andere Nutzer, ihrerseits Beiträge zu kommentieren. Anbieter wie Blogger, Typepad und Wordpress bieten die Möglichkeit, auf ihrer Plattform extrem einfach und kostenlos eigene Blogs zu erstellen. Da Blogs ein engmaschiges, quasi eigenständiges "Internet im Internet" bilden, wird ihre Gesamtheit auch Blogosphäre genannt.
Blogosphäre – Bezeichnung für die Gesamtheit aller Blogs. Da die meisten Blog-Autor/innen zahlreiche andere Blogs lesen und regelmäßig auf diese verlinken, breiten sich interessante Neuigkeiten sehr rasch von Blog zu Blog aus und ziehen dabei ganze Ketten von Links, Kommentaren und Kommentaren über Kommentare nach sich. Wegen dieser sehr engen Verknüpfung und Kommunikation der Blogs untereinander spricht man davon, dass die Blogs eine eigenständige 'Sphäre' innerhalb des Internets bilden. Praktisch alle Blogs sind kostenlos im Internet lesbar und viele erscheinen unter Creative Commons-Lizenzen, weshalb die Blogosphäre als ein erfolgreiches Beispiel für freie Inhalte gilt.
Code – Computerprogramme bzw. die einzelnen geschriebenen Zeilen davon.
Commons-based Peer Production – deutsch etwa "auf Gemeingut beruhende Produktion unter Gleichen". Von Yochai Benkler geprägter Begriff für eine neue Form der Produktion im Gegensatz zur Produktion in Unternehmen oder Märkten. Bei der Commons-Based Peer Production arbeiten viele Menschen über das Internet an einem gemeinsamen Produkt, ohne dafür bezahlt zu werden oder Geld zu verlangen (daher "auf Gemeingut beruhend"), und ohne hierarchische Organisationsstrukturen (daher "unter Gleichen"). Laut Benkler ist das Modell typisch für die Entwicklung von Open Source-Software; er entwickelte es am Beispiel des freien Betriebssystems Linux.
Commons – Englisch für Allmende. In England und Wales ein Stück Land, das andere Menschen als der Eigentümer nutzen dürfen. Im weiteren Sinne ein geteiltes, gemeinsam genutztes Gut.
Community – Englisch für "Gemeinschaft". Eine Gruppe von Menschen, die miteinander interagieren, Erfahrungen, Wissen und andere Dinge teilen und dadurch ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln. Im engeren Sinne die Gruppe der Entwickler, die sich für eine bestimmte Software interessieren und diese gemeinsam weiterentwickeln.
Compiler – deutsch Kompilierer. Software, die den in einer Programmiersprache geschriebenen Quellcode eines Computerprogramms in eine maschinenlesbare und vom Computer ausführbare Binärdatei "übersetzt" und diese abspeichert. Dagegen speichert ein Interpreter keine ausführbare Datei ab, sondern liest den Quellcode ein und führt ihn direkt aus.
Copyleft – Wortspiel mit "Copyright", das vom Copyleft gleichsam von rechts auf links gedreht wird: Eine Lizenzform für Software, Texte, Bilder und andere Immaterialgüter, die die Veränderung und Veröffentlichung von veränderten Fassungen erlaubt, solange dies unter der gleichen Lizenz geschieht, unter der das Original erschien. Die Free Software Foundation führte das Copyleft-Prinzip mit ihrer GNU GPL-Lizenz ein, inzwischen gibt es jedoch noch andere Lizenzen wie die "ShareAlike"-Lizenz von Creative Commons, die ähnlich verfahren.
Copyright – Wörtlich übersetzt "Kopierrecht": Urheberrecht im angloamerikanischen Raum, das sich jedoch vom deutschen und französischen Urheberrecht stark unterscheidet. Während diese eine ewige Verbindung zwischen der Person des Urhebers und seinem Werk schützen, regelt und schützt das Copyright nur, wer ein Werk wie verwerten und vervielfältigen darf. Es kann vollständig vom Urheber auf Verwerter (z.B. Medienunternehmen) übertragen werden, was in der Regel auch geschieht. Das Copyright wird durch die Grundsätze des Fair Use eingeschränkt und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, 95 Jahre, wenn der Rechteinhaber ein Unternehmen ist. Danach fällt das geschützte Werk in die Public Domain.
Creative Commons (CC) – 2001 von Lawrence Lessig und anderen gegründete gemeinnützige Organisation, die Standard-Lizenzverträge für urheberrechtlich geschützte Werke anbietet. Auf der Webseite von CC kann man sich im Baukasten einen Lizenzverträge zusammenklicken, die der Öffentlichkeit verschieden abgestufte Nutzungsrechte einräumen, die das Urheberrecht bzw. Copyright nicht automatisch erlauben – das reicht von der völlig unbeschränkten Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe bis zur nichtkommerziellen Weitergabe. Per Link auf den so erstellten Lizenzvertrag auf der CC-Webseite kann man die eigenen Werke im Internet unter diese Lizenz stellen. Die CC-Lizenzen wurden ursprünglich für das US-amerikanische Copyright entwickelt; mittlerweile existieren jedoch internationale Ableger der Organisation, die die Lizenzen in ihr jeweiliges nationales Recht übersetzt haben.
CC-Lizenzen betreffen keine Software, sondern freie Inhalte. In Funktion und Absicht entsprechen sie jedoch Lizenzen für freie Software. So überträgt die CC-Lizenz "ShareAlike" das Copyleft-Prinzip der Softwarelizenz GNU GPL auf Inhalte; abgeleitete Werke müssen demnach unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden wie das Ursprungswerk.
Digitale Inklusion – Englisch "digital inclusion". Während die digitale Kluft Menschen von der Teilhabe an der Gesellschaft durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ausschließt, bezeichnet digitale Inklusion alle Anstrengungen, diese Kluft zu schließen und den Ausgeschlossenen gleichermaßen Zugang zu IKT zu verschaffen.
Digitale Kluft – Englisch "digital divide." Bezeichnet die Tatsache, dass nicht alle Menschen gleichermaßen Zugang zum Internet und den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben und dadurch auch nicht gleichermaßen an ihren Vorzügen teilhaben. Je mehr Gesellschaft und Wirtschaft auf IKT beruhen, umso größer wird die soziale Ungleichheit der digitalen Kluft. Gründe sind sowohl die technische Ausstattung (es liegen einfach keine Internetkabel in meiner Stadt), Zugangskosten (ich kann mir keinen Internetanschluss leisten), als auch die eigenen Fähigkeiten (ich kann mit dem Internet nicht umgehen). Die digitale Kluft verläuft vor allem zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern, aber auch quer durch unsere Gesellschaft: Junge, Reiche und Gebildete nutzen IKT in der Regel sehr intensiv, Arme, Alte und Ungebildete tendenziell weniger.
DRM – Kürzel für Digitales Rechtekontroll-Management oder Digitales Rechte-Management, englisch "Digital Rights Management". DRM bezeichnet technische Maßnahmen, die jede Nutzungsweise von Inhalten verhindern, die der Hersteller (und damit meistens Rechteinhaber) nicht zulassen will. DRM-Techniken können in Datenträger (CDs, DVDs), Abspielgeräte (etwa CD-, DVD- und MP3-Player) oder beide eingebaut werden. Ein frühes Beispiel waren kopiergeschützte VHS-Kaufkassetten, die von den meisten Videorekordern nicht kopiert werden konnten.
Im Gegensatz zum reinen Kopierschutz können heutige DRM-Systeme viel kompliziertere Nutzungsrechte verwalten. So können Musikdateien, die über den iTunes-Store von Apple heruntergeladen werden, nur mit dem iTunes-Programm abgespielt werden, und es können maximal fünf Kopien einer Datei erstellt werden. Kritiker bemängeln, die meisten DRM-Techniken würden bestehende Rechte (wie das Recht auf Privatkopien) beschneiden. Befürworter sehen in DRM den besten Weg, wie Urheber dafür sorgen können, dass ihre Werke tatsächlich gekauft und nicht nur als Raubkopien getauscht werden.
Entwickler – Kurzform von Software-Entwickler. Im Gegensatz zum reinen Programmierer schreibt ein Entwickler nicht nur den Code einer Software, sondern kümmert sich um den gesamten Prozess der Entwicklung einer Software vom Entwurf bis zum Testen.
Fair Use – deutsch "faire Nutzung". Einschränkung des angloamerikanischen Copyrights, die den Schranken des europäischen Urheberrechts entspricht. Fair Use erlaubt die Nutzung von copyrightgeschützten Werken auch ohne Lizenz des Rechteinhabers, wenn dies der öffentlichen Bildung oder Anregung geistiger Produktion dient.
Firefox – vollständig Mozilla Firefox. 2004 erschienener freier Internetbrowser, der aus dem ebenfalls freien Internet-Programmpaket Mozilla hervorging und wegen seiner raschen Verbreitung besonders in Deutschland oft als Erfolgsbeispiel von Open Source-Software angeführt wird.
FLOSS – Kürzel für "Free/Libre/Open Source Software", wörtlich "freie und Open Source-Software". Das Kürzel wurde 2001 von Rishab Aiyer Ghosh in einem EU-Forschungsprojekt zu Open Source-Software eingeführt und hat sich seitdem als Kompromiss eingebürgert, um den Namensstreit zwischen freier oder Open Source-Software zum umgehen und beide zu nennen. "Software libre" bedeutet auf französisch und spanisch "freie Software" (frei dabei im Sinne von "Freiheit") und wird von Anhängern freier Software als Gegensatz zu "software gratis" (kostenlose Software) verwendet. Da "floss" auf Englisch jedoch auch "Zahnseide" bedeutet, bevorzugen manche das rein englische Kürzel FOSS.
FOSS – Kürzel für "Free and Open Source Software", wörtlich "freie und Open Source-Software"; Variante des Kürzels FLOSS.
Free Software Foundation (FSF) – 1985 von Richard Stallman zur Förderung freier Software gegründete Stiftung. Die Mutterstiftung in den USA betreut das GNU-Projekt, die GNU GPL und GNU FDL Lizenzen für freie Software bzw. freie Inhalte. 2001 wurden die Tochterstiftungen Free Software Foundation Europe (FSFE) und Free Software Foundation of India (FSF India) gegründet, 2005 kam die lateinamerikanische Fundación Software Libre América Latina (FSFLA) dazu.
Freeware – Software, die kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Nicht zu verwechseln mit freier Software, da Freeware gewöhnlich unter einer proprietären Lizenz und ohne einsehbaren Quellcode erscheint.
Frei – Im Zusammenhang mit Software ein Programm, das die "vier Freiheiten" der Definition freier Software erfüllt, das also im Quellcode öffentlich zugänglich ist und beliebig genutzt, kopiert, verändert und in veränderter Form weitergegeben werden darf. Man spricht dann von einem "freien Betriebssystem", "freier Office-Anwendung", usw.
Freie Inhalte – oft auch englisch "Open Content": In Analogie zu freier Software urheberrechtlich geschützte Werke, deren Lizenz allen das unbegrenzte Nutzen, Kopieren und Weiterverbreiten der Werke erlaubt. Manche Lizenzen erlauben auch die Bearbeitung und die Weiterverbreitung der Bearbeitungen. Das Wort "Open Content" wurde 1998 von David Viley geprägt, in direkter Anlehnung an Open Source-Software und die Open Source-Definition. Im gleichen Jahr veröffentlichte Viley die erste Open-Content-Lizenz, der schnell andere wie die GNU FDL und die Creative Commons-Lizenzen folgten. Im weiteren Sinne umfassen freie Inhalte auch alle Werke, deren Urheberrechtsschutz erloschen ist und die deshalb zur Public Domain gehören. Weiter zählt man auch frei zugängliche wissenschaftliche Informationen (Open Access) und Unterrichtsmaterialien (Open Educational Resources) dazu.
Freie Software – Software, deren Lizenz es erlaubt, sie ohne Beschränkung zu nutzen, studieren, verändern und in ursprünglicher und veränderter Form weiterzuverbreiten, wozu ihr Quellcode frei zugänglich sein muss. Freie Software darf verkauft werden, solange die verkaufte Version die genannten Freiheiten einräumt; kostenlose Software wird Freeware genannt. Weil "free" im Englischen jedoch oft als "kostenlos" missverstanden wurde, wurde der alternative Begriff Open Source eingeführt. Während "freie Software" die Nutzungsfreiheiten hervorhebt, betont "Open Source" die Zugänglichkeit des Quellcodes. Bis heute hat man sich auf keinen der beiden Begriffe geeinigt, weshalb viele Kombinationen wie "Freie und Open Source-Software" verwenden, kurz FLOSS oder FOSS. Das Gegenteil von freier und Open Source-Software ist proprietäre Software.
Der Begriff "Freie Software" wurde vom Entwickler Richard Stallman geprägt, der mit GNU 1983 das erste freie Software-Projekt startete. Die von ihm 1985 gegründete Free Software Foundation betreut heute die Software-Lizenz GNU GPL, die die bekannteste Definition freier Software in Gestalt der so genannten "vier Freiheiten" enthält:
Freiheit 0: die Software unbegrenzt und für jeden Zweck verwenden zu dürfen.
Freiheit 1: die Software untersuchen für eigene Bedürfnisse verändern zu dürfen.
Freiheit 2: die Software kopieren und an andere weitergeben zu dürfen.
Freiheit 3: die Software verbessern und die Verbesserungen zum allgemeinen Wohl zugänglich machen zu dürfen.
Geistiges Eigentum – englisch "intellectual property": Allgemein üblicher Begriff für Immaterialgüter, die rechtlichen geschützt werden können. Solche geistigen Eigentumsrechte erteilen dem Rechteinhaber in der Regel das exklusive Recht, das immaterielle Gut zu nutzen, kopieren oder nachzuahmen, und dieses Recht anderen zu verbieten oder erteilen. In Deutschland umfassen sie das Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, die technische Erfindungen schützen, das Markenrecht, das so genannte Kennzeichnungen (Markennamen, Logos) schützt, das Urheberrecht für die Interessen eines Urhebers an von ihm geschaffenen Werken, sowie das Geschmacksmusterrecht zum Schutz von Produktdesigns.
Software fällt unter das Urheberrecht, obwohl es auch – juristisch kompliziertere – Software-Patente gibt. Über internationale Verträge werden die nationalen geistigen Eigentumsrechte mittlerweile weitgehend untereinander anerkannt und angeglichen. Die meisten geistigen Eigentumsrechte erlöschen nach einer bestimmten Frist, wodurch die geschützten Güter gemeinfrei werden.
GNU – 1983 rief Richard Stallman das GNU-Projekt ins Leben, mit dem Ziel, ein völlig freies Betriebssystem zu entwickeln. GNU steht für "GNU´s not Unix", "GNU ist nicht Unix" und bezieht sich auf das seit 1981 proprietäre Betriebssystem Unix. Das GNU-Projekt wird heute von der Free Software Foundation getragen, die neben Software auch die GNU GPL weiter entwickelt.
GNU FDL, GNU Free Documentation License – Von der Free Software Foundation betreute Lizenz für freie Dokumente, die auf der GNU GPL für freie Software beruht. Ursprünglich für Software-Handbücher gedacht, wird sie heute für viele freie Inhalte eingesetzt; bekanntestes Beispiel ist die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia.
GNU GPL, GNU General Public License – Von der Free Software Foundation betreute und weiterentwickelte Lizenz für freie Software. Die erste Fassung der GNU GPL wurde 1989 von Richard Stallman veröffentlicht und war die erste Lizenz mit Copyleft: Alle Programme, die aus unter GNU GPL lizenzierten Programmen entwickelt werden, müssen demnach ebenfalls unter GNU GPL lizenziert werden. Eine vergleichbare Lizenz der Free Software Foundation für Textdokumente ist die GNU FDL.
GNU/Linux – Siehe Linux.
Immaterialgüter – Juristisch alle nicht-materiellen Gegenstände wie Ideen, Konzepte, kreative Schöpfungen, Erfindungen, Marken und Muster, die als geistiges Eigentum geschützt werden können. Im weiteren Sinne jede Art von Information, die auf Datenträgern gespeichert werden kann – also Texte, Musik, Bilder, Filme, und Software. Im Gegensatz zu den meisten materiellen Gütern werden Immaterialgüter nicht verbraucht.
Prinzipiell kann von der Nutzung eines immateriellen Gutes (also einer Idee, einer Melodie o.ä.) niemand ausgeschlossen werden, und dank der neuen digitalen Informationstechnologien lassen sie sich heute praktisch verlustfrei und mit minimalen Kosten speichern, bearbeiten, kopieren und verbreiten, sodass sie auch prinzipiell von beliebig vielen Menschen gleichzeitig als Kopie genutzt werden können. Immaterialgüter gelten deshalb als öffentliche Güter.
Linux – Auch GNU/Linux. Das heute bekannteste freie Betriebssystem wurde erstmals 1991 eingesetzt, nachdem der Finne Linus Torvalds einen ebenfalls Linux genannten Betriebssystemkern ("Kernel") veröffentlichte, der zusammen mit anderen Bestandteilen des GNU-Projekts ein vollständiges Betriebssystem ergibt, weshalb man auch GNU/Linux statt Linux sagt. Der Linux-Kern steht seit 1992 unter der freien Lizenz GNU GPL und wird von Programmierern auf der ganzen Welt weiterentwickelt. Linux wird für normale Desktop-Computer, aber auch für Mobiltelefone, große Webserver oder Supercomputer benutzt. Meistens wird es in so genannten Distributionen vertrieben – fertigen Programmpaketen, die zusammen die vollwertige Verwendung eines Computers ermöglichen.
Lizenz – Allgemein "Erlaubnis". Bei Software und anderen urheberrechtlich geschützten Werken vom Urheber über einen Lizenzvertrag eingeräumte Rechte, die Software bzw. das Werk auf bestimmte Weisen zu nutzen.
Lokalisierung – In der Softwareentwicklung die Anpassung einer Software an die lokalen sprachlichen, kulturellen, rechtlichen und technischen Gegebenheiten einer bestimmten Nutzergruppe. Bei der Lokalisierung eines englischen Computerspiels für den deutschen Markt müssen zum Beispiel alle Texte, Dialoge und Menüs übersetzt werden, die Inhalte müssen evtl. an deutsches Jugendschutzrecht angepasst werden, und auch Musik und Grafik werden oft landestypischen Geschmäckern angeglichen. Schließlich muss die Software unter einer für deutsches Urheberrecht passenden Lizenz veröffentlicht werden. Viele Hersteller, die ihre Software weltweit herstellen, entwickeln von Anfang an internationalisierte Software, die sich besonders leicht lokalisieren lässt.
Netlabel – Wortbildung analog zu "Plattenlabel" oder kurz "Label", eine Marke, über die mehrere Künstlerinnen und Künstler von einer Plattenfirma vermarktet werden. Netlabel bieten insbesondere elektronische Musik als Audiodateien im Internet zum Herunterladen an, meistens kostenlos. Label und Künstler finanzieren sich durch eingeworbene Clubauftritte und kleine Spenden, und experimentieren daneben mit verschiedensten Gebührenmodellen.
Öffentliches Gut (auch Kollektivgut) – Allgemein alle vom Staat angebotenen Güter und Dienstleistungen. Ökonomisch jene Güter, von deren Nutzung niemand ausgeschlossen werden kann, etwa Autobahnen oder saubere Luft. Kann das Gut außerdem von beliebig vielen Personen gleichzeitig genutzt werden (zum Beispiel Luft), spricht man von reinen öffentlichen Gütern; kann das Gut dagegen nicht von allen gleichzeitig und in beliebiger Menge genutzt werden (zum Beispiel Autobahnen), spricht man von Allmendegütern.
Open Access (OA) – wörtlich "offener Zugang". Bewegung, die wissenschaftliche Informationen öffentlich kostenfrei über das Internet zugänglich machen will. Hintergrund ist u.a. die so genannte "Zeitschriftenkrise": Mit der steigenden Zahl wissenschaftlicher Fachzeitschriften und steigenden Preisen einiger Zeitschriften konnten viele Bibliotheken nicht mehr alle relevanten Zeitschriften abonnieren, was besonders kleinere und Hochschulen in Entwicklungsländern betrifft. Außerdem werden sowohl die Wissenschaftler, die in den Zeitschriften publizieren, als auch die Bibliotheken in aller Regel aus öffentlicher Hand bezahlt. Die Allgemeinheit kauft also von ihr schon bezahltes Wissen ein zweites Mal. Schließlich lassen sich wissenschaftliche Ergebnisse im Internet wesentlich schneller publizieren und finden als in gedruckter Form.
OA im engeren Sinne umfasst OA-Zeitschriften, die meist vollständig im Internet erscheinen und kostenlos gelesen werden können, sowie Repositorien – von Hochschulen betriebene Datenbanken, auf denen Wissenschaftler digitale Kopien ihrer publizierten Aufsätze öffentlich zugänglich hinterlegen. Daneben engagiert sich die OA-Bewegung auch für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Rohdaten und gegen Patente, die die wissenschaftliche Erforschung der patentierten Gegenstände behindern (zum Beispiel Patente auf Gen-Sequenzen).
Open Content – Englisch für freie Inhalte.
Open Educational Resources (OER) – wörtlich "offene Bildungsmaterialien". 2002 auf einer Konferenz der UNESCO eingeführter Begriff für digitalisierte Unterrichtsmaterialien (wie Kurspläne, Textbücher oder Präsentationen), die insbesondere durch das Internet öffentlich kostenfrei zugänglich sind und frei bearbeitet und weiterverbreitet werden dürfen. Im weiteren Sinne auch die Software für den Einsatz der Materialien und zur Unterstützung des Unterrichts.
OER-Befürworter argumentieren, dass die meisten Unterrichtsmaterialien von Lehrern und ehemaligen Lehrern erstellt werden, deren Ausbildung und Gehalt aus öffentlicher Hand finanziert werden, weshalb es unsinnig sei, Bildungsverlagen dafür noch einmal Geld zu zahlen. Die bestehenden Urheberrechte hielten Lehrer zudem davon ab, die Materialien für die Bedürfnisse ihrer Schüler anzupassen. Schließlich gibt es in Entwicklungsländern einen großen Bedarf an guten Unterrichtsmaterialien in der Landessprache, die jedoch wegen der Lizenzkosten für Übersetzung und Vervielfältigung nicht finanziert werden können. Bekanntestes Beispiel ist die 2001 gestartete OpenCourseWare-Initiative des MIT in Boston.
OpenOffice – Programmpaket mit freier Software für alle gängigen Bürozwecke – also Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Erstellung von Präsentationen. OpenOffice präsentiert sich als gleichwertige Open Source-Alternative zu gängigen proprietären Bürosoftware-Paketen wie Microsoft Office oder Apple iWork.
Open Source, Open Source Software (OSS) – Software, deren für Menschen lesbarer Quellcode frei zugänglich ist und deren Lizenz es erlaubt, dass sie frei weiterverbreitet, verändert und in veränderter Form weiterverbreitet wird. Als Geburtsstunde gilt das Jahr 1998, als die Firma Netscape den Quellcode ihres Internetbrowsers öffentlich zugänglich machte. Zum gleichen Zeitpunkt wurde der Begriff von Eric Steven Raymond und anderen als Alternative zum Begriff freie Software eingeführt, weil dieser unvorteilhafte Assoziationen von "anarchisch" oder "kostenlos" weckte. Im selben Jahr gründete die Gruppe um Raymond die Open Source Initiative (OSI) und veröffentlichte die Open Source Definition. Die OSI pflegt seitdem die Open Source Definition und zertifziert Software-Lizenzen, die der Definition entsprechen.
In der Folge kam es zu einem Namensstreit zwischen OSI und der Free Software Foundation, ob man nun freie oder Open Source Software sagen solle. Unterstützer freier Software kritisieren am Begriff Open Source, er beinhalte nur die Veröffentlichung des Quellcodes, nicht aber das Recht, diesen zu verändern und Veränderungen weiterzuverbreiten. Im Alltag haben sich Kürzel und Formulierungen wie FLOSS oder FOSS etabliert, die einfach beide Begriffe in einem nennen: Freie und Open Source-Software.
Open Source Definition (OSD) – Von der Open Source Initiative betreute Definition von Lizenzen für Open-Source-Software. Die erste Version wurde 1998 vom Softwareentwickler und OSI-Mitgründer Bruce Perens geschrieben. Sie beruht auf den ebenfalls von Perens mit anderen Entwicklern verfassten Debian Free Software Guidelines für Debian, eine Zusammenstellung des freien Betriebssystems Linux und weiteren Anwendungsprogrammen, die zusammen die vollwertige Benutzung eine PCs im Alltag ermöglichen. Die OSD in ihrer jetzigen Fassung (1.9) enthält zehn Kriterien, die eine Lizenz erfüllen muss, um "Open Source" zu sein:
Die lizenzierte Software darf in Programmpaketen unbeschränkt weiterverbreitet und verkauft werden.
Der Quellcode der Software ist frei zugänglich und darf ohne Beschränkung weiterverbreitet werden.
Der Quellcode darf verändert werden, und der veränderte Quellcode und daraus entstandene Software dürfen unter der gleichen Lizenz wie der ursprüngliche Quellcode verbreitet werden.
Die Verbreitung veränderten Quellcodes darf nur dann eingeschränkt werden, wenn stattdessen mit dem Originalquellcode zusammen Patch-Dateien verbreitet werden dürfen, die das Programm bei der Kompilierung (Compiler) verändern. Die so entstandene Software darf ohne Beschränkung verbreitet werden.
Die Lizenz schließt keine Person oder Gruppe aus.
Die Lizenz schließt kein Anwendungsfeld der Software aus.
Die Rechte der Lizenz gehen automatisch an jeden über, an den die Software weiterverbreitet wird.
Die Rechte der Lizenz sind nicht an ein bestimmtes Programmpaket gebunden, in dem die Software vertrieben wird.
Die Lizenz enthält keine Einschränkungen bezüglich anderer Software, die mit dem lizenzierten Programm zusammen vertrieben wird.
Die Lizenz ist technik-neutral; sie beschränkt sich nicht auf eine Technologie oder Plattform.
Open Source Initiative (OSI) – 1998 von Eric Steven Raymond, Bruce Perens und anderen gegründetes nichtkommerzielles US-Unternehmen, das die Open Source Definition pflegt und Softwarelizenzen zertifiziert, die den Kriterien der Definition entsprechen. Die OSI wurde gegründet, um kommerzielle Unternehmen vom Nutzen freier und Open Source-Software zu überzeugen.
Open Standards – Deutsch "offene Standards", im Gegensatz zu proprietären Standards. Befürworter von Open Source-Software setzen sich in der Regel auch für technische Standards, Formate und Protokolle ein, die keinem exklusiven Patent- oder Urheberrechtsschutz unterliegen und öffentlich dokumentiert sind, das heißt deren Eigenschaften, Funktionen und Regeln in frei zugänglichen Texten vollständig beschrieben werden. Die wesentlichen Standards und Protokolle des Internets (wie TCP/IP, FTP, HTTP, HTML, CSS) sind offen, was viel zum Erfolg des Internets beigetragen hat.
Patch – Deutsch "Flicken". Ein kleines Stück Code, das einen Fehler in einer Software vorübergehend behebt oder eine fehlende Funktion provisorisch ergänzt, bis diese in der nächsten Version der Software sauber integriert wird. Da heutige Software überaus komplex ist und ihr Verhalten daher nie vollständig vorhergesehen werden kann, kommt keine Software ohne regelmäßige Patches aus. Viele Open Source-Programme entwickeln sich dadurch, das Programmierer immer neue Patches für immer neue Funktionen oder Fehler zum bestehenden Quellcode des Programms hinzufügen.
P2P, Peer-to-peer – Deutsch etwa "von gleich zu gleich": Kommunikation unter Gleichgestellten. Technisch meint P2P eine Software, über die Rechner im Internet gleichberechtigt untereinander Dateien anbieten und abrufen, also als Clients und Server agieren. Bekanntestes Beispiel sind Internet-Tauschbörsen wie eMule oder Bittorrent. Die dezentralen P2P-Systeme ermöglichen sehr schnellen und effizienten Datenaustausch, weil die nötigen Kapazitäten und entstehenden Kosten auf alle Mitglieder im System verteilt werden. Außerdem sind sie praktisch kaum kontrollierbar, da es keinen zentralen Computer gibt, den man ausschalten oder überwachen könnte.
Das technische P2P-Prinzip wird auch als Name für neue Formen der Kooperation per Internet verwendet: das Zusammenkommen und Zusammenarbeiten von vielen Gleichberechtigten ohne feste Organisationsstrukturen, bei der jeder Einzelne mit jedem anderen direkt kommunizieren, zusammenarbeiten und handeln kann. Diese Form der Commons-based Peer Production entstand in der Open Source-Software-Entwicklung und findet sich heute zum Beispiel auch bei der Wikipedia.
Privatkopie – Nach deutschem Urheberrecht darf der Eigentümer des Originals eines urheberrechtlich geschützten Werkes in beschränktem Ausmaß Kopien für die nichtgewerbliche und nichtöffentliche Nutzung anfertigen und seinen engen privaten und familiären Umkreis daran teilhaben lassen. Gegner von DRM-Technologien argumentieren, dass diese stellenweise das Privatkopierecht beschneiden.
Proprietär, proprietäre Software – Proprietär bedeutet ursprünglich "eigen" und juristisch "urheberrechtlich geschützt". Proprietäre Software ist Software, bei sich eine Person oder ein Unternehmen die exklusiven Rechte zur Untersuchung, Veränderung und Verbreitung der Software vorbehält und Nutzern – gegen Geld – Lizenzen, also genau festgelegte Nutzungsrechte einräumt. Dies wird technisch durchgesetzt, indem der Quellcode der Software nicht veröffentlicht wird, oder mittels DRM-Techniken. Bekanntestes Beispiel für proprietäre Software ist Microsoft Windows.
Man spricht auch von proprietären Dateiformaten, technischen Standards und Protokollen, wenn diese rechtlich geschützt, nicht offen einsehbar oder nicht vollständig genug dokumentiert sind, sodass sie mit keiner anderen Software als der vom Hersteller der Formate und Standards angebotenen genutzt werden können, oder die Entwickler anderer Software die Lizenz oder Hilfe des Herstellers benötigen.
Public Domain – Wörtlich "öffentliche Zone". Die Gesamtheit der von allen unbeschränkt nutzbaren Immaterialgüter (wie Texte, Musik oder Bilder), da sie niemandes geistiges Eigentum sind – zum Beispiel, weil ihr Urheberrecht erloschen ist.
Quellcode – Auch Quelltext. Für Menschen lesbarer, in einer Programmiersprache geschriebener Text eines Computerprogramms. Damit ein Programm von einem Computer ausgeführt werden kann, muss der Programm-Quellcode zuvor in eine für den Computer verständliche Abfolge von Bits "kompiliert", das heißt übersetzt werden, eine Binärdatei. Dies geschieht durch einen Compiler oder Interpreter. Da maschinenlesbare, kompilierte Dateien für Menschen nicht mehr lesbar sind, können sie auch nicht mehr von Menschen untersucht oder verändert werden.
Raubkopie – Ohne Lizenz des Rechteinhabers erstellte Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes, die auch nicht von den Schranken des Urheberrechts (wie dem Recht auf Privatkopien) gedeckt wird.
Shareware – Software, die zunächst kostenlos zur Verfügung gestellt wird, die jedoch die Aufforderung enthält, nach einer bestimmten Nutzungszeit einen Gebühr für die Nutzung zu zahlen, im Gegensatz zur völlig kostenfreien Freeware. Shareware ist oft, aber nicht notwendig proprietäre Software, die ohne Quellcode und Erlaubnis zur Bearbeitung und Weiterverbreitung von Bearbeitungen veröffentlicht erscheint.
Source code – Englisch für Quellcode.
Support – Wörtlich "Unterstützung". Hilfe zur Lösung von technischen Problemen, die bei der Nutzung von Software auftreten. Dazu gehört das Bereitstellen von Patches, mit denen entdeckte Fehler in einem Programm behoben werden. Softwarehersteller bieten Support über ihre Webseiten mit Listen von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs, Frequently Asked Questions) und über Telefon-Hotlines, die meist von Callcentern betreut werden. Daneben helfen sich Nutzer untereinander über Fragen und Antworten in Online-Foren.
Bei freier und Open Source-Software geschieht der Support normalerweise über die Entwickler-Community, mit jeder Nutzer in den Online-Foren zum Software-Projekt Kontakt aufnehmen kann. Außerdem haben sich zahlreiche kleine Firmen auf den (kostenpflichtigen) Support für Open-Source-Software spezialisiert.
Tauschbörse – Üblicher Begriff für das Weitergeben von Daten ("Filesharing") über P2P-Systeme wie Napster, eDonkey oder Bittorrent, die es vielen Nutzern ermöglichen, Bilder, Musik, Software, Filme und andere Dateien im Internet für andere zum Herunterladen anzubieten und von anderen herunterzuladen. Dazu wird bei den meisten Systemen kein zentraler Server benötigt; die Rechner der Nutzer vernetzen sich über die Software selbst untereinander.
"Tragik der Allmende" – Ein soziales Dilemma im Konflikt zwischen öffentlichen und Eigeninteressen. Wenn ein begrenztes öffentliches Gut – wie saubere Luft – von allen genutzt und gepflegt wird, ist jeder Einzelne bestrebt, möglichst viel Nutzen herauszuziehen und möglichst wenig Arbeit in die Pflege zu stecken. Die Folge: Trittbrettfahrer beuten das Gut bis zu einem Punkt aus, an dem es unter der Übernutzung zusammenbricht – zumindest in der Theorie. Open-Source-Befürworter meinen, dass die Tragik der Allmende Software und andere Wissensgüter nicht betrifft, weil diese nicht aufgebraucht werden können, sondern durch die Nutzung möglichst vieler eher an Wert gewinnen.
Ubuntu – Eine populäre freie Distribution des freien Betriebssystems Linux, also eine Zusammenstellung von Betriebssystem und weiteren Anwendungsprogrammen, die die vollwertige Benutzung eine PCs im Alltag ermöglichen. Ubuntu beruht auf der ebenfalls freien Debian-Distribution und wird von der gemeinnützigen Ubuntu Foundation weiterentwickelt und kostenlos verbreitet. Ziel der Stiftung ist es, durch Übersetzungen und barrierefreie Gestaltung von Ubuntu möglichst vielen Menschen auf der Welt den freien Zugang zu im Alltag nötiger Software zu ermöglichen. Ubuntu wird daher viel in der Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt, vor allem die speziell für Klassenzimmer entwickelte Version Edubuntu.
Urheberrecht – Ein geistiges Eigentumsrecht, das die ideellen und materiellen Interessen eines Urhebers an seinen kreativen Leistungen schützt – das sind Literatur, Musik, Fotografien, Kunstwerke, Filme, aber auch Software –, solange diese originell genug sind, das heißt eine hinreichend eigenständige "persönlich geistige Schöpfung" darstellen. Das deutsche (und französische) Urheberrecht sehen ein Werk als unveräußerlichen Teil der Person des Urhebers an, weshalb dieser die Nutzung seiner Werke verhindern kann, wenn er seine Person oder die "Werkintegrität" bedroht sieht, selbst wenn er sämtliche Nutzungsrechte und damit das Recht zur Verwertung und Verbreitung seiner Werke an andere abgegeben hat
Im Gegensatz dazu kennt und regelt das angloamerikanische Copyright nur die Rechte zur ökonomischen Verwertung eines Werkes. Das Urheberrecht wird zum Wohl der Allgemeinheit durch zahlreiche gesetzliche Schranken eingegrenzt, etwa das Zitatrecht, besondere Rechte für Bildung, Forschung, Kunst und journalistische Berichterstattung, und das Recht auf Privatkopien. Das deutsche Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Web 2.0 – 2004 vom Verlag und Konferenzausrichter O´Reilly Media geprägter Begriff für eine neue Generation von Techniken, Diensten und Nutzungsweisen des Internets. Der Begriff ist vage und vieldeutig, weshalb in manche als reinen Hype ablehnen oder als Bezeichnung einer neuen Aufbruchsstimmung im Internet ansehen. Ein Bestandteil des Web 2.0 ist, dass das Internet "sozial" wird: Das Zusammenwirken und Zusammenarbeiten von Millionen Menschen in Wikis wie Wikipedia, Blogs und auf Webseiten wie flickr, YouTube oder eBay erzeugt demnach eine neue Qualität von Information, "kollektiver Intelligenz" oder Interaktion (Commons-Based Peer Production), die es so innerhalb und außerhalb des Internets bis dahin nie gegeben habe. Firmengründer Tim O´Reilly gibt an, ihm sei dieses Phänomen zum ersten Mal am Entwicklungsprozess von Open Source-Software aufgefallen.
Wikipedia – Laut Selbstdefinition "eine von ehrenamtlichen Autoren verfasste, mehrsprachige, freie Online-Enzyklopädie." Das Wort "Wikipedia" setzt sich zusammen aus "Wiki" und "Encyclopedia" (englisch für "Enzyklopädie"). Wikis sind eine Internetsoftware, die es verschiedenen Nutzern ermöglicht, über ihren Internetbrowser sehr einfach gemeinsam Webseiten zu erstellen, bearbeiten und untereinander zu verlinken. Mit über sechs Millionen Artikeln in 250 Sprachen (Stand Januar 2007) gilt die Wikipedia als das weltweit erfolgreichste Beispiel für freie Inhalte.