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Lizenzen | Themen | bpb.de

Lizenzen Klassiker und Alternativen

Valie Djordjevic

/ 7 Minuten zu lesen

Lizenzen legen fest, was Nutzer mit urheberrechtlich geschützten Werken wie Software, Musik, Texten und Filmen machen können. Einige Lizenzen kontrollieren die Nutzung streng, während andere gezielt den freien Fluss von Werken erleichtern.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (© Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de )

Der Urheber, also derjenige, der ein geistiges Werk erschafft, hat allein das Recht darüber zu bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht, vervielfältigt und vorgeführt wird. So legt es das Urheberrecht fest, egal, ob es sich um Musik, Text oder Film handelt. Der Urheber kann eines oder mehrere dieser Rechte weitergeben, zum Beispiel an einen Verlag oder eine Vertriebsfirma, die sich dann für ihn um den Vertrieb kümmert. Normalerweise bekommt er dafür ein Honorar.

Das Gesetz legt auch fest, was ein Nutzer mit einem Werk machen darf, ohne den Urheber zu fragen. Für Nutzungshandlungen, die nicht im Urheberrechtsgesetz explizit erlaubt sind, braucht man eine Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Wenn man etwa eine Zeitung gekauft hat, dann darf man sie zwar lesen und auch für den eigenen Gebrauch Artikel daraus kopieren – das Urheberrecht regelt das in der so genannten "Privatkopieschranke". Aber man darf keine Texte aus der Zeitung in einer eigenen Publikation nachdrucken, die man dann wiederum verbreitet.

Entsprechendes gilt für andere Inhaltsformen – Computerprogramme, Musik, Film und so weiter – und andere Nutzungshandlungen. So darf man ein Musikstück nicht bearbeiten, samplen, remixen oder neu einspielen, wenn es der Original-Urheber oder Rechteinhaber nicht erlaubt. Es bleibt auch dann verboten, wenn man den Namen des ursprünglichen Autors nennt.

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Um all diese weiteren Arten von Nutzungen sicher zu regeln, ohne jedes Mal den Urheber um Erlaubnis zu fragen, gibt es Lizenzen. Eine Lizenz ist ein Vertrag, in dem der Urheber oder Rechteinhaber als Lizenzgeber festlegt, was der Lizenznehmer machen darf. Es ist also eine Erlaubnis, die betreffenden Inhalte auf bestimmte Weise zu nutzen. Akzeptiert der Nutzer die Bedingungen des Lizenzgebers, kommt ein Vertrag zustande. Mit ihm werden dem Lizenznehmer so genannte "Nutzungsrechte" eingeräumt.

Oft erhält man Lizenzen nur, wenn man Lizenzgebühren zahlt, vor allem bei kommerziell verwerteten Inhalten. Will man also einen Song samplen, kauft man sich eine Sampling-Lizenz beim betreffenden Musikverlag. Will man einen Text nachdrucken, so setzt man sich mit dem Autor oder einem Verlag in Verbindung und bezahlt für den Nachdruck.

Zuerst in der Software-Branche, später aber auch für andere Inhalte, haben sich so genannte freie oder offene Lizenzen entwickelt. Sie dienen dazu, die Verwendung des Werkes möglichst weit gehend zu erlauben, ohne dass Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.

Offene Lizenzen gibt es – neben Computerprogrammen – für Musik, Text und Bild; meist gelten sie für Inhalte, die über das Internet bereit gestellt werden. Sie erlauben meist, das jeweilige Werk zu kopieren, zu verbreiten oder online zugänglich zu machen, häufig aber auch, diese zu verändern und die veränderten Inhalte wiederum weiterzuverbreiten.

Dahinter steckt der Gedanke, dass durch einen freien Austausch von Wissen, Ideen und Informationen mehr neue Werke erschaffen und bestehende Werke weiterentwickelt und verbessert würden. Das GNU/Linux-Betriebssystem ist ein gutes Beispiel dafür: Hunderte, ja Tausende von Programmierern haben über viele Jahre hinweg gemeinsam ein kostenfrei erhältliches Betriebssystem entwickelt, das es durchaus mit kommerziellen Produkten aufnehmen kann.

Im Folgenden werden einige Lizenzformen kurz beschrieben, um zu erläutern, wie sie funktionieren und was sie bewirken.

"Proprietäre" Lizenzen

In vielen Bereichen wird individuell ausgehandelt, was mit einem Werk gemacht werden darf und was der Lizenznehmer dafür zahlen muss. Was vereinbart wird, hängt von den Vorstellungen der Vertragspartner ab, also davon, welche Rechte zu welchem Preis eingeräumt werden sollen.

Immer dann, wenn ein Werk zu gleichen Bedingungen einem unbestimmten Kreis von Nutzern zur Verfügung gestellt werden soll, werden Standard-Lizenzbestimmungen verwendet. Es handelt sich hierbei – rechtlich gesehen – um allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden etwa in aller Regel für Standard-Software verwendet.

Beispiel EULA – "End User Licence Agreement"

Diese Software-Lizenzen nennt man im Englischen EULA ("End User Licence Agreement"), auf Deutsch "Endbenutzer-Lizenzvertrag". Alle Computernutzer werden mit solchen Standardlizenzen konfrontiert. Sie werden als ellenlange Texte angezeigt, bevor man die Software auf dem Computer installieren kann. Will man das Programm benutzen, muss man die Lizenzbestimmungen "akzeptieren".

Dass kaum jemand diese Texte durchliest, ist verständlich, kann für den Nutzer aber zu Nachteilen führen. Denn die Lizenzbestimmungen regeln, was man mit einer Software machen und darf – und was nicht. Nicht selten sind Dinge verboten, die die meisten Nutzer und Nutzerinnen selbstverständlich für erlaubt halten, wie etwa eine Sicherungskopie herzustellen. Zwar sind solche Einschränkungen nach dem Verbraucherschutzrecht mitunter unwirksam. Dennoch empfiehlt es sich generell, keine Verträge einzugehen, die man vorher nicht einmal gelesen hat.

Das Problem mit End User Licence Agreements besteht darin, dass sie zwar auf der einen Seite einen Vertrag darstellen, der zwischen Rechteinhaber und Nutzer geschlossen wird, die Nutzer von den Lizenzbestimmungen häufig aber erst Kenntnis nehmen können, wenn sie die jeweilige Software schon gekauft haben. Und es ist durchaus fraglich, ob man ein gekauftes Programm zurückgeben kann, wenn man bei der Installation feststellt, dass die Lizenzbestimmungen inakzeptabel sind.

Immerhin sind einschränkende Klauseln nach deutschem Urheberrecht mitunter ausdrücklich unzulässig. Das Gesetz sieht zum Teil "unabdingbare" Nutzungen vor, die also nicht per Vertrag ausgeschlossen werden können. Dazu gehört etwa das Recht, von einer Original-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen. Wird dies durch die Lizenzbedingungen untersagt, so ist diese Regelung nichtig, man braucht sich also nicht daran zu halten.

Ob und inwieweit Standardlizenzen gültig sind, ist allerdings ein kompliziertes Thema, das nicht in einem oder zwei Absätzen abgehandelt werden kann. Weitere Hinweise finden sich in den Artikeln in der Literaturliste.

Alternativen: Freie Software, freie Inhalte

Es gibt Fälle, in denen der strenge Schutz des Urheberrechtes gar nicht im Sinne des Urhebers ist – egal ob Programmierer, Autor, Fotograf oder Musiker. Aufstrebende Pop-Bands etwa wollen, dass möglichst viele Menschen ihre Songs anhören und sie an ihre Freunde weitergeben, damit sie eine breite Fanbasis aufbauen. Deshalb wollen sie explizit erlauben, dass ihre Lieder kopiert und verteilt werden dürfen.

Ein anderes Beispiel ist das schon erwähnte Linux-Betriebssystem oder OpenOffice, ein freies Office-Paket mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationssoftware, das auf ehrenamtlicher Basis von Programmierern weiterentwickelt wird. Für solche Zwecke gibt es die so genannten freien Lizenzen.

Freie Software-Lizenzen

Frei heißt dabei nicht nur oder automatisch kostenfrei. Dass eine Software kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann oder ohne Zusatzkosten auf der CD einer Computerzeitschrift mitgeliefert wird, bedeutet nicht automatisch, dass sie unter einer freien Lizenz zur Verfügung steht. Eine "freie" Softwarelizenz meint etwas anderes – und mehr.

Mit einer solchen Lizenz erklärt man einfach, dass jeder das jeweilige Werk unter den Bedingungen der Lizenz frei nutzen, kopieren und weitergeben darf, ohne dass man als Autor oder Autorin jedem Einzelnen eine explizite Erlaubnis dafür erteilen muss.

Auch geben freie Lizenzen anderen Programmierern die Erlaubnis, das Programm zu ändern, vor allem weiterzuentwickeln, und auch die veränderte Fassung wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck sind schließlich die Quelltexte (der Quellcode, englisch "source code") der Software frei und offen zugänglich. Freie Software wird daher auch als "Open Source Software" bezeichnet.

Wer eine freie Lizenz für seine Software verwenden will, hat die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Lizenzen – die wichtigsten sind die GPL ("GNU General Public Licence"), die "Mozilla Public Licence" (MPL) und die "Berkeley Software Distribution Licence" (BSD-Lizenz). Auf den Seiten von "ifrOSS.de" findet sich eine Liste von solchen Open Source -Lizenzen, in der die Lizenzen systematisch nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden angeordnet sind.

Freie Inhalte – Creative Commons

Auch Texte, Bilder, Musik, Filme können unter freien Lizenzen verbreitet werden. Dafür haben Urheber verschiedene Gründe – vom ganz egoistischen, Werbung für ihr Produkt zu machen, bis zum idealistischen Glauben an den Grundsatz "Information wants to be free" ("Information will frei sein").

Auch für freie Inhalte – auf Englisch "Open Content" genannt – gibt es unterschiedliche Lizenzen, zum Beispiel die "GNU Free Documentation Licence", die an die GPL angelehnt ist, die "Open Content Licence", die "Open Publication License" und viele mehr. Eine gute systematische Liste findet sich auf der schon genannten Seite ifrOSS.de.

Wohl die bekannteste Open-Content-Intiative sind die "Creative Commons"-Lizenzen. Das besondere an diesen Lizenzen ist, dass sie ein flexibles System von Nutzungsbedingungen bieten, aus dessen Bausteinen sich ein Schöpfer, der seine Arbeit unter eine freie Lizenz stellen will, die passenden aussuchen kann.

Viele Autoren, Fotografen, Musiker wollen zwar erlauben, dass ihre Werke möglichst ungehindert von jedem verbreitet werden können. Unter Umständen wollen sie aber nicht, dass sie geändert oder auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Der "Lizenzbaukasten" von Creative Commons ermöglicht es, sich aus verschiedenen Lizenzen diejenige auszusuchen, die diese individuellen Vorstellungen am besten berücksichtigt.

Creative Commons enthält die folgenden Module:

  • Namensnennung – dabei ist vervielfältigen, verbreiten, aufführen und öffentlich zugänglich machen erlaubt, unter der Bedingung, dass der Name des Autors genannt wird;

  • nicht-kommerzielle Nutzung – die Nutzung der Inhalte ist nur zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt;

  • keine Bearbeitungen – nur unveränderte Kopien des Werks dürfen vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt und öffentlich zugänglich gemacht werden, Bearbeitungen, die auf dem Werk basieren, sind nicht erlaubt;

  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Bearbeitungen des Inhalts müssen unter dem gleichen Lizenzvertrag verbreitet werden, wie der des ursprünglichen Werkes. Wer ein solches Werk also zum Beispiel remixen will, muss den Remix auch wieder unter die gleiche CC-Lizenz stellen. Erlaubt diese etwa nur die nicht-kommerzielle Nutzung, darf auch der Remix nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Dieses auch "Share Alike" genannte Prinzip soll sicherstellen, dass ein freier Inhalt auch nach seiner Veränderung frei bleibt und die "ansteckende" Lizenz die Menge freier Inhalte weiter vergrößert.

Ein Grund für den Erfolg von "Creative Commons" ist, dass die Lizenzen einerseits juristisch wasserfest sind (sie wurden vom Stanforder Rechtsprofessor Lawrence Lessig entwickelt und von Fachjuristen in das jeweilige Recht der einzelnen Nationen übersetzt), andererseits aber auch für Laien verständlich.

Es gibt die Lizenzen in drei Ausführungen: eine Laien-Version, die so geschrieben ist, dass sie auch von Nicht-Juristen verstanden wird; eine für Juristen, damit sie im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht bestehen kann; und eine maschinenlesbare Version, so dass Suchmaschinen freigegebene Inhalte katalogisieren und auflisten können. So bieten verschiedene Webservices eine gezielte Suche nach Bildern, Filmen und Musik an, die unter einer Open-Content-Lizenz stehen, zum Beispiel Google, Yahoo oder flickr.

Valie Djordjevic arbeitet seit 15 Jahren in und um das Internet als Künstlerin, Autorin und Journalistin. Bei iRights.info ist sie von Anfang an als Redakteurin dabei. Homepage: Externer Link: http://valid.de