Seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine streuen kremlnahe Social Media-Akteure und Kolumnisten gezielt Meldungen über einen angeblichen Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrages durch Deutschland. In Russlands Regierungskreisen würde über eine Kündigung des Vertrages über die äußere Einheit nachgedacht, so verlautbarten Meldungen im Oktober 2024. Der Bundesregierung wird dergestalt vorgeworfen, durch die an Kiew gelieferten Waffen gegen den zweiten Vertragsartikel zu verstoßen. Darin bekennt sich Deutschland zur Ächtung eines Angriffskrieges. Von dieser Bestimmung bleibt der völker- und verfassungsrechtskonforme Einsatz bewaffneter Gewalt, etwa im Verteidigungsfall jedoch unberührt, wie es dort ebenso heißt. Gemäß der Charta der Vereinten Nationen ist es Staaten gestattet, angegriffene Nationen zu unterstützen ohne selbst direkt in das Kriegsgeschehen einzugreifen. Diese Zweiteilung betonen die russischen, staatsnahen Kampagnen gewiss nicht, was ein typisches Kriterium von Falschinformation darstellt. Insbesondere ein emotional besetztes Thema wie die Deutsche Einheit mitsamt des Bekenntnisses der Bundesrepublik zur Friedenssicherung, bietet hierbei reichlich Angriffsfläche.
Verfolgt wird das Ziel, die öffentliche Meinung in anderen Ländern zu beeinflussen und damit die Unterstützung für die Ukraine zu unterminieren. Hierzu wird sogar der Vertrag der die Nachkriegszeit im Einvernehmen mit allen Signatarstaaten und Nachbarn Deutschlands friedlich beendete, nicht verschont. Als realistisches Szenario ist eine Kündigung des 1990 geschlossenen Zwei-plus-Vier-Vertrages durch Putin jedoch nicht anzusehen, auch wenn dessen Politik deutlich unkalkulierbarer und wenig vertrauenswürdig geworden ist. Schlechte Voraussetzungen für Diplomatie, wie sie 1990 mit der sowjetischen Seite möglich war. Auch aus diesem Grund lohnt ein Blick in die jüngere Vergangenheit, um die Tragweite der Vereinbarungen von 1990 in das gegenwärtige Weltgeschehen einordnen zu können. Selbst wenn der Kreml allein jenen Schritt gehen würde, hätte dies für Deutschland keine tatsächlichen Folgen, dies gilt als Konsens unter Völkerrechtlern.
Putin wäre auch isoliert, denn keiner der übrigen Vertragspartner hat seit 1990 eine Missachtung der Bestimmungen durch die deutsche Seite beklagt. Eine Wiederherstellung der alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten ist im Vertrag nicht vorgesehen und widerspricht dem Impetus des Textes, nämlich der verwirklichten abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland, die dem geeinten Land die uneingeschränkte Souveränität nach innen und außen zusprach.
Im Fokus von Moskaus Kritik: Das neue Marinezentrum an der Warnow
Jüngst erhob sich in denselben Kreisen der Vorwurf, dass das im Oktober 2024 in Rostock entstehende taktische Hauptquartier der deutschen Marine auch mit den Abmachungen von 1990 kollidiere.
Kritiker des Vorhabens werfen Berlin und der NATO vor, Tatsachen gegen den fünften Artikel des Zwei-plus-Vier-Vertrages zu schaffen. Dort heißt es im dritten Absatz wörtlich:
„[n]ach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt."
Die geplante Erweiterung des Marinezentrums an der Warnow, welches die bisherigen Kapazitäten ergänzt, ist national geführt und nicht assigniert. Deutschland will zusammen mit elf anderen NATO-Staaten dadurch mehr Kontrolle in der Region ausüben, weil Russland die Ostsee zusehends als Konfliktraum behandelt. Erstrebt wird hierbei eine bessere Koordinierung der maritimen Infrastruktur und Expertise. Geplant sind unter anderem 60 nicht-deutsche Dienstposten.
Von einer mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag unvereinbaren Stationierung ausländischer Truppen könne den Angaben der Bundesregierung jedoch nicht die Rede sein, vielmehr handle es sich bei den multinationalen Militärangehörigen um Austausch- und Verbindungsbeamte. Außerdem ist die Präsenz dieser Einheiten auf zwei Jahre befristet. Gemäß der Protokollnotiz zum fünften Vertragsartikel, verpflichtet sich die Bundesregierung in verantwortungsvoller Weise zu entscheiden, wie ausländische Einheiten in die neuen Bundesländer verlegt werden. Dies ist bereits gängige Praxis, zum Beispiel wenn Deutschland im Rahmen einer Stabsrahmenübung der NATO als militärisches Drehkreuz fungiert. Keineswegs wird hierbei jedoch der im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankerte militärpolitische Status Ostdeutschlands tangiert. Die Präsenz von einigen wenigen, multinationalen Militärangehörigen in Rostock steht nicht im Widerspruch mit dem allgemeinen Stationierungsverbot von wesentlichen, ausländischen Truppen. Nicht nur Fragen der Größenordnung und des Aufgabenprofils, mitsamt der Einbindung in integrierte Strukturen sind hierbei entscheidend.
Zudem sollte man sich die Entstehungsbedingungen der Vereinbarungen von 1990 vor Augen führen. Die Bestimmungen den NATO-Status der ehemaligen DDR betreffend, verfolgten im Zuge der Wiedervereinigung das Ziel, das Kräftegleichgewicht in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges zu bewahren. Umgesetzt wurde dies mit durch den Verzicht auf eine westliche Truppenverschiebung, um den Sicherheitsinteressen der Staaten Osteuropas Rechnung zu tragen. Maßgeblich bezog sich dies auf die zwölf Bundeswehr-Divisionen der Territorialverteidigung, US-Truppen, Kernwaffen sowie deren Abschussgerät. Das sichtbarste Zeichen dieser Vereinbarung war und ist die Tatsache, dass die Truppenstatute, welche die rechtliche Grundlage der US-Militärpräsenz im Westen und Süden Deutschlands darstellen, für das Gebiet der ehemaligen DDR grundsätzlich nicht gelten. Damals stellte die politische Führung im Kreml zudem die Staatenordnung Europas nicht in Frage, was unter Wladimir Putin aber mehrfach geschah, zugespitzt seit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine. Berlin wäre ungeachtet dessen aber gut beraten, den Kurs der sogenannten Zeitenwende in der Verteidigungspolitik auch zukünftig im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands zu harmonisieren. Und alle beteiligten Seiten täten gut daran, sich noch einmal intensiv an den Geist des Zwei-plus-Vier-Vertrages und seiner keineswegs unkomplizierten Aushandlung 1990 zu erinnern. Ein friedliches und stabiles Europa war eigentlich das Ziel.
Hinter den Kulissen von Zwei-plus-Vier: Die „Bademantel-Konferenz“ am Vorabend der Vertragsunterzeichnung 1990
Um die Prozesse von damals noch einmal anschaulich zu machen, folgt nachstehend ein ausführlicher Rückblick auf die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen, die sich am Abend vor der Vertragsunterzeichnung am 12. September 1990 in Moskau in der sogenannten „Bademantelkonferenz“ noch einmal zuspitzten. Deren Verlauf wurde bisher wenig beleuchtet. Grundlage meines Beitrags hierüber sind Interviews mit Beteiligten, darunter einer der letzten Augenzeugen der Gespräche auf deutscher Seite, der damalige Leiter der deutschen Delegation unter Außenminister Hans-Dietrich Genscher, Dieter Kastrup. Sie wurden zwischen Mai und Oktober 2024 geführt:
Moskau, 11. September 1990. Während Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und sein britischer Amtskollege Douglas Hurd in der Residenz des Bonner Botschafters Blech zu Abend aßen, ahnte keiner der Anwesenden, dass das Schicksal des Vertrages, der die Aspekte der äußeren Einheit Deutschlands mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs regeln sollte, soeben kurz vor dem Scheitern stand. Der britische Unterhändler Weston verlangte in den vorangegangen Direktoren-Gesprächen, eine Klausel in das Vertragswerk aufzunehmen, die NATO-Manöver auf dem Gebiet der bisherigen DDR, nach dem Abzug der sowjetischen Westgruppe, ermöglichen sollte.
Gegenüber Moskau wurde zuvor festgehalten, die Bündnisstrukturen im Sinne eines militärpolitischen Sonderstatus für eine Übergangszeit nicht auf Ostdeutschland auszudehnen, solange dort noch sowjetische Truppen stationiert waren. Als Reaktion auf die aufrechterhaltene britische Forderung sagte Schewardnadse den Unterzeichnungstermin für den darauffolgenden Tag ab. Das Londoner Verlangen nach Truppenmanövern war seitens Moskaus, in Anbetracht des bereits mit dem Politbüro abgestimmten Vertragstextes, inakzeptabel. Dieter Kastrup, dem bundesdeutschen Delegationsleiter, oblag nach der Ankunft Genschers im Moskauer Hotel Oktober die schwere Aufgabe, seinen Dienstherren die nicht zustande gekommene Einigung der Politischen Direktoren auf die Vertragsformulierungen mitzuteilen. Dies bedeutete nichts weniger als das Scheitern des Zwei-plus-Vier-Prozesses, sollte keine, für alle Seiten zufriedenstellende Lösung in der Manöverfrage gefunden werden.
Genscher überraschte das britische Störfeuer, hatte Hurd doch noch beim Abendessen verdeutlicht, dass seine Delegation keine Schritte unternehmen würde, die den Vertragsabschluss gefährden könnten. Schnell wurde klar, dass in dieser hochbrisanten Situation die Unterstützung der US-amerikanischen Seite nötig war, doch die Antwort auf Genschers dringliche Bitte fiel zunächst negativ aus. James Bakers Büro teilte mit, dass der Außenminister bereits die Nachtruhe angetreten hatte. Eilig fuhren Genscher, Kastrup und Frank Elbe (Büroleiter des Ministers) daraufhin zu dessen Hotel. „Nötigenfalls werde ich ihn persönlich wecken“, ließ Genscher gegenüber den amerikanischen Delegationsteilnehmern verlauten. Seine Hartnäckigkeit zahlte sich aus, Baker signalisierte in einem 25-minütigen Gespräch seine Zustimmung zur deutschen Position und bot seine Unterstützung an.
Zusatzerklärung rettete den Vertrag
Diplomatie am Anschlag: übernächtigt rangen die Beteiligten um eine Lösung des Problems. Am frühen Morgen des Unterzeichnungstages gelang es Kastrup durch eine Protokollnotiz zum fünften Vertragsartikel, die Situation zu entschärfen. Darin erklärt die Bundesregierung nach Abzug der Westgruppe, entsprechend mit politischer Sensibilität zu entscheiden, in welcher Form nicht-deutsche NATO-Truppen auf das Gebiet der ehemaligen DDR verlegt werden. Diese Zusatzerklärung fand auch unter den übrigen Außenministern am Vormittag des 12. Septembers Zustimmung. Den geschichtsträchtigen Bildern der feierlichen Unterzeichnungszeremonie war diese hektische Schlussphase gewiss nicht anzusehen, die "zentrale Grundlagen für die künftige europäische Entwicklung" schuf, wie es später der ehemalige DDR-Außenminister Interner Link: Markus Meckel trotz Kritik am Verfahrensprozess würdigte.
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 endeten die Rechte und Verantwortlichkeiten der Siegermächte für Deutschland als Ganzes. Das vereinte Land erhielt seine uneingeschränkte Souveränität 45 Jahre nach dem Kriegsende zurück, einschließlich der bündnispolitischen Wahlfreiheit. Der nüchtern gehaltene Interner Link: Vertragstext, zehn Artikel umfassend, verdeutlicht überdies die im Verhandlungsprozess nie angezweifelte Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik gegenüber den damaligen Siegermächten, so wurden etwa die Gesichtspunkte des sowjetischen Truppenabzuges und der maximalen Mannstärke der Bundeswehr erst in auf den Vertrag folgende Vereinbarungen abschließend behandelt. In Moskau endete mit der Vertragsunterzeichnung ein dynamischer nationaler und internationaler Prozess dessen Vollendung mehr als ungewiss war, brachte Interner Link: Kohls Zehn-Punkte-Programm doch drei Wochen nach der Grenzöffnung die Verbündeten, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten zeitweise gegen die Wiedervereinigung auf.
Die größten Hindernisse im Verhandlungsprozess auf dem Weg zur äußeren Einheit stellten jedoch die Aspekte der zukünftigen Bündniszugehörigkeit Deutschlands und die Frage der Endgültigkeit der Oder-Neiße-Grenze dar.
Interner Link: Nachfolgend die wichtigsten Etappen in einer Übersicht, gegliedert in die Kapitel:
1.) Der Fall der Mauer und Kohls Zehn-Punkte-Programm vom 28. November 1989
2.) Eisige Stimmung auf dem EG-Ratsgipfel von Strasbourg am 8. Dezember 1989
3.) Das Kontrollratstreffen der Botschafter der Vier-Mächte in Berlin am 11. Dezember 1989
4.) Der Weg zum Sechser-Mechanismus: Einigung am Rande der Open Skies-Runde in Ottawa
5.) Camp-David-Gipfel vom 24./25. Februar 1990: Deutsch-amerikanische Rahmensetzung in der Bündnisfrage
6.) Die Zwei-plus-Vier-Außenministerrunden ab März 1990 in Bonn und Ost-Berlin
7.) Deutsch-sowjetischer Kaukasus-Gipfel vom 14.-17. Juli 1990 – „Strickjackendiplomatie in Archys“
8.) Die Zwei-plus-Vier-Außenministerrunde in Paris vom 17. Juli 1990
9.) Der Schlussakt in Moskau am 11. und 12. September 1990
HIER Teil II mit obiger Chronologie im Detail: Interner Link: "Der Zwei-plus-Vier-Vertrag: Die Stufen der Einigung über die Einheit"
Literatur:
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Beschloss, Michael, Talbott, Strobe: Auf höchster Ebene. Das Ende des Kalten Krieges und die Geheimdiplomatie der Supermächte 1989-91, Düsseldorf 1994.
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Rice, Condoleeza, Zelikow, Philip: Germany Unified and Europe Transformed, Harvard 1995.
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Von Plato, Alexander: Die Wiedervereinigung Deutschlands, ein weltpolitisches Machtspiel, Berlin 2003.
Akteneditionen
Küsters, Hanns-Jürgen, Hofmann, Daniel: Dokumente zur Deutschlandpolitik. Deutsche Einheit. Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90, München 1998.
Wentker, Hermann, Wirsching, Andreas (Hrsg.) Die Einheit. Das Auswärtige Amt, das DDR-Außenministerium und der Zwei-plus-Vier-Prozess, München/Berlin 2015.
Wirsching, Andreas, Creuzberger, Stefan (Hrsg.): Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1990, München/Berlin 2021.
Ergänzend aus dem Angebot der bpb:
Alexander Litvinenko, "Interner Link: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag: Die Stufen der Einigung über die Einheit", Deutschlandarchiv vom 24.10.2024.
Markus Meckel, „2 plus 4: "Interner Link: Ihr könnt mitmachen, aber nichts ändern“, Deutschlandarchiv vom 16.10.2020.
Cyril Buffet, Interner Link: „Die deutsche Regierung beschleunigt zu stark", Deutschlandarchiv vom 1.10.2019
Rebecca Plassa, Interner Link: Der äußere Weg zur Einheit, bpb vom 27.11.2019
Hermann Wentker. Interner Link: Helmut Kohl als Deutschlandpolitiker: Vom Regierungswechsel zum Zehn-Punkte-Programm, Deutschlandarchiv vom 28.11.2017.
Manfred Görtemaker, Interner Link: "Verhandlungen mit den Vier Mächten", Deutschlandarchiv vom 19.3.2009.
Zitierweise: Alexander Litvinenko, „Im Schatten von Russlands Ukrainekrieg: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag in Gefahr“, in: Deutschlandarchiv 25.10.20214, www.bpb.de/555731. Alle Beiträge im Deutschlandarchiv sind Recherchen und Meinungsbeiträge der jeweiligen Autorinnen und Autoren, sie stellen keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar und dienen als Mosaikstein zur Erschließung von Zeitgeschichte. (hk)