Am 19. Februar 1949 berichtet der Konstanzer Südkurier von der ersten Hinrichtung in Südwürttemberg seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Richard Schuh, ein 28-jähriger Raubmörder, ist am Morgen des 18. Februar in Tübingen enthauptet worden. Schuh hat ein Jahr zuvor einen Lkw-Fahrer erschossen, um dessen Fahrzeug zu stehlen. Schon kurz nach der Tat wird Schuh gefasst, als er die Reifen verkaufen will. Der Mord wird vor der Strafkammer Tübingen verhandelt. Schuh wird im Mai 1948 zum Tode verurteilt. Das Gericht zeigt sich entsetzt über die „Gefühlskälte“, die der Mörder an den Tag legt. Auch die allgemeinen „Zeiterscheinungen, die demoralisierenden Mächte des langen Krieges, des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung und des Schwarzhandels“ lässt es nicht als Entschuldigung gelten. Bis zum Herbst 1948 treffen beim Staatspräsidenten von Württemberg-Hohenzollern, Gebhard Müller, verschiedene Gnadengesuche ein. Müller, der später Ministerpräsident des
Weiterführendes Material
Informationen zur politischen Bildung (IzpB):
Interner Link: Gemeinsame deutsche Nachkriegsgeschichte 1945–1990, 2024 .