Noch ist unklar, wo der Sitz des obersten Gerichts der Bundesrepublik sein soll, da zeichnen sich die ersten Klagen bereits ab. Die oppositionelle Sozialdemokratische Partei hält das Interner Link: Petersberger Abkommen für verfassungswidrig. Die Verteidigung in den Interner Link: Frankfurter Homosexuellenprozessen sieht den Paragrafen 175 im Widerspruch zum Grundgesetz, da dieser ausschließlich männliche Homosexualität mit Strafen belegt. Doch obwohl dasInterner Link: Grundgesetz vom Mai 1949 in den Artikeln 92 bis 94 die Einrichtung eines obersten Verfassungsgerichtes vorsieht, bleibt Genaueres zunächst unklar. Erst knapp zwei Jahre später, im April 1951, werden die Befugnisse und die Abläufe für die Verfassungsrichter klar definiert. Auch der Gerichtsort bleibt lange ungeklärt: Die Entscheidung für Karlsruhe als Sitz des Gerichts fällt Anfang Mai 1951.
Streit gibt es auch bei der Besetzung des Gerichts. Der ursprünglich geplante Eröffnungstermin am 1. August 1951 kann deshalb nicht eingehalten werden. Am 4. September einigen sich die Bundestagsabgeordneten auf den ehemaligen preußischen Finanzminister Hermann Höpker-Aschoff als ersten Präsidenten des Gerichts. Zwei Tage darauf benennen sie die weiteren 22 Richter und eine Richterin. Dann geht es sehr schnell: Schon am 9. September 1951 fällt das Interner Link: Bundesverfassungsgericht im Prinz-Max-Palais seine erste Entscheidung. Die feierliche Eröffnung wird Ende September in Anwesenheit des Bundespräsidenten Interner Link: Theodor Heuss und des Bundeskanzlers Interner Link: Konrad Adenauer nachgeholt.
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