"Entlastet“ – so lautet das Ende 1947 verkündete Urteil der Spruchkammer im Entnazifizierungsverfahren gegen den Filmregisseur Veit Harlan. Harlan hat in der NS-Zeit mehrere propagandistische Filme gedreht. Am berüchtigtsten ist sein 1940 uraufgeführter antisemitischer Film „Jud Süß“. Für viele Menschen ist dieses Urteil empörend. Die SPD, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und die Notgemeinschaft der von den Nürnberger Gesetzen Betroffenen reichen Klage ein. Die Staatsanwaltschaft Hamburg eröffnet daraufhin im Juli 1948 ein neues Verfahren. Harlan habe mit seinem Film zur „Vertiefung des Rassenhasses“ beigetragen.
Im Frühjahr 1949 beginnt der Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Über 70 Journalistinnen und Journalisten aus aller Welt haben sich als Beobachter eingefunden. Entschieden werden muss auch über die Frage, ob ein Künstler für die Folgen seines Schaffens verantwortlich gemacht werden kann. Harlan äußert sich am letzten Verhandlungstag: Er habe den Eindruck, dass eine „Vergeltungsseuche durch Deutschland schreite, deren Opfer auch er sei“.
Das Gericht spricht ihn am 23. April 1949 frei. Vor dem Gerichtsgebäude wird der Regisseur von Anhängerinnen und Anhängern empfangen, die ihn hochleben lassen. Auch im Revisionsverfahren beruft sich Harlan darauf, dass ihn die Nazis zur Mitarbeit gezwungen hätten. Eine Weigerung hätte ihn angeblich selbst in Gefahr gebracht. Das Gericht folgt dieser Argumentation – obwohl andere Regisseure dieser Aussage klar widersprochen haben. Harlan wird erneut freigesprochen.