Wer Volkspolizist werden wollte ...
Wer in der DDR den Wunsch hatte, ein Volkspolizist zu werden, konnte in keiner veröffentlichten Vorschrift nachlesen, welche Einstellungsvoraussetzungen er zu erfüllen hatte. Der Zugang zu diesem Beruf war ein gut gehütetes Geheimnis. Ehemals abgewiesene, aber auch angenommene Bewerber fragen sich sicherlich noch heute, welche internen Überprüfungsmaßnahmen damals zur Entscheidung für oder gegen den Beruf führten.
Friedrich Dickel (r.), Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, wurde am 3.10.1984 von Erich Honecker (2.v.l.) zum Armeegeneral befördert. Zugleich wurden die Minister für Staatssicherheit Erich Mielke (2.v.r.) und für Verteidigung Heinz Hoffmann (3.v.r.) mit dem Scharnhorst-Orden ausgezeichnet. Die Urkunde verliest Hoffmann-Stellvertreter Fritz Streletz (l.). Der Zeremonie wohnt auch Egon Krenz bei, der für Sicherheitsfragen zuständige Sekretär des SED-Zentralkomitees (3.v.l.).
Nunmehr ist in den Archiven nachzulesen, dass der Innenminister der DDR, Generaloberst Friedrich Dickel, die Vorgaben zur Überprüfung der Einstellungskandidaten ausgesprochen gründlich und vertraulich regelte.
In den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei (DVP) ab Volkspolizeikreisamt (VPKA) existierten "Einstellungskommissionen", die für die "gründliche Überprüfung der Persönlichkeit und allseitigen Eignung der Bewerber" verantwortlich waren.
Einstellungsbedingungen
Bei der Sichtung der Einstellungsbedingungen fällt eine Vorgabe auf, die vorrangig genannt wurde. Der Zugang zum Beruf war zu versagen, "wenn der Bewerber persönliche Verbindungen bzw. Kontakte zu Bürgern oder Einrichtungen der BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten oder Westberlin" unterhielt. Doch darauf beschränkte sich die Regelung nicht.
Auch Westkontakte der Personen, die mit dem Bewerber in einem Haushalt lebten, wurden erfasst. Der Innenminister gab vor, dass "Art und Umfang" dieser Westbeziehungen – "Vorhandensein von Westverwandtschaft, Verbindungen bzw. Kontakte" – der Angehörigen, "eindeutig zu klären" waren und danach musste eine Entscheidung in Abstimmung mit dem MfS getroffen werden.
Das bedeutet, dass ein Bewerber, dessen Schwester ein Liebesverhältnis zu einem Bundesbürger unterhielt, möglicherweise an dieser Beziehung scheiterte. Eine Mutter, die als Rentnerin in die Bundesrepublik übersiedelte und nun Briefe an Angehörige schickte, war ein eventueller Grund der Ablehnung. Freundschaftliche Kontakte zu Franzosen oder Schweden, die in Rostock das Düngemittelwerk und das Hotel "Neptun" mit aufbauten, konnten zur Versagung des Berufswunsches führen.
Ein zweiter Komplex der Einstellungsbedingungen betraf die Vorstrafen. Kleinkriminelle konnten durchaus eingestellt werden. Eine Abweisung erfolgte nur dann, wenn der Bewerber "rechtskräftig zu einer Strafe mit Freiheitsentzug verurteilt wurde".
Daneben fällt die Regelung auf, dass "Eltern, Ehepartner oder Verlobte, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, Geschwister des Ehepartners bzw. Personen, die ständig in ihrem Haushalt" wohnten "oder andere Angehörige und Personen, zu denen sie enge Verbindungen" unterhielten, nicht rechtskräftig zu einer Strafe mit Freiheitsentzug verurteilt sein durften. Das war paradox.
Der Bewerber selbst konnte ein Kleinkrimineller sein, doch wenn er absolut gesetzeskonform lebte, wurde ihm die Kriminalität des sehr weit gefassten Verwandten- und Bekanntenkreises angelastet, ohne dass er selbst damit irgendwie ursächlich verbunden war. Die Willkürlichkeit der Vorgehensweise zeigt sich aber besonders darin, dass der Innenminister "Ausnahmefälle" bezüglich dieses zu überprüfenden Personenkreises zuließ, wenn es sich "um Delikte mit geringer Gesellschaftsgefährlichkeit handelt(e)". Dann traf "der für die Einstellung verantwortliche Nomenklaturvorgesetzte nach Abstimmung mit der zuständigen Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit" eine Entscheidung.
Diese Regelung war inhaltlich widersprüchlich. Eine Handlung mit "geringer Gesellschaftsgefährlichkeit" zog regelmäßig keine Freiheitsstrafe nach sich, die aber hier Voraussetzung für die Versagung des Berufswunsches war. Offensichtlich ging es darum, je nach Sichtweise, diese kriminelle Handlung Dritter als Versagungsgrund heranzuziehen oder willkürlich davon Abstand zu nehmen.
Der "gläserne" Bewerber
Propagandabild des Innenministeriums der DDR. (© Bundesarchiv, DO 1 Bild-F006387-05 / Fotograf: Henry Hermann)
- Als JPG herunterladen (480.1kB)
Propagandabild des Innenministeriums der DDR. (© Bundesarchiv, DO 1 Bild-F006387-05 / Fotograf: Henry Hermann)
- Als JPG herunterladen (480.1kB)
Die Einstellungsordnung des Innenministers zeigt deutlich auf, dass alles aus dem Leben des Bewerbers, insbesondere seine politische Zuverlässigkeit und die seiner eigenen und auch angeheirateten Verwandten gründlich zu hinterfragen war. Neben den üblichen Unterlagen, wie Personalbogen, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse usw., waren bei der Erarbeitung des Einstellungsvorganges Aussagen über die "[s]oziale und politische Herkunft, politische Aktivität des Bewerbers, des Ehepartners bzw. der (des) Verlobten, der Kinder, der Eltern, der Geschwister, der Schwiegereltern und der Geschwister des Ehepartners" herauszuarbeiten. Dazu hatten die Leiter bzw. Vorgesetzten der DVP, für dessen Bereich die Einstellung vorgesehen war, so genannte "Ermittlungsberichte über den Bewerber" zu fertigen. In der Einstellungsordnung ist zum Inhalt dieser Berichte zu lesen:
"Der Ermittlungsbericht hat umfassend und konkret Auskunft über die Persönlichkeit des Bewerbers zu geben, insbesondere über
- soziale Herkunft, politische Haltung und Einfluß der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
- schulische und berufliche Entwicklung, Einstellung zur Arbeit und zum Kollektiv,
- politische Entwicklung, in welchen Funktionen bewährt, gesellschaftliche Aktivität,
- die Treue und Ergebenheit zur Arbeiter-und-Bauern-Macht,
- das Familienleben,
- Freizeitgestaltung, besondere Interessen,
- Verhalten im Wohngebiet, Einschätzung der Personen, mit denen der Bewerber besonders engen Umgang hat,
- den abgeleisteten Wehrdienst, Dienststellungen und Dienstgrad,
- briefliche oder persönliche Verbindungen zu Personen bzw. Einrichtungen in der BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin (direkte oder über dritte Personen),
- Kontakte der im gleichen Haushalt lebenden Personen zu Personen bzw. Einrichtungen in der BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin,
- Kontakte zu Personen, die Verbindungen zur BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin haben,
- Reisen oder Aufenthalt in der BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin,
- Inhalt und Charakter der Verbindungen zu den in der Verwandtenaufstellung erfaßten Personen,
die Verbindungen in nichtsozialistische Staaten und nach Westberlin unterhalten
die straffällig geworden sind
die nazistischen Einheiten bis 1945 angehörten,
die Einstellung der Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Ehepartner, Geschwister des Ehepartners, Verlobte und Kinder zur DDR sowie ihre gesellschaftliche Aktivität.
Noch vorhandene Widersprüche, Unklarheiten und Lücken sind durch weitere Prüfungshandlungen zu klären."
Die Ermittlungen gingen heimlich bis tief in die angeblich geschützte Privatsphäre des Bewerbers, ohne dass dieser vorher gefragt wurde. Es war geradezu das erklärte Ziel, in jeden "Winkel" des Familienlebens zu schauen. So wurde Verfassungsrecht
Die Aufnahme in den Polizeiberuf war vom Geschwätz unbekannter Personen abhängig, denn wer im Kollegen-, Nachbarschafts- oder Freundeskreis zum "Familienleben", "Verhalten im Wohngebiet" oder zur "Treue und Ergebenheit zur Arbeiter-und-Bauern-Macht" hinter vorgehaltener Hand befragt wurde, ist völlig offen. Tatsache ist, dass eine negative heimliche "Beurteilung" den Zugang zu diesem Beruf verhindern konnte, ohne dass dem Bewerber selbst diese Informationen zur Kenntnis gelangten und ohne jeden Rechtsschutz.
Ergänzend zu diesem "Ermittlungsbericht" der Polizei, waren eine "Beurteilung durch die Partei bzw. Massenorganisationen" und eine "Beurteilung durch die Arbeitsstelle" einzuholen.
Das Einstellungsgespräch
Im Rahmen einer Jugendstunde (Vorbereitung auf die Jugendweihe) besuchen im Frühjahr 1989 Achtklässler eine Ausstellung der Deutschen Volkspolizei im Ministerium des Innern. (© Klaus Franke / Bundesarchiv, Bild 183-1989-0329-022)
- Als JPG herunterladen (254.7kB)
Im Rahmen einer Jugendstunde (Vorbereitung auf die Jugendweihe) besuchen im Frühjahr 1989 Achtklässler eine Ausstellung der Deutschen Volkspolizei im Ministerium des Innern. (© Klaus Franke / Bundesarchiv, Bild 183-1989-0329-022)
- Als JPG herunterladen (254.7kB)
Mit dem Bewerber war ein Einstellungsgespräch zu führen, wenn die erste Vorprüfung positiv ausfiel. Doch in diesem Gespräch ging es nicht vordergründig um die fachliche Eignung des Kandidaten, sondern um "eine umfassende Wertung der Persönlichkeit". Im Protokoll über das Einstellungsgespräch war an erster Stelle zu berichten über die "[p]olitische Zuverlässigkeit[.] Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu werten:
- Motiv der Bewerbung;
- die unbedingte Treue und Ergebenheit zur Arbeiter-und-Bauern-Macht;
- Freundschaft mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft;
- Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Funktionen, Auszeichnungen;
- politische Tätigkeit der Eltern, des Ehepartners bzw. Verlobten, Funktionen, Auszeichnungen;
- Westverwandtschaft, vorhandene Kontakte zu Personen bzw. Einrichtungen in der BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Verhältnis zu Verwandten u. a. Personen, die Westkontakte haben;
- Einstellung zum Westfernsehen, Westrundfunk;
- eventueller Aufenthalt in der BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten oder Westberlin."
In der weiteren Abfolge der zu protokollierenden Erkenntnisse folgten an zweiter Stelle die "moralische Eignung", danach die "Persönlichen Eigenschaften und Willensqualitäten" und erst an vierter Stelle wurden "[b]ildungsmäßige Voraussetzungen" abgefragt. Zum Schluss waren Aussagen über "[g]esundheitliche Voraussetzungen" und über die "Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten" zu machen.
Die Einstellungskommission erteilte in Auswertung dieser umfangreichen Informationen einen Einstellungsvorschlag, mit welchem Dienstgrad, in welche Dienststelle und wann die Einstellung erfolgen sollte. Dieser Vorschlag hatte empfehlenden Charakter.
Der Vorsitzende der Einstellungskommission war für die Vollständigkeit der Unterlagen und für die "gründliche Überprüfung der Bewerber" verantwortlich. Der "zuständige Offizier der Abteilung Kader/Ausbildung bzw. Kaderoffizier" hatte die "Einstellungsunterlagen vor Erarbeitung des Einstellungsvorschlages [...] auf Vollständigkeit, noch vorhandene Widersprüche und Lücken sowie Einhaltung der Einstellungsbedingungen gründlich zu prüfen."
Erst nachdem dieser Vorgang so allumfassend bearbeitet vorlag, wurden die Unterlagen dem Ministerium für Staatssicherheit "zur endgültigen Abstimmung" übergeben. Einen wichtigen Beitrag zur heimlichen "Begutachtung" des Bewerbers und seines Familien- und Umgangskreises leistete zuvor jedoch die Polizei selbst.
Resümee
Bei dem hier aufgezeigten Einstellungsverfahren in den Polizeidienst (ebenso für Feuerwehr und Strafvollzug) fallen die Willkürlichkeit der Auswahl und der fehlende Rechtsschutz besonders auf. Der Zugang zu diesem Beruf war stark politisch reglementiert. Der Bewerber selbst, aber auch sein sehr weit gefasster Verwandtenkreis musste politisch systemkonform leben. Das war vorrangige Zugangsvoraussetzung und wurde gründlich überprüft.
Die damalige Stellung des Bewerbers ist mit der eines "Bittstellers besonderer Art" zu vergleichen. Er wusste weder, was und wer überprüft wurden, noch welche Ergebnisse vorlagen. Heimliche Zuträgerschaft über das Familienleben und den Umgangskreis des Einstellungskandidaten waren von ausschlaggebender Bedeutung, ohne dass sich jemand gegen ehrverletzende Informationen juristisch wehren konnte.
Mit dieser Vorgehensweise wurde abgesichert, dass nur systemtreue Bürger in den Polizeidienst kamen, weil die Aufgaben, die zu erfüllen waren, auch von politischer Brisanz waren.
Die Benachteiligung der willkürlich abgewiesenen Bewerber findet heute keine Beachtung. Niemand musste sich für das damalige Vorgehen verantworten, nicht der einstige Innenminister Friedrich Dickel, der diese Vorschriften erließ, kein Polizist, der heimliche "Ermittlungsberichte" in Auftrag gab, und kein Zuträger, der hinter vorgehaltener Hand über das Familienleben, das Freizeitverhalten und über die Kontakte zu bundesdeutschen Verwandten willfährig berichtete. Ein Schuldbewusstsein gibt es bei den einstigen Mittätern bis heute nicht.