Einleitung
Hans Otto Bräutigam, Ständiger Vertreter der Bundesrepublik in Ost-Berlin (l.), und Kurt Nier, stellvertretender Außenminister der DDR, unterzeichnen am 6.5.1986 im Ost-Berliner Außenministerium das Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten.
In wenigen Augenblicken wurde unterzeichnet, was einen Anlauf von 13 Jahren benötigt hatte. Am 6. Mai 1986 besiegelten Kurt Nier, stellvertretender Außenminister der DDR, und Hans Otto Bräutigam, Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, mit ihrer Unterschrift das Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten.
Seit 1973 hatten Bonn und Ost-Berlin über das Abkommen verhandelt, das im Grundlagenvertrag vereinbart worden war. Immer wieder war es zu längeren Unterbrechungen gekommen, die eines deutlich machten: Kulturaustausch zwischen demokratisch verfassten Staaten und autoritären Regimen scheint oft problematisch zu sein. Das zeigt auch die jüngste Diskussion um die Ausstellung "Kunst der Aufklärung" in Peking. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, zieht denn auch Parallelen zum Kulturaustausch zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Der totale Rückzug aus dem Kulturaustausch könne nicht die Antwort auf Diktaturen sein, erklärte Zimmermann: "Die Erfahrung mit der DDR und anderen Ostblockstaaten hat ja die subversive Kraft der Kunst und der Künstler gezeigt." So seien besonders Künstler in der Lage, "ein repressives Regime zu infizieren."
Aus den veröffentlichten Erinnerungen einiger Protagonisten auf dem innerdeutschen Parkett lässt sich eine hervorgehobene Bedeutung des Kulturabkommens kaum belegen. Hans Otto Bräutigam widmet in seinen Erinnerungen
Erste Verhandlungen
Ein Blick auf die Verhandlungsgeschichte des innerdeutschen Kulturabkommens zeigt: Der Abschluss des Abkommens war der eigentliche Erfolg, denn bei den unterschiedlichen Vorstellungen, die sich auf beiden Seiten mit dem Abkommen verbanden, war es keine Selbstverständlichkeit, sich überhaupt auf einen (Minimal-)Konsens zu einigen.
Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik in Ost-Berlin, Günther Gaus (r.), begrüßt am 14.1.1974 den stellvertretenden DDR-Aussenminister Kurt Nier zur zweiten Verhandlungsrunde über ein Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten in Bonn. (© AP)
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Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik in Ost-Berlin, Günther Gaus (r.), begrüßt am 14.1.1974 den stellvertretenden DDR-Aussenminister Kurt Nier zur zweiten Verhandlungsrunde über ein Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten in Bonn. (© AP)
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Zwischen 1973 und 1975 trafen sich die Verhandlungs-delegationen, auf der westdeutschen Seite angeführt von Günter Gaus, dem ersten Ständigen Vertreter Bonns in Ost-Berlin, auf der ostdeutschen von Karl Nier, zu insgesamt fünf Verhandlungsrunden. Diese verliefen ohne nennenswerte Fortschritte. Beide Delegationen waren nicht bereit, in grundsätzlichen Fragen Entgegenkommen zu zeigen. Dabei ging es weniger um das Abkommen an sich – Textentwürfe beider Seiten waren schnell formuliert und ausgetauscht –, es ging vielmehr um Fragen ideologischer Natur, insbesondere um den Begriff der deutschen Kultur in Verbindung mit der Einheit der Nation. Bonn vertrat gerade nach der staatlichen Trennung Deutschlands in Ost und West die Haltung einer einheitlichen deutschen Kulturnation. Ost-Berlin hingegen vertrat die These von einer eigenständigen sozialistischen Kultur, die sich nach 1945 im Ostteil Deutschlands entwickelt habe. Ideologisch war diese Haltung auch Mittel zum Zweck, die kulturelle und politische Eigenständigkeit und Einzigartigartigkeit des ersten sozialistischen Staates auf deutschem Boden zu betonen.
Auch in einem ganz praktischen Punkt kam man sich nicht näher, in der Frage der kriegsbedingt verlagerten Kulturgüter. Dabei handelte es sich um Kunstschätze, die vor 1945 ihren Standort auf dem späteren Gebiet der DDR und in Ost-Berlin – hier vor allem auf der Museumsinsel, darunter die Büste der Nofretete
Keine Seite wollte ihre Position in dieser Frage aufgeben und so war die "Rückführungsfrage" immer wieder Grund für stockende Verhandlungen oder gar deren Abbruch. Unter Berufung auf internationale Konventionen beharrte die DDR darauf, "ihre" Kulturgüter zurückzuerhalten. Die Bundesrepublik argumentierte dagegen, dass mit der Auflösung des Landes Preußen durch die Alliierten 1947 und mit der Übertragung der Vermögenswerte in das Eigentum der aktuellen Besitzer – also der neu gegründeten Länder in den Besatzungszonen – die Kulturgüter rechtmäßig an ihren aktuellen Orten zu belassen seien. Nach der letzten Verhandlungsrunde im Jahr 1975 gingen die Delegationen auseinander, ohne sich über einen Termin für das nächste Treffen verständigt zu haben. Beide Seiten wussten, dass sich die Verhandlungspositionen vorerst nicht verändern würden. Gelegentliche Sondierungen, vor allem von Seiten der Bundesrepublik, bezüglich neuer Verhandlungsrunden zum Kulturabkommen blieben in den nächsten Jahren erfolglos.
Neue Verhandlungen
Erst im Herbst 1982 kam wieder Bewegung in die Sache. Am 13. September 1982 wurde Hans-Jürgen Wischnewski, Staatsminister im Bundeskanzleramt, von Erich Honecker zu einer Unterredung empfangen. Die Koalition von SPD und FDP stand vor dem Bruch, und Wischnewski erläuterte dem SED-Generalsekretär, dass der Kanzler dringend einige kurzfristige Erfolge bräuchte. Der protokollführende Karl Seidel erinnert sich: Honecker sagte "plötzlich unmotiviert und nach keinerlei Abstimmung, dass die DDR bereit sei, ein Kulturabkommen zwischen der DDR und der BRD unter Ausklammerung der Fragen des Preußischen Kulturbesitzes abzuschließen, wenn das der Regierung von Bundeskanzler [Helmut] Schmidt hilft."
Die Diplomaten auf westdeutscher Seite waren erfreut: "Das Angebot der DDR kam für unsere Seite überraschend. Die Fortführung der Verhandlungen unter Ausklammerung des Problems der Stiftung Preußischer Kulturbesitz entspricht unseren Vorstellungen."
Dennoch blieb die Frage nach der Rückführung der Kulturgüter ein ständiger Gegenstand innerdeutscher Gespräche, denn die DDR hatte auf ihre formulierten Ansprüche nicht verzichtet. Die Lösung der Rückführungsfrage war fortan lediglich keine Bedingung mehr für den Abschluss eines Kulturabkommens.
Wenn auf Seiten der DDR noch Hoffnungen keimten, dass Honeckers Zusage im Zuge des Regierungswechsels in Bonn untergehen könnte, wurden diese jedoch enttäuscht. Anlässlich seines Antrittsbesuchs in Ost-Berlin am 2. Dezember 1982 nahm der neue Kanzleramtschef Philipp Jenninger den Faden seines Vorgängers Wischnewski auf und betonte die Bereitschaft Bonns, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.
Über die letztlichen Beweggründe Ost-Berlins, sich auf ein Kulturabkommen einzulassen, kann heute nur spekuliert werden. Die Aktenlage dazu ist nicht aussagekräftig. Der damalige Leiter der Ständigen Vertretung, Hans Otto Bräutigam, mutmaßt, die DDR hätte Verhandlungen zum Kulturabkommen nur deshalb zugestimmt, "um der Gefahr der Isolierung und des Provinzialismus zu entgehen. Der Weg aus der Isolierung führte für die DDR immer über Bonn."
Am 20. September 1983 trafen sich die Delegationen nach achtjähriger Unterbrechung erstmals wieder, um weiter über das Kulturabkommen zwischen den beiden deutschen Staaten zu diskutieren.
Ein kurzer Blick auf die Gesamtkoordination der westdeutschen Verhandlungsvorbereitung: Diese lag beim Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (BMB) und nicht beim sonst in der Deutschlandpolitik federführenden Kanzleramt. Dies war insofern eine Neuerung gegenüber bisherigen Verhandlungen mit der DDR, als das Innerdeutsche Ministerium von der DDR immer als Provokation angesehen und als direkter Verhandlungspartner bis dato nicht akzeptiert worden war. Allerdings wurde als Delegationsleiter der Leiter der Ständigen Vertretung benannt. Wäre diese Position vom Innerdeutschen Ministerium besetzt worden, "hätten wir [die DDR] die Verhandlungen nicht aufgenommen."
Auch innerhalb der Ressorts der Bundesregierung war die Zuständigkeit des Innerdeutschen Ministeriums umstritten. Da man aber in einem Kulturabkommen mit der DDR eher ein "Abkommen zum Ausbau der innerdeutschen Beziehungen" sah als eine spezielle Vereinbarung zur Förderung der Kultur, blieb – trotz aller Reibungsverluste der internen Koordination – die Federführung beim BMB. Für Expertenrunden in späteren Phasen der Verhandlungen, die sowohl im MfAA in Ost-Berlin als auch im Bundeskanzleramt in Bonn stattfanden, wurden – je nach Sachlage – auch Mitarbeiter anderer Ressorts und Institutionen hinzugezogen.
Die Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zum Kulturabkommen wurden – trotz der geschilderten freudigen Überraschung – seitens der Bonner Beamten wenig optimistisch eingeschätzt: "Zu den Erfolgsaussichten lässt sich nichts sagen. Wir erwarten ähnliche Probleme wie mit der SU."
Auch divergierten weiterhin die Verhandlungsziele beider Seiten in Bezug auf die Intention des Kulturabkommens. Die Möglichkeiten der kulturellen Präsentation westdeutscher Akteure in der DDR war abhängig von der willkürlichen Genehmigungspraxis Ost-Berlins: "Allein die DDR [entschied], was zwischen beiden Staaten in Deutschland an kulturellem Austausch möglich war und was nicht."
Auf beiden Seiten des Verhandlungstisches herrschte jedoch das Bewusstsein, im Laufe der Verhandlungen von den Maximalzielen abweichen zu müssen. Der "saure Apfel" in den die Bundesrepublik beißen musste, war ein neuerlicher Vertragsabschluss, der eine weitere Aufwertung der DDR auf dem Weg zu einem gleichberechtigten Staat bedeutete. Die DDR wiederum musste einsehen, dass ein Kulturabkommen im Hinblick auf die angestrebte Normalisierung der Beziehung zwischen beiden deutschen Staaten auf Dauer nicht zu vermeiden war.
Trotz aller Hürden waren beide Seiten bemüht, sehr rasch zu einem Verhandlungserfolg zu gelangen. Die harte "Millimeterarbeit" (Karl-Rudolf Korte) der Abkommensverhandlungen wurden durch den für die zweite Hälfte des Jahres 1984 angesetzten Besuch Erich Honeckers in der Bundesrepublik beflügelt. Das Abkommen sollte bei der Visite des Generalsekretärs in Bonn unterschrieben werden. "Nur im Zusammenhang mit diesem Großereignis und dem Einigungsdruck, der von solchen Spitzenbegegnungen ausgeht, hätte eine schnelle Klärung der offenen Kernfragen erreicht werden können", so Korte.
Letzte Verhandlungen
Bewegung in die Verhandlungen brachte ein Treffen von Erich Honecker und Helmut Kohl am Rande der Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen sowjetischen Staats- und Parteichef Konstantin Tschernenko am 12. März 1985 in Moskau. Zuvor hatten sich die Verhandlungsdelegationen bereits über einen "modus vivendi" zur Einbeziehung West-Berlins in das Kulturabkommen verständigt. Aufgrund der deutschlandpolitischen Konzeption der Bundesregierung war ein ausdrücklicher Verweis darauf unverzichtbar. Dazu diente die "Frank-Falin-Formel", die in Verhandlungen zu einem Handelsabkommen zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik zwischen dem sowjetischen Botschafter Valentin Falin und dem damaligen Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Paul Frank, entwickelt worden war. Sie besagte im Wortlaut: "Entsprechend dem Vierseitigen Abkommen wird dieses Abkommen in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt." Damit wurde West-Berlin formal in das Kulturabkommen miteinbezogen. Eine Garantie für die bundesrepublikanische Seite für die konkrete Teilnahme von West-Berliner Kulturinstitutionen war damit aber nicht erreicht worden.
Bei dem Moskauer Treffen signalisierte Honecker die Bereitschaft der DDR, das Kulturabkommen möglichst rasch zu unterzeichnen. In seinen Augen sei West-Berlin durch die Frank-Falin-Klausel einbezogen und der Disput um die Stiftung Preußischer Kulturbesitz könne ausgeklammert werden. In den Verhandlungsrunden der folgenden Monate kam auch Bewegung in die starre Haltung der westdeutschen Delegation: Man verzichtete auf eine protokollarisch verbindliche Erklärung der DDR zur praktischen Einbeziehung West-Berlins.
Über ihre Botschaft in Ost-Berlin übte die Sowjetunion harsche Kritik an der Einbeziehung West-Berlins in das Kulturabkommen. Aber auch aus der Bundesrepublik meldeten sich kritische Stimmen, nachdem Details des geplanten Abkommens an die Öffentlichkeit gelangt waren. Diese riefen bei vielen Künstlern und Intellektuellen, die sich seit langem um einen kulturellen Austausch ohne Abkommen mit der DDR bemühten, Sorge hervor. Günter Grass, damals Präsident der Akademie der Künste in West-Berlin, wandte sich in einem Brief an den Bundespräsidenten, um gegen den Abschluss des Kulturabkommens zu protestieren. Grass befürchtete eine Reduzierung, wenn nicht gar ein Erliegen des bisher ohne Abkommen erreichten Kulturaustauschs. Ein Abkommen würde lediglich die staatskonforme Kunst protegieren und spontane Projekte vollkommen unterbinden. Außerdem wurden seiner Meinung nach die betroffenen künstlerischen Institutionen und Gruppen zu wenig in die Koordination der Verhandlungen einbezogen.
Bis zur zwölften und letzten Verhandlungsrunde am 11. September 1985 war die Nichtdiskriminierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch die DDR strittig. Die DDR hatte signalisiert, nicht mit Leihgaben an Ausstellungen in Drittländern teilzunehmen, in denen Kulturgüter der Stiftung präsentiert werden, auf die die DDR Anspruch erhob. In dieser Runde gelang jedoch der Durchbruch. Die DDR gab eine "Einseitige Erklärung zum Verhandlungsprotokoll" ab: "Unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen in der Frage kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter und zu den von diesen Fragen betroffenen Einrichtungen wird die Deutsche Demokratische Republik an kulturellen Veranstaltungen (Ausstellungen) teilnehmen, sofern sie im jeweiligen Fall sachlich interessiert ist. Sie wird davon absehen, ihren Standpunkt zur Frage kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter jeweils ausdrücklich darzulegen." Karl Seidel bezeichnete die Erklärung als "diplomatisches Meisterstück. Den Bonner Bemühungen war Genüge getan und wir hielten uns alles offen."
Auch die offene Frage der Rückführung von Kulturgütern wurde in einen nüchternen Formelkompromiss gegossen: "Die unterschiedlichen Auffassungen in der Frage kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter bleiben unberührt. Die Abkommenspartner erklären ihre Bereitschaft, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Lösungen in den Bereichen kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zu suchen."
Arbeitspläne
Nach der Unterzeichnung am 6. Mai 1986 galt es, das "Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über kulturelle Zusammenarbeit" mit Leben zu füllen. Bei den Verhandlungen waren Jahresarbeitspläne festgelegt worden, in denen 100 Projekte aus unterschiedlichen Bereichen der Kultur verbindlich vereinbart wurden. Einen kompletten Arbeitsplan gab es erstmals für das Jahr 1988. Für die Jahre 1986 und 1987 wurden Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, die man im Anhang des Kulturabkommens fixierte. Nach dem Inkrafttreten des Kulturabkommens konnten viele dieser Projekte angegangen werden.
Darunter befand sich zum Beispiel die Ausstellung "Positionen – Malerei aus der Bundesrepublik Deutschland", die im Herbst 1986 im Alten Museum in Ost-Berlin gezeigt wurde. Zu besichtigen waren Werke von Horst Antes, Willi Baumeister, Raimund Girke, Gotthard Graubner, Anselm Kiefer, Konrad Klapheck, Ernst Wilhelm Nay, Sigmar Polke, Gerhard Richter, Emil Schuhmacher und Günther Uecker. Beachtenswert und so etwas wie ein Lackmustest für die Belastbarkeit des Abkommens: Drei der präsentierten Künstler – Graubner, Richter und Uecker – hatten die DDR in den 1950er- und 60er-Jahren verlassen und konnten nun wieder relativ problemlos dort ausstellen.
Eine erlesene Auswahl des jeweils anderen deutschen Büchermarktes präsentierten 1988 und 1989 gegenseitige Buchausstellungen, die durch mehrere Städte in Ost und West tourten. Besonders für die DDR ein heikles Terrain, waren doch viele der in der westdeutschen Ausstellung präsentierten Titel in der DDR heiß begehrt, aber auf normalen Wegen nicht erhältlich. Ebenso wurden Bücher von DDR-Autoren gezeigt, die aber in der DDR nicht oder nur zensiert erscheinen durften. Zuerst zeigte der bundesdeutsche Buchhandel seine Ausstellung in der DDR, dann folgte die Präsentation der DDR in Bundesrepublik – und das aus gutem Grund. Klaus Höpcke, 1973–1989 stellvertretender Minister für Kultur und Leiter der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, erinnert sich: "Wenn wir erst unsere Bücher in der Bundesrepublik gezeigt hätten und da irgendein Skandal passiert wäre, wäre überhaupt nicht auszuschließen gewesen, dass darauf einige mit einem unguten Reflex geantwortet und gesagt hätten: 'Abbruch der Ausstellung!'"
An den ausgehandelten Arbeitsplänen fällt die Fokussierung des Austauschs auf die Metropolen auf. Manfred Ackermann, langjähriger Koordinator der deutsch-deutschen Verhandlungen im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und 1981–1986 Mitarbeiter an der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, erklärt dies so: "Zunächst darf man nicht vergessen, was für ein Stau da war. Wenn man sich jetzt in die Situation eines Theaters in Köln versetzt, so wollten die auch mal das Theater in Leipzig kennenlernen und nicht das Theater in Plauen. Es gab auch auf unserer Seite einen starken Bedarf, die großen bekannten Ensembles, die großen Namen im Universitätsbereich kennen zu lernen. Das war nicht nur der Osten, der das wollte. Im Osten hatte es die Funktion, ihren besten Leuten auch offiziell Westkontakte zu ermöglichen."
Die "Tage der Kunst und Kultur aus Nordrhein-Westfalen" in Leipzig im November 1989 waren als vorläufiger Höhepunkt der in den Jahresplänen verabredeten kulturellen Kontakte geplant. Durch die Ereignisse des Herbstes '89 wurden sie eher ein ungeplanter Abschluss des deutsch-deutschen Kulturaustausches auf der Grundlage des Abkommens. Am Abend des 9. Novembers 1989 eröffnete Johannes Rau, damals Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, die Ausstellung "Zeitzeichen". Im Rahmen der Präsentation fanden zahlreiche Veranstaltungen statt, die aber hinter der neuen Situation, die sich durch den Fall der Mauer ergeben hatte, zurücktreten mussten. In deren Folge ergab sich nun eine Flut von Möglichkeiten für einen kulturellen Austausch ohne Reglementierung für das freudetaumelnde Deutschland.
Ein "Mauerblümchen"
Das Kulturabkommen war eines der letzten Folgeabkommen aus dem Grundlagenvertrag. Fast kam es zu spät, um Wirkung zu entfalten. Es war zweifellos ein wichtiger Beitrag zur Verständigung und weiteren Entspannung zwischen Deutschland West und Deutschland Ost.
Im März 1989 zog das Innerdeutsche Ministerium ein Fazit der Arbeit mit dem Kulturabkommen. Sehr offen heißt es dort unter anderem: "Unkenntnis des jeweils anderen: Trennung spürbar [...] Man versteht einander in den jeweils internen Schwierigkeiten nur nach einer Lernzeit.
Kritik [am Kulturaustausch]: Von der Orthodoxie bis zu den Alternativen. Den einen geht der Austausch zu weit (eigene Identität relativiert), den anderen geht er nicht weit genug (nur staatlich genehmigte Kunst beider Seiten). [...] Wichtig: Es handelt sich um eine Lernzeit [...] Hoffnung, daß auch in der DDR Glasnost/Perestroika in absehbarer Zeit eine freiere Kommunikation ermöglichten."
Der Zeitraum bis zum Ende der DDR war aus heutiger Sicht dann tatsächlich absehbar, lag aber im März 1989 noch außerhalb der Vorstellungskraft der am Kulturaustausch Beteiligten auf beiden Seiten.
So war das Kulturabkommen, vielleicht auch der Kulturaustausch zwischen den beiden deutschen Staaten wohl nicht mehr als ein "Mauerblümchen": Es nutzte schmale Spalten in der Mauer, blühte hie und da in seiner Nische, genoss mal mehr und meist weniger Beachtung, aber mehr als ein zartes Pflänzchen wurde daraus nicht. Die Wurzeln des Blümchens Kulturabkommen waren nicht stark genug, den Riss in der Mauer komplett aufzusprengen. Der eine oder andere Stein wurde gelockert und erleichterte vielleicht den Durchbruch im Herbst 1989. Aber der kulturelle Austausch war eben nur ein Faktor unter vielen und nicht der letztlich auschlaggebende.