In seiner Rezension zu Externer Link: "Stasi – Die Ausstellung zur DDR-Staatssicherheit" hat Klaus Bästlein sich "ärgerlich" über meinen Beitrag zum Ende des MfS geäußert.
Tatsächlich findet sich an anderer, nicht von mir verfasster Stelle des Katalogs die irrtümliche Zuschreibung des Beschlusses vom 23. Februar zum zentralen Runden Tisch.
'Zur kontinuierlichen Weiterführung des Auflösungsprozesses des ehemaligen AfNS wird in Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen für die planmäßige und ersatzlose Auflösung der Hauptverwaltung Aufklärung beschlossen:
1. Die Anzahl der Mitarbeiter wird bis zum 15. März 1990 auf 250 reduziert. Diese sich weiter verringernde Anzahl hat die Auflösung bis Ende Juni 1990 abzuschließen. [...]
3. Die die Auflösung der Hauptverwaltung Aufklärung abschließenden Mitarbeiter verlegen in der Zeit vom 01. bis 10. März 1990 in das Objekt Rödernstraße 30 [...]'.
Das bedeutete, dass die HV A in Eigenregie aufgelöst wurde und ihre verbleibenden Mitarbeiter im Mehrschichtbetrieb die Aktenbestände mit wenigen, ausgewählten Ausnahmen vernichten konnten. Diese Entscheidung hatte die AG Sicherheit getroffen. Die Kompetenz dazu hatte ihr – auf Antrag des Neuen Forums – der Runde Tisch am 22. Januar erteilt. Damals nämlich wurde die Regierung, 'dringend dazu auf[gefordert], [...] keine grundsätzlichen Entscheidungen zur Auflösung des AfNS ohne die Zustimmung der Arbeitsgruppe Sicherheit des Runden Tisches zu treffen'.
Erstens wurde also der Entscheidungsträger (AG Sicherheit) zutreffend benannt. Zweitens wurde von mir nicht etwa behauptet, es sei der explizite Beschluss gefasst worden, die Hauptverwaltung Aufklärung dürfe ihre Akten vernichten, sondern dass 250 HV A-Mitarbeiter mit der Selbstauflösung ihrer Diensteinheit beauftragt wurden. Erst in diesem Kontext gewann der Umzug "in ein neues Quartier", der für sich genommen kaum der Erwähnung wert wäre, seine Bedeutung: Er eröffnete, zum Beispiel dadurch dass die Akten von den HVA-Mitarbeitern in Eigenregie verladen und transportiert wurden, eine besonders günstige Gelegenheit, sie endgültig zu entsorgen. Dabei bedurfte es auch damals schon keiner besonders ausgeprägten Phantasie, um zu vermuten, dass diese Möglichkeit auch genutzt werden würde. Der Beschluss vom 23. Februar war insofern sehr viel mehr als ein einfacher Umzugsbeschluss. Klaus Bästlein hat dessen Bedeutung, der ihm "harmlos anmutend" erscheint,
Replik: Mehr als ein einfacher Umzugsbeschluss Replik auf Klaus Bästlein (DA 10/2011)
/ 4 Minuten zu lesen
Die AG Sicherheit des Zentralen Runden Tisches fällte am 23. Februar 1990 einige Beschlüsse, deren Bedeutung umstritten ist. Für die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit hatten sie durchaus weitreichende Folgen.
Dr. phil., Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Projektleiter beim BStU, Berlin.
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