Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945
Fritz Reinert
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Wie "demokratisch" verlief die Bodenreform 1945 im von den Sowjets kontrollierten Osten Deutschlands? Einsichten von Fritz Reinert (94), ursprünglich als Landmaschinenschlosser in der DDR Anhänger der systematischen Enteignung früherer Großgrundbesitzer. Erst nach dem Mauerfall studierte der zeitweilige Mitarbeiter am Lehrstuhl Geschichte der Arbeiterbewegung an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR in Potsdam-Babelsberg auch die Sichtweisen westlicher Historiker. Ein detaillierter und selbstkritischer Rückblick. Am Beispiel eines brandenburgischen Dorfes.
Meine Zuwendung zu dieser Thematik resultierte aus einem zufälligen Ereignis: Denn ich war am 25. September 1945 im märkischen Plänitz (heute ein Ortsteil von Neustadt an der Dosse) beim offiziellen Beginn der Bodenreform zugegen.
Allerdings war meine dortige Anwesenheit zufällig, nicht geplant. Ich wusste wenig von den politischen Vorgängen der unmittelbareren Nachkriegszeit, die das Land verändern sollten. Mit meinem Freund Helmut – ebenfalls ein Landmaschinenschlosser – waren wir auf dem Weg in die umliegenden Wälder, bevor wir zufällig in die Auftaktveranstaltung gerieten, damals vom Rundfunk übertragen. Aber unsere Absicht war, Kriegsmaterial zu finden, das wir für den Aufbau eines eigenen Autos nutzen wollten. Gefunden wurde ein lädierter VW-Kombi, den wir später in Gang setzten. Angesichts täglich neuer Ereignisse geriet unser Plänitzer Zwischenstopp bald in Vergessenheit. Erst nach 1960 griff ich dieses Erlebnis wieder auf, bei eigenen Forschungen zur Bodenreform.
Edwin Hoernle – Theoretiker und Praktiker der Bodenreform
Das Projekt der ostdeutschen Bodenreform ist maßgeblich von einem Württemberger konzipiert und an entscheidender Stelle mitgestaltet worden. Der 1883 in Cannstadt geborene Edwin Hoernle vollzog in jungen Jahren einen radikalen politischen Bruch. Als Sprössling einer strenggläubigen Landpfarrerfamilie hatte er Theologie studiert. Bereits nach dreimonatiger Tätigkeit kündigte er sein kirchliches Amt als Vikar, weitere 12 Monate danach schloss er sich 1912 der SPD an. Clara Zetkins Einfluss ließ ihn tiefer in den Marxismus eindringen. Konsequenz seines politischen Umdenkens: sein Eintritt in die Spartakusgruppe im Oktober 1918.
Als Reichstagsabgeordneter der KPD trat Hoernle aktiv für die Interessen der Kleinbauern ein, löste sich allmählich aus einer zu engen Haltung seiner Partei gegenüber den Mittelbauern. Als Leiter der Landabteilung des Zentralkomitees der KPD entwickelte er In Auseinandersetzung mit sektiererischen Auffassungen in der Partei neue Sichten zur Lösung der Bodenfrage. In einem langwierigen Prozess setzte sich Hoernle kritisch mit den Bodenreformideen Adolf Damaschkes auseinander, die den von der Weimarer Nationalversammlung von 1919 beschlossenen Artikel 155 der Reichsverfassung über die „Verteilung und Nutzung des Bodens“, der eine Kannbestimmung zur Enteignung des Grundbesitzes vorsah, stark beeinflusst hatten.
Keimformen einer radikalen demokratischen Bodenreform entwickelte er 1920 im Agrarprogramm der KPD. Hier legte er bereits seine Version eines künftigen Zusammenschlusses von landwirtschaftlichen Kleinbetrieben in Genossenschaften vor, der nach einer sozialistischen Revolution vollzogen werden sollte. Aufgabe der Kommunisten in diesem Klassenbündnisses sei es, schrieb er 1924, „den armen Bauernmassen … nichts zu versprechen, was wir nicht zu halten beabsichtigen, weil wir ihre Unterstützung nicht bloß zur Ergreifung der Macht, sondern noch lange nachher in der Periode der Verteidigung und Festigung der Macht nötig haben.“
Ein Konzept aus dem Moskauer Exil
Im Moskauer Exil legte er 1942, beauftragt vom Politbüro des ZK der KPD, eine detaillierte Studie zu Sofortmaßnahmen für ein Agrarprogramm im befreiten Deutschland vor - ein „Bodenreform-Entwurf“. Die von ihm hier geforderte sofortige entschädigungslose Enteignung des Großgrundbesitzes sah jedoch Differenzierungen vor: „Konfiskation (mit oder ohne Entschädigung) ist eine Frage der Zweckmäßigkeit und bleibt der Entscheidung der konstituierenden Nationalversammlung überlassen. Ein großer Teil (des Bodens F.R.) wird zweifellos den großgrundbesitzenden Kriegs- und Nationalverbrechern strafweise, d. h. entschädigungslos konfisziert.“ Differenzierte Auffassungen zu gesellschaftsumwälzenden Prozessen, die er allerdings im sowjetischen Exil nicht vollständig realisieren konnte.
Nachfolgend unterbreitete er Vorstellungen zu Organisationsformen für die Durchführung einer Demokratischen Bodenreform: „Die Verteilung des Bodens an die armen Bauern“ müsse „durch die revolutionär-demokratischen Organe des arbeitenden Landvolkes … nicht auf administrativ-bürokratische Weise geschehen“, forderte er 1942.
Ausdrücklich verlangte Hoernle in seinem Entwurf für das Aktionsprogramm des Blocks der kämpferischen Demokratie vom Oktober 1944 eine „Demokratische Bodenreform zugunsten der der landarmen Bauern und Landarbeiter“ , um die Volksernährung zu sichern. Generell enteignet werden sollte nur der Grundbesitz über 150 ha. Das entsprach seiner prinzipiellen Konzeption, dass mit einer wirklich demokratischen Agrarreform v. a. die ökonomische Basis des preußischen Junkertums vernichtet werden sollte. Prinzipiell sei aber „der Grund und Boden aller Saboteure der Volksernährung, unabhängig von der Größenklasse“ zu enteignen.
Der hierdurch gewonnene Boden, forderte Hoernle, „wird vom Staat nur zu einem geringen Teil zur Schaffung staatlicher Mustergüter verwendet; der überwiegende Teil wird an landarme Bauern und Landarbeiter bei weitgehender Zahlungserleichterung abgegeben.“
Im Februar 1945 legte er eine präzisierte Konzeption für die Agrarpolitik im befreiten Deutschland vor. Wegen der Differenziertheit der deutschen Landwirtschaft, in der die überwiegende Masse der Betriebe Klein- und Mittelbauern waren, sei zukünftig „eine energische Politik in der Richtung auf die Entwicklung genossenschaftlicher bäuerlicher Betriebsweise, (der) Heranführung der breiten Bauernmassen auf eine höhere Stufe der Wirtschaft und Produktion“ notwendig, schlussfolgerte er.
Und seine Konzeption präzisierend, forderte er für die praktische Durchführung der Bodenreform: “Für die Verwaltung und Verteilung des zur Verfügung stehenden Bodens sind besondere Bodenkommissionen zu bilden aus den Vertrauensleuten der werktätigen Landbevölkerung und den neuen demokratischen Machtorganen.“ Sie müssten auch das Recht haben, ,,in dringenden Fällen (Flüchtlingsfrage) … an Ort und Stelle Grundstücke zu enteignen oder in Bewirtschaftung zu übernehmen bzw. an werktätige Bauern oder Landarbeiter zu verpachten…“. In der Mobilisierung der Werktätigen des Dorfes für die Überwindung des faschistischen Regimes in der Landwirtschaft wie für ihre Gewinnung “für das demokratische Regime“ , sah er eine wichtige Aufgabe der Bodenkommissionen.
Außergewöhnlich sind Hoernles Vorstellungen von einer künftigen Rechtsprechung in der Bodenreform, die er 1944 der KPD-Führung unterbreitete: Generell müsse der Boden, der für die Aufteilung an die bodenarme Bevölkerung zu überführen war, aus „den entschädigungslos enteigneten Besitzungen gerichtlich verurteilter faschistischer Volksfeinde und Kriegsgewinnler“ entnommen werden. Zugleich sei ein differenziertes Vorgehen gegenüber Grundbesitzern nötig, die am Widerstand gegen das NS-Regime beteiligt waren. Sie sollten „ein genügend großes Restgut behalten“.
Hoernle sah in solch Handeln gegenüber Großgrundbesitzern ein „wichtiges Mittel zur Mobilisierung der bodenarmen Bevölkerung … (wie) “zur politischen Aktivierung der Dorfmassen.“ Das sei seiner Meinung nach eine Grundbedingung „für eine erfolgreiche Lösung unserer Aufgaben“ durch die „neuen Organe der kämpferischen Demokratie …, die Organe der Werktätigen im Dorfe sein (werden).“
Das Politbüro der KPD ging in seinem Beschluss „Ratschläge für die Arbeit auf dem Lande“ vom 26. Februar 1945 wie in den vom Politbüro am 5. April 1945 beschlossenen „Richtlinien für die Arbeit der deutschen Antifaschisten in dem von der Roten Armee besetzten Gebiet“ nicht umfassend auf Hoernles differenzierte Vorstellungen zur Bodenreform ein. So nicht auf seinen Vorschlag, bei der Enteignung von Landwirtschaftsbetrieben die Grenze von 150 ha festzulegen. Das Zentralkomitee (ZK) der KPD sah im Unterschied zu Hoernles Auffassung auch keine Ausnahmeregelung bei Gutsbesitzern vor, die sich widerständig in der NS-Zeit verhalten hatten. Ein Protest Hoernles zu solchen Einengungen seiner Vorstellungen zur Bodenreform ist von ihm nicht überliefert.
Schon im Frühsommer 1945 ein erster (sowjetischer) Gesetzentwurf
Hoernles Bodenreformkonzept stand inhaltlich nicht dem seit Sommer 1945 existierenden sowjetischen Gesetzentwurf für die Durchführung einer Bodenreform entgegen. Der am 2. Mai 1945 aus dem Moskauer Exil nach Berlin zurückgekehrte Kommunist Wolfgang Leonhard berichtete in seinen 1955 veröffentlichten biografischen Erinnerungen, dass er im Frühsommer 1945 „einen russischen Schreibmaschinentext zum Übersetzen“ erhielt. “Es war der Gesetzentwurf für die Bodenreform! … Am 4. September fand ich meine Übersetzung wieder – es war das Gesetz unter dem Titel ´Verordnung über die Bodenreform der Provinz Sachsen`. Die entsprechenden Gesetze für die anderen Länder der sowjetischen Zone folgten kurz darauf.“ Das 1955 in der Bundesrepublik erschienene „Weißbuch über die `Demokratische Bodenreform`“ geht auch davon aus, dass der sowjetische Entwurf die Quelle der Bodenreform-Verordnung war, jedoch habe es die „sowjetische Besatzungsmacht … sorgfältig vermieden, als Initiator der Bodenreform-Verordnungen vom September 1945 aufzutreten.“
Als Vizepräsident der Provinzialverwaltung Brandenburg und ab August 1945 als Präsident der Deutschen Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft der sowjetischen Besatzungszone leitete Edwin Hoernle an entscheidender Stelle die dortige Umgestaltung der Landwirtschaft. Seine grundsätzlichen Vorstellungen von einer Bodenreform konnte er realisieren. Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Bodenreform sind untrennbar mit seinem Namen verbunden. Dabei bemühte er sich immer, die von ihm 1925 an die KPD-Funktionäre gerichtete Forderung zu realisieren, dass es „nicht nur darauf an(komme), einen Grundsatz theoretisch anzunehmen, sondern ihn praktisch zu verwirklichen.“
Unterschiedliche Parteimodelle
In der unmittelbaren Nachkriegszeit traten alle deutschen Parteien mit unterschiedlicher Zielsetzung für eine Bodenreform ein. Zuerst das Zentralkomitee (ZK) der KPD am 11. Juni 1945 mit der Forderung, die Großgrundbesitzer entschädigungslos zu enteignen und ihren „ganzen Grund und Boden“ einschließlich „des lebenden und toten Inventars an die Provinzial- bzw. Landesverwaltungen zur Zuteilung an die durch den Krieg ruinierten und besitzlos gewordenen Bauern“ zu übergeben. Der Zentralausschuss der SPD sprach sich erst am 29. August 1945 für die Enteignung des Großgrundbesitzes aus, forderte jedoch eine befristete gemeinschaftliche Bewirtschaftung der Güter.
CDU und LDP nahmen im Juni/Juli 1945 bei eindeutiger Aussage, das Privateigentum zu erhalten, unterschiedliche Positionen zur Bodenreform ein. Die CDU forderte eine weitgehende „Heranziehung des Großgrundbesitzes„ für eine „umfassende ländliche und gärtnerische Siedlung“. Die LDP hielt eine Unterstellung „landwirtschaftlicher Betriebe einer übertriebenen Größenanordnung … unter die öffentliche Kontrolle … nur für gerechtfertigt, wenn ein überwiegendes Interesse des Gesamtwohls dies gebiete.“
Die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) wurde, wie der Potsdamer Historiker Jochen Laufer Mitte der 90er Jahre feststellte, durch den erwähnten sowjetischen Gesetzentwurf vorbereitet und ausgelöst. Laufer verweist darauf, dass nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches „in den sowjetisch besetzten Gebieten zunächst keineswegs die Bodenreform auf der Tagesordnung (stand)... sondern die schnellstmögliche Rückkehr zu ´Ruhe und Ordnung` und die Wiederaufnahme der Produktion, insbesondere in der Landwirtschaft.“
Unter Hinweis auf Berichte der Initiativgruppen der KPD, die im Auftrag der politischen Hauptverwaltung der Roten Armee im Frühsommer 1945 in die besetzten Gebiete Deutschlands entsandt waren, belegt der Autor, dass in ihren Mitteilungen „weder Forderungen nach einer Bodenreform noch Angriffe auf das `Junkertum` enthalten“ waren. Erst nach ihren Gesprächen mit dem sowjetischen Staats- und Parteichef Stalin zwischen dem 4. und 10. Juni 1945 in Moskau formulierte die KPD-Führung ihre Forderung nach einer Bodenreform. „Während dieser Besprechungen offenbarten sich „taktische Differenzen“, über die Anton Ackermann, einer der Gesprächspartner rückblickend berichtete: „Die Konzeption der deutschen Genossen sah nicht [Hervorhebung, J. L.] eine sofortige demokratische Bodenreform vor.“ Stalin disponierte daraufhin kurzfristig, als er - so Ackermann - darauf hinwies, dass die Bodenreform „eine allgemeine demokratische Aufgabe sei und trat für eine sofortige demokratische Bodenreform – auch unter dem Hinweis auf die Rolle des Junkertums – ein.“
Nicht feststellbar sei, so Laufer, „ob Stalin mit einer Intervention Anfang Juni 1945 den deutschen Genossen beziehungsweise der gerade gebildeten Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzes über die Bodenreform erteilte, oder ob er diese erste öffentliche Forderung nach ´Liquidation des Großgrundbesitzes´ eher als einen Versuchsballon betrachtete, um zunächst die Reaktion der Alliierten zu testen und eine spontane Entwicklung auf dem Lande in Gang zu setzen.“ Als sich jedoch “die Hoffnungen auf ein selbständiges Handeln der Bauern in der SBZ nicht erfüllten“, bemerkt Laufer, „ergab sich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Initiative.“
Zu dieser Erkenntnis trug im Sommer 1945 maßgeblich eine Inspektionsreise bei, die W. Semjonov, Stellvertreter des politischen Beraters des Chefs der SMAD für allgemeine Fragen und Fragen der Innenpolitik zusammen mit A. Smirnow, Leiter der für Deutschland zuständigen Dritten Europäischen Abteilung des Volkskommissariats für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR zusammen mit Walter Ulbricht unternahmen und bei der sie gemeinsam zu der Einsicht kamen, die Bodenreform durch spezielle Verordnungen „von oben“ in Gang zu setzen, da „eine ´spontane´ Enteignung des Großgrundbesitzes nur mühsam anzuregen sei…“.
Wolfgang Leonhard, der als Übersetzer eine Inspektionsreise Ulbrichts mit sowjetischen Offizieren begleitete, berichtete in seinen Erinnerungen, dass man sich in Vorbereitung einer Bodenreform in verschiedenen Orten der Provinz Brandenburg „mit (sowjetischen) Kommandanten, mit Bürgermeistern, mit landwirtschaftlichen Sachverständigen“ unterhielt. Es hätte allerdings In den eiligst organisierten Gesprächen über die beabsichtigte Aufteilung des Großgrundbesitzes nicht überall oder sofort eine begeisterte Zustimmung der Bauern gegeben: „Manche blickten zweifelnd auf die beiden sowjetischen Offiziere“, die Ulbricht begleiteten. „Erst als diese freundlich lächelten, in fließendem Deutsch einige Fragen stellten und die Bauern inzwischen auch noch mit Zigaretten versorgt hatten, nahmen sie mehr und mehr an dem allgemeinen Gespräch teil“, und einer der Bauern erklärte: “Ja, es wäre nicht schlecht, wenn wir mehr Boden bekämen.“ Auch manch andere Bauern hätten sich danach zustimmend zu einer Bodenreform geäußert, aber dies sei, so Leonhard, nicht „gerade so, wie ich mir eine begeisterte Zustimmung der Bauern zu einer Bodenreform vorgestellt hatte.“
Dennoch: Eine euphorische Schilderung des Einverständnisses mancher Landbewohner im Vorfeld der Bodenreform, wie sie ansonsten nicht in den Quellen überliefert ist.
Im Sekretariat des ZK der KPD wurde die Bodenreform erstmalig am 8. Juli 1945 erwähnt. Ulbricht wurde hier mit der Ausarbeitung eines Beschlusses zur Bodenreform beauftragt – nicht mit einem Entwurf einer Bodenreform-Verordnung. In der Landwirtschaftsabteilung der SMAD wurde derzeit bereits an einem sowjetischen Bodenreformprojekt gearbeitet, das „äußerst radikale Maßnahmen zur `Zerschlagung des Großgrundbesitzes` und Landzuteilungen ab 2 ha an Teile der arbeitslosen Stadtbevölkerung, Landarbeiter, Kleinpächter und landarme Bauern“ vorsah.
Mitarbeiter des Volkskommissariats für Auswärtige Angelegenheiten legten danach einen Gesetzentwurf über die Bodenreform in der SBZ vor. Die KPD-Führung, die sich Anfang August intensiver der Bodenreform zuwandte, wurde über den sowjetischen Reformentwurf offenbar erst nach seiner Fertigstellung respektive seiner Übersetzung ins Deutsche informiert. „Ich erhielt“, berichtete 1990 Wolfgang Leonhard in einer Neuauflage seiner Erinnerungen, „einen russischen Schreibmaschinentext zu übersetzen. […] Es war der Gesetzentwurf für die Bodenreform! [… ] Ich nahm damals an – heute allerdings nicht mehr -, das Gesetz sei von unseren deutschen Genossen ausgearbeitet, der Besatzungsmacht zur Prüfung übergeben, dort ins Russische übersetzt worden, und ich hätte eine Rückübersetzung vorzunehmen.“
Das sowjetische Gesetz zur Agrarreform in Ostdeutschland, ein Dokument sowjetischer Herrschaftspolitik war 1945, nicht veröffentlicht worden: In der DDR war es in den nachfolgenden Jahrzehnten nicht bekannt. In einem von den Mitgliedern des Politbüros der KPdSU Molotow und Wyschinski an Stalin verfassten Brief vom 20. August 1945 „Über die Durchführung der Agrarreform in der sowjetischen Okkupationszone in Deutschland“ war das grundsätzliche Konzept der KPdSU für die Bodenreform in Ostdeutschland dargelegt worden: „1. Das Projekt einer Agrarreform in Deutschland basiert auf dem Beispiel der Reform in Polen, Ungarn und Rumänien. Die Besonderheit des Projektes für Deutschland besteht darin, dass die Norm des bäuerlichen Eigentums nicht auf 5o Hektar begrenzt wird, … sondern die Reform sich ausschließlich gegen die großen junkerlichen und feudalen Gutsbesitzungen mit mehr als 100 Hektar richtet …“.
Das Sekretariat des ZK der KPD beschloss – ausgerichtet an der sowjetischen Vorgabe - im August 1945 eine ausführliche Anweisung für die KPD-Bezirks- und Kreisleitungen zur Durchführung der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone, die nachfolgend in Abstimmung mit der Moskauer Parteiführung und der SMAD durch einen Maßnahmeplan präzisiert wurde. Eine deutsche Musterverordnung zur Bodenreform wurde nach zum Teil kontroverser Diskussion mit der SMA der Provinz Sachsen (dem heutigen Land Sachsen-Anhalt) am 3. September 1945 vom Präsidium der dortigen Provinzialverwaltung beschlossen. Prinzipiell deckte sie sich mit dem sowjetischen Gesetzentwurf für die Bodenreform. Laufer weist jedoch darauf hin, dass sich die „Hoffnung, die Verordnung flexibel anwenden zu können“, nicht erfüllte. Denn es „bestand zu keinem Zeitpunkt sowjetischerseits die Bereitschaft, die Initiative, den Inhalt und die Durchführung der Bodenreform in der SBZ allein den Deutschen zu überlassen.“
Unmittelbare Vorbereitungen unter Aufsicht der SMAD
Die ostdeutsche Bodenreform wurde unter strenger Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) durchgeführt. Der SMAD bestimmte - instruiert und kontrolliert von der KPdSU-Führung in Moskau - Inhalt, Methoden und Zeitplan der Reform. In der Direktive des ZK der KPD für die nachgeordneten Parteileitungen vom Ende August 1945 wurde faktisch die sowjetische Bodenreform-Konzeption vermittelt.
Demzufolge sollte der Großgrundbesitz über 100 ha, der Boden von Kriegsverbrechern, von Funktionären der NSDAP sowie von anderen führenden Repräsentanten des faschistischen Regimes enteignet und in einen staatlichen Bodenfonds überführt werden, auch das Inventar, Gebäude und Vieh der zu Enteignenden. Hierfür waren Bodenreformkommissionen zu bilden.
Am 6. September 1945 wies die SMAD die von ihr eingesetzten Provinzial- beziehungsweise Länderverwaltungen an, die entschädigungslose Enteignung des genannten Personenkreises vorzunehmen.
Auftakt am 2. September 1945 mit Ulbricht und Pieck in Kyritz
Konzeptionelle Vorstellungen zur Durchführung einer Bodenreform hatten zuvor der KPD-Vorsitzende Wilhelm Pieck und Walter Ulbricht in Kyritz dargelegt. Ihre historische Berechtigung begründete Pieck am 2. September 1945 dort vor delegierten Landarbeitern, Kleinbauern und Flüchtlingen: „Was in Jahrhunderten trotz Kriegen und Revolutionen in Deutschland nicht gelang, das wird jetzt auf dem Wege einer demokratischen Bodenreform erreicht werden“ , rief er den nach Kyritz beorderten Versammlungsteilnehmern zu.
Begründet mit einer Darlegung der Geschichte der Bauernbefreiung in Deutschland verkündete er hier den unmittelbaren Beginn einer Bodenreform. Den nach Kyritz beorderten Anwesenden teilte er aber auch ausdrücklich mit, dass „der zugeteilte Boden von den Bauern bezahlt werden (soll), wobei der Wert nach dem Ertrag einer Jahresernte und nach dem Ablieferungspreis für Roggen bemessen werden soll.“
Zu den Teilnehmern der eiligst organisierten Veranstaltung gehörte der aus Westpreußen geflüchtete Bauer Otto Putzer aus Plänitz. Die Anwesenden stimmten in einer „Entschließung der Bauernschaft … einmütig“ den Ausführungen“ Wilhelm Piecks „über die Notwendigkeit der Durchführung einer demokratischen Bodenreform vollinhaltlich zu …“ . Jene eiligst herbeigeführte „Willensbekundung“ war am 3. September durch einen Aufruf zur Bodenreform ergänzt worden, der von den zwei brandenburgischen KPD-Funktionären, von Georg Spiegel (SPD) und vom bürgerlichen Politiker Schleusener (parteilos) unterzeichnet wurde. In ihm wurde die „Liquidierung des Großgrundbesitzes als eine wichtige Voraussetzung für die Beseitigung des preußischen Militarismus“ sowie als ein großer „Schritt vorwärts zu einer wirklichen fundamentierten Demokratisierung auf dem Lande“ bezeichnet.
Die nicht durch parlamentarische Wahlen gebildete Provinzialverwaltung begründete die Enteignung des Großgrundbesitzes „zum Zwecke der Landzuteilung an landlose und landarme Bauern und Landarbeiter, darunter auch an diejenigen deutschen Bauern, die aus anderen Staaten umgesiedelten waren …“. Solche Proklamationen waren maßgeblich auf die intensiven Aktivitäten der KPD zurückzuführen.
Verallgemeinernd für die Provinz Brandenburg berichtete dazu die KPD-Kreisleitung Angermünde am 16. September 1945: „Die kommunistische Partei ist wohl die einzige Partei, die im Kreis Angermünde die Kampagne für die Bodenreform überhaupt führt.“ Dagegen sei „über die Beteiligung der anderen Parteien … bisher nichts Positives zu berichten.“ Die KPD sah in den von ihr vorbereiteten Versammlungen zur Durchführung der Bodenreform eine vordringliche Aufgabe, um mit vorbereiteten Resolutionen eine breite Zustimmung für diese Aktion zu erreichen und mit Hilfe von Instrukteuren arbeitsfähige Gemeindebodenkommissionen (GBK) zu bilden.
Beispielsweise sehr zügig in dem Plänitz benachbarten Kreis Ostprignitz, in dem die KPD ihren Mitgliederbestand erheblich erhöht hatte. Führende Vertreter der brandenburgischen CDU und LDP waren nicht zu offizieller Zustimmung für einen sofortigen Beginn der Bodenreform bereit. Dr. Carl Steinhoff (SPD), Präsident der Provinzialverwaltung Brandenburg konnte den parteilosen Schleusener - einziger bürgerlicher Vizepräsident in der Provinzialverwaltung - in einem freimütigen Gespräch zur Unterschrift unter die Verordnung zur Bodenreform bewegen. Die übrigen Mitunterzeichner des von der SMAD eingesetzten Präsidiums der Provinzialverwaltung gehörten der KPD beziehungsweise der SPD an.
Die Bodenreform, gelenkt und kontrolliert durch die SMAD, war von Anbeginn ein widersprüchlicher Prozess. Professor Dr. Siegried Kuntsche, verdienstvoller Forscher zur ostdeutschen Bodenreform, verwies In einem Vortrag an der Europäischen Akademie in Waren vom 4. Mai 2019 auf das sowjetische Machtdiktat, das im Widerspruch zum demokratischen Anliegen der Bodenreform stand und Unrechtshandlungen wie Willkür den produktiven Charakter der Reform beschädigt hatten.
2021 teilte er mir mit, dass ihm erst nach 1990 durch die Lebenserinnerungen von Semjonow und einer Dokumentation von Kynin/Laufer zur Deutschlandpolitik der UdSSR bewusst wurde, dass die Bodenreform in der gegebenen Form ein Diktat der Besatzungsmacht war. Jahrzehntelang hatte ich derartige Defizite bei der Durchführung der Bodenreform nicht erkannt.
Plänitz: Beginn und Muster der ostdeutschen Bodenreform
In der Provinz Brandenburg begann die Bodenreform offiziell am 23. September 1945 in Plänitz, Kreis Ruppin. Die Eröffnungsveranstaltung wurde vom Berliner Rundfunk übertragen. Radiohörer in der britischen Besatzungszone berichteten, dass sie dadurch vom Beginn der Bodenreform erfahren hatten. Eine Flugschrift „Die Bodenverteilung hat begonnen“ berichtete von einer feierlichen Veranstaltung in Plänitz zu Beginn der Bodenreform, „in der die Bevölkerung … ihr lebhaftes Interesse dadurch Ausdruck (gab), dass sie sehr zahlreich erschienen war.“ Tags zuvor gab es in der überfüllten Plänitzer Gasstätte eine außerordentlich lebhafte Diskussion zur beabsichtigten Bodenreform.
Der Plänitzer Auftakt war von der sowjetischen Kreiskommandantur unter Einbeziehung von KPD-Mitgliedern aus dem benachbarten Neustadt/Dosse als Musterbeispiel organisiert worden. Der damalige Bürgermeister von Neustadt, Walter Künzel (KPD), berichtete später in der Märkischen Volksstimme, dass der sowjetische Stadtkommandant Major Rutter befohlen hatte, in dem benachbarten Plänitz die Bodenreform erst durchzuführen, nachdem die hiesige GBK das aufzuteilende Land vermessen hatte. Der für das innenpolitische Ressort in der Provinzverwaltung verantwortliche Bernhard Bechler (KPD), politisch zuständig für die Durchführung der Bodenreform, wurde, wie ich von ihm erfuhr, von der SMAD in der Nacht zum 23. September überraschend nach Plänitz befördert, um dort den (zentralen) Beginn der Bodenreform zu verkünden.
Die Gemeinde-Boden-Kommissionen (GBK) sollten, hatte das ZK der KPD gefordert, die ausführenden Organe von Beschlüssen zur Bodenreform sein, die vorher in den „Bauernversammlungen“ zu fassen waren. Die Aufteilung des Landes sollte mit Hilfe der jeweiligen Gemeindeverwaltung durchgeführt werden. (Nicht selten wurde der örtliche Bürgermeister als GBK-Vorsitzender gewählt.) Auf den Versammlungen der Bodenbewerber hatten die GBK die Vorschläge zur Aufteilung des Grund und Bodens sowie des Inventars zu unterbreiteten und die Diskussion und Beschlussfassung zu leiten. Faktisch war ihnen eine zeitlich begrenzte staatliche Vollzugsgewalt übertragen worden.
Der in Plänitz vom sowjetischen Dorfkommandanten eingesetzte Bürgermeister Gustav Schicht, ein hiesiger Gutsarbeiter, in der NS-Zeit kurzzeitig verhaftet, hatte in einer öffentlichen Versammlung die gewählte GBK vorgestellt und ihre vorrangigen Aufgabe genannt, die Bodenparzellen an vorher ausgewählte Bodenbewerber zu verteilen.
Nach einer außerordentlich lebhaften Debatte stimmte der überfüllte Saal in Plänitz mehrheitlich der Enteignung und Aufteilung des Gutes zu, das 5 Jahrhunderte in den Händen derer von Rathenow war. Unter den Anwesenden war sicher kaum bekannt, dass der letzte Gutsherr, Oberst a. D, Ernst von Rathenow (1863-1945), die Bekennende Kirche, eine gegen die faschistische Kirchenpolitik gerichtete theologische Opposition, unterstützt hatte.
Enteigneten den Zutritt zu Versammlungen verwehrt
Wie in anderen Dörfern, in denen die Bodenreform durchgeführt wurde, traten in Plänitz viele der hier Anwesenden für eine Enteignung ein. Andere blieben distanzierend, bedacht und abwägend. Manche lehnten die Bodenreform ab, auch von einer tief sitzenden Moral beeinflusst, dass man nicht nehmen darf, was anderen gehört. Eine Auffassung, die sicher auch manche Plänitzer Gutsarbeiter vertraten, die positive zwischenmenschliche Beziehungen zu Charlotte von Rathenow, Schwester des Gutsbesitzers, erlebt hatten. Ihr war frühzeitig die Beschlagnahme und Enteignung des Gutes mitgeteilt worden, und sie durfte bei der Verkündung ihrer Enteignung den Saal nicht betreten. Ihrem Antrag zur Überlassung eines Restgutes von 50 ha, war schon vorher nicht entsprochen worden. Im Herbst 1945 wurde sie aus Plänitz ausgewiesen.
In Plänitz überprüfte die GBK - deren Mitglied war auch der Kleinbauer Johann Nack, mein späterer Schwiegervater - 52 Anträge zur Landzuteilung und befürwortete sie nach einer zum Teil eindringlichen Befragung für 45 Familien. Nur kurzzeitig anwesend, erfasste ich nicht die Dimension dieses historischen Ereignisses. Auch nicht, dass Gertrud Nack, meine spätere Gattin, als junges Mädchen bei der Losziehung für die jeweiligen Bodenparzellen „aktiv“ an der Bodenreform beteiligt war.
Das Verordnungswerk zur Durchführung der Bodenreform hatte den GBK – sie waren gewählte Organe zur unmittelbaren Durchführung der Bodenreform - detaillierte Hinweise für selbstständige Entscheidungen übertragen, die sie unter Leitung der Landebodenkommission (LBK) und der Kreisbodenkommissionen (KBK) realisieren sollten. Jene aus Vertretern der politischen Parteien zusammengesetzten – nicht gewählte – Kommissionen hatten sowohl leitenden wie beratenden Charakter. Die „fachliche“ Leitung zur Durchführung der Bodenreform war dem für die Innenpolitik in den Provinzial- beziehungsweise Landesverwaltungen verantwortlichen Vizepräsident für Inneres beziehungsweise den Referaten Bodenreform bei den von der KPD besetzten Abteilungen Inneres übertragen worden – gelenkt von der SMAD, die durch ihre örtlichen Kommandanturen stets eine konsequente Kontrolle ausübte.
Um ihre umfassenden Aufgaben lösen zu können, zogen die GBK Fachkräfte aus der staatlichen Verwaltung hinzu. Fehlentscheidungen von GBK blieben angesichts hoher Anforderungen nicht aus. Nicht selten mussten Entscheidungen übergeordneter LBK bzw. KBK gegen den Widerstand mancher GBK durchgesetzt werden.
Kein konfliktloser Verlauf
Die Durchführung der Bodenreform verlief auch in Plänitz nicht konfliktlos. Willkür gab es bei der Bodenverteilung durch den KPD-Bezirksbeauftragten Katschke aus Neustadt/Dosse, der unter anderem seinem Vater, der keine landwirtschaftlichen Fähigkeiten besaß, unrechtsmäßig eine Bodenparzelle beschaffte. Eine “Bürgermeistersiedlung“, die dem Landarbeiter Hildebrandt vom Landrat Jerx zugesprochen war, nutzte dieser vorrangig für seine persönlichen Vorteile, ohne exakt seine Ablieferungspflichten, die behördlich festgelegt war, zu erfüllen. Die KBK korrigierte nachfolgend sein unrechtmäßiges Verhalten.
Nie korrigiert wurden Willkürmaßnahmen der SMAD gegen den früheren NSDAP-Ortsbauernführer Hegermann, der, politisch nicht außergewöhnlich belastet, enteignet wurde. Nicht bewiesene Anschuldigungen Katschkes dienten als Vorwand, seine weit unter 100 ha liegende Wirtschaft durch die SMAD zu enteignen: Gegen eine im Dorf entstandene Protesthaltung, die sich mit circa 50 Unterschriften gegen diesen Willkürakt wandte. Denn bekannt war im Dorf, dass Hegermann während des Krieges einem britischen Bomberpiloten, der, abgeschossen, nahe Plänitz mit einem Fallschirm landete, Hilfe gewährt hatte. Sein für das von den damaligen politischen Normen abweichendes Handeln begründete er damit, dass er sich an seinen Sohn an der Ostfront erinnert habe, von dem er nicht wusste, ob er noch lebte.
Vollzogen wurde Hegermanns Enteignung durch einen Befehl des sowjetischen Kommandanten von Neustadt/Dosse, gestützt auf ein vom Kreiskommandanten erlassenes Tribunalurteil. Eine von der deutschen Kreisverwaltung geforderte schriftliche Bestätigung dieser Entscheidung lehnte die Kreiskommandantur ab. Die im Dorf durchgeführte Unterschriftensammlung gegen das Urteil wurde von den sowjetischen Stellen abgewiesen.
Bei allen nachweisbaren deutschen Aktivitäten, die Bodenreform mit demokratischen Methoden zu realisieren, blieb sie unter Besatzungsbedingungen eine administrative Maßnahme von „oben“, durchgesetzt mittels sowjetischer Befehlsgewalt. Die für die Durchführung der Bodenreform in Brandenburg verantwortlichen Vizepräsidenten der Provinzialverwaltung Bernhard Bechler und Heinrich Rau (beide KPD) bemühten sich, die normativen Bestimmungen zur Bodenreform konsequent einzuhalten. Entsprechende Festlegungen erforderten jedoch stets die Zustimmung der SMAD. Wichtige von der SMAD vorgegebene Entscheidungen – zum Beispiel welche Güter aufgeteilt oder welche Provinzialgüter werden sollten -, hatten sie lediglich umzusetzen.
Als übergeordnete Verwaltung hatte die Provinzialverwaltung die Gemeinde-Bodenkommissionen aktiv zu unterstützen. Hierbei musste sie allerdings nicht selten der sektiererischen Praxis einzelner GBK entgegen treten. In den Ausführungsbestimmungen der Bodenreform-Verordnung war festgelegt, dass die Bürgermeister aktiv die GBK zu unterstützen hatten, aber nicht berechtigt waren, in die Tätigkeit dieser gewählten Organe einzugreifen, solange deren Handeln den offiziellen Vorgaben entsprach. Beispiele belegen, dass GBK in ihrer praktischen Tätigkeit des Öfteren diesen Festlegungen nicht entsprachen.
Nur drei Prozent Fehlerquote?
Bei ihrer ausübenden Tätigkeit war auch zu berücksichtigen, dass die Mitglieder der GBK unter den Bedingungen der NS-Zeit keine Fähigkeiten demokratischen Handelns erwarben und daher autoritäre Praktiken nicht immer auszuschließen waren. Der regierungsamtliche Bericht für Brandenburg vom Frühjahr 1946, dass bei der Durchführung der Bodenreform nur insgesamt drei Prozent Fehler festgestellt wurden, ist anzuzweifeln. Um Fehler zu reduzieren, war eine entschiedene Einwirkung der übergeordneten staatlichen Bodenreform-Organe auf die GBK unabdingbar.
Zu Auffassungen mancher GBK, Kollektivwirtschaften zu bilden, hatte zum Beispiel Heinrich Rau, Vizepräsident der Provinzialverwaltung für Wirtschaft, eindeutig erklärt, dass dies „ganz entschieden zurückgewiesen werden“ muss, denn in „unseren Verordnungen … steht klar und deutlich, dass es die Aufgabe ist, selbständige Bauernwirtschaften zu schaffen.“ Vor verantwortlichen Mitarbeitern der Kreisverwaltungen unterstrich er dies mit der eindeutigen Aussage, dass dies in der Verordnung „nicht von ungefähr, sondern bewusst hineingeschrieben“ war.
Einsichten und Korrekturen
Kritische Auseinandersetzungen mit der offiziellen DDR-Definition demokratische Bodenreform erfolgten bei mir in einem langwierigen Prozess.
Entscheidenden Anstoß dazu verdanke ich dem Agrarhistoriker Siegfried Kuntsche, der bereits in den 1980er Jahren in seinen Arbeiten zur Bodenreform in Mecklenburg-Vorpommern auf die definitorische Zuordnung „demokratisch“ verzichtete und nach 1990 in seinen umfassenden Darstellungen Willkürmaßnahmen der SMAD bei der Durchführung der Bodenreform nachwies: Bei Enteignungen von Bauernhöfen, bei der Verweigerung von Entschädigung politisch Unbescholtener, bei rigorosen Ortsverweisungen von Enteigneten wie bei der Widerrufung von „Resthöfen“, die bei Beginn der Bodenreform antifaschistischen Widerständlern aus Gutsbesitzerkreisen zugesprochen worden waren.
Korrekturen an meinem jahrzehntelang positiv geprägten Bild von einer demokratischen Bodenreform erfolgten bei mir entschieden zögerlicher - erst nach 1990. Vor allem nach Kontakten mit westdeutschen Historikern, die nach umfassenden Forschungen ihre kritische Sicht zur ostdeutschen Bodenreform dargelegt hatten.
Eine strittige Debatte zum Charakter der Bodenreform erlebte ich in der DDR erstmals auf einem Historikerkongress in den 80er Jahren in Dresden. Der junge Historiker Harald Kintscher legte dort dar, dass für ihn die Bodenreform in der SBZ ein unmittelbar zum Sozialismus hinführender Prozess war. Professor Dr. Rolf Stöckigt, fachlich ausgewiesen durch Publikationen zur Bodenreform, widersprach dort dieser Argumentation energisch. Anregende Debatten zum historischen Platz der Bodenreform erlebte ich auch 1988/89 im Geschichtsinstitut der Akademie der Wissenschaften der DDR.
Mein Entwurf zu einer vom Institut vorgesehenen Publikation zur ostdeutschen Bodenreform wurde verworfen, weil er unkritisch an der Wertung „demokratische“ Bodenreform festhielt. Jene Definition blieb für mich nach der politischen „Wende“ weiterhin unumstößlich, obwohl ich bei meinen Recherchen zur Anfertigung besagter Publikation weiterhin auf abweichende Auffassungen zur Wertung der Bodenreform stieß. So im Heimatmuseum Pritzwalk, wo die dortigen Fachkräfte den demokratischen Charakter der Bodenreform in Abrede stellten.
In vorherigen Konsultationen mit drei Landesinnenministern, die an entscheidender Stelle die Bodenreform leiteten, hatte ich keine differenzierte Sicht auf die Durchführung der Bodenreform erfahren. Robert Siewert allerdings, der ehemalige Innenminister von Sachsen-Anhalt - als Kommunist hatte er die KZ-Haft überstanden - berichtete mir, dass er im Detail durchaus differenzierter bei der Durchführung der Bodenreform vorgegangen war, als es staatlich angewiesen war.
Noch lange Zeit unveränderte Bewertung
Aber meine Wertung der Bodenreform änderte ich jahrzehntelang nicht, hatte sich doch mein Bild von ihr auch aufgrund eigener familiärer Erfahrungen gebildet: Meine Schwiegereltern, die als Neubauern erhebliche wirtschaftliche Förderungen – so für den Bau von Wirtschaftsgebäuden - erfahren hatten, traten nach 1952 freiwillig in die Plänitzer Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) ein. Sie vollzogen diesen Schritt – nicht konfliktlos -, um in genossenschaftlicher Tätigkeit auch ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern.
Entscheidend trug dazu bei, dass ihre Kinder nicht mehr auf dem Hof waren und damit für sie höhere Arbeitsbelastungen entstanden. Bei ihrem Eintritt in die LPG Typ I brachten sie ihr Ackerland zur gemeinsamen Nutzung ein, während ihre gesamte Viehwirtschaft in individueller Nutzung verblieb. Altersmäßig bedingt, wurde für sie die Bewältigung der anfallenden Arbeiten in der LPG immer schwieriger, so dass sie freiwillig der hiesigen LPG Typ III beitraten. Hier hatten sie als Mitglieder alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die Zug-, Zucht- und Nutztiere sowie die landwirtschaftlichen Maschinen, Geräte und Gebäude zur genossenschaftlichen Nutzung einzubringen.
Der eingebrachte Boden blieb ihr Eigentum, zum Anbau von Obst und Gemüse erhielten sie 0,5 ha Ackerland, außerdem die Möglichkeit persönlicher Viehhaltung zur Befriedigung ihres Bedarfs und zum Verkauf tierischer Erzeugnisse. Bei Erreichen des Rentenalters traten meine Schwiegereltern, denen ihr ursprünglich eingezahlter Inventarbeitrag zurückerstattet wurde, aus der LPG aus.
Über Jahrzehnte hatte ich in Plänitz die Praxis genossenschaftlicher Arbeit kennen gelernt, die hier nicht übermäßig von Bedingungen einer Zwangskollektivierung dominiert war, wenngleich auch in diesem märkischen Dorf hiesige Großbauern gegen ihren Willen in die örtliche LPG hineingezwungen wurden. Während eines entschiedenen Umstrukturierungsprozesses von 1990 bis 1992 wurde auch die Plänitzer LPG in eine Agrargenossenschaft umgewandelt.
Nach dem 45. Jahrestag der Bodenreform, der im September 1990 in Kyritz begangen wurde, setzte bei mir schrittweise ein Umdenken ein. Allerdings nicht ausreichend angeregt auch durch die in Kyritz von der PDS organisierte Veranstaltung anlässlich dieses Jahrestages. Als Nachfolgepartei der SED hielt sie weiterhin, wenn auch differenzierter, an der Wertung demokratische Bodenreform fest.
Nachhaltigen Eindruck hinterließ dort das Referat eines mecklenburgischen Historikers, der überzeugend die Berechtigung einer Bodenreform aus der Geschichte der Leibeigenschaft ableitete. In einer Gegenveranstaltung in Kyritz, in der der westfälische Historiker Professor Dr. Arnd Bauerkämper überzeugend neue wissenschaftliche Wertungen zur Bodenreform vortrug, die vor allem ihren demokratischen Charakter widerlegten, sammelten sich allerdings auch Kräfte, die nicht dialogbereit waren.
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Nach 1990, als bisher gesperrtes Archivgut für Veröffentlichungen freigegeben wurde, blieb für mich eine historische Neubewertung der Bodenreform nach wie vor konfliktreich, da ich prononciert die sozialen Aspekte der Bodenreform vertrat, jedoch kaum Eingriffe der SMAD bei der Durchführung der Bodenreform darstellte. Eine Problematik, die in der DDR nicht für die öffentliche Diskussion zugelassen war.
Hohe Anerkennung gebührte deshalb dem Potsdamer Historiker Kurt Finker, der in den 90er Jahren mit einer beweiskräftigen (nicht veröffentlichten) Dokumentation den mehr als kritikwürdigen Umgang der SMAD mit Gutsbesitzern, die sich dem faschistischen Regime entgegen gestellt hatten, darlegte. Waren sie als Opfer des Faschismus anerkannt, erhielten sie zu Beginn der Bodenreform auf Antrag der örtlichen GBK eine Teilentschädigung beziehungsweise ein „Restgut“. Sonderfälle, die in der Verordnung zur Bodenreform nicht vorgesehen waren.
Infolge der von der SMAD erwirkten ausnahmslosen Ausweisung aller Gutsbesitzer hatten auch jene, die sich antifaschistisch verhielten, zeitweilig ihre Heimatorte zu verlassen. Heinrich Rau erwirkte unmittelbar danach in konkreten Fällen deren Rückkehr, und sie erhielten Wohnrecht wie Eigentumsrecht für wenige Hektar. Allerdings musste die Landesregierung gemäß SMAD-Befehl 6080 vom August 1947 die sofortige Ausweisung der noch in den Gemeinden verbliebenden Gutsbesitzer vollziehen – auch derjenigen, die sich antifaschistisch verhalten hatten.
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Angesichts des willkürlichen Umgangs der SMAD mit Gutsbesitzern, die in der NS-Zeit widerständig handelten, wurde es für mich unabdingbar, die Rolle der SMAD in der Bodenreform kritischer darzulegen. Die Bodenreform, ein notwendiger Schritt des antifaschistischen Neuanfangs, blieb wegen des entscheidenden Einflusses der SMAD auf ihre Durchführung stets ein widerspruchsvoller Prozess.
Keine "demokratische" Bodenreform
Entschiedene Korrekturen zur Wertung der Bodenreform setzten bei mir vor allem nach kollegialen Kontakten mit Arnd Bauerkämper ein. Erst 2015 auf der Veranstaltung in Tellow, in der Bauerkämper mit einem richtungsweisenden Beitrag zum historischen Platz der Bodenreform auftrat, erklärte ich, dass die Zuschreibung „demokratisch“ für die Bodenreform keine Berechtigung habe.
Beeinflusst zu jener Umwertung war ich auch durch die Charakterisierung der Bodenreform, die der Potsdamer Schriftsteller Bernhard Kellermann bereits 1945 vorgenommen hatte. Kellermann, großzügig von der SMAD gefördert, nutzte seine Ausnahmestellung zu einer ungewöhnlich kritischen Sicht auf die Durchführung der Bodenreform, die sich jedoch nicht gegen den für ihn historisch berechtigten Vorgang richtete. Nicht alle Methoden ihrer Durchführung könnten zu „demokratischen Tugenden“ gerechnet werden, erklärte er in der Täglichen Rundschau, dem offiziellen Organ der SMAD. Hüten sollten wir uns, warnte er, Methoden der Rücksichtslosigkeit anzuwenden, die wir bei den Nazis so tief verabscheuten.
Seine Wertvorstellungen, sich bei all unseren Schritten politischen Vorgehens von Gerechtigkeit, Billigkeit und Nachsicht leiten zu lassen, führten bei ihm zu einem herben Rückschlag, als er vom drakonischen Vorgehen der SMAD gegen Gutsbesitzer erfuhr, die zur NS-Zeit widerstanden hatten.
Beachtung verdient die überregionale und europäische Dimension der Bodenreform. So hatte der Alliierte Kontrollrat im Oktober 1945 zumindest einen Gesetzentwurf zur Bodenreform beschlossen, demgemäß zum Beispiel die britische Regierung den Oberbefehlshaber der Armee anwies, Großgrundbesitz zu beschlagnahmen.
Die beabsichtigte Bodenreform in Schleswig-Holstein fand mit einer freiwilligen Landabgabe von 30 000 ha ihr Ende – begründet in der Politik eines konservativen, offen reaktionären Offizierskorps der englischen Besatzungsmacht. Weitere Beschlagnahmungen widerrief die Londoner Regierung mit dem Hinweis auf die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Ernährungssituation. Angesichts solch konkreten Verhaltens der britischen Besatzungsmacht besaß der Beschluss der Alliierten Außenministerkonferenz von 1947 in ganz Deutschland eine Bodenreform durchzuführen, rein formalen Charakter.
Wie stark die Idee einer Bodenreform in der europäischen Geschichte wurzelte, zeigte mir 2013 ein Museumsbesuch in Riga (Lettland), wo auf ein 1919/20 vom bürgerlichen Staat erlassenes Gesetz zur Enteignung aller Gutshöfe verwiesen wurde, demzufolge alle Gutsländereien zu Bauernhöfen umzuwandeln waren. In den nachfolgenden Jahren wurden dort „Ansiedlerhöfe“ gegründet und über 40.000 Wohnhäuser und Stallgebäude errichtet. (Mit der späteren sowjetischen Annexion Lettlands wurden jene Errungenschaften liquidiert.)
Eine ähnliche Landreform-Praxis gab es im 20. Jahrhundert in Dänemark als dort eine von der sozialdemokratischen Regierung geförderte Landreform durchgesetzt wurde. Beispiele, die die historische Berechtigung von Agrarreformen, die noch in vielen Regionen der Welt – so auf dem südamerikanischen Kontinent – auf der Tagesordnung stehen, unterstreichen.
Das Plänitzer Modell
Die nach 1990 in Plänitz in eine Agrargenossenschaft umgewandelte LPG - wirtschaftlich produktiv – bewies sehr bald die historische Berechtigung ihrer Gründung. Heute ist sie auch mit ihrem Wirken bei der Verbesserung des Landschaftshaushaltes in der näheren Umgebung ein wirtschaftlich stabilisierender Faktor in der Region: „Dem Einsatz der Agrargenossenschaft und des Wasser- und Bodenverbandes Dosse-Jäglitz ist es zu verdanken“, bemerkt eine Studie jenes Verbandes, „dass im Landschaftsraum um Plänitz bereits sieben Kleingewässer ihre Funktionsfähigkeit wiedererlangen konnten“ und „eine Grünlandnutzung praktiziert (wird), die sich an den naturschutzfachlichen Erfordernissen orientiert.“ Das Plänitzer Modell: Aus meiner Sicht ein Beispiel für einen erfolgreichen Übergang in die Marktwirtschaft
Im wiedervereinigten Deutschland musste die Realität der Bodenreform anerkannt werden. Die Interner Link: Modrow-Regierung erreichte durch ihr verhandlungsbereites Auftreten in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesrepublik und der DDR vom 15. Juni 1990, dass die Ergebnisse der Bodenreform völkerrechtlich gesichert und grundsätzlich nicht mehr rückgängig zu machen waren, allerdings kam es in den Folgejahren noch zu Modifizierungen aufgrund von juristischen Auseinandersetzungen. „Dieser Akt“, merkt der Potsdamer Historiker Jürgen Angelow an, „bedeutete die Anerkennung eines revolutionären Einschnittes in die ostdeutsche Agrarstruktur, in die sozialen und Besitzverhältnisse.“
In Ergänzung dieser Erkenntnis setzte er später in einem kollegialen Gespräch hinzu: Aus revolutionärem Recht war die normative Macht des Faktischen entstanden und später die Einsicht, die Geschichte nicht rückgängig machen zu können. (hk)
Zitierweise: Fritz Reinert, "Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945", in: Deutschland Archiv, 26.07.2023, Link: www.bpb.de/523501. Alle Beiträge sind Recherchen und Sichtweisen der jeweiligen AutorInnen, sie stellen keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar.
Fritz Reinert, geboren am 21. Februar 1929. 1943-1947 Lehre als Landmaschinenschlosser in Köritz bei Neustadt/Dosse, Kreis Ruppin, 1947-1949 Tätigkeit als Schlosser, 1949-1952 Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Brandenburgischen Landeshochschule in Potsdam, 1952-1953 Ausbildung zum Diplom-Archivar am Deutschen Zentralarchiv Potsdam, 1953 SED (später PDS/Die Linke), 1953-1957 Studium an der Pädagogischen Hochschule Potsdam im Fach Geschichte, 1957-1961 Dozent für Geschichte an der ABF der PH, 1962-1963 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte, Abteilung Fernstudium, der PH, 1963-1964 Wissenschaftlicher Assistent im Sektor Dokumente im Museum für Deutsche Geschichte, Berlin, 1964-1966 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Staatsarchiv Potsdam, 1966-1970 Referatsleiter bei der Staatlichen Archivverwaltung in Potsdam, Sept. 1968 Staatsprüfung für den wissenschaftlichen Archivdienst (Diplom-Archivar) am Institut für Archivwissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, 1970-1990 Wissenschaftlicher Assistent, ab 1974 Oberassistent, ab 1978 mit Lehrbefähigung (facultas docendi) am Lehrstuhl Geschichte der Arbeiterbewegung an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften Potsdam-Babelsberg, 1973 Promotion zum Dr. rer. pol. an der ASR, 1990-1992 Tätigkeit als Diplom-Archivar (Referat mit selbständigem Arbeitsbereich) im Staatsarchiv Potsdam (später Brandenburgisches Landeshauptarchiv), 1992 Vorruhestand. (Quelle: Externer Link: Bundesarchiv).
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