In den Nachkriegsjahren gingen sie mit den gemeinsamen Kindern Ruth und Michael nach Deutschland. Ruth Herz besuchte in Ratingen die britische Armeeschule, später in den Niederlanden ein Internat, das sie mit dem Abitur abschloss. Sie studierte in Genf (Dolmetscher-Diplom: Englisch, Französisch und Deutsch und bestand dort zusätzlich das deutsche Abitur), München und Köln (Erstes juristisches Staatsexamen).
Sie promovierte 1972 mit „Strafen und Strafzumessung in Israel und in der Bundesrepublik Deutschland“ bei Prof. Dr. Ulrich Klug am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität Köln. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Köln und dem Zweitem juristischen Staatsexamen wurde sie 1974 als Richterin vereidigt. Bis 2006 war sie Richterin am Amtsgericht in Köln, ab 1976 war sie als Vorsitzende des Jugendschöffengerichts tätig. Außerdem war sie Lehrbeauftragte für Jugendstrafrecht und Kriminologie an den Universitäten Siegen und Bielefeld.
Nach einem Forschungsaufenthalt in den USA, wo sie den Täter-Opfer-Ausgleich kennenlernte, setzte sie sich für dessen Einführung in Deutschland ein. Bei diesem Verfahren treffen sich verurteilte jugendliche Straftäter:innen mit Opfern und Betreuer:innen, um das begangene Unrecht gemeinsam aufzuarbeiten. Dafür erhielt sie 1998 das Bundesverdienstkreuz am Bande. Von 2001 bis 2005 wirkte sie als Jugendrichterin in der RTL-Gerichtsshow „Das Jugendgericht“ mit. Ruth Herz schrieb u.a. ein Lehrbuch „Jugendstrafrecht“, das Buch „Recht persönlich. Eine Jugendrichterin erzählt“ sowie „The Art of Justice: The Judge’s Perspective”. Ruth Herz lebt heute in Tel Aviv und in Köln.