Mühlfenzl wird Rundfunkbeauftragter - demokratisch legitimiert?
Da die Volkskammer keinen Rundfunkbeauftragten bestimmt hatte, erfolgte dessen Wahl am 15. Oktober 1990, einen Tag nach den ersten Landtagswahlen in den neuen Bundesländern. Aus diesen ging in vier Ländern die CDU als stärkste Kraft hervor. In der Außenstelle des Bundeskanzleramtes trafen sich daraufhin rechtlich nicht autorisierte „Vertreter“ der Länder, die selbst ein Legitimationsdefizit darin sahen, über einen Rundfunkbeauftragten abzustimmen.
Der einzige Kandidat für diesen Posten, der vom Bundeskanzleramt vorgeschlagene Rudolf Mühlfenzl (CSU), war nicht anwesend und legte auch kein Programm vor.
Die parteipolitische Einflussnahme wurde durch die Wahl des Rundfunkbeirates verstärkt, der laut Einigungsvertrag die binnenpluralistische Sicherung des Integrationsprogramms gewährleisten sollte. Er bestand nicht, wie in Artikel 36 (2) vorgesehen „aus 18 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen“, sondern fast ausschließlich aus Mitgliedern der CDU, SPD und FDP, denen fast allen die notwendigen fachlichen Kompetenzen fehlten. Angehörige der Bürgerbewegung von Bündnis90, der PDS oder VertreterInnen anderer Organisationen oder Persönlichkeiten aus Kultur und Kunst, auf deren Initiative die Massendemonstration am 4. November 1989 stattfand blieben bei der Wahl unberücksichtigt.
MitarbeiterInnen von Rundfunk und Fernsehen der DDR werden entlassen
Eine Woche bevor Mühlfenzl sein Amt als Rundfunkbeauftragter antrat, waren im Hörfunk bereits 1.000 und im Fernsehen ein Fünftel aller MitarbeiterInnen entlassen worden. Er äußerte sich noch vor Amtsantritt, dass er ausschließlich auf eine Auflösung der Einrichtung hinarbeiten wolle. Ohne gesetzliche Legitimation reklamierte er es als seine Aufgabe, auch den privaten Rundfunk in den fünf ostdeutschen Ländern aufzubauen.
Management mit Dienstanweisungen - das System Mühlfenzl
Am 22. November 1990 beriet Mühlfenzl mit Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und den CDU-Ministerpräsidenten der neuen Länder über die Neuordnung des Rundfunks. Mit seinen kurze Zeit später erlassenen Dienstanweisungen festigte Mühlfenzl seine monokratische Stellung, an der jede Kritik abprallte.
Die DFF-Länderkette entsteht
Das Fernsehprogramm DFF1 wurde in „DFF-Länderkette“ umbenannt. Der Name war insofern irritierend, als das Programm nach wie vor aus Berlin-Adlershof stammte. Selbst die neu gegründeten Landesstudios unterstanden weiterhin der Berliner Zentrale. Das Programm erzielte in den neuen Ländern nach der Wende deutlich höhere Einschaltquoten als ARD und ZDF. Dennoch erhielt es für sein Vollprogramm nur die nicht in allen neuen Ländern zu empfangenden Frequenzen des ehemals zweiten DFF-Programms. Die Frequenzvergabe erfolgte ohne Rechtsgrundlage, da die Sicherstellung des im Einigungsvertrag festgeschriebenen Versorgungsauftrages nicht bei ARD und ZDF, sondern bei der Einrichtung lag.
Programme im Osten werden westlich dominiert
Die Informationen über die neuen Länder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übernahmen westliche JournalistInnen, die primär für ihre westlichen ZuschauerInnen sendeten. Ihre Beiträge waren vergleichbar mit jenen für AuslandskorrespondentInnen typischen Blickwinkeln. Entsprechend gering waren auch in den folgenden Jahrzehnten die Einschaltquoten für das Erste und das ZDF in den neuen Ländern. Hansjürgen Rosenbauer, späterer Intendant des ORB, und Dieter Stolte, ZDF, sahen sich 1995 in Auswertung einer ausführlichen Studie zum Thema
Umschulung - Weiterbildung - Arbeitsvermittlung
Trotz der Ausdehnung des Sendegebietes und der damit verbundenen Verantwortung unternahmen die Öffentlich-Rechtlichen keinerlei Anstrengungen, Dienstleistungen in den neuen Ländern zu installieren. So fehlte es beispielsweise an Ausbildungsmöglichkeiten, um die Handlungssicherheiten von DDR-JournalistInnen zu stärken und damit generell das östliche Selbstbewusstsein im Zuge des radikalen Umbruchprozesses zu unterstützen. Stattdessen setzte Mühlfenzl auf Umschulung, Weiterbildung und Arbeitsvermittlung, für das der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete, damalige Philip-Morris-Manager und spätere Pressesprecher der Bild-Zeitung, Ferdi Breidbach,
Die fünf neuen Bundesländer übernehmen das Zepter
Mit den ersten Landtagswahlen ging die Rundfunkhoheit endgültig in die Hände der Länder über. Der im Sommer 1990 begonnene Aufbau der neuen Landesstudios ging unabhängig von den politischen Entwicklungen weiter. Die kaum entwickelte Infrastruktur in den Ministerien, die zum Teil langanhaltenden Koalitionsverhandlungen und das anfängliche Fehlen einer effektiven Verwaltung ermöglichten es der Medienpolitik, weitere irreversible Entscheidungen ohne Einbeziehung der Parlamente zu treffen.
Die Gründung des Mitteldeutschen Rundfunks
Als erster forderte, mit Blick auf die Rundfunkgebühren, der sächsische (und aus dem Westen stammende) Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) öffentlich die Gründung einer Drei-Länder-Anstalt von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am 14. Februar 1991 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der drei Länder, in denen damals etwa 10 Millionen Menschen lebten, eine entsprechende Absichtserklärung. Ohne Know-how- und Personaltransfer aus den alten Bundesländern, nach dessen Blaupause das alles geschah, wäre es nicht möglich gewesen, dass am 30. Mai 1991 die drei Ministerpräsidenten in Erfurt den Vertrag zur Bildung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) unterzeichneten. Leipzig wurde Sitz der zu gründenden Dreiländeranstalt. Die Auflösung der bisherigen Rundfunkstrukturen war damit endgültig besiegelt. Mit dem am 1. Juli 1991 in Kraft getretenen Staatsvertrag entstanden auch die Voraussetzungen für die Gründung privater Rundfunkanstalten. In der Folgezeit musste von den Immobilien über die Technik bis hin zum Personal alles neu organisiert werden, damit am 1. Januar 1992 der reguläre Sendebetrieb beginnen konnte. Der Bayerische Rundfunk (BR), von dem mit Udo Reiter auch der erste Intendant kam, unterstützte maßgeblich den Aufbauprozess des MDR.
Auf heftige Kritik stießen Reiters erste Personalentscheidungen, die den Kurs des Senders für die folgenden zwei Jahrzehnte vorgaben. Im August 1991 besetzte er sieben von acht Direktorenposten mit Westdeutschen. Die gesamte engere Führungsspitze, die über die inhaltliche und journalistische Ausrichtung des Ost-Senders entschied, kam aus dem Westen, denn der einzige Ostdeutsche war für die Technik zuständig. Diese Entscheidung gab Anlass für Kritik, die von einer „Kolonialisierung des Rundfunks“ bis hin zur „Landnahme“ reichte. Die SPD-Landtagsfraktionen aller drei MDR-Länder wandten sich gemeinsam gegen die „Bajuwarisierung“ der MDR-Führungsfunktionen.
Der spätere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hielt den MDR-Staatsvertrag insgesamt für verfassungswidrig. Insbesondere § 45 des Rundfunkstaatsvertrages erlaubte es den Mehrheitsparteien der jeweiligen Landtage, „ungeniert“ auf den für Personalentscheidungen zuständigen Beirat zuzugreifen. Dies ermöglichte pluralismusfeindliche Strukturen, so der Medienrechtler, wie sie in keiner westdeutschen Rundfunkanstalt bestanden.
Angst vor zu viel Osten?
Der gesamte Prozess hatte offensichtlich als wichtigstes Ziel, die zentralen DDR-Sender zu zerschlagen und eine reine Ost-Anstalt aller neuen Länder zu verhindern. Die grundsätzlichen Personalentscheidungen unterstreichen, dass seitens der ARD keinerlei Interesse bestand, die westdeutschen ZuschauerInnen mit den ostdeutschen Erfahrungen, resultierend aus unterschiedlichen Kulturen und Identitäten, zu konfrontieren. Ein aus diesem Spannungsfeld erwachsender kritisch-kontrollierender und reflektierender Journalismus konnte sich damit nicht entwickeln.
Stattdessen entwickelte sich ein oft regionalspezifischer Ratgeberjournalismus. Das ZDF verfolgte eine vergleichbare Personalpolitik. Die neu errungene Freiheit und Demokratie sowie die sie erlebbarmachenden Partizipationsmöglichkeiten und die Medienfreiheit konnten sich für Ostdeutsche unter diesen Bedingungen nicht entfalten. Die zwangsläufige Folge fehlender Chancen, spezifischer Wertvorstellungen sowie fehlender Möglichkeiten, Gestaltungsvorschläge einzubringen, war eine bis in die Gegenwart reichende fehlende Repräsentanz und Stimmlosigkeit des Ostens in der Publizistik von ARD und im ZDF.
Das Ringen im Nordosten - Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin
Im Unterschied zu den Ländern, die sich im MDR zusammengeschlossen hatten, fehlten die parteipolitischen Gemeinsamkeiten zwischen den Regierungen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Entgegen den Vorstellungen des Schweriner Landtages erarbeiteten Vertreter der drei Länder einen Staatsvertrag. Infolge des parlamentarischen Widerstandes in Schwerin befürchtete der Brandenburger Landtag eine Vereinnahmung durch den mit 96 Millionen D-Mark verschuldeten Sender Freies Berlin (SFB) und präferierte zur Stärkung der eigenen kulturellen Identität die Gründung einer eigenen Anstalt. Da der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ein Zusammengehen mit dem NDR präferierte, erarbeiteten die SPD-Fraktion im Potsdamer Landtag zusammen mit den Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Vorschaltgesetz. Es sollte in Kraft treten, falls nicht alle Parlamente den nordostdeutschen Staatsvertrag (NORA) ratifizieren sollten. Das Gesetz ernannte den ehemalige WDR-Intendanten Friedrich-Wilhelm von Sell zum Gründungsintendanten. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sollte er sich mit Planungs- und Vorbereitungsaufgaben der Rundfunkgründung beschäftigen. Auf diese Weise sollte eine mögliche Unterbrechung der Rundfunkversorgung in Brandenburg vermieden werden. Nach der Ablehnung des Staatsvertrags über einen Nordostdeutschen Rundfunk durch den Schweriner Landtag kam es zu längeren Auseinandersetzungen zwischen dem Vorsitzenden der Landtagsfraktion der SPD, Wolfgang Birthler, der auf der Errichtung einer schlanken Anstalt bestand, und von Sell. Deshalb wurden erst am 24. September 1991 die ersten 180 Personen als neue MitarbeiterInnen auf Probe eingestellt. Das Rundfunkgesetz Brandenburg, das am folgenden Tag verabschiedet wurde, entsprach in seinen Normen und in seiner Organisation der bundesrepublikanischen Rechtslage, da es weitgehend mit dem nordrhein-westfälischen Rundfunkgesetz identisch war. Im Unterschied zum MDR lag der Anteil staatlicher FunktionsträgerInnen im Rundfunkrat bei 24,4 Prozent.
Gründung des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg und Kooperation mit dem SFB
Am 8. November wurde Hansjürgen Rosenbauer, zuvor seit 1978 beim WDR-Fernsehen tätig, zum Intendanten des Senders gewählt. Er teilte die DirektorInnenposten paritätisch zwischen Ost und West auf. Um in der ARD an Gewicht zu gewinnen, unterzeichneten am 29. Februar 1992 der Regierende Bürgermeister Berlins, Eberhard Diepgen (CDU), und Manfred Stolpe einen den Rundfunk betreffenden Staatsvertrag zur Zusammenarbeit beider Länder. Er mündete 2003 in der Gründung des Rundfunks Berlin Brandenburg, kurz rbb, nachdem die Koalition zwischen CDU und SPD in Berlin wegen des Berliner Bankenskandals aufgekündigt worden war, ein rot-grüner Interimssenat die Geschäfte übernommen hatte und nach der Neuwahl des Berliner Abgeordnetenhauses im Juni 2001 ein rot-rotes-Bündnis aus SPD und PDS unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) die politische Führung in Berlin übernahm.
Zukunft für die Deutsche Welle, den RIAS und den Deutschlandfunk
Am 20. September 1990 beauftragten die Ministerpräsidenten der alten Bundesrepublik ihre Amtskollegen Max Streibl (Bayern, CSU) und Björn Engholm (Schleswig-Holstein, SPD) mit der Aufgabe, eine Lösung für die Zukunft der Deutschen Welle, des RIAS und des Deutschlandfunks zu suchen, da diese ihren bisherigen Programmauftrag
Das Aus für die DDR-Radioprogramme und das DDR-Fernsehen
Da die neuen Länder keinen gemeinsamen Staatsvertrag schlossen, mussten der DFF, Radio aktuell, der Berliner Rundfunk und DT64 am 31. Dezember 1991 ihre Tätigkeit einstellen. Der Berliner Rundfunk wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1992 als Berliner Rundfunk 91.4 zum ersten privaten Sender in Ostdeutschland. Sein Programm war nur noch in Berlin und Umgebung zu hören. Die ehemaligen DDR-Frequenzen in anderen Bundesländern übernahmen regionale Programme der ARD. Die Vielzahl beliebter Unterhaltungssendungen war mittels Werbung nicht mehr zu finanzieren. Die Entscheidung basierte auf einem Beschluss der CDU-geführten Landesregierung in Berlin, die den SFB zur alleinigen Landesrundfunkanstalt machte. RIAS II wurde ebenfalls privatisiert und sendete fortan als 94,3 rs2. Radio aktuell, ehemals Radio DDR I, musste seinen Sendebetrieb ebenso wie der DFF einstellen. Lediglich das Jugendprogramm des Fernsehens Elf99 konnte bis 1994 noch zeitweise bei RTLplus und anschließend bei Vox weiter produzieren.
Die Übernahme einiger populärer Sendereihen des DFF in den neuen Anstalten bedeutete jedoch nicht, dass auch die verantwortlichen RedakteurInnen weiter beschäftigt wurden. Für den Erhalt von DT64 kämpfte öffentlich wirksam ein große Gruppe Jugendlicher, die mit ihren Aktionen zeigte, wie wichtig ihr das Programm für ihre eigene Identität war. In der Bundestagsdebatte vom 12. Dezember 1991 sprachen sich SPD, Grüne und die linke Liste/PDS für den Erhalt des Senders aus. Vor dem Hintergrund dieser Proteste mussten die beiden neu gegründeten Anstalten MDR und ORB für das Programm eine Lösung finden: Der MDR verbannte DT64 unter dem Namen Sputnik ab 1993 auf einen Satelliten, nachdem es zuvor auf Mittelwelle „geparkt“ war. Der ORB integrierte Teile des Programms in sein Jugendmagazin Rockradio B. Damit waren auch die Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen gesichert. Am 31. Dezember 1991, dem letzten Tag der Einrichtung, hatten alle 4.100 MitarbeiterInnen ihre Kündigung bereits lange erhalten. Insgesamt wurden von den etwa 14.000 MitarbeiterInnen beim Hörfunk und Fernsehen der DDR 4.700 bei den öffentlich-rechtlichen oder privaten Medieneinrichtungen weiter beschäftigt.
Eine Einrichtung zur Abwicklung
Am 20. November 1991 einigten sich die Staats- und Senatskanzleien schließlich auf die Gründung der Gesellschaft zur Abwicklung der Rundfunkeinrichtung gemäß Artikel 36 Einigungsvertrag mbH, die die Sachwerte, das Programmvermögen, die Urheberrechte und die Archive über den Jahreswechsel hinaus verwalten sollte. Auch Fragen der Finanzabwicklung, des Geschäftsabschlusses und der Personalangelegenheiten sollte sie regeln. Alle andiskutierten Konzepte, die beiden großen Liegenschaften in Berlin-Schöneweide und Adlershof weiterhin für Fernseh- und Hörfunkproduktionen zu nutzen, scheiterten zum einen an den Vorstellungen der Anstalten, die Teile der dort vorhandenen Technik übernehmen wollten.
Zum anderen verweigerten die Länder die Gründung und Finanzierung einer Auffanggesellschaft, mittels derer entlassene RundfunkmitarbeiterInnen in den alten Gebäuden Programmbeiträge hätten produzieren können. Im Land Brandenburg bestanden zusätzliche Bedenken hinsichtlich einer möglichen Konkurrenz zwischen einem Medienzentrum in Berlin und dem erhofften Ausbau des Babelsberger DEFA-Geländes. Das 30 Hektar umfassende Gelände mit seinen zehn Studios in Adlershof wurde 1998 von Studio Hamburg, einer Tochter des NDR, übernommen. Eine Lösung für das Hörfunkgelände in der Nalepastraße fand sich erst 2015.
Nur durch den persönlichen Einsatz des gerade in sein Amt eingeführten neuen Vorstands der Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv (DRA), Felix Joachim Leonhard, wurde das gesamte Archiv des Hörfunks und des Fernsehens der DDR nicht verkauft, sondern durch das DRA gerettet und in den folgenden Jahrzehnten ergänzt und aufgearbeitet. Nicht nur als wichtiger Programmlieferant sondern auch als eine wichtige Hinterlassenschaft eines untergegangenen Staates ist es ein wesentlicher Baustein deutscher Erinnerungskultur.
Ein landesweiter fruchtbarer Austausch über die aus zwei unterschiedlichen politischen Kulturen resultierenden Erfahrungen sind in den Programmen von ARD und ZDF unterblieben. Da Handlungen immer rekursiv sind, fehlt es deshalb bis heute immer wieder am beiderseitigen Verständnis. Für die publizistische Bedeutungslosigkeit des MDR innerhalb der Bundesrepublik ist die aktuelle Besetzung der 30 Auslandsstudios der ARD signifikant. Lediglich Prag, Neu Dehli und das Hörfunkstudio in Shanghai werden vom MDR geleitet. In Indien wird der Hörfunkkorrespondent noch vom HR gestellt. Abgesehen davon sind es alles Studios, deren Informationen nur mehr oder weniger am Rand der politischen Berichterstattung in Deutschland stehen.
Hier können Sie den ersten Teil
Zitierweise: Wolfgang Mühl-Benninghaus, „Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland - Eine Bilanz nach 30 Jahren“, in: Deutschland Archiv, 7.4.2022, Link: www.bpb.de/507050.