2. Der Umgang der Brandenburger Justiz mit dem Frauenzuchthaus
Wie generell in der Justiz gestaltete sich der Umgang mit ehemaligem NS-Personal auch im Strafvollzug in der SBZ deutlich rigoroser als in den westlichen Zonen. Nur wenige der früheren Beschäftigten erhielten eine neue Anstellung. Viele andere verloren die Freiheit oder sogar ihr Leben. Einige Gefängnisbeamte wurden von sowjetischen Soldaten getötet, andere in die Sowjetunion deportiert oder in sowjetischen Speziallagern in Deutschland interniert. Wieder andere mussten sich vor sowjetischen Militärtribunalen verantworten. Zehn von 16 angeklagten Angehörigen des Zuchthauspersonals in Halle wurden im November 1945 von einem solchen zum Tode verurteilt, die anderen erhielten lange Zuchthausstrafen.
Auch ostdeutsche Gerichte befassten sich mit dem NS-Strafvollzug. So verurteilte das Landgericht Dresden im Dezember 1946 den als Oberverwalter in den während des Krieges vorwiegend mit politischen Häftlingen belegten Dresdner Haftanstalten tätigen Ernst Schäfer sowie den Wachtmeister Friedrich Koch zum Tode. Der Anstaltsleiter Eduard Reinicke erhielt eine lebenslängliche Haftstrafe. Allen wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Nach Ansicht des Gerichts habe sich der Charakter der Dresdner Haftanstalten während des Krieges immer mehr dem eines Konzentrationslagers angenähert.
In Cottbus waren nach der schrittweisen Neueröffnung des Cottbuser Gefängnisses im Sommer 1945 vorwiegend Männer inhaftiert, demzufolge benötigte man auch kaum weibliche Beschäftigte im Aufsichtsdienst. Doch wurde bei diesen erstaunlicherweise zunächst auch auf angeblich „politisch einwandfreies früheres Anstaltspersonal zurückgegriffen“, wie der neue Gefängnisleiter Max Reeck am 31. August 1945 seiner vorgesetzten Behörde mitteilte. Reeck selbst war nicht NS-belastet: Laut eines Vermerks des Brandenburger Justizministeriums aus dem Jahre 1947 sei er seit 1919 SPD-Mitglied und während der NS-Zeit als Kraftfahrer tätig gewesen.
Schnell gab es Proteste früherer Häftlinge des Frauenzuchthauses gegen die Wiedereinstellung von Beschäftigten aus dieser Zeit. Gegen ehemaliges Cottbuser Strafvollzugspersonal, vor allem aus der Zuchthausleitung, erstatteten ehemalige Gefangene Strafanzeigen in Cottbus, Berlin und Hamburg. Ermittlungsunterlagen aus Cottbus beziehungsweise dem Land Brandenburg sind vor allem in den Beständen des Stasi-Unterlagen-Archivs im Bundesarchiv erhalten.
Die oft unspezifischen Vorwürfe der früheren Gefangenen reichten von schlechten sanitären und Ernährungsverhältnissen, unzureichender medizinischer Versorgung und zu harten Arbeitsbedingungen über Benachteiligung politischer Häftlinge bis hin zu Gefangenenmisshandlung. Daraufhin wurden Zeuginnen und Beschuldigte durch Polizei, Gefängnispersonal(!) und später auch Staatsanwälte und Richter befragt (zunächst vorwiegend in Cottbus selbst). Einige Beschuldigte wurden in Untersuchungshaft genommen, wobei kein Angehöriger der Zuchthausleitung inhaftiert werden konnte, da nahezu alle von ihnen mittlerweile in den westlichen Besatzungszonen lebten. Bei der Durchsicht der Überlieferung fällt auf, dass die Brandenburger Behörden insbesondere anfänglich offensichtlich um rechtsstaatliche Verfahren bemüht waren.
Zwei Angehörige der Leitungsebene des früheren Zuchthauses wurden von allen ehemaligen Häftlingen, die sie in ihren Aussagen erwähnten, sehr eindeutig bewertet: Alle Zeuginnen schätzten die zwischen 1940 und 1945 als Zuchthausleiterin amtierende Regierungsrätin Ursula Bockmann negativ ein, wobei ihr konkret zunächst vor allem eine Benachteiligung der politischen Häftlinge gegenüber den „Kriminellen“ vorgeworfen wurde. Typisch dafür ist die eidesstattliche Erklärung der früheren politischen Gefangenen Carla Wisotzki (einer Kommunistin) vom 7. April 1946: Die Politischen „durften nicht mehr auf Außenkommando. Gefangene, die Interesse an Büchern hatten, bekamen bei guter Führung ein Heft und Bleistift, auch das verbot sie [Ursula Bockmann] oder vielmehr sie schränkte es so ein, dass diese Vergünstigung völlig wertlos wurde. Politische Gefangene durften keine Kalfaktorenstelle [Hausarbeiter im Strafvollzug] einnehmen, die ersten Jahre war nur die Bücherei davon ausgeschlossen und eine Bürokraft. Aber auch da ging sie dann bei einem Wechsel immer zu Kriminellen über.“
Den Gegenpol zu Bockmann in den Augen der Zeuginnen bildete die ebenfalls zur Zuchthausleitung gehörende „Oberlehrerin“ und 1. Hauptwachtmeisterin Charlotte Küssner, gegen die keinerlei Vorwürfe erhoben wurden. Selbst die sonst besonders vehement als „Anklägerinnen“ auftretenden ehemaligen politischen Häftlinge Anja Korn und Greta Kuckhoff bezeichneten Küssner als „gütig“ (Korn) beziehungsweise als „mütterlichen, anständigen und warmherzigen Menschen“ (Kuckhoff). Bemerkenswerterweise war Küssner seit 1933 Mitglied der NSDAP, während Bockmann nach Aussagen Küssners erst 1940 in die NSDAP eintrat, nachdem ihr bedeutet wurde, dass dies Voraussetzung für die Ernennung zur Regierungsrätin sei.
Ansonsten fällt auf, wie widersprüchlich - teilweise sogar gegensätzlich - die Aussagen über einzelne Angehörige des Personals ausfielen, selbst wenn alle Zeuginnen politische Häftlinge mit kommunistischen Hintergrund waren. Beispielhaft soll der Fall der als Werkmeisterin und Hilfsaufseherin tätigen Margarete Werner beleuchtet werden. Werner gehörte zu denjenigen Angehörigen des Zuchthauspersonals, die im Sommer 1945 wiedereingestellt wurden und später selbst in Untersuchungshaft kamen, das Cottbuser Zentralgefängnis also aus drei Perspektiven erlebten. Die ehemalige politische Gefangene Ilse Schaeffer, 1943 bis 1945 in Cottbus inhaftiert, gab im April 1946 an, von Werner immer „korrekt“ behandelt worden zu sein und besuchte diese sogar während ihrer U-Haft. Josepha Kolkman, 1942 bis 1945 inhaftiert in Cottbus, schloss sich den Aussagen ihrer Haftkameradin ausdrücklich an und betonte, „dass gerade Frau W. sich gegen uns ausländische politische Häftlinge besonders freundlich und zuvorkommend verhalten hat und für unsere Lage ein besonderes Verständnis zeigte.“ Dagegen sagte Carla Wisotzki am 7. April 1946 aus, Werner habe sich „besonders den politischen Gefangenen gegenüber als schlimmste Antreiberin gezeigt.“
Auch mehrere weitere Häftlinge erhoben ähnliche Vorwürfe. Anja Korn schrieb, Werner hätte die als brutal beschriebene Wärterin P. „noch um einige Grade an Härte und Rohheit“ übertroffen. „Sobald sie das Haus betrat, hörte man ihr Toben und Schreien in den Zellen. Besonders die Französinnen hatten täglich furchtbare Szenen zu ertragen.“ Bei ihrer Vernehmung durch das Amtsgericht Cottbus am 31. Mai 1946 wies Werner, die nach eigenen Angaben seit 1919 Mitglied der SPD war, alle Vorwürfe zurück und betonte: „Wenn ich kein gutes Gewissen gehabt hätte, hätte ich diese Arbeit in Cottbus nicht wieder aufgenommen, sondern hätte bei meiner Schwiegermutter in Hamburg sein können.“
Werner und drei weitere ehemals im Frauenzuchthaus Cottbus Beschäftigte hatten sich bereits im April 1946 elf Tage in Untersuchungshaft befunden, ohne einem Richter vorgeführt zu werden. Am 23. Mai 1946 wurden alle vier Beschuldigte, bei denen es sich um Angehörige der mittleren und unteren Hierarchieebene im Zuchthaus handelte, erneut in Haft genommen und erst am 31. Mai dem Amtsgericht Cottbus vorgeführt, das Haftbefehl erließ. Dr. Werner Gentz, Leiter der für den Strafvollzug zuständigen Abteilung der Deutschen Justizverwaltung der SBZ, monierte dieses Vorgehen am 16. August 1946 als nicht der Strafprozessordnung entsprechend und „geeignet, das Ansehen der Justiz schwer zu gefährden.“ Erst am 19. September wurden die vier Beschuldigten infolge eines Beschlusses des Landgerichts Cottbus mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachts entlassen.
Eine Woche nachdem Dr. Gentz umfangreiche Unterlagen zu Anschuldigungen gegen frühere Beschäftigte an das Brandenburger Justizministerium übermittelt hatte, erließ das Amtsgericht Cottbus am 17. Februar 1947 Haftbefehle gegen neun weitere Beschuldigte, darunter die Zuchthausdirektorin Ursula Bockmann und den langjährigen nebenberuflichen Gefängnisarzt Dr. Adolf Jonas. Der Haftbefehl erfolgte auf Grundlage des Artikels 2 des Kontrollgesetzes Nr. 10, da die Beschuldigten politische Gefangene „unmenschlich behandelt“ hätten.
Offensichtlich erschwerte die Widersprüchlichkeit der Zeugenaussagen die Ermittlungen in hohem Maße. Die vorliegenden Unterlagen vermitteln den Eindruck durchaus sorgfältigen Vorgehens der Justiz: ZeugInnen wurden ausführlich gehört und auch EntlastungszeugInnen berücksichtigt. Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Cottbus empfahl nach einer ausführlichen Vorstellung der Be- und Entlastungszeugen dem Generalstaatsanwalt der Provinz Brandenburg am 4. März 1947 die Einstellung der Verfahren gegen Werner unter anderem (also die vier lange Zeit in U-Haft befindlichen Frauen) „mangels hinreichenden Tatverdachts.“
Das betreffende Schreiben ist auch deshalb hochinteressant, weil der Autor seine eigene Beteiligung an der Strafvollzugsaufsicht im Nationalsozialismus und seine Sicht auf die damaligen Verhältnisse im Gefängniswesen offenlegt: „Ich selbst war lange, auch während der Kriegszeit, bei den Oberlandesgerichten in Breslau und Kattowitz im Strafvollzugsamt als Revisor tätig und kenne eine große Anzahl von Justizvollzugsanstalten, auch noch aus der Zeit, in welcher bereits hätte befürchtet werden können, dass Gestapo-Methoden innerhalb des Beamtenpersonals hinsichtlich der Behandlung der Gefangenen Eingang finden würden; ich habe aber überall bei meiner Revisionstätigkeit feststellen können, dass dies nicht der Fall war. Im Gegenteil hat der Generalstaatsanwalt in Kattowitz in einer Konferenz im August 1941, die mit Anstaltsleitern des Oberlandesgerichtsbezirks Kattowitz stattfand, und bei der ich zugegen war, in ernstester Form – obgleich er selbst Pg. war - die Anstaltsleiter davor gewarnt, derartige Methoden bei der Behandlung der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten einreißen zu lassen kommen, indem er widrigenfalls mit strengsten disziplinarischen Strafen durchgreifen würde, da diese Methoden wohl bei gewissen Parteistellen Eingang gefunden hätten, aber auf keinen Fall in den Justizvollzugsanstalten üblich werden dürften." Anzunehmen ist wohl, dass diese Beschreibung auch der Rechtfertigung des eigenen früheren Handelns diente, in welchem Ausmaß, muss offenbleiben. Interessant wäre natürlich, warum der Staatsanwalt seine eigene Tätigkeit überhaupt erwähnte. Hätte er diese nicht übergehen können, zumal sie dem Dienstherrn und zumindest einigen Kollegen wahrscheinlich bekannt war? Wurden Fragen der eigenen Mitschuld am NS-Unrecht in der Brandenburger Nachkriegsjustiz jenseits offizieller Entnazifizierungsverfahren diskutiert?
Die Verfahren in Cottbus verliefen in der Folgezeit schleppend. Die Strafverfolgungsbehörden bemühten sich zunächst um eine gemeinsame Verhandlung gegen alle Beschuldigten, in die auch die in den Westzonen lebenden ehemaligen Beschäftigten einbezogen werden sollten. Für ein gemeinsames Verfahren gegen alle Beschuldigten in Cottbus sprach vor allem, dass damit ein präziseres Gesamtbild der Verhältnisse in dem damaligen Frauenzuchthaus gezeichnet und das Handeln des Personals besser eingeschätzt werden könne, zumal sich die beschuldigten Angehörigen der Zuchthausleitung nahezu vollständig in den Westzonen aufhielten. Obwohl es schon seit 1946 Kontakte zwischen Strafverfolgungsbehörden in Brandenburg und Hamburg gegeben hatte, blieben alle Bemühungen um eine Auslieferung der sich im Westen befindlichen ehemaligen Beschäftigten – an denen sich auch die sowjetische Besatzungsmacht beteiligte – erfolglos. Die Hamburger Justiz führte stattdessen eigene Ermittlungen unter anderem gegen Bockmann. So entschieden sich die Brandenburger Justizbehörden schließlich doch notgedrungen für die Abtrennung des Verfahrens gegen die in der SBZ Verbliebenen. Am 22. August 1949 fertigte die Kreiskriminalpolizei (!) Abteilung Cottbus, Sachgebiet K5/201 eine entsprechende Anklageschrift gegen sechs ehemalige Bedienstete „aufgrund des Befehls Nr. 201 der SMAD vom 16.6.1947 und des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 Art. II“ an. Diese hätten zwischen „1939 bis 1945 ihre Stellung, ihre Beziehungen und ihren Einfluss zur Ausübung von Zwang, Drohung, Gewalttätigkeiten, Unterdrückung oder sonst ungerechten Maßnahmen ausgenutzt.“ Am 27. Dezember 1949 eröffnete das Landgericht Cottbus antragsgemäß das Hauptverfahren.
Am 27. Mai 1950 erhob der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Cottbus aufgrund des SMAD-Befehls 201 und des Kontrollratsgesetzes Nr. 10, Art. II auch Anklage gegen den bereits erwähnten ehemaligen Gefängnisarzt Jonas. Dieser hätte „in den Jahren 1933 bis 1944 als Anstaltsarzt im Frauenzuchthaus in Cottbus Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen ... indem er sich an den Folterungen der aus politischen Gründen Inhaftierten und seiner ärztlichen Obhut anvertrauten Häftlinge beteiligte.“ Die beigefügten „Ermittlungsergebnisse“ belegen allerdings in keiner Weise die erhobenen massiven Vorwürfe, laut Aktenlage kann weder von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ noch von „Folterungen“ die Rede sein. Laut Aussagen einiger ehemaliger Häftlinge habe er in mehreren Fällen kranken Gefangenen die notwendige ärztliche Behandlung vorenthalten. Dabei handelte es sich nur wenige, darüber hinaus sehr sparsam beschriebene Fälle.
Auch Dr. Jonas gehörte zu denjenigen Beschäftigten des Frauenzuchthauses, über die viele widersprüchliche Zeugenaussagen existierten. Er wurde 1947 bereits einmal steckbrieflich gesucht, stellte sich daraufhin freiwillig und wurde am 12. April 1947 vom Amtsgericht Fürstenwalde vernommen. Nach eigenen Angaben war er seit 1928 Arzt in Cottbus, zunächst im Stadtkrankenhaus, später in eigener Praxis. Ab Kriegsbeginn übernahm er die Vertretung für den hauptberuflichen Anstaltsarzt Gollasch, bis er im September 1944 selbst eingezogen und Militärarzt wurde. Er bestritt vehement, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, er hätte im Gegenteil versucht, Lebensmittelzulagen für Häftlinge zu erreichen. Seit August 1945 sei er in Fürstenwalde als Arzt tätig. Jonas wurde gegen eine Kaution von 5.000 Reichsmark von der Untersuchungshaft verschont, er durfte Fürstenwalde nicht verlassen. Am 24. April 1947 kam es zu einer zweiten Vernehmung: Hier verwies Jonas darauf, dass ihm kein Fall von Misshandlungen gemeldet worden sei. Trotz erheblicher Überbelegung hätte es im Cottbuser Zuchthaus keine Fälle von Flecktyphus, Typhus oder Ruhr gegeben. Generell hätte er nicht gewusst, ob er jeweils politische oder kriminelle Häftlinge vor sich gehabt hätte, die Verweigerung der Untersuchung bestimmter Gefangener sei ihm nicht möglich gewesen.
Bernhard Bremberger, der sich im Allgemeinen sehr kritisch zu Dr. Jonas äußert, verweist mit Recht darauf, dass die politische Gefangene „Elfriede Paul, die selbst ausgebildete Medizinerin war“, in ihrer Autobiografie zwar das Lazarett als legale Möglichkeit, […] sich innerhalb des Baues auszutauschen“ ansprach, „jedoch keinerlei Anlass sah, über den dort verantwortlichen Arzt etwas Negatives zu sagen – und gerade hier wäre ihr das aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz sehr leicht gefallen, wenn es Gründe dafür gegeben hätte. Ex negativo kann hier vermutet werden, dass die dortige – offensichtlich mehrfach und gerne in Anspruch genommene – Behandlung weder ihr selbst Anlass zu Beschwerden gab noch denjenigen Inhaftierten, mit denen sie sich austauschte.“
Zu einer Hauptverhandlung kam es in Cottbus nach Aktenlage weder gegen Jonas, der sich wahrscheinlich schon Ende der 1940er Jahre in den Westen abgesetzt hatte, noch gegen andere Beschuldigte. Im Laufe des Jahres 1951 wurden die Verfahren gegen Jonas sowie „Werner u.a.“ wegen „Abwesenheit der Hauptangeklagten“ vorläufig eingestellt. Auch in Hamburg wurden die laufenden Verfahren gegen früheres Cottbuser Zuchthauspersonal sukzessive eingestellt. Der Oberstaatsanwalt beim Hamburger Landgericht teilte dem Brandenburger Landesstaatsanwalt auf dessen Anfrage hin am 19. Mai 1952 mit, „dass die Angeschuldigte Bockmann durch Beschluss vom 3. März 1952 außer Verfolgung gesetzt worden ist.“
Die Hintergründe der Entscheidungen, alle entsprechenden Verfahren in Brandenburg einzustellen, liegen im Dunkeln. Offensichtlich konnten weder die Brandenburger noch die Hamburger Justiz ausreichende Beweise für noch nicht verjährte Straftaten wie etwa Gefangenenmisshandlung sammeln. Selbstverständlich hätte aber die politische Justiz der frühen DDR mit Hilfe der weitgefassten Möglichkeiten, die sich aus dem SMAD-Befehl 201 ergaben, dennoch ein Exempel an den in Brandenburg verbliebenen „kleinen Beschäftigten“ statuieren können. Zur Beantwortung der Frage, warum dies nicht geschah, kann auch ein ca. 1980 gefertigter MfS-Bericht über die damaligen Ermittlungen leider nichts beitragen. Generell ging in der DDR nach 1950 die Zahl der NS-Prozesse stark zurück, „Mitläufern“ wurde die Integration in die Gesellschaft angeboten, wenn sie sich zu den „neuen“ Verhältnissen bekannten. Als „Kriegsverbrecher“ definierte die SED jetzt vor allem diejenigen, die in ihren Augen die Bundesrepublik „remilitarisieren“ wollten. Wahrscheinlich erschien aus dieser Perspektive das Geschehen im Frauenzuchthaus Cottbus als nicht mehr relevant genug für eine fortgesetzte politisch-juristische Auseinandersetzung.
Auf nichtjuristischer Ebene war der Aufklärungswille des Brandenburger Strafvollzugs über die Vorgänge in der NS-Zeit durchaus begrenzt, wie der Umgang mit Auskunftsersuchen der Hamburger Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) an Brandenburger Vollzugsanstalten über „Belegung, Todesfälle, Hinrichtungen, Arbeitsverwaltung, Entlohnung der Gefangenen unter anderem “ während des Nationalsozialismus beispielhaft zeigt. Diese Anfragen sollten laut eines Schreibens der Abteilung Strafvollzug des Brandenburger Justizministeriums vom 29. Dezember 1947 an die Leitungen der Gefängnisse „einstweilen“ nicht beantwortet werden. Nachdem der Vizepräsident der Deutschen Justizverwaltung der Sowjetischen Besatzungszone, Ernst Melsheimer, am 8. Juli 1948 den Landesregierungen nahelegte, die VVN-Aktion nach Möglichkeit zu unterstützen, übermittelte die Strafvollzugsabteilung ein Vierteljahr später, am 14. Oktober 1948, entsprechende Anweisungen an die Gefängnisse. Doch laut einem weiteren Schreiben Melsheimers an das Brandenburger Justizministerium vom 28. Juni 1949 habe ihm die VVN mitgeteilt, dass unter anderem aus Cottbus und Luckau (wo sich während der NS-Zeit ein Männerzuchthaus befand) noch keinerlei Rücklauf vorliege. Er mahnte nun nicht etwa die betreffenden Gefängnisse an, sondern bat die VVN, diesen erneut einen Erhebungsbogen zuzustellen. Ob dies dann zum Erfolg führte, ist nicht bekannt.
3. (Auto-)biografische Zeugnisse ehemaliger Häftlinge
In einem Artikel für die Weihnachtsausgabe der „Berliner Zeitung“ 1946 berichtete Greta Kuckhoff, wie sie Heiligabend 1944 im Zuchthaus Cottbus verbrachte. Hier wird bei allem Leid der Häftlinge deutlich, wie groß die Differenz zu den nochmals weitaus grausameren Verhältnissen in Konzentrationslagern wie etwa Ravensbrück war. Auch an diesem letzten Kriegsweihnachten war es im Frauenzuchthaus möglich, im Rahmen eines Gottesdienstes in der Anstaltskirche einen Gefangenenchor mit Orgelbegleitung auftreten zu lassen, außerdem wurden zum Teil von Häftlingen selbst verfasste Gedichte rezitiert. Sehr berührend beschreibt Kuckhoff die Versuche von inhaftierten Frauen, trotz der unmenschlichen Umstände die eigene Würde zu verteidigen. Sie vergisst auch das Schicksal der ausländischen Gefangenen nicht, denen sogar dieser Kirchgang verweigert wurde.
Erst ab den 1960er- Jahren gibt es ausführlichere Spuren einer Auseinandersetzung mit der Geschichte des nationalsozialistischen Zuchthauses. Zunächst erschien 1964 eine von Anja Killmer-Korn verfasste Biografie der Kommunistin Hanna Melzer, die circaa. sechs Jahre in Cottbus inhaftiert war. Die Autorin verbüßte hier ebenfalls eine Zuchthausstrafe, es fließen also auch autobiografische Elemente ein. Dem Buch merkt man seinen geschichtspolitischen Zweck an, die Darstellung der Heldin und der anderen politischen Gefangenen (insbesondere der Kommunistinnen) wirkt propagandistisch überhöht. 65 der 260 Seiten beschreiben das Geschehen in Cottbus: „Kriminelle“ Häftlinge hätten „im Komplott mit den rasch korrumpierten Wachtmeisterinnen“ als „Zuchthauselite“ sehr viel bessere Lebensbedingungen gehabt. Ein besonders polemisches Bild zeichnet Killmer-Korn von der Direktorin: „Zur Zuchthausleitung hat sich eine makabre Person namens Bockmann gefunden, der ihre Auftraggeber den Titel ‚Regierungsrat‘ gaben. Die Frau mit dem gekrümmten Rücken hat vor ihnen etwas zu verbergen: Ein jüdischer Freund trug die Kosten für ihr Jurastudium. Sie weiß, man wird ihre Vergangenheit nicht durchleuchten, wenn sie skrupellos alles ausführt, was man von ihr erwartet. Mit wachsendem Hass sieht die Krummrückige auf alle Aufrechten und Ungebrochenen ... Nach beendeter Strafzeit lassen die ‚Beurteilungen‘ der Krummrückigen die Gestapo vor dem Tor erscheinen, um ihre Opfer im Konzentrationslager zu begraben.“
Die 1972 erschienene Autobiografie Greta Kuckhoffs, die nur die Zeit bis 1945 beleuchtet, erfüllt demgegenüber deutlich höhere intellektuelle Ansprüche. Kuckhoff war die wahrscheinlich bedeutsamste überlebende Protagonistin der Widerstandsgruppen um Harro Schulze-Boysen und Arvid Harnack (auch bekannt als Berliner Teil der „Roten Kapelle“). Der 2. Senat des Reichskriegsgerichts hatte Greta Kuckhoff und ihren Mann Adam am 3. Februar 1943 zum Tode verurteilt. Während Adam Kuckhoff tatsächlich am 5. August 1943 in Berlin-Plötzensee hingerichtet wurde, hob der Präsident des Reichskriegsgerichts nach einer justizinternen Prüfung das Todesurteil gegen Greta Kuckhoff auf. In einer neuen Verhandlung wurde sie am 27. September 1943 wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und zur Feindbegünstigung zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, die sie in Cottbus und ab Januar 1945 in Waldheim verbüßte, wo sie die Befreiung im Mai 1945 erlebte.
In der DDR machte Greta Kuckhoff schnell Karriere. Zwischen 1950 und 1958 amtierte sie als Präsidentin der Deutschen Notenbank. Nach Differenzen über ihre Amtsführung beschloss das SED-Politbüro, sie zum 1. März 1958 zu entlassen, offiziell aus gesundheitlichen Gründen. Dennoch berief man sie ab 1964 zur Vizepräsidentin des DDR-Friedensrats. Obwohl sie von SED und MfS gelegentlich mangelhafter Linientreue verdächtigt wurde, genoss sie offiziell als ehemalige Widerstandkämpferin hohes Ansehen und erhielt zahlreiche staatliche Auszeichnungen. Auch nach ihrer Ablösung als Notenbankspräsidentin verfügte sie über Gesprächskanäle zu führenden Personen in SED und MfS (unter anderem zu Erich Honecker und Erich Mielke). Diese nutzte sie immer wieder dafür, eine stärkere Erforschung und Würdigung der Roten Kapelle zu fordern, auch um auf westliche „Zerrbilder“ zu reagieren.
Johannes Tuchel beschreibt sehr instruktiv, wie das MfS dann ab 1965 tatsächlich begann, die Geschichte der Widerstandsgruppe systematisch zu erforschen, um sie im eigenen Sinne geschichtspolitisch zu instrumentalisieren, unter anderem indem sie deren „Kundschaftertätigkeit“ quasi zu einem Vorläufer der Zusammenarbeit zwischen MfS und KGB stilisierte. Greta Kuckhoff war als Autorin eines ausführlichen Vorworts für ein 1965 geplantes Buch im SED-eigenen Dietz Verlag vorgesehen, das dann allerdings nicht zustande kam. Auch eine von der MfS-Hauptabteilung IX/11 1967 geplante intensive Befragung von Greta Kuckhoff zur Roten Kapelle konnte zunächst nicht stattfinden, da sowohl sie als auch neun weitere „Kundschafter“ vom KGB nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden. Zentrale Akteure wie Schulze-Boysen, Harnack und auch Adam Kuckhoff waren gleichermaßen sowohl für den KGB als auch für die sowjetische Militäraufklärung GRU tätig - welcher Art die Verpflichtung Greta Kuckhoffs war, ist nicht bekannt. Die gewünschten Befragungen Greta Kuckhoffs konnten erst ab Ende 1968 stattfinden.
Nachdem Greta Kuckhoff ihr Manuskript im Herbst 1971 eingereicht hatte, drängte das MfS sie, dieses zur Prüfung dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) vorzulegen. Dem MfS ging es laut einem internen Papier „generell darum, ob die Auffassungen der Autorin, die zum Teil sehr subjektiv gefärbt sind, mit den Ergebnissen der Parteigeschichtsschreibung korrespondieren.“ So gäbe Kuckhoff – „gewiss wider Willen“- durch die „das gesamte Manuskript durchziehende indirekte Polemik gegen ‚intellektuellenfeindliche‘ Kreise in der KPD ... jenen Kräften Scheinargumente, die die KPD als im Prinzip feindlich gegen die Intellektuellen eingestellte hinzustellen trachten, weil letztere selbstständig (und damit gefährlich) denken würden.“ Kuckhoff erklärte sich nach einigen Protesten mit der Prüfung einverstanden.
Im MfS waren sowohl die Abteilung Agitation als auch die Hauptabteilung IX mit dem Manuskript befasst, man überließ die konkrete Auseinandersetzung aber dem IML, das laut MfS die Hauptverantwortung für die politische Aussage des Manuskripts tragen sollte. Der Autorin wurde klargemacht, „dass das Buch nur erscheinen könne, wenn den genannten politischen Erfordernissen Rechnung getragen werde.“ Das IML erarbeitete eine 30-seitige Stellungnahme, die insbesondere die Darstellung der Rolle der KPD, der Sowjetunion sowie interner Vorgänge in der Schulze-Boysen/Harnack-Gruppe durch Kuckhoff heftig kritisierte. Die Schilderungen der Vorgänge im Zuchthaus Cottbus fand der IML-Gutachter zwar prinzipiell „beeindruckend“, bemängelte allerdings wiederum die angeblich zu geringe Wertschätzung der Tätigkeit der KPD: „Es wurde doch auch hier illegal politisch gearbeitet, die Partei wirkte auch hier, es bestand Kameradschaftlichkeit, Solidaritätsgefühl usw. – muss das nicht auch erwähnt werden, um ein wirkliches Gesamtbild zu erzielen?“ Kuckhoff protestierte zunächst heftig gegen die erzwungenen Änderungen, fügte sich aber dann weitgehend und legte schließlich in mehreren Schritten eine komplett überarbeitete Fassung vor, die von MfS und IML trotz „kleinerer Probleme“ wohlwollend aufgenommen wurde. So konnte das Buch schließlich im Dezember 1972 erscheinen – 13 der 430 Seiten beschrieben die Verhältnisse in Cottbus. Greta Kuckhoff starb am 11. November 1981 in Berlin und wurde entgegen ihrem letzten Willen in Berlin-Friedrichsfelde beigesetzt.
Auch die Ärztin Elfriede Paul betätigte sich zusammen mit ihrem Lebensgefährten Walter Küchenmeister in der Widerstandsgruppe Schulze-Boysen/Harnack. Während Küchenmeister vom Reichkriegsgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, erhielt Paul wegen Vorbereitung zum Hochverrat sechs Jahre Zuchthaus, die sie zunächst im Gerichtsgefängnis Berlin-Charlottenburg und ab 16. Juli 1943 im Frauenzuchthaus Cottbus verbüßte. Am 11. Februar 1945 wurde sie nach Klein-Meusdorf bei Leipzig verlegt und dort von der US-Armee befreit. Auch Paul lebte später in der DDR. Von 1956 bis 1964 war sie am Institut für Sozialhygiene an der Medizinischen Akademie Magdeburg tätig, zuletzt als Direktorin. Nach ihrer Verrentung zog sie im Sommer 1964 nach Ahrenshoop/Darß, wo sie regionalpolitisch aktiv blieb. Sie amtierte als Sekretär der SED-Ortsgruppe und Mitglied der SED-Kreisleitung Ribnitz-Damgarten. Ab 1975 arbeitete sie an ihren Lebenserinnerungen „Ein Sprechzimmer der Roten Kapelle", die im März 1981 im Militärverlag der DDR erschienen. Hier thematisierte sie auch ausführlich und differenziert ihre Erfahrungen im Zuchthaus Cottbus. Am 30. August 1981 starb sie in Ahrenshoop.
Trotz aller Verdienste Elfriede Pauls im Widerstand gegen den Nationalsozialismus und ihrer Treue zur SED hielt es die für den Umgang mit NS-Materialien zuständige Hauptabteilung IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im Herbst 1980 für notwendig, den geplanten Druck der Memoiren Elfriede Pauls höchst kurzfristig für eine umfassende Überarbeitung zu stoppen. Grundsätzliche Einwände hatten die MfS-Gutachter vor allem gegen die Darstellung ihrer Haftzeit in Cottbus. Insbesondere „die übertrieben positive Würdigung des faschistischen Zuchthauspersonals“ stehe „in keiner Relation zu den tatsächlichen Gegebenheiten in faschistischen Zuchthäusern.“ Außerdem sei „die Darstellung der Verdienste der Autorin nach 1945 offensichtlich“ übertrieben. Weiterhin wurden eine Vielzahl von angeblichen Fehleinschätzungen und Ungenauigkeiten bemängelt. Das Manuskript Elfriede Pauls musste massiv überarbeitet werden, das schließlich gedruckte Buch enthielt keine positiven Wertungen bestimmter Aufseherinnen mehr. Über die unter anderem für die Bibliothek zuständige Hauptwachtmeisterin Küssner wurde lediglich berichtet, sie habe gestattet, dass zwei politische Häftlinge als sogenannte „Kalfaktricen “ Bücher für die anderen politischen Gefangenen aussuchen durften, die diese sich gewünscht hatten.
4. Geschichtspolitische/historische Darstellungen des NS-Zuchthauses
Der kommunistische Widerstand gegen den Nationalsozialismus diente der SED als geschichtspolitische Legitimation, auch für den sozialistischen Strafvollzug. 1975 erteilte das Cottbuser „Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer“ an das Personal der Strafvollzugseinrichtung einen „Forschungsauftrag“ zur Geschichte des Frauenzuchthauses. Als Ziele des Projektes wurden neben der Auswertung aller auffindbaren Unterlagen und der Befragung der Zeitzeuginnen auch eine Darstellung des „Terrors durch die angloamerikanischen Bombenangriffe“ genannt. Die Forschungsergebnisse hatten wohl eher „Wandzeitungsniveau“, es entstand ein Traditionskabinett und eine Ausstellung, die in Schulen gezeigt wurde. Die Stadtverwaltung lud ausgewählte ehemalige politische Häftlinge im Frühjahr 1976 nach Cottbus ein, wo sie auch die Haftanstalt besuchten. Offensichtlich gaben die DDR-Strafvollzugsbediensteten ihr Wissen über das Frauenzuchthaus nicht an die Häftlinge weiter. Fragt man ehemalige politische Gefangene, was sie während ihrer Haft über die Cottbuser Verhältnisse bis 1945 wussten, erntet man in aller Regel ein Schulterzucken. Es war wenig bis nichts bekannt. Stattdessen waberten Gerüchte und manchen bemächtigten wilde Phantasien. So schrieb der frühere politische Häftling Karl Winkler nach seiner Ausreise Anfang der 1980er- Jahre: „Das Gefängnis Cottbus war früher eine Brauerei, aber nach dem Ersten Weltkrieg wurde es zum Zuchthaus umgebaut. Schon in der Nazizeit wurden hier Politische eingesperrt, und die Katakomben waren die Folterkeller der Gestapo.“ Einen „Gestapo-Keller“, also eine Einrichtung der Polizei auf dem Justizgelände, gab es natürlich zu keiner Zeit. Doch damit nicht genug - Winkler treibt seine Behauptungen noch weiter: „Die Sicherheitsvorkehrungen und überhaupt der ganze Knast – die Bauten und die Zellen - erinnerten mich stark an meine Gefühle, die ich beim Besuch von Auschwitz hatte.“ Doch vor wie nach 1945 existierten in Cottbus – auch zu Winklers Glück - weder eine Rampe zur Selektion, noch Gaskammern oder Verbrennungsöfen.
Der einzige mir bisher bekannte politische Häftling der SED-Zeit, der angab, damals wirklich Konkreteres über das NS-Frauenzuchthaus gewusst zu haben, ist Axel Reitel. Der 1961 geborene Vogtländer musste bereits 1978 als aufmüpfiger Jugendlicher erste Hafterfahrungen machen. Zusammen mit seinem Jugendfreund Ule Mägdefrau besuchte er kurze Zeit nach der Entlassung aus der Jugendhaft Ules Oma Grete Kuckhoff im Februar 1979 in deren Wohnung am Berliner Leninplatz. Nach eigenen Angaben hatte er zu diesem Zeitpunkt Kuckhoffs Erinnerungsbuch bereits gelesen. Nach einer Protestaktion, bei der er gemeinsam mit anderen seine Ausreise in die Bundesrepublik gefordert hatte, wurde er 1981 wegen „Vorbereitung zur landesverräterischen Nachrichtenübermittlung“ zu vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt und lernte nun selbst den Cottbuser Haftalltag kennen. Im August 1982 kaufte ihn schließlich die Bundesregierung frei und er durfte die DDR verlassen.