Einleitung
Im Juni 1946 wurde in Leipzig-Thonberg ein Fürsorgeheim für Geschlechtskranke gegründet. Sechs Jahre später ging daraus eine geschlossene Venerologische Station des Stadtkrankenhauses Thonberg hervor, die bis August 1990 bestand. In den vergangenen Jahren waren diese Einrichtungen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR mehrfach Gegenstand von Forschungsarbeiten.
Diese rechtskräftigen Urteile werden bis heute in der öffentlichen Debatte immer wieder ignoriert. Es wird behauptet, dass die Zwangseingewiesenen vor allem Prostituierte oder Personen waren, die häufig den Geschlechtspartner wechselten (HwG-Personen).
Zwar wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die geschlossenen Venerologischen Einrichtungen in der SBZ gegründet, um unter anderem die Prostitution zu bekämpfen. Für dieses Ziel standen die Befehle Nr. 25, 30 und 273 der Sowjetischen Militäradministration Deutschlands (SMAD), mit denen eine sofortige Zwangshospitalisierung von Prostituierten möglich war. Diese normativen Rahmenbedingungen wurden aber in der Praxis weder in der SBZ noch in der DDR uneingeschränkt umgesetzt.
Um die Frage zu beantworten, wer in den geschlossenen Venerologischen Einrichtungen der SBZ und DDR zwangseingewiesen wurde, haben wir die Patientenakten der geschlossenen Venerologischen Einrichtungen von Leipzig-Thonberg ausgewertet.
Material und Methode
Die Patientenakten der geschlossenen Venerologischen Einrichtungen Leipzig-Thonberg befinden sich im Stadtarchiv Leipzig unter der Signatur „Bestand KH Dösen Haut+G“ und umfassen die Jahre 1946 bis 1990. Damit sind in den Patientenakten die Situation im geschlossenen Fürsorgeheim für Geschlechtskranke und die Situation in der geschlossenen Venerologischen Station Leipzig-Thonberg dokumentiert. Der Umfang des Bestandes beträgt etwa 5.000 Patientenakten, die alphabetisch nach den Familiennamen der Zwangseingewiesenen sortiert sind. Wir haben aus den Patientenakten eine Stichprobe gezogen. Darin wurden Akten mit dem Familiennamen „B“, „C“, „D“, „E“, „M“ und „W“ einbezogen. Wir haben 1.474 Akten gesichtet und ausgewertet, was etwa 30 Prozent des Gesamtbestandes entspricht.
Im Rahmen der Analyse haben wir die Patientenakten historisch-kritisch analysiert. Für die Auswertung wurden das Geburtsdatum der Zwangseingewiesenen, das Datum der Zwangseinweisung bzw. der Entlassung, die Begründung für die Zwangseinweisung und die Art der Behandlung aus den Patientenakten aufgenommen. Aus den Begründungen für die Zwangseinweisungen, die im Formular „Meldung über Beendigung einer stationären Behandlung“ dokumentiert sind, haben wir fünf Personengruppen gebildet und in Tabelle 1 dargestellt:
Tabelle 1: Personengruppen und Beschreibungen
Personengruppen | Beschreibungen in den Patientenakten |
---|---|
Geschlechtskranke | – Infektionsquelle, säumige Infektionsquelle – Nachkontrolle, säumige Nachkontrolle – Gonorrhoe, Verdacht auf Gonorrhoe – Gonorrhoe und Syphilis, Verdacht auf Gonorrhoe und Syphilis – Syphilis, Verdacht auf Syphilis |
Herumtreiberinnen | – Arbeitsbummelei – Herumtreiberei – Umhertreiberei |
HwG-Personen | – Häufig wechselnder Geschlechtspartner – säumige HwG-Person – Verdacht auf HwG |
Prostituierte | – Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung – Heimliche Prostituierte – Prostituierte – Verdacht auf Prostitution – Verdacht der gewerbsmäßigen Unzucht |
Sonstige | – Dauerausreißerei – Geschlechtsverkehr in Karenzzeit – Häftling – Keine Angaben |
Die Auswertung der Patientenakten haben wir nach zwei Zeiträumen getrennt durchgeführt. Der erste Untersuchungszeitraum (Juni 1946 bis Februar 1961) bezieht sich auf die Gültigkeit der SMAD-Befehle 30 und 273.
Verteilung der Personengruppen
Die Auswertung der Patientenakten für die beiden Zeiträume hat eine prozentuale Verteilung der zwangseingewiesenen Personengruppen ergeben, die in der Graphik 1 dargestellt wird.
Der durchschnittliche Anteil der Prostituierten unter den Zwangseingewiesenen befindet sich in beiden Zeiträumen mit 2 bis 3 Prozent auf einem sehr geringen Niveau und verändert sich kaum. Auch der niedrige durchschnittliche Anteil der HwG-Personen steigt nur geringfügig von 8 auf 10 Prozent. Besonders deutlich sind die Veränderungen bei den sogenannten Herumtreiberinnen, deren Anteil von 4 auf 52 Prozent steigt, sowie den Geschlechtskranken, deren Anteil von durchschnittlich 81 Prozent im ersten auf 29 Prozent im zweiten Untersuchungszeitraum sinkt. Diese Entwicklung zeigt sich wesentlich deutlicher im zeitlichen Verlauf von 1946 bis 1990 in Graphik 2.
Graphik 2: Prozentuale Verteilung der Zwangseinweisungen Juni 1949 bis August 1990 (Angaben in Prozent) (© Maximilian Schochow und Florian Steger)
Graphik 2: Prozentuale Verteilung der Zwangseinweisungen Juni 1949 bis August 1990 (Angaben in Prozent) (© Maximilian Schochow und Florian Steger)
Es wird deutlich, dass die bis in die Gegenwart hinein formulierte Behauptung, in den geschlossenen Venerologischen Einrichtungen der SBZ und DDR wären vor allem Prostituierte und HwG-Personen zwangseingewiesen worden, für das Fürsorgeheim für Geschlechtskranke und die geschlossene Venerologische Station Leipzig-Thonberg nicht haltbar ist. Die Auswertung der Patientenakten zeigt, dass sowohl im ersten als auch im zweiten Zeitraum die Zahl der Prostituierten und HwG-Personen unter den Zwangseingewiesenen sehr gering ist. Auch für die weiteren geschlossenen Venerologischen Einrichtungen ist ein ähnlicher Trend anzunehmen.
Während die Zwangseinweisung von Geschlechtskranken oder HwG-Personen durch die SMAD-Befehle Nr. 30 und 273 sowie durch die DDR-Verordnung zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten rechtlich legitimiert waren, entbehrten die Zwangseinweisungen von sogenannten Herumtreiberinnen jeglicher rechtlichen Grundlage. Einweisungen mit diesen Begründungen waren sowohl im ersten als auch im zweiten Untersuchungszeitraum rechtswidrig. Während der Anteil dieser rechtswidrigen Zwangseinweisungen zwischen Juni 1946 und Februar 1961 mit 4 Prozent relativ gering ausfällt, steigt ihr Anteil zwischen März 1961 und August 1990 auf durchschnittlich 52 Prozent an. Damit ist der Hauptanteil der Zwangsweisungen nach 1961 rechtswidrig durchgeführt worden.
Bei der Verteilung der Personengruppen zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zu den geschlossenen Venerologischen Einrichtungen in West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. Zwar ist ein direkter Vergleich mit diesen Einrichtungen nur teilweise möglich, da hierzu bisher kaum Daten vorliegen. Eine Ausnahme bildet aber die geschlossene Venerologische Station der Hautklinik der Freien Universität Berlin im Rudolf-Virchow-Krankenhaus, die 1954 eingerichtet wurde.
Verteilung der Erkrankungen
Die ärztliche Versorgung der Zwangseingewiesenen ist in den Patientenakten im Formular „Behandlungsbogen“ dokumentiert. Dort finden sich auch Angaben zu den durchgeführten Therapien bei Gonorrhoe bzw. Syphilis. Die Auswertung der Patientenakten für die beiden Zeiträume ergibt folgende Verteilung, die in der Tabelle 2 dargestellt wird:
Tabelle 2: Verteilung durchgeführter Therapien für die Zeiträume Juni 1946 bis Februar 1961 und März 1961 bis August 1990
Angaben in absolut und Prozent
Personengruppen | Therapie bei Gonorrhoe bzw. Syphilis | keine Therapie | keine Angaben |
---|---|---|---|
Gültigkeit der SMAD-Befehle, Juni 1946 – Februar 1961 (n=616) | |||
Geschlechtskranke (n=500) | 414 (83 %) | 76 (15 %) | 10 (2 %) |
Herumtreiberinnen (n=23) | 16 (70 %) | 6 (26 %) | 1 (4 %) |
HwG-Personen (n=51) | 41 (80 %) | 5 (10 %) | 5 (10 %) |
Prostituierte (n=11) | 7 (64 %) | 4 (36 %) | – |
Sonstige (n=31) | 6 (20 %) | 15 (48 %) | 10 (32 %) |
Gültigkeit der DDR-Verordnung, März 1961 – August 1990 (n=859) | |||
Geschlechtskranke (n=249) | 111 (45 %) | 130 (52 %) | 8 (3 %) |
Herumtreiberinnen (n=451) | 100 (22 %) | 333 (74 %) | 18 (4 %) |
HwG-Personen (n=82) | 20 (24 %) | 55 (67 %) | 7 (9 %) |
Prostituierte (n=25) | 14 (56 %) | 9 (36 %) | 2 (8 %) |
Sonstige (n=52) | 6 (12 %) | 25 (48 %) | 21 (40 %) |
Der Vergleich der beiden Zeiträume zeigt für die Gruppe der Prostituierten, dass der Anteil der durchgeführten Therapien in beiden Zeiträumen mit 64 Prozent bzw. 56 Prozent relativ hoch ist. Hingegen weisen die anderen Personengruppen, beispielsweise die HwG-Personen, eine Veränderung auf: Der Anteil der tatsächlich therapierten Geschlechtskrankheiten liegt zwischen Juni 1946 und Februar 1961 bei mehr als zwei Dritteln, während er zwischen März 1961 und August 1990 auf ein Drittel absinkt. Anders gewendet: Der Anteil der Personen, die keine Therapie erhalten, steigt von deutlich unter einem Drittel zwischen Juni 1946 und Februar 1961 auf fast zwei Drittel zwischen März 1961 und August 1990.
Zudem ergeben sich weitere Vergleichspunkte zwischen den geschlossenen Venerologischen Einrichtungen in der SBZ und DDR einerseits sowie den Einrichtungen in West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland andererseits. In der geschlossenen Venerologischen Station der Hautklinik der Freien Universität in West-Berlin hatten 59,3 Prozent der Zwangseingewiesenen eine Gonorrhoe und 7,3 Prozent eine Syphilis.
Darüber hinaus wurde für Leipzig-Thonberg deutlich, dass der Anteil der durchgeführten Therapien deutlich sinkt und zwischen März 1961 und August 1990 bei lediglich einem Drittel liegt. An dieser Stelle ist ein Vergleich mit Zahlen aus der geschlossenen Venerologischen Station in Berlin-Buch möglich. Diese Station wurde 1971 gegründet.
Altersverteilung der Zwangseingewiesenen
In den Patientenakten sind das Geburtsdatum und das Datum der Zwangseinweisung vermerkt, so dass sich das Alter der Zwangseingewiesenen bei der Ersteinweisung ermitteln lässt. Die Auswertung für die beiden Zeiträume ergibt folgende Verteilung, die in der Tabelle 3 dargestellt wird:
Tabelle 3: Altersverteilung für die Zeiträume Juni 1946 bis Februar 1961 und März 1961 bis August 1990
Angaben in absolut und Prozent
Personengruppen | Minderjährige | Volljährige | Durchschnittsalter |
---|---|---|---|
Gültigkeit der SMAD-Befehle, Juni 1946 – Februar 1961 (n=386) | |||
Geschlechtskranke (n=500) | 60 (12 %) | 440 (88 %) | 22 Jahre |
Herumtreiberinnen (n=23) | 5 (22 %) | 18 (78 %) | 23 Jahre |
HwG-Personen (n=51) | 6 (12 %) | 45 (88 %) | 24 Jahre |
Prostituierte (n=11) | – | 11 (100 %) | 28 Jahre |
Sonstige (n=31) | 2 (8 %) | 29 (92 %) | 23 Jahre |
Gültigkeit der DDR-Verordnung, März 1961 – August 1990 (n=855) | |||
Geschlechtskranke (n=249) | 77 (31 %) | 172 (69 %) | 21 Jahre |
Herumtreiberinnen (n=451) | 235 (52 %) | 216 (48 %) | 19 Jahre |
HwG-Personen (n=82) | 22 (27 %) | 60 (73 %) | 20 Jahre |
Prostituierte (n=25) | 5 (20 %) | 20 (80 %) | 22 Jahre |
Sonstige (n=52) | 22 (43 %) | 30 (57 %) | 20 Jahre |
Während im ersten Zeitraum (Juni 1946 bis Februar 1961) das Durchschnittsalter mit 22,6 Jahren deutlich über der Grenze zur Volljährigkeit liegt, sinkt der Altersdurchschnitt im zweiten Zeitraum (März 1961 bis August 1990) auf 19,49 Jahre ab.
Mit der veränderten Funktion der geschlossenen Venerologischen Einrichtungen wechselten auch die Indikationen für die Zwangseinweisungen von einer medizinischen – Individuum mit Geschlechtskrankheit – zu einer sozialen Indikation – minderjährige „Herumtreiberin“. Insbesondere minderjährige Mädchen wurden zwangseingewiesen. Seit den 1960er Jahren galten junge Mädchen als besonders promisk und zudem als leicht erziehbar.
Im Vergleich mit der geschlossenen Venerologischen Station der Hautklinik der Freien Universität in West-Berlin wird deutlich, dass dort zwischen März 1954 und Februar 1956 ebenfalls vor allem volljährige Frauen zwangseingewiesen wurden. 86 Prozent der Zwangseingewiesenen in West-Berlin waren volljährig und 14 Prozent minderjährig.
Häufigkeit der Zwangseinweisungen pro Person
In den Patientenakten wurde die Häufigkeit der Zwangseinweisungen pro Person festgehalten. Die Auswertung der Akten für die beiden Zeiträume ergibt folgende Verteilung, die in der Tabelle 4 dargestellt wird:
Tabelle 4: Verteilung der Häufigkeit von Zwangseinweisungen pro Person für die Zeiträume Juni 1946 bis Februar 1961 und März 1961 bis August 1990
Angaben in absolut und Prozent
Personengruppen | Einmalig | Zwei- bis dreimalig | Mehr als dreimal |
---|---|---|---|
Gültigkeit der SMAD-Befehle, Juni 1946 – Februar 1961 (n=386) | |||
Geschlechtskranke (n=500) | 330 (66 %) | 140 (28 %) | 30 (6 %) |
Herumtreiberinnen (n=23) | 12 (52 %) | 9 (39 %) | 2 (9 %) |
HwG-Personen (n=51) | 32 (63 %) | 12 (23 %) | 7 (14 %) |
Prostituierte (n=11) | 6 (54 %) | 4 (36 %) | 1 (9 %) |
Sonstige (n=31) | 21 (67 %) | 2 (8 %) | 8 (25 %) |
Gültigkeit der DDR-Verordnung, März 1961 – August 1990 (n=855) | |||
Geschlechtskranke (n=249) | 174 (70 %) | 55 (22 %) | 20 (8 %) |
Herumtreiberinnen (n=451) | 284 (63 %) | 122 (27 %) | 45 (10 %) |
HwG-Personen (n=82) | 53 (65 %) | 22 (27 %) | 7 (8 %) |
Prostituierte (n=25) | 8 (32 %) | 12 (48 %) | 5 (20 %) |
Sonstige (n=52) | 33 (63 %) | 16 (30 %) | 2 (6 %) |
Im ersten Zeitraum (Juni 1946 bis Februar 1961) wurden jeweils etwa zwei Drittel der Personengruppen einmal zwangseingewiesen. Mit Ausnahme der Gruppe der Prostituierten ändert sich dieses Verhältnis im zweiten Zeitraum (März 1961 bis August 1990) kaum. Wurden im ersten Zeitraum 54 Prozent der Prostituierten einmal zwangseingewiesen, sind es im zweiten Zeitraum nur 32 Prozent.
Die Auswertung der Häufigkeit von Zwangseinweisungen pro Person zeigt für die Prostituierten und HwG-Personen, dass im ersten Zeitraum (Juni 1946 bis Februar 1961) mehr als die Hälfte einmalig und etwa ein Drittel zwei- und dreimal zwangseingewiesen wurden. Im Vergleich mit der geschlossenen Venerologischen Station der Hautklinik der Freien Universität in West-Berlin wird deutlich, dass dort mehr Personen lediglich einmal eingewiesen wurden: 74,3 Prozent wurden einmal, 16,3 Prozent zweimal und 5,6 Prozent dreimal zugeführt.
Fazit
Der Anteil der Prostituierten in Leipzig-Thonberg lag in beiden Untersuchungszeiträumen (Juni 1946 bis Februar 1961 und März 1961 bis August 1990) bei etwa 2 bis 3 Prozent. Der Anteil an HwG-Personen lag im ersten Zeitraum bei 8 Prozent und im zweiten Zeitraum bei 10 Prozent. Es zeigt sich deutlich, dass in Leipzig-Thonberg kaum Prostituierte und HwG-Personen, sondern Geschlechtskranke, Krankheitsverdächtige und vor allem die sogenannten Herumtreiberinnen untergebracht, verwahrt und erzogen wurden. Die Frauen in den geschlossenen Venerologischen Einrichtungen der SBZ und DDR waren keine Prostituierten, sondern unterdrückte Betroffene der SED-Diktatur.
Die Auswertung der Patientenakten von Leipzig-Thonberg ergibt folgendes Bild: Im ersten Zeitraum wurden vor allem volljährige geschlechtskranke und krankheitsverdächtige Frauen zwangseingewiesen, die wegen einer Gonorrhoe bzw. Syphilis therapiert wurden. Im Gegensatz dazu wurden im zweiten Zeitraum häufig minderjährige Mädchen wegen angeblicher Herumtreiberei zwangseingewiesen. Diese Mädchen und Frauen wurden nicht medizinisch versorgt, sondern sollten zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ erzogen werden. Von Prostituierten als Hauptgruppe der Zwangseingewiesenen in geschlossenen Venerologischen Einrichtungen zu sprechen, ist faktisch falsch und ethisch nicht zuletzt deshalb abzulehnen, da die Frauen dadurch weiteren Schaden nehmen könnten.
Zitierweise: Maximilian Schochow und Florian Steger, Zwangseingewiesene Mädchen und Frauen in geschlossenen Venerologischen Einrichtungen waren keine Prostituierten, in: Deutschland Archiv, 18.01.2020, Link: www.bpb.de/303823