1933 lebten im Deutschen Reich rund 25.000 Angehörige der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen, die bis 1931 unter dem Namen Ernste Bibelforscher bekannt war. Etwa 10.700 wurden von den Nationalsozialisten unmittelbar verfolgt. Rund 8800 deutsche Zeugen Jehovas wurden inhaftiert, 2800 von ihnen kamen in die Konzentrationslager (KZ), wo sie als eine eigenständige Häftlingsgruppe mit einem lila Winkel gekennzeichnet wurden. Etwa 950 deutsche Zeugen verloren durch die NS-Verfolgung ihr Leben. Das bedeutet, dass im Deutschen Reich fast 43 Prozent aller Zeugen Jehovas verfolgt und etwa 35 Prozent inhaftiert wurden.
Nach Kriegsende erlaubte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1947 die Religionsausübung von Jehovas Zeugen. Gleichzeitig behinderten regionale sowjetische Militärbehörden ihre Aktivitäten, auch durch Festnahmen. Eine erneute Verfolgung in der DDR schloss sich 1950 an. Denn die DDR-Staatsführung duldete nicht, dass Zeugen Jehovas aufgrund ihres Glaubens die Teilnahme an Wahlen, politischen Initiativen und den Wehrdienst verweigerten. Von 1945 bis 1985 wurden 6047 Zeugen Jehovas verhaftet. Aufgrund von Anklagen wegen angeblicher Spionage, Kriegs- und Boykotthetze wurden sie unter Anwendung von Gesetzen, die ursprünglich für den Umgang mit Kriegsverbrechern und Nationalsozialisten verfasst waren, verurteilt. Insgesamt 62 Männer und Frauen kamen in den Haftanstalten der SBZ/DDR ums Leben.
Erste Gedenkveranstaltungen nach Kriegsende
Die sogenannte Schutzstaffel (SS) errichtete im Mai 1939 in Ravensbrück das größte Frauenkonzentrationslager im Deutschen Reich. 1941 entstand in unmittelbarer Nachbarschaft ein selbstständiges Männerlager. Im April 1945 wurde das KZ Ravensbrück von der sowjetischen Armee befreit. Das Gelände gehörte bis 1994 zum Standort der 2. Garde-Panzerarmee der Westgruppe der sowjetischen Truppen. Diese unangemessene Nutzung war in Ost- wie Westdeutschland kein Einzelfall. So fanden die ersten Gedenkveranstaltungen der ehemaligen Ravensbrück-Häftlinge an anderen Orten statt.
Am 12. Mai 1946 wurde der erste Jahrestag der Befreiung in der Stadt Oranienburg begangen.
Die frühen Ravensbrücker Gedenkveranstaltungen organisierte die VVN in Zusammenarbeit mit dem Demokratischen Frauenbund Deutschland (DFD). Die 1947 gegründete Frauenorganisation war ursprünglich aus den antifaschistischen Frauenausschüssen der SBZ hervorgegangen und sollte eine parteipolitisch und religiös unabhängige Organisation sein. Sie entwickelte sich, genau wie die VVN, im Zuge der Verschärfung des Ost-West-Konfliktes aber schnell zu einer Massenorganisation im Gefolge der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Am 14. September 1948 fand erstmals in Ravensbrück eine öffentliche Gedenkveranstaltung statt. VVN-Mitglieder hatten zuvor das verwahrloste Gelände des ehemaligen KZ außerhalb des sowjetisch besetzten Lagerbereichs notdürftig hergerichtet.
Als am 11. Juni 1949 eine Arbeitstagung der VVN-Mecklenburg stattfand, setzten sich die Frauen der Vereinigung mit Nachdruck dafür ein, dass in Ravensbrück eine würdige Gedenkstätte entstehen sollte.
Diese Gedenkveranstaltungen spiegelten den sich zuspitzenden Ost-West-Konflikt wider: Die Zeitungen veröffentlichten die von Teilnehmenden geäußerte Kritik an der Politik Westdeutschlands. So wiesen Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Meldungen zurück, dass sich einer ihrer Vertreter auf dem Kongress in Paris über neuen Antisemitismus im Osten Berlins beklagt hätte. Das Gegenteil sei der Fall: Im Gegensatz zum Wiederaufleben des Antisemitismus im Westen würden in der SBZ große Mittel zur Wiederherstellung jüdischer Friedhöfe zur Verfügung gestellt.
Deren Parteivorstand hatte in einem Aufruf erklärt, dass der amerikanische Imperialismus einen neuen Krieg anstrebe und er forderte, dass die Opfer der Widerstandskämpferinnen und -kämpfer aus der Zeit von 1933 bis 1945 nicht vergebens gewesen sein dürften. Dazu sollten sich alle „ehrlichen Deutschen“ in der Nationalen Front zusammenfinden, „zum Kampf für den Frieden, für die Einheit und Unabhängigkeit unseres Vaterlandes“.
Der „Friedenskongress“ vom 4. September 1950
Die Zeuginnen Jehovas gehörten zu den ersten Häftlingen des KZ Ravensbrück. Eine erste Stärkemeldung des Lagers vom 21. Mai 1939 zeigt, dass von 974 weiblichen Gefangenen 388 Zeuginnen Jehovas waren, was einem Anteil von 39,8 Prozent entspricht. Sie waren bis Ende des Jahres 1939 die stärkste Häftlingsgruppe. Bis zur Befreiung 1945 waren in Ravensbrück insgesamt 1100 Zeugen Jehovas inhaftiert, 850 Frauen und rund 250 Männer. Zu ihnen gehörten auch über 300 nichtdeutsche Gläubige. Rund 100 Häftlinge mit dem lila Winkel kamen in Ravensbrück ums Leben, davon mindestens zwölf Männer. Sie starben durch Gewaltmaßnahmen, Hunger oder andere Ursachen. In dieser Zahl sind auch hingerichtete Frauen und Personen, die 1942 auf „Dunkeltransporte“ in eine Tötungsanstalt kamen, enthalten.
Am 31. August 1950 wurden die Zeugen Jehovas in der DDR verboten. Das Verbot und die anschließenden Verfolgungsmaßnahmen fielen in die Zeit, in der der DFD erneut ein internationales Treffen in Fürstenberg und im ehemaligen KZ Ravensbrück durchführte. Am 3. September 1950 sollten 500 Delegierte an einem „Friedenskongress“ teilnehmen. Für eine Manifestation am selben Tag wurden 25.000 Frauen aus der gesamten DDR und dem Ausland erwartet.
Was die Landeszeitung vom 4. September 1950 unter dem Titel „Nie wieder Ravensbrück!“ über den „Friedenskongress“ berichtete, muss die aus den Konzentrationslagern befreiten Zeuginnen und Zeugen Jehovas erschüttert haben. Während der Tagung wurde gegen ihre angebliche „Agententätigkeit“ Stellung bezogen. Es wurde erklärt, „daß es nicht angehe, noch länger Sekten zu dulden, die im Auftrag der USA-Imperialisten zum Kriege hetzen. Der Kongress nahm einstimmig eine Entschließung an, in der das Verbot der Zeugen Jehovas gefordert wird“. Die Regierung der DDR wurde daraufhin in einem Telegramm aufgefordert, Jehovas Zeugen zu verbieten, weil „die Mitglieder dieser Sekte die ihnen in der Verfassung gewährten Freiheiten mißbrauchen. Wir dulden in unserer friedliebenden [DDR] keine Flüsterpropaganda, die im Auftrag der Anglo-Amerikaner unseren Aufbau sabotieren will“.
Auf Grund des bereits zuvor ergangenen Verbots war jedoch schon ein Großteil der Zeugen Jehovas verhaftet worden. Der einstimmige Beschluss des Friedenskongresses war Teil der staatlich gelenkten Hetzkampagne gegen die Glaubensgemeinschaft und sollte das Verbot nachträglich rechtfertigen. Dass die Teilnehmerinnen der Tagung die Politik der SED unterstützten, geht aus dem Pressebericht klar hervor. Die Kundgebung am Krematorium des ehemaligen KZ mit Kranzniederlegung war für die in Ravensbrück inhaftierten Zeuginnen Jehovas wie ein Schlag ins Gesicht.
Die Nationale Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Am 2. Dezember 1953 wurden durch einen Beschluss des Zentralkomitees (ZK) der SED die Weichen für die Ausgestaltung des Gedenkens im ehemaligen KZ Ravensbrück gestellt.
Als Ehrengast war DDR-Justizministerin Hilde Benjamin (1902-1989) geladen, die 1950 als Vizepräsidentin des Obersten Gerichts der DDR in einem Schauprozess Zeugen Jehovas zu teils lebenslangen Haftstrafen verurteilen ließ, unter ihnen auch KZ-Opfer.
Deutlich gemacht werden sollte, dass in der DDR „die Wurzeln des Faschismus ausgerottet“ seien. Damit waren die NMG untrennbar mit dem in der DDR offiziell propagierten Antifaschismus verbunden. Nach Günter Morsch, Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen und Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, sei es daher nicht „grundsätzlich falsch, die NMG als eine Art ‚Tempel des Antifaschismus’ zu bezeichnen“.
Erstmals wurden 1975 bei einer solchen Manifestation in der NMG Sachsenhausen religiöse Gruppen erwähnt, und zwar durch einen französischen Redner, der angab, dass auch „Christen“ dem Widerstand angehört hätten.
Neben den Zeuginnen und Zeugen Jehovas wurden auch weitere Häftlingsgruppen, so zum Beispiel die sogenannten asozialen Häftlinge, nicht nur aus den Häftlingslagergemeinschaften, sondern auch aus der Erinnerung entfernt. Insa Eschebach, Leiterin der Gedenkstätte Ravensbrück, fasst dies wie folgt zusammen: „Indem nun diese Verfolgten von den Akten des Gedenkens ausgeschlossen waren, wurde zugleich die Existenz dieser Gruppen in der Gesellschaft in die Unsichtbarkeit gedrängt.“
Dass die größte Gruppe unter den ersten Häftlingsfrauen Zeuginnen Jehovas waren, wurde ignoriert. Und da diese für die SED keine „Antifaschistinnen“ waren, kann man davon ausgehen, dass ihre Rolle in Ravensbrück verschwiegen werden sollte. Denn die Berichterstattung im ND war kein Einzelfall. Dort, wo in der Widerstandshistoriografie der DDR eine Nennung von Jehovas Zeugen nicht zu umgehen war, wurde einfach die Begrifflichkeit geändert und von „Häftlingen aus religiösen Gruppen“, von „Geistlichen“ oder „Sektierern“ gesprochen.
Selbst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der NMG Ravensbrück hatten kaum Möglichkeiten, sich über die Verfolgung der Zeuginnen und Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus zu informieren. Das dort vorliegende Quellenmaterial war defizitär. Mit dem Internationalen Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Arolsen, einem Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung über die nationalsozialistische Verfolgung, NS-Zwangsarbeit sowie den Holocaust, gab es nur minimale Kontakte. Die Sammlung von Akten und Berichten, die Erika Buchmann (1902-1971), eine Ravensbrück-Überlebende, zusammengetragen hatte, war in der Gedenkstätte nicht vorhanden. Wer den Bestand einsehen wollte, benötigte eine staatliche Genehmigung. Dem Gedenkstättenarchiv war lediglich eine Sammlung ausgewählter Zitate aus diesem Bestand übergeben worden. Immerhin war man im Besitz einer nicht offiziellen Kopie der Zugangslisten des KZ.
Teilweise kamen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an Literatur aus Westdeutschland, die von Verlagen und Einzelpersonen der NMG übergeben worden waren. Im Archiv gab es nur ganz wenige Originale zur Geschichte von Jehovas Zeugen im Lager: zwei Exemplare von Bibelforscher-Literatur, die in das KZ geschmuggelt worden waren, und im KZ heimlich geschriebene Psalmen. Dennoch, wie es Monika Herzog, ab 1986 für den museologischen Bereich der Gedenkstätte verantwortlich, ausdrückte: „Man wusste sehr wenig und wollte auch nichts wissen.“
Noch 1984, als das „Lagermuseum“ im Kommandanturgebäude neu eröffnet wurde, spiegelte die Ausstellung die Vorstellungen der DDR-Geschichtsschreibung wider: Widerstandsformen und Häftlingsgruppen, die nichts mit der kommunistischen Ideologie zu tun hatten, wurden nicht oder kaum erwähnt. Der individuelle Widerstand und die Darstellung persönlicher Lebensschicksale waren nur spärlich dargestellt. Die Zeugen Jehovas wurden in der Darstellung nicht beachtet.
Monika Herzog wollte sich dafür einsetzten, dass das Schicksal der Zeuginnen und Zeugen Jehovas in Ravensbrück dargestellt werden konnte. Von 1987 bis 1989 wurde sie beauftragt, die Neugestaltung von Gedenkräumen im „Zellenbau“ zu realisieren. Den damaligen „Internationalen Gedenkraum“ wollte sie überarbeiten und den nicht präsenten Haftgruppen der Juden, der Sinti und Roma und der Zeugen Jehovas einen Platz geben.
Die Prüfung endete zu Ungunsten der Häftlingsgruppe. Auch das von Monika Herzog eingereichte Konzept wurde abgelehnt. Trotz der seit den 1980er Jahren eingesetzten „Pluralisierung der Formen und Inhalte des Gedenkens“ in Ravensbrück, die „nicht so sehr von den staatlichen Institutionen, sondern eher ‚von unten’“
„Unter Jehovas Schutz“ – Zwei Frauen und ein Filmemacher in Ravensbrück
Dass sich in der Erinnerungspolitik eine Öffnung anbahnte, macht ein Auftrag deutlich, mit dem Monika Herzog im Januar 1989 vom Direktor der NMG Ravensbrück, Egon Litschke, beauftragt wurde. Der westdeutsche Filmemacher Fritz Poppenberg wollte für den Sender Freies Berlin (SFB) eine Dokumentation über Zeuginnen Jehovas im FKZ Ravensbrück drehen.
Bei einem ersten Besuch in Ravensbrück traf sich Fritz Poppenberg mit dem Direktor, den er als „absolut ängstlichen Mann“ in Erinnerung hat, der „irritiert darüber war, dass ich an den Zeuginnen Jehovas interessiert war“. Auch Monika Herzog traf er dort. Am Drehtag, so erinnert sich Fritz Poppenberg, bekam er einen „journalistischen Begleiter" zugeteilt.
Ilse Unterdörfer (links) und Elfriede Löhr am 29. Januar 1989 auf der Fahrt in die Nationale Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. (© Archiv Jehovas Zeugen in Deutschland, K.d.ö.R.)
Ilse Unterdörfer (links) und Elfriede Löhr am 29. Januar 1989 auf der Fahrt in die Nationale Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück. (© Archiv Jehovas Zeugen in Deutschland, K.d.ö.R.)
Monika Herzog war über die Begegnung mit den beiden Zeitzeuginnen Elfriede Löhr (1910-2000) und Ilse Unterdörfer (1913-1991), mit denen Fritz Poppenberg gekommen war, hoch erfreut. Die beiden Frauen hatten als Zeuginnen Jehovas das KZ Ravensbrück überlebt und konnten ihr sehr viele Informationen geben. Durch diese Erfahrung gewann Monika Herzog eine erweiterte Sicht auf die Verfolgung der Zeugen Jehovas und das KZ-System. Den Film „Unter Jehovas Schutz“ konnte Monika Herzog jedoch erst in den 1990er Jahren sehen,
Die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Im April 1990 wurde – wie jedes Jahr – mit Kranzniederlegungen der Häftlinge der Konzentrationslager gedacht. Dabei erinnerte Hans Jacobus (1923-2003), der in der DDR als Journalist tätig war, daran, dass zahlreiche Verfolgte des Naziregimes, darunter Gläubige verschiedener Konfessionen, Bibelforscher, Homosexuelle und Zwangssterilisierte, in der Vergangenheit nicht als solche anerkannt worden waren. Das müsse sich nun endlich ändern.
Die umstrittene Ausgestaltung des „Internationalen Gedenkraumes“ konnte nun fortgeführt werden. Seit 1990 wird in einer Vitrine durch Dokumente und Erinnerungsstücke erstmals der in Ravensbrück inhaftierten Zeuginnen Jehovas gedacht. An einer Neugestaltung des Museums in Ravensbrück wurde nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1991 gearbeitet. Darin sollte nun auch die Opfergruppe der Zeugen Jehovas gewürdigt werden.
In den nächsten Jahren erinnerte die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück in verschiedener Weise an das Schicksal der dort inhaftierten Zeuginnen und Zeugen Jehovas. Am 6. November 1996 fand die Welturaufführung des von Jehovas Zeugen produzierten Videofilms „Standhaft trotz Verfolgung“ in Ravensbrück statt.
Seit 2012 auf dem ehemaligen Lagergelände Ravensbrück installierte Gedenktafel für Jehovas Zeugen. (© Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, 2012)
Seit 2012 auf dem ehemaligen Lagergelände Ravensbrück installierte Gedenktafel für Jehovas Zeugen. (© Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, 2012)
Seit 2012 werden Jehovas Zeugen auf dem ehemaligen Lagergelände durch eine eigene Gedenktafel gewürdigt.
Willi Pohl (1919-2008), ehemals Präsident der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, sagte 2006 anlässlich des 60. Jahrestag der Befreiung der Häftlinge aus den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück sowie aus dem Zuchthaus Brandenburg: „Es leben nur noch wenige Zeugen Jehovas aus der Generation unter uns, die miterlebte, wie Andersdenkende stigmatisiert und durch Staatsunrecht grausam verfolgt wurden. […] Hunderte NS-Opfer [gehörten] in der damaligen DDR ab 1950 wegen ihres Glaubens erneut einer verbotenen Religion an und [wurden] zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. […] Für das Gedenken an die NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas hat die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten seit einigen Jahren anlässlich des Befreiungstages in Sachsenhausen entsprechende Möglichkeiten geschaffen.“
Zitierweise: Falk Bersch, Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik – Das Beispiel Ravensbrück, in: Deutschland Archiv, 21.3.2019, Link: www.bpb.de/287677