"Wohin flüchten?" war das Kursbuch 183 vom September 2015 betitelt, dessen Autorinnen und Autoren zu einer differenzierten Bestandsaufnahme der damals heftig diskutierten Wanderungen nach Europa beitragen wollten. Diese "entscheidende Frage" dürfte sich den Menschen, die wegen Repression und Indoktrination, fehlender Grundrechte und rigider Beschneidung ihrer Entfaltungsmöglichkeiten zwischen 1949 und 1989 die DDR verließen, nicht gestellt haben. Selbst für die wenigen, die es in weitere Ferne zog, war die Bundesrepublik in der Regel eine unvermeidliche Station: "Wir sind halt Deutsche, das ist das Land, wo man sich verständigen kann, wir müssen erstmal hierher, schon um zu Papieren zu kommen", erläuterte die in den 1970er Jahren geflüchtete Brigitte H. ihre Überlegungen. DDR-Bewohner waren laut Grundgesetz Deutsche, und wer in den westlichen Teilstaat gelangte, konnte sich ohne Umschweife einen Pass ausstellen lassen. Im Vergleich zu anderen Menschen, die das Gebiet der Bundesrepublik betreten und hier ansässig werden wollten, waren die aus der DDR Herüberwechselnden daher privilegiert. Die Regelung des Grundgesetzes, die ihnen Freizügigkeit sicherte, bedeutete für sie gleichsam eine offene Tür; auch über alle weiteren Rechte, die der westdeutsche Staat seinen Bürgern garantierte, verfügten die ostdeutschen Flüchtlinge und Übersiedler sofort vollumfänglich.
So waren DDR-Zuwanderer einerseits ihrem Status nach von vornherein zugehörig und gleichberechtigt – während sie andererseits von außen, aus einem andersartigen Staatswesen und einer nach anderen Grundsätzen organisierten Gesellschaft, in die Bundesrepublik kamen. Die folgenden Ausführungen setzen bei dieser Besonderheit der deutsch-deutschen Migration an. Fokussiert auf die 1980er Jahre gehe ich der Frage nach, wie sich dieses Spezifische hinsichtlich der Aufnahme und des Ankommens der Zuwanderer in der neuen Gesellschaft fassen lässt. Drei Aspekte werden dabei in den Blick genommen. Erstens: Wie moderierte der westdeutsche Staat auf Basis der grundgesetzlich festgeschriebenen Staatsbürgereigenschaft die Eingliederung der Übergesiedelten in zentrale gesellschaftliche Funktionssysteme, vor allem die Bereiche Bildung und Arbeit (Stichwort Teilhabe)? Zweitens: Ebenfalls per Verfassung gesetzt war die Zugehörigkeit der Ostdeutschen zu derselben (gedachten) nationalen Gemeinschaft. Lassen sich Beobachtungen einer partiell skeptisch-distanzierten Aufnahme in den 1980er Jahren aus einem Wandel des nationalen Selbstverständnisses der Westdeutschen erklären? Drittens: Inwieweit machten auch diese Wandernden, die "von Deutschland nach Deutschland" gingen, Fremdheitserfahrungen – und sind darin anderen Migranten trotz aller Spezifik eventuell vergleichbar? Wo im Folgenden jenseits allgemeiner Beobachtungen eine lokale Ebene angesprochen ist, wird als Beispiel West-Berlin herangezogen.
1. Teilhabe
Über die volle Mitgliedschaft im westdeutschen Staat verfügten übergesiedelte DDR-Bürger als Deutsche laut Grundgesetz umstandslos. Wie interpretierte der Staat auf Grundlage dieser Beziehung seine Aufgabe speziell gegenüber diesen Bürgern? Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann formulierte im November 1984 mit Blick auf die Zuwanderer aus der DDR: "Für ihre Eingliederung muss ihnen die Hilfe zuteil werden, die notwendig ist, um vorhandene Startnachteile auszugleichen und Chancengleichheit herzustellen." Wie dieses Programm zu verstehen ist, erschließt sich, wenn man die Erläuterungen des Migrationsforschers Michael Bommes zur Aufnahme von Aussiedlerinnen und Aussiedlern in der Bundesrepublik nachvollzieht. Er beschreibt ein Prinzip, das trotz sonstiger Unterschiede etwa hinsichtlich der Sprache für beide Gruppen galt: Bommes argumentiert, dass der Wohlfahrtsstaat die abweichenden Biografien der Migranten gleichsam reparierte. Abweichend waren ihre Lebensläufe, weil Bildungs- und Ausbildungswege nicht dem entsprachen, was man in der Bundesrepublik kannte und erwartete; und auch, weil sich das an Eigentum und sozialer Absicherung Akkumulierte nicht ohne Verluste in das Leben nach der Wanderung transferieren ließ.
Diese Problematik struktureller Anschlussfähigkeit traf auch auf die Lebensläufe von DDR-Zuwanderern zu. Der Staat begegnete ihr mithilfe des gleichen Eingliederungsinstrumentariums, das er für Aussiedler nutzte; unter anderem in Gestalt des Bundesvertriebenen-, Fremdrenten- und Lastenausgleichsgesetzes war dieses Instrumentarium bis Mitte der 1960er Jahre in wesentlichen Zügen entwickelt worden. Gelder für Wohnungsbau und Hausratsbeschaffung, Kredit- und Steuererleichterungen, auch Hilfen zur wirtschaftlichen Existenzgründung: Diese Mittel erlaubten, Defizite infolge der Migration auszugleichen. Bei den Sozialversicherungen wurden DDR-Zuwanderer so behandelt, als hätten sie ihr Leben lang in der Bundesrepublik Beiträge gezahlt. Damit sie erfolgreich "Mitgliedschaftsrollen" übernehmen konnten, war es darüber hinaus wichtig, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten anzupassen.
Notwendig war nun eine Bestandsaufnahme: Wo ergaben sich Schwierigkeiten? Wie weit reichten vorhandene Regularien – Arbeitsförderungsgesetz und Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) etwa sowie die Zusatzprogramme, die seit Mitte der 1970er Jahre vornehmlich für Aussiedler aufgelegt worden waren? Die West-Berliner Schulsenatorin Hanna-Renate Laurien konstatierte "Anschlussprobleme" vor allem für Höherqualifizierte dort, wo Systemdifferenzen zum Tragen kamen: bei Oberstufenschülern zum Beispiel, denen unter anderem Kenntnisse in Fremdsprachen fehlten, und bei Akademikern. Zumal Lehrer, Juristen und Wirtschaftswissenschaftler ohne weitere Qualifizierung im Westen nicht als anerkennungsfähig galten. Die unterschiedliche ideologische und methodologische Ausrichtung verschärfte sich aus westlicher Sicht in einigen Bereichen durch ein Technologie- und generelles Modernitätsgefälle. Hinzu kam eine weitere Herausforderung, die in anderer Weise aus dem System der DDR erwuchs: Politiker, Verwaltungsmitarbeiter und Arbeitgeber im Westen mussten beurteilen, inwieweit sich Repression in die Biografien der Gewanderten eingeschrieben hatte und auch auf diese Weise andere Karrieren entstanden waren, als man sie in der Bundesrepublik kannte.
Die Frage, was die Betreffenden insbesondere hinsichtlich ihrer beruflichen Teilhabe aus dem alten Leben mitbrachten, stellte sich für verschiedene Migrantengruppen. Auffallend ist im Fall der DDR-Zuwanderer (wie auch bei den Aussiedlern), mit welchem Aufwand sich die Politik um Anschlüsse für sie bemühte. Die skizzierten "Eingliederungsprobleme" beschäftigten in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre die Kultusministerkonferenz und immer wieder auch Bundestag und Bundesregierung. Zwei Beispiele: 1985 wurde ein "Akademikerprogramm", das Ende 1982 eingestellt worden war, wiederaufgelegt; 1988 erneuerte das Bundesjugend- und Familienministerium durch zwei Richtlinien den sogenannten Garantiefonds, der jungen Zuwanderern in Schule und Ausbildung zugutekam.
2. Zugehörigkeit
Auch bei diesem Thema bildet die Staatsangehörigkeitsregelung den Ansatzpunkt: 1949 hielten die Verfassungsgeber an einer einzigen deutschen Staatsangehörigkeit fest, um dem Fortbestand eines (gesamt)deutschen Staatsvolks Ausdruck zu verleihen. DDR-Bewohner, die in die Bundesrepublik wechselten, waren durch ihre Staatsangehörigkeit daher über formale Gleichberechtigung hinaus als Angehörige derselben nationalen Gemeinschaft qualifiziert. In den 1970/80er Jahren war die Vorstellung dieser Gemeinschaft unsicherer geworden: Inwieweit konnte man nach Jahrzehnten der Teilung und Auseinanderentwicklung vom Bestand einer (gesamt)deutschen Nation überhaupt noch ausgehen? Die Existenz zweier deutscher Staaten war selbstverständlicher geworden, die DDR vielen aus dem Blick gerückt. Zu der Frage, ob und wie sich diese Entwicklungen in der Wahrnehmung der DDR-Zuwanderer niederschlugen, finden sich in der Geschichtswissenschaft polare Positionen. Helge Heidemeyer geht davon aus, dass Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR zunehmend "als Fremde wie Asylsuchende wahrgenommen wurden"; Michael Kubina postuliert, dass sie "im Verständnis der bundesdeutschen Öffentlichkeit und Politik letztlich Deutsche [waren]", denen man überwiegend mit Wohlwollen begegnete.
Heidemeyers These entsprechen Beobachtungen von Journalisten und Demoskopen Mitte der 1980er Jahre, die auf eine Abwehrhaltung gegenüber DDR-Zuwanderern hindeuten. "Warum kommen Sie denn hierher? In der DDR hatten Sie doch Wohnung und Arbeit. Hier wohnen schon genug Ausländer", zitierte etwa Der Spiegel im April 1984 plakativ die Äußerung einer Mainzer Passantin gegenüber einer Ausgereisten. Bei einer zur gleichen Zeit erstellten Infratest-Erhebung stimmten 52 Prozent der Befragten der Aussage zu "Die ostdeutschen Zuwanderer nehmen uns unsere Arbeitsplätze weg." Sehr häufig verband sich diese Sorge überdies mit der Überzeugung, der Zuzug sollte restriktiver gehandhabt werden.
Dass hier kein einfacher Konnex bestand, veranschaulicht ein Blick auf die 1950er Jahre, für die sich das Verhältnis zu Ostdeutschland eindeutiger bestimmen lässt. Wie der Soziologe Duncan Cooper ausführt, lehnte die große Überzahl der Bundesbürger es damals ab, die DDR als unabhängigen Staat zu betrachten. Daraus erklärt er die 1953 per Umfrage erhobene Mehrheitsmeinung, Ostdeutsche sollten grundsätzlich Zugang zur Bundesrepublik haben. Zugleich aber, so Cooper weiter, begrenzten weite Teile der Bevölkerung in dieser Phase massenhaften Zuzugs ihre Unterstützung auf jene, die politisch verfolgt waren, in Not waren oder sich hier auf Verwandte stützen konnten – so wie es das von der Bundesregierung installierte Notaufnahmeverfahren für DDR-Zuwanderer auch offiziell vorsah.
Schon vor diesem Hintergrund scheint es nicht umstandslos möglich, aus einem ähnlichen Befund (nicht umfassend wohlwollender Aufnahme) nun zu folgern, dass die DDR und ihre Bewohner "Deutschland" oder der "deutschen Nation" nach bundesrepublikanischem Verständnis nicht mehr zugehörig waren. Auch zeigten Meinungsumfragen in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre, dass die Bundesbürger das Ziel, die deutsche Einheit herzustellen, nach wie vor mehrheitlich unterstützten. Schließlich relativieren sich die in der Presse überlieferten Titulierungen als "Ausländer" angesichts einer 1989 erstellten Repräsentativumfrage unter DDR-Zuwanderern, die unter anderem auf Diskriminierungserfahrungen abhob. 89 Prozent der Befragten machten solche Erfahrungen nicht; von den 11 Prozent, die von Herabsetzungen berichteten, gab wiederum nur ein kleiner Teil an, als "Ausländer" ausgegrenzt worden zu sein.
Insgesamt gewinnt man jedoch nicht den Eindruck, dass sich die genannten Stereotype zu einem klar konturierten Bild verfestigt hätten, das systematisch auf DDR-Zuwanderer als eine bestimmte Migrantengruppe bezogen worden wäre. In Selbstberichten und Zeitzeugeninterviews zeigen sich deutlicher Wahrnehmungen, die etwas anders gelagert waren: unterhalb von offener Ausgrenzung, aber dennoch Fragen von Zugehörigkeit tangierend. So thematisierten viele der Gewanderten, dass sie sich mit ihrer Biografie im Westen nicht anerkannt fühlten, weil sie hier vielfach auf Unwissen und Desinteresse trafen. "Man merkt eine verbreitete Unlust, das zur Kenntnis zu nehmen, was DDR heute ist", stellte ein Ausgereister 1988 fest. Auch einige Umfrageergebnisse legen nahe, dass die DDR aus dem westdeutschen Problemhorizont weitgehend herausgerückt war beziehungsweise dortige Verhältnisse kaum mehr fundiert eingeschätzt werden konnten; insofern fanden "Westbindung" und "Konzentration auf sich selbst", wie Heidemeyer sie konstatiert, tatsächlich Niederschlag. In der Folge trafen herübergewechselte Ostdeutsche mit ihren Erfahrungen oft auf Unverständnis. Eine über Ungarn Geflüchtete bemerkte rückblickend: "Im Westen war es schwierig, […] jemanden zu finden, und denn [au]ch […] so verstanden zu werden."
3. Fremdheit
Der Frage nach charakteristischen Erfahrungen in Migrationsprozessen lässt sich anhand des dritten hier zu verhandelnden Themas, Fremdheit, weiter nachgehen. Von einem DDR-Bürger erwarte man, "da er ja von Deutschland nach Deutschland kommt, dass er Deutscher – Bundesdeutscher ist. Man ist aber völlig fremd, unwissend, wirkt [...] eigenartig und dumm beziehungsweise weltfremd. Noch heute fehlen mir häufig hier übliche Umgangsformen, Verhaltensregeln", äußerte eine Ausgereiste rückschauend. Wie diese Lehrerin aus Ost-Berlin thematisierten auch andere Übergesiedelte Fremdheitserfahrungen, wenn sie über ihr Ankommen im Westen sprachen.
"Ja erstmal war ich irgendwie tagelang völlig verwirrt, so von dieser Eindrucksvielfalt, weil ja, also uns Westlern, also mich jetzt eingeschlossen, fällt das ja nicht mehr auf, wir haben gelernt, mit den vielen bunten Plakaten und so zu leben und wir gucken nich mehr hin, wie haben andere, man oder ich habe dann entwickelt eine andere Art von Wahrnehmung[...]." Anke beschrieb hier Eindrücke, die sie anfangs überforderten, weil sie sie nicht gewichten und sich nicht abgrenzen konnte; sie reagierte mit wochenlanger Müdigkeit und Kopfschmerzen. Ein weiteres Beispiel: Marianne K.* gelangte nach ihrem Freikauf ebenfalls im September 1985 zunächst nach Gießen; sie berichtete im Interview 2011:
"denn erschlägt einen ja das is ja auch nervlich belastend diese Anjebotsfülle [...] is ja auch richtich teuer alles was verdienste hier und, [...] man muss sich hier wahnsinnich sortieren und im, Kopp rattert das Tach und Nacht dies, diese ganzen Eindrücke zu verarbeiten, das erschlägt einen schon n Stück weit, die bürokratischen Hürden erschlagen einen auch [...]". Beide Frauen stellten in diesen Passagen dar, dass sie hinsichtlich bestimmter Situationen oder Anforderungen nicht mehr über Verhaltenssicherheit verfügten; Orientierungsschemata im Sinne erprobter und selbstverständlicher Rezepte für das Alltagshandeln fehlten. Insofern lässt sich ihr Erleben als "Krisis-Erfahrung" kennzeichnen, wie sie die Forschung zumeist in Anlehnung an den Soziologen Alfred Schütz als typische Erfahrung bei einem Gesellschaftswechsel beschreibt. Dass solche Krisis-Erfahrungen bei DDR-Zuwanderern erkennbar sind, hat Manfred Gehrmann anhand einiger Fälle kurz skizziert.
Als Faktoren, die in der neuen Umgebung die Überwindung von Fremdheit erleichterten, gibt Gehrmann an: über verwandtschaftliche Netzwerke zu verfügen, rasch Freunde zu finden oder auf eine "community" von DDR-Zuwanderern vor Ort zurückgreifen zu können. Nicht jede Fremdheitserfahrung ließ sich jedoch auflösen. In Interviews und publizierten Selbstberichten beschreiben einige der Gewanderten Formen von Unvertrautheit, denen nicht ohne Weiteres durch Wissenserwerb beizukommen war. Reiner F.* etwa bemerkte, dass man, weil man selbst nicht hier gewesen war, die Erfahrungen der anderen nie ganz teilen konnte – beziehungsweise biografisch verspätet war. "Det is natürlich irgendwie ne-ne-ne quälende Sache. Man ist im Grunde genommen in nem Alter, wo man diese Erfahrungen schon haben müsste und hat sie nicht." Der Schriftsteller Utz Rachowski beschrieb sich als habituell unpassend, was sich in Kommunikationssituationen äußerte und, wie er meinte, auch den Umgang mit Frauen erschwerte. "Ich habe durch das Exil auch das Leben meiner Generation verloren", lautete sein Fazit.
Anhand des Themas Fremdheit lässt sich aufzeigen, wie sich Herausforderungen der Integration auf der Ebene der Erfahrung der Gewanderten selbst darstellen konnten. Außerdem bietet sich hier ein Ansatzpunkt, um Ähnlichkeiten mit anderen Wanderungen herauszuarbeiten, die innerdeutsche Ost-West-Migrationen bei aller Spezifik gegebenenfalls aufwiesen. So scheint sich die These zu bestätigen, die Roswitha Breckner in ihrer Untersuchung "Migrationserfahrung – Fremdheit – Biografie" 2009 aufgestellt hat: dass es bezüglich bestimmter Aspekte der Erfahrung in Migrationsprozessen über unterschiedliche Typen von Migration hinweg Gemeinsamkeiten gebe; und dass eine wichtige dieser Gemeinsamkeiten darin liege, Diskontinuität in den eigenen Orientierungsmustern und sozialen Zugehörigkeiten zu erleben, die biografisch bearbeitet werden muss.
Bettina Effner, Das Spezifische deutsch-deutscher Migration, in: Deutschland Archiv, 8.12.2016, Link: www.bpb.de/238536