I. Einleitung
In den beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwahrten Aktenbeständen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) finden sich bislang unbekannte Hinweise darauf, dass Franz Josef Strauß als Soldat der Wehrmacht für den amerikanischen Militärgeheimdienst OSS tätig gewesen sei. Wie sich aus den in dieser Dokumentation in Auszügen vorgestellten Unterlagen ergibt, soll Strauß dem OSS geheime Informationen über die Luftverteidigung einiger süddeutscher Städte, darunter Würzburg, übergeben haben.
Wäre dies zutreffend, müssten wichtige Kapitel der Deutschen Zeitgeschichte überdacht werden. Eine nicht bekannt gewordene nachrichtendienstliche Tätigkeit eines später in höchste Führungspositionen gelangten Politikers würde sicher von einer vielfältigen politischen Relevanz sein. Und zwar weit über ein etwaiges Erpressungspotenzial hinaus. Bedenkt man ferner die engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen des Nachkriegspolitikers Strauß zu den USA, muss dies umso mehr gelten. Weiterhin wird die herausragende politisch-historische Relevanz für einen bayerischen Politiker auch daran erkennbar, dass es um die Luftverteidigung von Würzburg geht, das bekanntermaßen Ziel verheerender Luftangriffe wurde.
Es versteht sich von selbst, dass die MfS-Akten grundsätzlich mit größter Vorsicht zu behandeln sind. Diese Hinweise sind deshalb anhand einer historisch-kritischen Methode zu überprüfen. Hierfür wurde in zahlreichen Archiven nach weiteren Dokumenten gesucht. Im Archiv des Bundesnachrichtendienstes fanden sich konkrete Hinweise auf den behaupteten Sachverhalt.
Die Dokumentation fasst die wichtigsten bisher aufgefundenen Dokumente auszugsweise zusammen und stellt sie unter Darstellung des erfolgten Prüfungsgangs in ihren historischen Kontext.
II. Die Stasi-Akten zu Franz Josef Strauß
Franz Josef Strauß und Erich Honecker im Juli 1983 am Werbellinsee in der Schorfheide (© picture-alliance / ZB – Fotoreport)
Franz Josef Strauß und Erich Honecker im Juli 1983 am Werbellinsee in der Schorfheide (© picture-alliance / ZB – Fotoreport)
Die DDR – und insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit – hatten von Anfang an ein großes Interesse an Strauß, der wegen seiner ausgesprochenen Gegnerschaft zur DDR Ziel einer umfassenden Desinformationskampagne wurde. Das Verhältnis von Strauß zur DDR war ambivalent und bleibt – trotz umfänglicher biografischer Literatur
Die Quellenlage zu nachrichtendienstlichen Vorgängen ist im Allgemeinen qua natura schwierig. In besonderer Weise gilt dies bekanntermaßen für die Akten und Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS (HVA), die im Zeitraum Dezember 1989 bis Juni 1990 weitgehend vernichtet wurden.
Diese allgemein schwierige Ausgangslage wird im Hinblick auf die Stasi-Akten zu Strauß noch durch eine Besonderheit erschwert. Völlig unklar bleibt, was mit wesentlichen Teilen dieser Akten geschah. In den Medien wurde mehrfach berichtet, dass der Bayerische Verfassungsschutz diese Anfang 1990 – angeblich zum Schutze dessen Andenkens – vernichtet habe.
Das MfS sammelte zu vielen westdeutschen Politikern historische Dokumente, vor allem zu ihren Biografien in der NS-Zeit. Diese Materialsammlungen befinden sich zu großen Teilen noch beim BStU und im Bundesarchiv.
III. Zu den einzelnen MfS-Dokumenten (Dokumente Nr. 1-3)
1. Verfügung des Ministers vom 01.07.1970 (Dokument Nr. 1)
Die Verfügung von Minister Mielke vom 1. Juli 1970, mit der die Hauptabteilung IX des MfS als "Zentrale Ermittlungsabteilung" angewiesen wurde, unter anderem zu Strauß Materialien zusammenzustellen, lässt keinen Zweifel daran, welchen Stellenwert die Stasi den "operativen Zwecken" im Falle von Strauß beimaß.
QuelltextDokument Nr. 1
Quelle: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Archiv der Zentralstelle, MfS - HA IX/11, FV 70/70, Bl. 4.
Der Minister
101/70
Berlin, den 1. 7. 1970
VMA/267/70
Persönlich!
Hauptabteilung IX
Genosse Oberst Heinitz
Im H a u s e
Die HVA/X benötigt für operative Zwecke die folgenden Materialien:
1. Dokumentarische Unterlagen über die Militär- und Studienzeit von Strauß sowie über Hitler- und Bundeswehr-Generale, Offiziere und andere Personen, mit denen Strauß nach 1945 bis heute eng zusammenarbeitete bzw. die mit Strauß, seiner Politik und seinen Machenschaften in Verbindung standen oder stehen.
2. Belastende Dokumente aus der Nazizeit zu Personen, die bis in die Gegenwart in der internationalen faschistischen Bewegung bzw. bei der neofaschistischen Entwicklung in Westdeutschland eine gewichtige Rolle spielen.
3. Dokumentarische Unterlagen über imperialistische deutsche Ostforschungs-institute und dort ehemals tätige Personen, die auch heute noch maßgeblich an der westdeutschen Ostforschung beteiligt sind.
Es ist zu überprüfen, ob das gewünschte Material durch die HA IX/11 allein oder gemeinsam mit der Abt. X der HV A herausgesucht und zusammengestellt werden kann.
In jedem Falle bin ich über den Wert und den wesentlichsten Inhalt des Materials zu informieren.
Mielke [handschriftlich]
Generaloberst
Interner Link: Dokument Nr. 1: Verfügung des Ministers vom 01.07.1970
Fußnoten
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Handschriftliche Ergänzung
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Handschriftliche Umrahmung dieses Absatzes und handschriftliche Marginalglosse FV 70/70.
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Handschriftliche Durchstreichung dieses Absatzes und handschriftliche Marginalglosse FV 69/70.
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Handschriftliche Durchstreichung dieses Absatzes und handschriftliche Marginalglosse FV 143/69.
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Bemerkungen des Verfassers und Textauslassungen werden durch Kursivdruck und eckige Klammern kenntlich gemacht.
2. Der MfS-Vermerk über "Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz Josef STRAUß" vom 06.11.1970 (Dokument Nr. 2) und der "Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang 'Michel'" vom 11.01.1971 (Dokument Nr. 3)
(1) Kontext der Dokumente
Die Hauptabteilung IX/11 legte auf die Verfügung vom 1. Juli 1970 (Dokument Nr. 1) hin unter der Registriernummer FV 70/70 den sogenannten "Forschungsvorgang 'Michel'" an, der 131 Blatt umfasst und erhalten geblieben ist.
Aus dem als Dokument Nr. 2 in Auszügen vorgestellten siebenseitigen Eingangsvermerk vom 6. November 1970 zu "Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz Josef STRAUß" ergeben sich die ersten Hinweise zu einer möglichen nachrichtendienstlichen Tätigkeit von Strauß für den OSS. Dieses Dokument steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dokumentation und ist Ausgangspunkt der kritischen Würdigung.
In Ergänzung dieses Eingangsvermerks vom 6. November 1970 findet sich im "Forschungsvorgang 'Michel'" der als Dokument Nr. 3 abgedruckte handschriftliche "Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang 'Michel' vom 11. Januar 1971"
"Strauß empfiehlt sich den westdt. Imperialisten als Mann, der für sie die Hegemonie über Westeuropa erzwingen wird. Auf diesem Wege ('über eine europäische Atomstreitmacht') will er an Atomwaffen herankommen. Strauß ist, das beweisen eindeutig seine Veröffentlichungen und Äußerungen, der gefährlichste und korrupteste Politiker der Bundesrep. […] Im Ergebnis der Bearbeitung soll sowohl die faschistische Vergangenheit der Hintermänner und Verbindungen von Strauß als auch die Tatsache, dass er selbst ein Faschist reinsten Wassers ist, an Hand von Dokumenten nachgewiesen werden".
Weiter heißt es:
"Das Ziel der Bearbeitung des Vorganges ist einmal die allseitige und gründliche Aufklärung der Person des CSU-Vors. Franz Josef Strauß und dessen Tätigkeit in der Zeit des Faschismus. […] hier interessieren besonders Einheiten und deren Einsätze, […] Hinweise auf begangene Kriegsverbrechen, seine Verbindung zum amerikanischen Geheimdienst […]".
Es entspricht dem Charakter des Dokumentes als "Maßnahmeplan", dass die Passagen zu der behaupteten nachrichtendienstlichen Beziehung zum Office of Strategic Services (OSS) hier eher als Beschreibung der angestrebten Aufklärungsziele erscheinen. Die überlieferten MfS-Unterlagen lassen den Schluss zu, dass das MfS diese Zielvorgabe im Hinblick auf die behauptete Zusammenarbeit mit dem OSS und die behaupteten Kriegsverbrechen nicht hinreichend erfüllen konnte. Während es für die Beteiligung an Kriegsverbrechen keine Anhaltspunkte gibt,
(2) Der behauptete Sachverhalt
Eingangsvermerk (Dokument 2) und "Maßnahmeplan" (Dokument 3) umschreiben einen geradezu klassischen Spionagefall zugunsten des amerikanischen Geheimdienstes OSS: Strauß habe indirekten Kontakt zu Mitarbeitern des OSS gehabt und sich dann anlässlich einer in Grenznähe durchgeführten Inspektionsreise in die Schweiz begeben, um dort geheime Unterlagen der Luftverteidigung zu übergeben. Das Treffen habe in einem von einem Angehörigen des Schweizer Grenzschutzes bereitgestellten Zimmer stattgefunden. Ferner habe Strauß bei Kriegsende auftragsgemäß die Sprengungen der Gruben bei Schongau verhindert und einen Teil der Einheiten an der Flakschule aufgelöst und schließlich gemeinsam mit anderen Offizieren eine Panzerabwehreinheit der Hitlerjugend entwaffnet.
(3) Zur Tätigkeit des Office of Strategic Services in der Schweiz
Die Schweiz entwickelte sich im Verlauf des Krieges zu einem der wichtigsten Operationsgebiete ausländischer Geheimdienste, sie wurde zu einem kontinentaleuropäischen "Eldorado" der Spionage. Allen voran baute Allen Welsh Dulles (1893-1969), der Bruder des späteren U.S. Außenministers John Foster Dulles, für das OSS
(4) Würdigung der Quellenlage
Eine Verifikation oder Falsifikation des in den Akten des MfS behaupteten Sachverhalts oder die Einschätzung von dessen Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit lässt sich nur durch eine kritische Würdigung der zitierten Unterlagen selbst und durch einen Abgleich mit anderen Quellen erreichen, wobei die Besonderheiten nachrichtendienstlicher Quellenlagen im Allgemeinen und hinsichtlich der HVA-Akten im Besonderen bereits aufgezeigt wurden.
a) Würdigung der MfS-Unterlagen
Die kritische Würdigung der in Frage stehenden Sachverhaltsschilderung muss mit einer textlichen Untersuchung der überlieferten MfS-Dokumente selbst beginnen. Bei dem Vermerk über "Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz Josef STRAUß" vom 6. November 1970 fällt zunächst auf, dass er keine Kopfzeile, keine Unterschrift, keine Paraphe, kein Aktenzeichen und keinen anderen Hinweis auf seinen Verfasser enthält, während auf dem "Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang 'Michel'" vom 11.01.1971 zumindest die Hauptabteilung IX/11 vermerkt ist. Der als Ablichtung vorhandene Vermerk vom 6. November 1970 scheint jedoch die Kopie eines Durchschlages zu sein, wodurch das Fehlen einer Kopfzeile erklärbar wäre. Eine Zuordnung beider Dokumente ist damit in erster Linie aus dem Inhalt und der Abheftung im "Forschungsvorgang" F 70/70 möglich. Für die in Frage stehende Überprüfung ergeben sich aus diesem Umstand jedoch keine Hinweise. Wie auch der vorliegende Vorgang an anderer Stelle
Was die Sachverhaltsschilderung angeht, so fällt zunächst der erste Halbsatz des Vermerks auf: "Aus einem operativen Material ergeben sich zur Vergangenheit des STRAUß folgende […] Hinweise". Die gesamte Darstellung des historischen Sachverhalts beruht damit auf nicht näher beschriebenem "operativen Material". Weitere Hinweise hierzu finden sich in den zitierten MfS-Unterlagen nicht, die behaupteten Sachverhalte beruhen also auf einer völlig im Dunkeln bleibenden Quelle. Nur deswegen lassen sie sich aber auch nicht widerlegen. Die oben skizzierte Vorsicht im Umgang mit Akten des MfS im Allgemeinen und der HVA im Besonderen wird aber dadurch weiter verstärkt, dass unklar bleibt, worauf die Sachverhaltsschilderungen letztlich gründen. Wegen der weitgehenden Vernichtung der HVA-Akten lassen sich zu diesem Augenblick keine Aussagen zu dem erwähnten "operativen Material" treffen. Eine absichtlich falsche Sachverhaltsdarstellung in einem für den Minister bestimmten MfS-Vermerk dürfte allerdings eher unwahrscheinlich sein. Sieht man von dieser Erschwernis einer Überprüfung ab, so erscheint die Schilderung im Übrigen als sehr konkret und konsistent. Die Ausführungen zu dem behaupteten OSS-Kontakt weisen - abgesehen von einigen falschen Schreibweisen - in örtlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht detaillierte und schlüssige Angaben auf. Die Konsistenz der Sachverhaltsschilderung allein ist jedoch auch kein hinreichendes Indiz für deren Richtigkeit. Zum Zeitpunkt des Verfassens waren schon einige Publikationen zur Tätigkeit des OSS in der Schweiz verfügbar und eine "Inspiration" aus diesen Publikationen kann nicht ausgeschlossen werden.
Als Zwischenergebnis lässt sich festhalten, dass sich der behauptete Sachverhalt durch eine Untersuchung der genannten MfS-Dokumente weder beweisen noch entkräften lässt. Obschon die Konsistenz der Schilderung für eine gewisse Möglichkeit spricht, lassen sich angesichts der unklaren und lediglich fragmentarischen Quellenlage keine verlässlichen Schlüsse aus den Dokumenten selbst ziehen.
b) Würdigung der Quellenlage im weiteren Sinne
Da die textliche Untersuchung der genannten MfS-Dokumente ohne Ergebnis bleibt, ist der behauptete Sachverhalt im nächsten Schritt anhand anderer historischer Quellen zu überprüfen. Aus dem weiteren überlieferten MfS-Aktenbestand sind keine anderen Hinweise auf den zu untersuchenden Sachverhalt bekannt. Zwar waren noch einige MfS-Unterlagen
Der Abteilungskommandeur Hauptmann Fraß mit seinem Adjutanten Leutnant Franz Josef Strauß (rechts) während des Rußlandfeldzugs der deutschen Wehrmacht an der Ostfront im November 1942 (© picture alliance / akg-images)
Der Abteilungskommandeur Hauptmann Fraß mit seinem Adjutanten Leutnant Franz Josef Strauß (rechts) während des Rußlandfeldzugs der deutschen Wehrmacht an der Ostfront im November 1942 (© picture alliance / akg-images)
Die sich aus den Erkennungsmarkenlisten und Personalveränderungsmeldungen der Wehrmacht ergebenden Hinweise zu Strauß sind mager. Die Auskunft der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) beschränkt sich darauf, dass Strauß laut Meldung vom 1. Januar 1944 mit dem Dienstgrad Leutnant zur IV. Lehrgangsgruppe Heer der Flak-Artillerie-Schule nach Altenstadt versetzt wurde.
QuellentextDokument Nr. 2
Quelle: BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS - HA IX/11, FV 70/70, Bl. 5 - 11.
Berlin, den 6. November 1970
Tatsachen und Hinweise zur Vergangenheit des Franz-Josef STRAUß
Aus einem operativen
STRAUß
gehörte während seiner Studienzeit in München zum Sturm 23/M 68 des NSKK und hatte den Dienstgrad eines Rottenführers. 1943 wurde STRAUß zum Studienrat ernannt.
1942/43 gehörte STRAUß als Leutnant zur 22. Panzerdivision, die vor Stalingrad eingesetzt war und dort mit Erfolg aus einem kleineren Kessel ausbrach. Konkret sollten Anfang Dezember 1942 Reste der 22. Panzerdivision zusammen mit Teilen der rumänischen Panzerdivision den äußeren Ring des Stalingrader Kessels durchbrochen haben. Dabei machte die rumänische Vorhut 250 sowjetische Gefangene, die mit Einverständnis des einzigen deutschen Offiziers - Leutnant STRAUß - erschossen wurden.
1944/45 gehörte STRAUß als Oberleutnant, Stabsadjutant einer Stabsbatterie und Verantwortlicher für wehrgeistige Führung zum Offizierspersonal der Fliegerabwehrschule Schongau (als "Fliegerabwehrakademie" bezeichnet).
1944 erhielt STRAUß (durch einen höheren Offiziers-Offizier ?
der Flakschule, der indirekten Kontakt zum amerikanischen Geheimdienst OSS unterhielt) Kontakt mit dem von HERO [sic] von GAEVERNITZ in der Schweiz geleiteten Office of Strategie Servis [sic] (OSS). Von GAEVERNITZ ist heute deutsch-amerikanischer Handelsvermittler in Bad Godesberg.
Im Oktober 1944 reiste STRAUß mit einer Gruppe von Offizieren der Luftverteidigung im Rahmen einer Inspektionsreise an die Schweizer Grenze, ließ sich dabei von GAEVERNITZS Leuten über die Grenze bringen und traf in dem Schweizer Grenzort St. Margarethen [sic] mit dem illegal in der Schweiz arbeitenden
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Geheimdienstvertreter, Hauptmann KITSTEIN, zusammen, und zwar in einem von Sergant SEIFERT (Amtsangehöriger des Schweizer Grenzschutzes) bereitgestellten Zimmer.
STRAUß lieferte dem amerikanischen Geheimdienst einen Luftverteidigungsplan von Würzburg, Skizzen der Standorte der Flakbatterien, von Flugplätzen und von Radareinrichtungen. Im Auftrage des USA-Geheimdienstes verhinderte STRAUß bei Kriegsende die Sprengung der Gruben in der Nähe von Schongau, löste einen Teil der Einheiten an der Flakschule auf und entwaffnete gemeinsam mit anderen Offi-zieren eine Panzerabwehreinheit der Hitlerjugend.
Unmittelbar vor der Einnahme von Schongau hat STRAUß auftragsgemäß die Flakschule verlassen und sich bis zur Beendigung der Kampfhandlungen bei einer namentlich bekannten Person seines Vertrauens in der Umgebung von Schongau aufgehalten.
Danach hat er sich auftragsgemäß zu Oberleutnant Ernest S. Hauser vom CIC nach Schwabniederhofen begeben und kam dort auch mit dessen Gehilfen, Sergant Henry KISSINGER, zusammen.Im April/Mai 1945 hatte sich STRAUß kurze Zeit in dem in der Kaserne der Flakschule eingerichteten Kriegsgefangenenlager aufzuhalten - mit Einzelzimmer und Sonderessen. Nach eigenen Angaben hat er dort schriftliche Informationen über die russische Luftverteidigung und das zu dieser Zeit neueste technische Gerät zur Lenkung von Flakfeuer (Kommandogerät 40) an die US-Behörden gegeben.
Im Mai 1945, aus dem Lager entlassen, wurde er stellvertretender Landrat des Bezirkes Schongau und war als solcher verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Verbindungen zwischen der örtlichen Verwaltung unter Franz Xaver BAUER
und der amerikanischen Kommandantur, insbesondere zum Beauftragten des CIC für den Bezirk Schongau, dem genannten First-Lieutenant Ernest S. HAUSER . HAUSER war österreichischer Katholik aus Salzburg, der nach dem Anschluß Österreichs nach den USA emmigriert [sic] war.
[…]
Im Juni 1953 unternahm STRAUß seine erste Reise in die USA. Er traf dort mit höchsten Beamten der USA-Regierung zusammen, u. a. mit dem damaligen Staats-sekretär John Forster [sic] Dulles und seinem Bruder Ellen Alan [sic] Dulles.
Ziel war, STRAUß in die neue westdeutsche Regierung zu langeieren [sic].
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[Im Übrigen bezieht sich der Vermerk auf hier nicht gegenständliche Sachverhalte der Nachkriegszeit]
Fußnoten
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Es handelt sich um einen maschinenschriftlichen Durchschlag eines siebenseitigen Vermerks ohne Briefkopf und Unterschrift. Gegenständlich ist der nachfolgende Auszug, der die beiden ersten Seiten nahezu vollständig sowie einen Absatz der dritten Seite umfasst.
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Handschriftliche Unterstreichung.
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Handschriftliche Unterstreichung.
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Handschriftliches Fragezeichen.
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Handschriftliche Unterstreichung.
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Handschriftliche Unterstreichung
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Handschriftliche Unterstreichung
QuellentextDokument Nr. 3
Quelle: BStU, Archiv der Zentralstelle, MfS - HA IX/11, FV 70/70, Bl. 32-38.
HA IX/11
Berlin, den 11.1.71
FV 70/70
3 Expl. Ausf.
Bestätigt:
Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang "Micha
Die Bearbeitung des Forschungsvorg. "Michaheutigen
Zielstellung der Bearbeitung des Vorganges
Das Ziel der Bearbeitung des Vorganges ist einmal die allseitige und gründliche Aufklärung der Person des CSU-Vors. Franz-Josef Strauß und dessen Tätigkeit in der Zeit des Faschismus an Hand der bei der HA IX/11 vorhandenen Dokumente.
Es sind vor allem solche Fragen wie
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sein Studium und die Ausbildung zum Lehrer bzw. Studienrat
seine polit. Tätigkeit, z. B. als weltanschaulicher Referent des NSKK München, Sturm 23 / M 86 u. als Mitglied des NSDStB,
seine Wehrmachtszeit - hier interessieren besonders Einheiten und deren Einsätze, seine Tätigkeit als sog. Nationalsozialistischer Führungsoffz. der Flakschule Schongau/Bay., Hinweise auf begangenen Kriegsverbrechen, seine Verbindung zum amerik. Geheimdienst und alle damit im Zusammenhang stehenden Probleme - zum Gegenstand der Untersuchung zu machen.
[…]
Wie aus op. Material hervorgeht, soll Strauß Ende 1944 in dem schweizer Grenzort St. Margarethen [sic] (100 Km Luftlinie v. Schongau/Bay.) Kontakt mit der von Hero v. Gaevernitz geleiteten US - Geheimdienst (Office of Strategic Servic [sic] - OSS) Verbindung aufgenommen u. militärische Unterlagen übergeben bzw. Aufträge, wie die Verhinderung der Sprengung der Gruben bei Schongau, übernommen haben."
Interner Link: Dokument Nr. 3: "Maßnahmeplan zum Forschungsvorgang 'Michel'" vom 11.01.1971
Fußnoten
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Es handelt sich um ein siebenseitiges handschriftliches Dokument ohne Unterschrift, das seinem Kontext nach wahrscheinlich von einem Hauptmann Liebezeit verfasst wurde. Gegenständlich ist der nachfolgende, den Seiten 1,2 und 5 entstammende Auszug.
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Handschriftliche Streichung des Buchstabens.
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Handschriftliche Unterstreichung.
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Handschriftliche Streichung des Buchstabens.
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Handschriftliche Streichung des Wortes.
IV. Akten des Bundesnachrichtendienstes (Dokumente Nr. 4-6)
Im Rahmen der erweiterten Würdigung der Quellenlage wurden zunächst die Akten von Dienststellen des Bundes in die Recherche einbezogen. Hierbei kam dem archivierten Aktenbestand des Bundesnachrichtendienstes – soweit er einsehbar ist – eine zentrale Bedeutung zu.
1. "Hausers Bericht vom 21.03.1969" (Dokument 4)
Aus diesem Bericht ergibt sich zunächst, dass der im MfS-Vermerk erwähnte Ernest F. Hauser (nicht: Ernest "S.") von 1966-1970 Agent des BND war (Deckname "LEDER").
Der BND war demnach in Besitz einer im Kern kongruenten Schilderung des Strauß betreffenden Spionagesachverhaltes. Der mehrfach in der sowjetischen Botschaft in Bonn und Ost-Berlin eingesetzte und ausweislich der BND-Akten
QuellentextDokument Nr. 4
Quelle: BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 514.
Anlage 9
Hausers Bericht v. 21.3. 1969
Seite: 1
Er
Der Bericht bezog sich auf Herrn Strauß
Der Grund, daß ich den Namen nicht so klar behalten habe, ist der, daß er ausgebessert war, und ganz genau betrachtet hatte man ihn vielleicht abschreiben lassen.
Der Bericht enthielt ungefähr 4 Begegnungen und erwähnte auch den Namen eines Schweizer Grenzbeamten. Als Grenzort wurde angegeben gegenüber von Lindau. Der Name des Grenzbeamten war Seibert.
Laut diesem Bericht hatte Leutnant Strauß dem Amerikaner Pläne von deutschen Flak-Radar-Geräten übergeben. Ich las den Bericht einmal durch und begann schon die zweite Lesung, als Herr Nikolsky
Ich erklärte, daß ich Herrn Strauß erst im September 1945 kennengelernt hätte und daher über die Vergangenheit nicht viel sagen könnte. Er beharrte aber auf seiner Frage und behauptete, daß Herr Strauß mir doch sicherlich im Jahre 45, nachdem wir uns besser kannten, von Ereignissen vor Ende des Krieges erzählt haben müßte. Ich bejahte das, sagte ihm aber, daß mir Herr Strauß nur von seinen Kriegserlebnissen an der russischen Front erzählte und nie andeutete, daß er irgendwelchen Kontakt mit Alliierten gehabt habe. Ich wies ferner darauf hin, daß ich ja Herrn Strauß erst et-liche Monate nach Kriegsende kennengelernt hätte.
Herr Nikolsky
Interner Link: Dokument Nr. 4: "Hausers Bericht vom 21.03.1969"
Fußnoten
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Das Bezugsschreiben (BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 485 - 487 und 488 - 493) wurde der Akte vor Einsichtnahme entnommen.
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Handschriftliche Ergänzung des maschinenschriftlichen Berichts.
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Handschriftliche Unterstreichung.
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Handschriftliche Ergänzung.
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Handschriftliche Unterstreichung.
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Handschriftliche Unterstreichung.
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Handschriftliche Unterstreichung.
2. Treffbericht Nr. 19 vom 11.02.1969 (Dokument 5)
Beim Dokument Nr. 5 handelt es sich um einen vom Verbindungsführer Hausers angefertigten Bericht über ein am 7. Februar 1969 durchgeführtes Treffen. Die hier enthaltene Behauptung Hausers, persönlich von Strauss über dessen Tätigkeit für den OSS unterrichtet worden zu sein, arrondiert den Kenntnisstand des BND über eine mögliche nachrichtendienstliche Verbindung ebenso wie die Nennung der ebenfalls in den MfS-Akten erwähnten OSS-Mitarbeiter Dulles und von Schulze-Gaevernitz.
QuellentextDokument Nr. 5
Quelle: BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 515 ff. (516 f.)
Treffbericht Nr. 19 vom 11.02.1969 zum Treffen vom 07.02.1969
II. Ergebnis:
1.) NIKOLSKIJ:
[…]
Was die Frage einer Mitarbeit des Bundesministers STRAUSS für den amerikanischen ND vor 1945 anbelangt, so behauptet LEDER, über einen solchen Sachverhalt von Herrn STRAUSS selbst einmal unterrichtet worden" zu sein.
Er hätte damals die Angaben des Herrn Ministers aber für einen Scherz gehalten. Ein in BONN, Thomasstr. 13, lebender Gero v. GAEVERNITZ müßte eigentlich über den Wahrheitsgehalt dieser Behauptungen Auskunft geben können, da er unter dem damaligen Leiter des US-ND (DULLES) das Gebiet des DEUTSCHEN REICHES bearbeitet hätte.
Der VF entgegnete, es als selbstverständlich anzunehmen, dass Herr SRAUSS seine Äußerungen ironisch gemeint habe.
LEDER erklärte daraufhin mehrmals, die Übereinstimmung beider Angaben (NIKOLSKIJ/STRAUSS) würde ihn dennoch erschrecken." […].
Interner Link: Dokument Nr. 5: Treffbericht Nr. 19 vom 11.02.1969
Fußnoten
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Doppelt unterstrichen und mit einem "K" gestempelt [wohl für "Klarname"].
3. Treffbericht Nr. 6 vom 10.07.1968 (Dokument 6)
Mit der in Dokument Nr. 6 wiedergegebenen Behauptung Hausers, die USA seien im Besitz weiterer kompromittierender Erkenntnisse - auch aus dem sexuellen Bereich - über Strauß, um dessen Widerstand gegen den Atomwaffensperrvertrag zu überwinden,
QuellentextDokument Nr. 6
Quelle: BND-Archiv Nr. 5374, Bl. 501 ff. (505 f.)
Treffbericht Nr. 6 vom 10.07.1968 zum Treffen vom 08.07.1968
[…]
4.) LEDER kam von sich aus wieder auf die politische Lage zu sprechen und warf der BRD vor, in vielen entscheidenden Stellen, NAZIS zu beschäftigen.
Als der VF behauptete, LEDER sei an diesen Verhältnisses mitschuldig, denn auch er habe mit ehemaligen NAZIS "gekungelt" und sie lediglich aufgrund des Vorzuges, daß sie fließend englisch sprachen, für anständige Menschen gehalten, entgegnete er, diesen Tatbestand zugeben zu müssen. Das typische Beispiel seiner persönlichen Fehleinschätzung sei STRAUSS. Hier wäre aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. DIE USA duldeten unter keinen Umständen die Sabotierung des ATOMWAFFENSPERRVERTRAGES durch einen solchen Mann. Sie verfügten gerade in diesem Falle über Mittel und Wege, Herrn STRAUSS gefügig zu machen. Der ehemalige Oberst der LUFTWAFFE der USA und jetzige Vizepräsident der Firma NORTHROP, Jack BRADLY, sei STRAUSS bei dessen Besuchen in den USA als Begleitoffizier beigegeben worden. BRADLY, ein Trinker, habe LEDER gegenüber zugegeben, im Auftrage des CIA Berichte über die Freizeitgestaltung des Ministers verfasst zu haben.
LEDER sei selbst Zeuge des Geschlechtsverkehrs zwischen einer Negerin und des Herrn STRAUSS in WASHINGTON geworden. Da der SPIEGEL von dieser Tatsache "Wind bekommen" hätte, versuche Herr STRAUSS, LEDER zu einem Meineid zu bewegen, was dieser aber ablehne.
[…]
Bei einer Weigerung, die SPERRVERTRÄGE zu unterzeichnen, wäre STRAUSS politisch und moralisch "eine Leiche".
Interner Link: Dokument Nr. 6: Treffbericht Nr. 6 vom 10.07.1968
Fußnoten
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Bl. 506
V. Nachlässe
Zur weitergehenden Würdigung wurde aus dem Bereich der Nachlässe der im Bundesarchiv verwahrte Nachlass von Gero von Schulze-Gaevernitz eingesehen. Dieser enthält zwar interessante Aspekte zu den OSS-Operationen, aber nichts zum vorliegenden Sachverhalt.
VI. Akten ausländischer Dienststellen und Zeitzeugenberichte
Bundesverteidigungsmininster Franz Josef Strauß (Mitte) besucht 1961 das Oberste Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE) bei Paris. Rechts der Alliierte Oberbefehlshaber der NATO, US-General Lauris Norstad (© picture alliance / AFP)
Bundesverteidigungsmininster Franz Josef Strauß (Mitte) besucht 1961 das Oberste Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE) bei Paris. Rechts der Alliierte Oberbefehlshaber der NATO, US-General Lauris Norstad (© picture alliance / AFP)
Von Seiten U.S.-amerikanischer Dienststellen sind für die vorliegende Untersuchung vor allem die Akten des OSS von Relevanz. Dieser seinem Umfang und seiner Erschließung nach beeindruckende Aktenbestand wird von den National Archives verwaltet. Zu beachten ist allerdings, dass er insofern nicht vollständig ist, als die CIA vor Ablieferung des Archivguts unter bestimmten Voraussetzungen Material entnommen hat (sog. "Previously Withdrawn Material").
Aus den im Schweizerischen Bundesarchiv zu Dulles und v. Schulze - Gaevernitz verwahrten Unterlagen, die eine bunte Mischung aus klassischem Verwaltungshandeln, Berichten politischer und militärischer Dienststellen, Abhörprotokollen, Observationsberichten, "fremdenpolizeilichen" Dokumenten und Zeitungsausschnitten darstellen, lässt sich zwar ein anschauliches Bild der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des OSS gewinnen.
Die im Zentrum für Publikationen der Quellen zur Geschichte Russlands im XX. Jahrhundert verwahrten Akten des KGB konnten bislang nicht eingesehen werden.
In einem letzten Schritt kann die Untersuchung demnach nur noch um Aussagen von Zeitzeugen erweitert werden. Bereits dokumentierte Aussagen von Zeitzeugen waren nicht zu ermitteln. Von den unmittelbaren Zeitzeugen ist - soweit ersichtlich - nur noch der ehemalige CIC-Soldat und spätere U.S.-Außenminister Henry Kissinger am Leben. Eine Bitte des Verfassers, zu dem behaupteten Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen, blieb unbeantwortet.
Demnach kann festgehalten werden, dass sich der behauptete Sachverhalt nach derzeitigem Kenntnisstand auch nicht im Wege einer weitergehenden Untersuchung der Quellenlage beweisen oder widerlegen lässt.
VII. Zusammenfassung
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich aus den genannten Unterlagen des MfS und des Bundesnachrichtendienstes konkrete Hinweise auf eine Spionagetätigkeit von Strauß zugunsten des OSS ergeben. Die kritische Überprüfung dieser Hinweise erfolgte unter den für die historische Erforschung von nachrichtendienstlichen Sachverhalten maßgeblichen Bedingungen. Hierzu zählen insbesondere der lediglich bruchstückhafte Charakter des relevanten Aktenbestandes, seine nur beschränkte Einsehbarkeit und die zum Teil dubiose Überlieferungsgeschichte der HVA-Akten im Allgemeinen sowie der Stasi-Akten zu Strauß im Besonderen. Soweit sich diese Hinweise aus den überlieferten MfS-Unterlagen ergeben, entbehren sie eines konkreten Quellennachweises. Andererseits geben die Unterlagen mit großer Klarheit die Intention des MfS zu erkennen, historische Erkenntnisse (und Behauptungen) "für operative Zwecke" - also im Rahmen einer Desinformationskampagne - gegen Strauß zu nutzen. In diesem Kontext ist auch der Versuch des MfS zu sehen, Strauß durch die falsche Behauptung einer Beteiligung an Kriegsverbrechen zu diskreditieren.
Die Hinweise auf eine Spionagetätigkeit von Strauß erscheinen als möglich. Sie sind jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand weder zu beweisen, noch zu widerlegen. Ebenso wenig lässt sich mangels nachvollziehbarer Kriterien eine verlässliche Feststellung der Wahrscheinlichkeit treffen. Wie auch andere Bereiche der Biographie von Strauß - man denke beispielhaft nur an die Vermittlung der Milliardenkredite - verbleibt diese Angelegenheit damit partiell im Dunkeln. Mit den Worten Max Webers
Zitierweise: Enrico Brissa, Dokumentation: Zu einer möglichen Spionagetätigkeit von Franz Josef Strauß für das Office of Strategic Services (OSS), in: Deutschland Archiv, 5.9.2015, Link: www.bpb.de/211519.