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Die Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei oder aber in vielen Bereichen, die die meisten Bürgerinnen und Bürger im Alltag betrafen, auf rechtsstaatlichen Grundlagen gestanden habe, wird von vielen schnell und eindeutig beantwortet - in die eine oder andere Richtung. Oft spielen dabei emotionale Beweggründe eine Rolle. Nur wenige werden das Grenzregime und die Tätigkeit der Staatssicherheit verteidigen. Wie aber sah es mit der Rechtsbeugung „im Kleinen“ aus?
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