Sammelrezension zu:
Ludwig A. Rehlinger: Freikauf. Die Geschäfte der DDR mit politisch Verfolgten 1963-1989, mit einem Nachwort von Justus Vesting, Halle/S.: Mitteldeutscher Verlag 2011, 279 S., € 19,90, ISBN: 9783898128292.
Andreas H. Apelt (Hg.): Flucht, Ausreise, Freikauf. (Aus-)Wege aus der DDR, Halle/S.: Mitteldeutscher Verlag 2011, 120 S., € 9,95, ISBN: 9783898128599.
Thomas von Lindheim: Bezahlte Freiheit. Der Häftlingsfreikauf zwischen beiden deutschen Staaten, Baden-Baden: Nomos 2011, 143 S., € 38,–, ISBN: 9783832964955.
Michael Hollmann, Eberhard Kuhrt (Hg.): »Besondere Bemühungen« der Bundesregierung, Bd. 1: 1962 bis 1969, Häftlingsfreikauf, Familienzusammenführung, Agentenaustausch, Bearb.: Elke-Ursel Hammer (Dokumente zur Deutschlandpolitik/DZD; Sonderbd.), München: Oldenbourg 2012, 810 S., € 84,80, ISBN: 9783486707199.
Kaum ein Aspekt der über 40 Jahre währenden Teilung Deutschlands findet auch heute noch ein so großes öffentliches Interesse wie der "Freikauf".
Heute ist allen Interessierten klar: Die DDR-Führung hat über Jahrzehnte hinweg aus politischen Gründen in ihren Gefängnissen inhaftierte Menschen gegen Geld oder geldwerte Leistungen in den Westen entlassen. Darüber hinaus hat sie auch in erheblichem Umfang nicht inhaftierte Personen im Rahmen der sogenannten Familienzusammenführung unter ähnlichen Bedingungen in den Westen ausreisen lassen.
Freikauf
Dass die Öffentlichkeit nach der Wiedervereinigung überhaupt einigermassen sachgerecht informiert wurde, liegt vor allem an Ludwig A. Rehlinger, der als Beamter im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (seit 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) in den 60er- und nochmals in den 80er-Jahren mit der Angelegenheit dienstlich befasst war. Seit er 1991 sein sehr präzises Erinnerungsbuch unter dem Titel "Freikauf" auf den Markt brachte, sind die oft abenteuerlichen Spekulationen der Vergangenheit durch sachliche Informationen ersetzt worden.
Dieses Buch liegt nun in einer durchgesehenen Neuauflage des Mitteldeutschen Verlags vor. Auf Akten konnte sich Rehlinger auch dieses Mal nicht stützen. Es liegt zudem in der Natur der Sache, dass sein Erinnerungsvermögen für den Zeitraum von 1970 bis 1981, als er mit den "humanitären Bemühungen" dienstlich nicht befasst war, eingeschränkt ist. Aber das informative Nachwort des Historikers Justus Vesting bringt eine gute Übersicht über weitere Publikationen und Erkenntnisse der zeitgeschichtlichen Forschung zur Rolle des MfS und insbesondere zu der des Rechtsanwalts Wolfgang Vogel. Noch lange dürften jedoch die Erinnerungen von Ludwig Rehlinger eine unverzichtbare Quelle für die Erforschung dieses in jeder Beziehung heiklen Gegenstands der Zeitgeschichte sein.
Bezahlte Freiheit
Thomas von Lindheim, Bezahlte Freiheit (© Nomos)
Thomas von Lindheim, Bezahlte Freiheit (© Nomos)
Inzwischen sind zum Thema auch einschlägige Akten des Ministeriums für Staatssicherheit aus den Beständen des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) erschlossen. Ein Fundstück aus der Frühzeit des Freikaufs wurde vor einigen Monaten im "Deutschland Archiv" publiziert.
Ein Beispiel: Der Autor bringt "Beispiele für Abrechnungen" (61f), die schlicht unverständlich sind, ohne dass dies irgendwie problematisiert wird. Als Quelle dient eine im Original nicht abgedruckte MfS-Akte mit dem Aktenzeichen HA IX 13661. Aus ihr ergeben sich angeblich für die Jahre 1969–1972 "unsere Guthaben", "Leistungen der anderen Seite", sowie "Unsere Bewertung," die der "DDR-Bewertung" gegenübergestellt wird. Die Ausdrucksweise einer staatlichen DDR-Stelle kann das ja wohl nicht sein. Man wüsste aber schon gern, wie und bei wem "unsere Guthaben" in Höhe vieler Millionen D-Mark zustandegekommen sein sollen. Ludwig Rehlinger ist sich sicher, dass zu seiner Zeit erst gezahlt oder geliefert wurde, wenn die Freizukaufenden wirklich frei waren. War das unter Bundesminister Egon Franke und seinem Mitarbeiter Edgar Hirt in den Jahren 1970–1982 vielleicht anders? Gab es zeitweise eine Art "Swing", bei dem die DDR eine Vorauszahlung durch "Lieferung" von Personen auszugleichen hatte? Von Lindheim, der andererseits wohl zu Recht von "Sonderarrangements" spricht, die es abweichend vom "üblichen" Verfahren gegeben habe, hat das Problem offenbar nicht einmal gesehen. Erst durch den jetzt veröffentlichten, nachfolgend besprochenen Sonderband der Dokumente zur Deutschlandpolitik (DzD) wird im Einzelnen wenigstens für die 60er-Jahre nachvollziehbar, wie bei diesem "Geschäft" mit Leistung und Gegenleistung umgegangen wurde.
Zu Unrecht behauptet von Lindheim, "für die Abwicklung der Freikaufaktion (sei) das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und das diesem nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut zuständig" gewesen. Bei letzterem war eine derartige Zuständigkeit nie gegeben; im Gegenteil – das Institut war gehalten, alle Eingänge, die "humanitäre Bemühungen" betrafen, sofort an das Ministerium weiterzuleiten. Aus der Tatsache, dass im Gesamtdeutschen Institut eine Kartei mit bekanntgewordenen Haftfällen in der DDR geführt wurde und Haftbescheinigungen ausgestellt wurden, die zu Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz berechtigten, kann jedenfalls nicht auf eine Mitwirkung beim Freikauf geschlossen werden.
Auch wenn das Werk von Lindheims einige durchaus interessante Aktenstücke des MfS aus der Zeit nach 1969 enthält, die bislang nicht bekannt waren, muss leider festgestellt werden, dass die Qualität seiner Edition mit der des Sonderbandes der DzD nicht annähernd mithalten kann. Quellenangaben sind teilweise fehlerhaft, Zusammenhänge werden nicht erläutert oder sogar falsch dargestellt, manchmal wird einfach spekuliert – so wenn Thomas von Lindheim behauptet, Ludwig A. Rehlinger habe sich mit den beiden Rechtsanwälten Jürgen Stange (West) und Wolfgang Vogel (Ost) "menschlich gut verstanden" (22). In Bezug auf letzteren mag ein gewisses Vertrauensverhältnis im Laufe der Jahre tatsächlich entstanden sein, das aber nie so weit ging wie etwa bei seinem Bundesminister Herbert Wehner, der sich allein 1969 siebenmal zu Gesprächen mit Wolfgang Vogel traf, ohne dass die zuständigen Fachbeamten hinzugezogen wurden. Rehlingers Beziehungen zu Stange waren ein nüchternes Verhältnis der Zusammenarbeit, allerdings auf auf einem besonders heiklen und der Geheimhaltung bedürftigen Gebiet. Frühzeitig hat sich jedoch zwischen Stange und Vogel eine so enge persönliche Beziehung entwickelt, dass der Mitteilungsdrang des West-Berliners sogar das MfS verwunderte.
Flucht, Ausreise, Freikauf
Andreas H. Apelt (Hg.), Flucht, Ausreise, Freikauf (© Mitteldeutscher Verlag)
Andreas H. Apelt (Hg.), Flucht, Ausreise, Freikauf (© Mitteldeutscher Verlag)
So berechtigt das öffentliche Interesse an dem Thema Freikauf auch war und ist, dies "Geschäft" war nie die einzige Möglichkeit, der von vielen ihrer Einwohner als riesiges Gefängnis empfundenen DDR zu entkommen. Durch Flucht, aber auch durch genehmigte Ausreisen sind noch nach dem Bau der Mauer 1961 weitere Hunderttausende von Deutschen aus der DDR in den Westen gelangt. Mit diesen Fällen hat sich anlässlich des 50. Jahrestages der Errichtung der Mauer eine Tagung der Deutschen Gesellschaft e. V. beschäftigt, deren Ergebnisse nunmehr publiziert wurden.
Die sorgfältig gestaltete Edition berücksichtigt alle wesentlichen Elemente von Flucht, Ausreisebewegung und Freikäufen. Massenfluchten, die anfangs noch möglich waren, und Einzelfälle, die nicht selten tödlich endeten, werden geschildert. In erheblichem Umfang wurde Fluchthilfe aus dem Westen geleistet, meist aus purem Idealismus und unter erheblichen Gefahren auch für die Helfer. Dabei wird die im Laufe der Zeit unvermeidlich eingetretene Kommerzialisierung und Professionalisierung der Fluchthilfe nicht verschwiegen. Der Ausbau der Grenzanlagen sowie die Unterwanderung und Zerschlagung vieler Fluchthilfeorganisationen durch das MfS führten zu einem Rückgang der erfolgreichen Fluchtfälle. Parallel dazu nahm die sogenannte Ausreisebewegung einen stetig wachsenden Umfang an, bei der versucht wurde, die DDR-Behörden auf die eine oder andere Weise zur Genehmigung einer Ausreise für Einzelne oder ganze Familien zu bewegen. Diese Bemühungen überschnitten sich oft mit denen der Bundesregierung bei sogenannten Familienzusammenführungen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass Fluchten, legale Ausreisen und Freikäufe aller Art auch nach 1961 noch zu Einwohnerverlusten der DDR in Höhe von weit über einer halben Million führten. Und häufig waren es agile und gut ausgebildete Menschen, die für Westdeutschland eine Bereicherung, aber für die DDR einen schwer zu ersetzenden Verlust bedeuteten.
Im letzten Kapitel des von Andreas H. Apelt herausgegebenen Buches wird eine Diskussion dokumentiert, an der neben anderen Ludwig A. Rehlinger und Elke-Ursel Hammer, Archivarin im Bundesarchiv und Bearbeiterin der Kommentare zu den Dokumenten des nachfolgend rezensierten ersten Bandes einer Edition von Aktenstücken über die Besonderen Humanitären Bemühungen der Bundesregierung, teilnahmen. Die Schwierigkeiten, die aus der bislang mangelnden Bereitschaft der verschiedenen Bundesregierungen resultierten, alle Unterlagen zum Thema Freikauf zur Publikation freizugeben, werden freimütig diskutiert. Nun, ein Jahr später, kann man an Hand des Sonderbandes aus der Reihe der "Dokumente zur Deutschlandpolitik" (DzD) studieren, ob die neue Publikation diese Schwierugkeiten beseitigt hat.
"Besondere Bemühungen" der Bundesregierung
Besondere Bemühungen (© Oldenbourg)
Besondere Bemühungen (© Oldenbourg)
Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Es handelt sich um eine mustergültige Edition, die durch eine 80-seitige Einführung, ausführliche und sachgerechte Kommentierung der insgesamt 442 ausgewählten Dokumente aus Ost und West, Literaturverzeichnis sowie Sach- und Personenregister besticht. Wenngleich immer noch nicht sämtliche einschlägigen Dokumente, die im Bundesarchiv vorhanden sind, zur Veröffentlichung freigegeben wurden, wie Elke-Ursel Hammer mitteilt, so bleiben doch nicht mehr allzu viele Fragen offen. Dem Datenschutz ist es geschuldet, dass in vielen Fällen die Namen der freizukaufenden oder auszutauschenden Häftlinge auf die Initialen beschränkt wurden. Dennoch werden die häufig erschütternden Umstände der jeweiligen Fälle geschildert, soweit sie ermittelt werden konnten. Durch beigegebene Literaturangaben und Hinweise auf Presseartikel können sicherlich auch manche Klarnamen ohne allzu große Mühe herausgefunden werden.
Über die erheblichen Summen, die aus dem Bundeshaushalt aufgebracht wurden (bis Ende 1969 fast 200 Millionen DM), wird detailliert berichtet. Nur aus den ebenfalls nicht unbedeutenden Summen, die die Rechtsanwälte Jürgen Stange (West) und Wolfgang Vogel (Ost) von der Bundesregierung für ihre in der Tat umfangreichen Bemühungen als Honorar erhalten haben und die sich in den 60er-Jahren jährlich im sechsstelligen DM-Bereich bewegten, wird immer noch ein Geheimnis gemacht.
Dennoch: Viele Unklarheiten, die bislang noch über die Anfänge der Freikaufaktionen der verschiedenen Bundesregierungen bestanden, können nun als beseitigt gelten. Als Beispiel sei der oben erwähnte Vermerk des MfS-Majors Heinz Volpert vom 16. April 1963 erwähnt, der hier als Dokument Nr. 10 veröffentlicht wird. Über die Vorgeschichte berichten vier weitere Vermerke Volperts (Dok. 5–8), von denen der älteste vom 12. Januar 1963 datiert und die alle aus der Akte des "Geheimen Mitarbeiters 'Georg'" stammen, hinter dem sich als "zuverlässige Quelle" der in Ost- und West-Berlin zugelassene Rechtsanwalt Wolfgang Vogel verbarg. Vogel übernahm häufig Mandate von in der DDR inhaftierten Westdeutschen und hatte auch schon mehrfach an privaten oder kirchlichen Freikaufaktionen mitgewirkt. Bei ihm erschien am 7. Januar 1963 der Hamburger Ölkaufmann Otto Dinse und behauptete, er sei autorisiert zu erklären, dass das Bundeswirtschaftsministerium in Bonn interessiert sei, mit der DDR zu ähnlichen Vereinbarungen zu kommen, wie sie die USA im vorausgegangenen Jahr mit Kuba getroffen habe, als es darum ging, die bei dem gescheiterten Schweinebucht-Abenteuer festgenommenen "Konterrevolutionäre" wieder in die Vereinigten Staaten zurückzuholen. Dabei sei mit Warenlieferungen gezahlt worden. Der Gedanke, etwas ähnliches mit der DDR zu versuchen, lag seither sozusagen in der Luft. Der Leiter einer US-Mission in Berlin, Francis J. Meehan, lud am 6. Februar 1963 die Rechtsanwälte Stange und Vogel zu einem Mittagessen in seine Wohnung ein und erkundigte sich, ob bei einem Projekt Gefangenenaustausch gegen "hohen Kredit" oder sonstige wirtschaftliche Leistungen etwas zu machen sei.
Ende Februar hatte das MfS den Eindruck, im Westen wolle man die Bundesregierung völlig aus dem Geschäft heraushalten und stattdessen "Industriekreise", nämlich die Firmen Krupp, Thyssen und Axel Springer, vorschieben. Auch Hans Globke, Staatssekretär im Bundeskanzleramt, sei dieser Ansicht (Dok. 7). Vier Wochen später jedoch hatte sich der "Kanal" Bundesregierung (Rechtsanwalt Jürgen Stange) – DDR (MfS/Rechtsanwalt Wolfgang Vogel) bereits verfestigt (Dok. 8). Im Westen war man sich allerdings noch nicht über Auftraggeber und Aufgabe Vogels im Klaren. Der Bundesminister Rainer Barzel wunderte sich, dass der bislang so erfolgreiche Anwalt von der DDR noch keinen Dauer-Passierschein für Verhandlungen auch in West-Berlin erhalten habe.
War bei der Freilassung der ersten acht Gefangenen von der Bundesregierung noch bar bezahlt worden, worüber Rehlinger in seinem Buch ausführlich berichtet, so wollte die Bundesregierung in der Folge das Verfahren ändern. Man wusste, dass die Evangelische Kirche bei entsprechenden Geschäften mit der DDR die Zahlungsmodalitäten dem Diakonischen Werk überlassen hatte und dass dort insbesondere dessen Direktor Ludwig Geißel über erhebliche Erfahrungen verfügte. Diesem Modell wollte man sich anschließen. Auf dieser Grundlage wurde erstmalig im Spätsommer 1964 die Freilassung von mehreren Hundert, zum Teil seit langem einsitzenden politischen Gefangenen erreicht.
Dieses Verfahren wurde im Prinzip auch in den folgenden Jahren angewandt. Dabei galt folgendes: Verhandelt wurde von Anwälten. Rechtsanwalt Vogel erklärte, im Besitz einer Vollmacht des Generalstaatsanwalt der DDR zu sein. Sein West-Berliner Kollege Stange erklärte dasselbe für die beiden großen Kirchen in der Bundesrepublik und fügte hinzu, die Bundesregierung sei über alles informiert und billige und unterstütze das Vorhaben. Die materielle Gegenleistung des Westens bestand – abgesehen von einigen Personen, die ausgetauscht wurden – grundsätzlich in Warenlieferungen. Die Auswahl der Waren oblag der DDR, wobei die Bundesregierung Wert darauf legte, dass die Güter auch zur Verbesserung der Versorgungslage der Bevölkerung in der DDR geeignet waren. 1965 handelte es sich um Lieferungen von Mais, Butter, Ölen, Kaffee und Stickstoff (Düngemittel) sowie Rutilsand, Kautschuk, Aktivruß und Kadmium (Dok. 110 A). Die Bundesregierung stellte dem Direktor des Diakonischen Werkes eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung, der entsprechend Ludwig Geißel die von der DDR gewünschten Waren bei Westfirmen bestellte und nach Lieferung bezahlte. Soweit die Kirchen bis zu diesem Zeitpunkt bei ihren eigenen Unternehmungen auch Barzahlungen vorgenommen hatten, musste auf diese Möglichkeit fortan verzichtet werden (Dok. 118, Anm. 3). Anfangs konnte die Bundesregierung noch mit gutem Gewissen behaupten, die Waren dienten unmittelbar der besseren Versorgung der Menschen in der DDR. Bald bürgerte es sich allerdings ein, in großem Umfang Waren zu liefern, zum Beispiel Erdölprodukte, aber auch Silber oder Industrie-Diamanten, die die DDR-Führung für die industrielle Produktion benötigte oder notfalls auch schnell und ohne besondere Umstände wieder zu Geld machen konnte. Auf jeden Fall – und das war in den 60er-Jahren noch sehr wichtig – konnte damals nicht behauptet werden, die Bundesregierung habe das Regime in der "Zone" anerkannt. Das änderte sich erst mit dem Abschluss des Grundlagenvertrags 1972.
Auch für die Einschätzung der Rolle und der Möglichkeiten des Rechtsanwalts Wolfgang Vogel bietet die vorliegende Veröffentlichung von Dokumenten wichtiges Material. Vogel genoss als DDR-Rechtsanwalt mit erheblichen Erfahrungen in Ost-West-Angelegenheiten bereits vor 1963 bei Anwälten und Mandanten in beiden Teilen Deutschlands einen überwiegend guten Ruf. Viele hielten ihn für einen unabhängigen Vermittler zwischen Ost und West. Vogel selbst hat sich stets – auch mit Hilfe der Gerichte – gegen die Unterstellung gewehrt, er sei Mitarbeiter des MfS gewesen. Dies kann jedoch nicht mehr ernsthaft bestritten werden. Vogel wurde zumindest in den 60er-Jahren vom MfS gesteuert und hat diesem über alle relevanten Vorgänge umfangreich und genau berichtet. Das Anwaltsgeheimnis stellte dabei nie ein Problem dar. Vogel war frühzeitig die Möglichkeit eingeräumt worden, unmittelbar persönlich auch mit Entscheidungsträgern im Westen zusammenzutreffen (Rainer Barzel, Erich Mende und besonders Herbert Wehner). Insofern wurde die Verhandlungsposition des Rechtsanwalts Jürgen Stange aufgeweicht. Vogel wurde zunehmend auch von der westlichen Seite als Mann ihres Vertrauens betrachtet und dementsprechend honoriert, was in dieser Absolutheit wohl nicht berechtigt war.
Dennoch war der gute Ruf, den Vogel im Westen genoss, nicht ganz unberechtigt. Vogel war von seinem Charakter und von seiner Intelligenz her in der Lage, sich auch im geschlossenen System des MfS eine gewisse geistige Unabhängigkeit zu bewahren und im Einzelfall sowohl im Osten als auch im Westen sachdienliche Ratschläge zu geben und manchmal sogar durchzusetzen. Dabei war es ihm wichtig, nie etwas zu versprechen, was er nicht halten konnte, und möglichst nichts zu behaupten, was sich später als unwahr herausstellen könnte. Im Westen behauptete er nie, in der DDR entscheidenden Einfluss zu besitzen; er könne nur Ratschläge erteilen. Und so war es wohl auch. Aber Vogels Ratschläge hielten die heiklen Geschäfte, die er betrieb, bis zur Wiedervereinigung am Laufen, nicht zuletzt auch zu seinem eigenen materiellen Nutzen.
Im politischen Bonn war man sich dessen bewusst, dass der Westen mit seinem grundsätzlich humanitären Anliegen durch die östlichen Stellen erpressbar war. Man akzeptierte, dass das kommunistische "Zonen"-Regime durch die vom Westen bezahlten Lieferungen in gewisser Weise stabilisiert wurde. Schnell erkannte man, dass die DDR-Führung die materiellen Leistungen des Westens schon bald in ihrem Etat fest einplante. Sie hatte das Bestreben, "Freikäufe" zu einer Dauereinrichtung werden zu lassen, was ursprünglich im Westen nicht so beabsichtigt war. Nachdem Mitte der 60er-Jahre die meisten "Langstrafer" – aktive Widerstandskämpfer gegen das kommunistische Regime – freigekommen waren, konzentrierte sich jetzt das Interesse auf gescheiterte Flüchtlinge und verhaftete Fluchthelfer (häufig Studenten) aus dem Westen. Besonders intensiv gefeilscht wurde um die zahlreichen Agenten etwa des Bundesnachrichtendienstes (BND) in DDR-Gefängnissen. In diesem Bereich ging es nicht nur um Geld, sondern immer auch um Austausch von Gefangenen, die der Westen allerdings nur beschränkt zur Verfügung hatte. Da die zuständigen westlichen Stellen keine vollständige Übersicht über politische Häftlinge im Osten hatten, war die Bundesregierung auch auf entsprechende Hinweise aus der DDR angewiesen. Deren Stellen versuchten auch, auf diese Weise rein kriminelle Personen gewinnbringend in den Westen abzuschieben. Zurückweisen konnte die Bundesregierung solche Personen, die meist die (gesamt-)deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, natürlich nicht. Wenn die Hintergründe bekannt wurden, lehnte sie aber entsprechende Bezahlungen ab. Dennoch haben diese "Zugaben" der DDR, wenn die Personen im Westen erneut straffällig wurden, die Akzeptanz der Freikäufe durch die westdeutsche Bevölkerung belastet. Die Bundesregierung konnte – wegen der mit der DDR vereinbarten Geheimhaltung – die Öffentlichkeit ja nicht über alle Einzelheiten der Aktion informieren.
Da echte politische Gefangene, die die DDR-Führung in den Westen "verkaufen" wollte, nach den großen Entlassungsaktionen in den Jahren 1964–1966 nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung standen, ließ sie sich in der Folgezeit, um ihre devisenähnlichen Einnahmen nicht zu gefährden, zunehmend auch auf Geschäfte mit Familienzusammenführungen ein. Anfangs betraf das vor allem Familien, die durch die Sperrmaßnahmen vom 13. August 1961 auseinandergerissen worden waren. Kostete in dieser Zeit der einzelne Häftling etwa 40.000 DM, so waren arbeitsfähige Erwachsene in diesen "F"-Fällen schon für 11 500 DM zu haben. Rentner ließ man während der ganzen Existenz der DDR, abgesehen von Sicherheitsfällen, immer problemlos ausreisen. Sie entlasteten ja die Rentenkassen und den Wohnungsmarkt im Osten. Nur bei Ausreisegenehmigungen für Kinder hatte die DDR-Führung Skrupel, geldwerte Leistungen zu verlangen. Sie wollte sich nicht dem Verdacht aussetzen, die Zukunft ihres Volkes an "Kapitalisten" und "Imperialisten" zu verkaufen. Allerdings verstand sie es in anderen Fällen durchaus, auch Kinder als politisches Druckmittel einzusetzen.
Insgesamt kann man sagen, dass bis zum Ende der DDR nicht nur die Haftfälle, sondern auch und gerade die Familienfälle immer wieder nachwuchsen. Das überraschte schon 1969 den damaligen Ministerialrat Rehlinger, der in einem Vermerk festhielt: "In bezug auf die Familienzusammenführung und die Kinderrückführung ist bemerkenswert abschließend festzuhalten, dass ständig neue Anliegen auftreten; obwohl die Beteiligten die Schwierigkeiten kennen bzw. kennen müssen, werden neue Verlöbnisse geschlossen und Kinder geboren, deren Eltern in der DDR und in der Bundesrepublik beheimatet sind. Es ist dies auch politisch gesehen ein erstaunliches Zeichen." (Dok. 395) – Daran änderte sich bis Ende 1989 nichts; im Gegenteil. Dies ist vor allem nach 1972 auf die durch die Vertragspolitik geschaffenen neuen Einreisemöglichkeiten in die DDR für West-Berliner und Bundesbürger zurückzuführen, die die verwandtschaftlichen Beziehungen stärkten und neue ermöglichten.
Das Interesse vor allem der Ostseite an Geheimhaltung der Freikauf-Verhandlungen und ihrer Ergebnisse war groß. Sie musste allerdings bald zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesregierung überfordert war, wenn man von ihr verlangte, sie solle Medienberichte generell unterbinden. Dies gelang allenfalls in Einzelfällen durch Überzeugungsarbeit, wenn etwa das ZDF bewogen wurde, auf die Ausstrahlung eines Films über einen Sorgerechtsstreit um ein Kind, das bei Verwandten im Westen lebte und eine erziehungsberechtigte Mutter im Osten hatte, im Interesse der Sache zu verzichten (Dok. 182 u. 306). Ansonsten musste auch das MfS erkennen, dass sich westliche staatliche Stellen zwar zum Schweigen verpflichten konnten, dass man aber die Medien weder an Recherchen noch an Veröffentlichungen zum Thema Freikauf hindern konnte. Es gab einfach zu viele Mitwisser. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auch auf das kommunistische Regime. Ab 1966 berichteten entlassene Strafgefangene, die Verfahren in der DDR seien justizförmiger geworden, Prügel und andere Foltermaßnahmen bei Vernehmungen und im Strafvollzug gebe es kaum noch, ausgesprochen schikanöse Behandlung sei selten geworden. DDR-Strafvollzugsbedienstete konnten nicht mehr sicher sein, dass etwaige Schandtaten im Westen nicht bekannt würden.
Im ersten Jahrzehnt des Freikaufs von Menschen aus DDR-Haft und der Ermöglichung von Übersiedlungen in den Westen in relativ großem Umfang wurden Erleichterungen im humanitären Bereich erreicht, obwohl zu dieser Zeit noch keinerlei offizielle Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin auf der einen Seite und der DDR (einschließlich Ost-Berlin) auf der anderen Seite bestanden. Das Thema "Anerkennung der DDR" war in dieser Zeit im Westen hoch umstritten und teilweise tabuisiert. Daran änderte sich erst etwas, als nach 1969 die neue Ostpolitik der sozialliberalen Regierung unter Willy Brandt und Walter Scheel mit dem Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR zu einer wechselseitigen, allerdings nicht völkerrechtlichen Anerkennung führte. Nunmehr brauchte sich die Westseite bei der Erteilung eines Mandats an Rechtsanwälte für Verhandlungen mit dem Osten nicht mehr hinter dem Rücken der Kirchen zu verstecken.
Dennoch blieb in der Folgezeit bis zur Wiedervereinigung gerade im humanitären Bereich manches erhalten, was schon in den 60er-Jahren erprobt worden war: die Verhandlungen über Anwälte, die Saldierung von Unterhaltsansprüchen von Kindern über die Grenze hinweg, um Auszahlungen im jeweils anderen Währungsgebiet zu ermöglichen (in den hier veröffentlichten Dokumenten nicht ganz korrekt als "Mündelgelder" bezeichnet), der Gefangenenaustausch in Spionagefällen und manches mehr. Auch das wechselseitige Misstrauen blieb – allen Entspannungsbemühungen zum Trotz – eine Konstante. Man war und blieb "Gegner", wenn nicht gar "Feind" im Kalten Krieg.
Eine abschließende Beurteilung der Frage, ob die hier behandelten humanitären Bemühungen politisch mehr der Ost- oder der Westseite genützt haben, ist auch auf der Basis dieses höchst informativen Sonderbandes der DzD für die Jahre von 1962 bis 1969 noch nicht möglich. Dafür bedarf es noch der Vorlage des angekündigten Folgebandes für die Zeit bis Ende 1989. Es ist sehr zu hoffen, dass er zeitnah erscheinen kann, zumal im Zusammenhang mit der Affäre Hirt – der Ministerialdirektor hatte mehrere Millionen D-Mark, die für humanitäre Maßnahmen bestimmt waren, für andere Zwecke verwendet – oder vor dem Hintergrund, dass in den 80er-Jahren selbst in Westdeutschland die Angst vor einer Destabilisierung der DDR um sich griff, auch noch einige politische Überraschungen möglich wären.
Schon jetzt kann man jedenfalls für die 60er-Jahre sagen, dass die DDR-Führung zwar erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Vorteile aus dem Freikauf erzielte und durch das Abschieben von inneren Gegnern auch zeitweise für mehr "Ruhe im Karton" sorgen konnte, aber insgesamt politisch und ideologisch doch einen hohen Preis zahlen musste. Er hat wahrscheinlich nicht wenig zu ihrem unrühmlichen Ende beigetragen.