Die "Universalbibliothek" des Reclam Verlags: ein Produkt, das wohl jedem vertraut und in Erinnerung geblieben ist. Ein deutschlandweit bekannter Produkt- und auch Verlagsname, hinter dem jedoch jahrelang zwei Verlagshäuser standen, die weder miteinander gearbeitet noch miteinander kommuniziert haben: der Reclam Verlag in Leipzig und der Reclam Verlag in Stuttgart. Die Trennung des Reclam Verlags, die letztlich dazu führte, dass beide Häuser unabhängig voneinander arbeiteten, sich entwickelten und dennoch jahrzehntelang denselben Namen trugen, vollzog sich in den 1950er-Jahren und stellt einen Bruch in der Firmengeschichte dar.
I
Begonnen hatte die Geschichte des Verlagshauses zunächst in Leipzig, als Anton Philipp Reclam jun. 1828 einen Verlag gründete, der ab 1837 auch seinen Namen trug: Philipp Reclam jun.
Schon früh war der Verlag ein Familienbetrieb, erst arbeiteten der Sohn, dann auch die Enkel im Unternehmen mit. Die dritte Generation führte den Verlag durch die Kriegsjahre und baute ihn nach der Zerstörung durch Bomben im Zweiten Weltkrieg wieder auf. Da Hans Emil Reclam, der Leiter der verlagseigenen Druckerei, 1943 starb, bemühte sich Ernst Reclam nach Kriegsende allein um eine Lizenzierung des Verlags in der sowjetischen Besatzungszone, die der Verlag am 25. März 1946 erhielt. Trotz zahlreicher Kriegsschäden wurde umgehend – wenngleich in relativ geringem Umfang – mit der Produktion von neuen Reclam-Bändchen begonnen, und auch Reparationsforderungen und Demontage konnten diese nicht aufhalten.
Doch auch in anderen Besatzungszonen bemühte sich Ernst Reclam um eine Lizenzierung. Diese wurde ihm schließlich für Stuttgart gewährt, wo er am 1. April 1947 die Reclam Verlag GmbH Stuttgart gründete. An der Gründung waren der Leipziger Prokurist Gotthold Müller, der fortan die Geschäftsführung in Stuttgart übernahm, und Ernst Reclams Schwester Margarete beteiligt.
Beide Häuser blieben eng mit der Familie verbunden. 1946 traten Ernst Reclams Sohn Heinrich und sein Neffe Rolf als Gesellschafter in die Leipziger Firma ein.
Der neugegründete Stuttgarter Reclam Verlag war keine direkte Zweigstelle des Leipziger Verlags, sondern auf Grund seiner eigenen Geschäftsleitung selbstständig. Um die Zusammenarbeit zu gewährleisten, schlossen beide Verlage 1947 einen Lizenzvertrag miteinander ab. Durch diesen erhielt der Stuttgarter Verlag die Lizenzen für die drei westlichen Besatzungszonen für sämtliche bestehenden und zukünftigen Werke des Leipziger Verlags – damit auch für das Erfolgsprodukt "Universalbibliothek". Im Gegenzug musste der Stuttgarter Verlag die Hälfte seiner durch die Lizenzen erzielten Gewinne an Leipzig abtreten. In dem Vertrag regelten beide Verlage zudem das Verfahren, sollte es zu einer Auflösung der Besatzungszonen kommen. In diesem Fall würden der Name Reclam und die Lizenzen an das Leipziger Stammhaus zurückgehen.
II
Durch den gemeinsamen Inhaber Ernst Reclam und die familiären Beziehungen der Geschäftsleitungen zueinander arbeiteten die Verlage in den ersten Jahren nach der Stuttgarter Neugründung zunächst eng zusammen. So wurden etwa Absprachen bezüglich Autoren und Veröffentlichungen für die verschiedenen Zonen getroffen. Jedoch änderte sich dies in den folgenden Jahren.
In der sowjetischen Besatzungszone wurde die Arbeit für Ernst Reclam immer schwieriger. 1948 wurde er zweimal verhaftet, wohl aber durch die Hilfe seiner Prokuristin Hildegard Böttcher wieder freigelassen. Die Gründe dieser Festnahmen sind nicht eindeutig bekannt. So warf der spätere Treuhänder
Hermann Obluda (r.) gratuliert Hans Marquardt (l.) anlässlich der 100-Jahr-Feier von Reclams Universalbibliothek (© Verlag Philipp Reclam jun. Stuttgart/Roger Melis)
Hermann Obluda (r.) gratuliert Hans Marquardt (l.) anlässlich der 100-Jahr-Feier von Reclams Universalbibliothek (© Verlag Philipp Reclam jun. Stuttgart/Roger Melis)
Hermann Obluda Ernst Reclam vor, einen zur Täuschung abgewickelten Vertrag mit Stuttgart geschlossen zu haben: "Der genannte Vertrag war ein Scheinvertrag, weil Reclam Stuttgart und Reclam Leipzig einen Inhaber, nämlich Dr. Ph. E. Reclam, hatten und weil Dr. Reclam demzufolge einen Vertrag mit sich selbst abgeschlossen hatte."
Die Verhaftungen setzten der Gesundheit von Ernst Reclam zu, weshalb er 1950 eine Kur antrat.
Im August 1950 verlegte Ernst Reclam seine Kur von Schierke im Harz nach Bad Heilbrunn in Bayern. Als Grund hierfür gab der 74-Jährige an, dass er seine ebenfalls kranke Frau dort nicht allein lassen wollte.
Die Rechtfertigung der Treuhandschaft geschah auf Basis der fehlenden ordnungsgemäßen Abmeldung Ernst Reclams. Da der Eigentümer des Verlags sich nicht mehr im Land aufhielt und alle anderen eingetragenen Familienmitglieder sich ebenfalls im Westen befanden, sei das Einsetzen eines Treuhänders notwendig geworden. Die von Reclam eingesetzten Vertreter wurden durch die DDR-Administration als nicht vertrauenswürdig eingeschätzt und daher abgesetzt.
Die Familie in Stuttgart sah im Unterschied zur DDR-Regierung den Weggang Ernst Reclams nicht als illegal an. Vielmehr bezeichnete man ihn als Notwendigkeit, da die Gesundheit des über 70-Jährigen angeschlagen gewesen sei und seine Verhaftungen diese nicht verbessert hätten. Die Familie argumentierte zudem, dass eine legitime Vertretung zurückgelassen worden sei. Es wurden nach Ansicht der Familie alle "verantwortlichen Stellen ordnungsgemäß und mit Persönlichkeiten besetzt, die das Vertrauen der maßgeblichen politischen Stellen in Leipzig hatten".
III
Trotz der Unstimmigkeiten wegen des eingesetzten Treuhänders zwischen der Familie und der DDR-Administration arbeiteten die Verlage zunächst noch zusammen. So wurden etwa Verhandlungen über den Kauf bzw. Verkauf von Reclam-Bändchen von Leipzig nach Stuttgart geführt.
Nach und nach dünnte jedoch die Kommunikation der Familie Reclam mit dem Leipziger Verlagshaus immer mehr aus. Angestellte und Mitarbeiter, zu denen immer noch Beziehungen gepflegt wurden, wie etwa Hildegard Böttcher, wurden entlassen. In Stuttgart vermutete man, dass dies geschah, um den Kontakt zur Familie zu unterbinden.
Mit anhaltender Treuhandschaft verschlechterten sich die Beziehungen beider Verlage zunehmend. Da die Stuttgarter Familie die Treuhandschaft nicht anerkannte, weil sie ihrer Meinung nach jeder Rechtsgrundlage entbehrte, begann man Maßnahmen gegen das Leipziger Haus einzuleiten. So ließ man 1952 im Frankfurter Börsenblatt "Reclams Universal-Bibliothek" auf die Liste jener Bücher setzen, deren Einfuhr nach Westdeutschland verboten wurde.
IV
In Leipzig wurden die Anteile der Familie Reclam, deren Familienmitglieder sich ausnahmslos nicht in der DDR befanden, durch einen Treuhänder verwaltet. Nachdem zunächst Hermann Obluda durch den Rat der Stadt Leipzig als Treuhänder eingesetzt worden war, übernahm diese Aufgabe ab April 1951 die Vereinigung Volkseigener Betriebe Druck (VVB Druck). Sie setzte als Bevollmächtigten jedoch erneut Obluda ein, weshalb sich zunächst wenig veränderte.
1952 jedoch wandelten sich die Besitzverhältnisse im Reclam Verlag entscheidend. Grund hierfür war eine Gesetzesänderung, welche die Anteile der Gesellschafter betraf. Zu diesem Zeitpunkt gehörten noch alle Anteile an der
Die Eigentümer des Reclam Verlages (© Anke Schüler)
Die Eigentümer des Reclam Verlages (© Anke Schüler)
Leipziger Firma Familienmitgliedern. Neben Ernst Reclam, der 17 Prozent der Anteile hielt, waren auch seine Schwester Margarete mit 32,9 und sein Sohn Heinrich mit 10,2 Prozent der Anteile am Verlag beteiligt. Elisabeth "Liselotte" Reclam, die Frau des verstorbenen Hans Emil Reclam, sowie dessen Kinder Rolf, Ruth und Ilse hielten jeweils weniger als ein Zehntel der Anteile, ebenso wie Ernst Reclams Tochter Annemarie Klinckhardt.
Mit der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 wurden die Vermögenswerte von Personen, die nicht in der DDR lebten, und solchen, die die DDR unangemeldet verlassen hatten, neu betrachtet. Laut § 1 der Verordnung war das "Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten oder hierzu Vorbereitungen zu treffen, […] zu beschlagnahmen." Und in § 6 der Verordnung hieß es: "Das im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik befindliche Vermögen von Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands oder in den von den westlichen Besatzungsmächten besetzten Sektoren Berlins haben, wird in den Schutz und die vorläufige Verwaltung der Organe der Deutschen Demokratischen Republik übernommen. Dasselbe gilt für juristische Personen, die ihren Sitz in dem genannten Gebiet haben."
Für die Mitglieder der Familie Reclam bedeutete dies, dass Ruth Conrad, die laut Unterlagen bereits am 15. September 1948 die DDR unangemeldet verlassen hatte, nach § 1 enteignet wurde. Auch Ernst Reclam wurde auf Basis dieses Gesetzes enteignet, da sein Verlassen der DDR als illegal bewertet wurde. Später wurden rückwirkend auch Liselotte und Ilse Reclam enteignet. Lediglich die Anteile von Margarete, Heinrich und Rolf Reclam sowie von Annemarie Klinckhardt wurden nach § 6 der Deutschen Investitionsbank zur Verwaltung übergeben, da diese sich ordnungsgemäß aus der DDR abgemeldet hatten. Eine vollständige Überführung des Verlags in Volkseigentum war durch die verbleibenden Familienanteile im Fall Reclam nicht möglich.
Dennoch wurde der Leipziger Reclam Verlag im Mai 1953 für einige Wochen zum volkseigenen Betrieb erklärt. Es scheint, als sei diese Überführung über Jahre angestrebt worden. So war im Februar 1953 zunächst diskutiert worden, ob Reclams Steuerschuld, die mit über drei Millionen Mark angegeben wurde, hierfür genutzt werden könne. Die Idee, das Betriebsvermögen durch den volkseigenen Sektor laut Rundverfügung Nr. 304 zu kaufen und die Steuerschulden mit dem aktiven Anlagevermögen zu verrechnen, war jedoch wieder verworfen worden. Stattdessen hatte die VVB Druck am 23. April 1953 einen Vertrag mit dem Rat des 2. Stadtbezirkes Leipzig geschlossen, durch den die VVB Druck alle Vermögensanteile und Verbindlichkeiten der Firma Reclam übernahm. Dadurch wurde das aktive Vermögen des Betriebes in Volkseigentum überführt und der Verlag als selbstständiger Rechtsträger der Vereinigung Volkseigener Verlage angeschlossen (VVV). Er wurde fortan unter der Firmierung VEB Philipp Reclam jun. Leipzig geführt. Gleichzeitig wurde der technische Betrieb vom Verlag getrennt und ebenfalls zum volkseigenen Betrieb erklärt. Grundlage hierfür war ein Erlass des Ministeriums für Leichtindustrie, die Erste Einkommenssteuerverordnung vom 5. März 1953. Danach fielen Steuerdelikte künftig unter das Wirtschaftsrecht und konnten schärfer geahndet werden. Gefängnisstrafen und Vermögenseinzug waren möglich.
Letztlich war der Verlag jedoch nur sechs Wochen lang volkseigen. Mit den Ereignissen um den 17. Juni 1953 nahm die DDR-Regierung einige Maßnahmen zurück, darunter auch die Verordnung zur Einkommensversteuerung. Die Überführung des Verlags war damit ohne Rechtsgrundlage und wurde rückgängig gemacht.
Blumenschmuck zur 125-Jahr-Feier des Reclam Verlages in Leipzig, 1. Oktober 1953 (© Verlag Philipp Reclam jun. Stuttgart/Gerhard Treblegar, TEKA-Film Studio Leipzig)
Blumenschmuck zur 125-Jahr-Feier des Reclam Verlages in Leipzig, 1. Oktober 1953 (© Verlag Philipp Reclam jun. Stuttgart/Gerhard Treblegar, TEKA-Film Studio Leipzig)
Der Verlag wurde erneut zum Treuhandbetrieb unter staatlicher Verwaltung. Die Steuerschulden bis zum 31. Dezember 1951 wurden dem Verlag erlassen.
Das Ende der Treuhandschaft wurde schließlich durch die Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten eingeleitet und am 19. Mai 1954 vollzogen. Die Verwaltung der bestehenden Gesellschafteranteile, welche nicht enteignet wurden, übernahm die Deutsche Investitionsbank.
V
Als Reaktion auf die Vorgänge in Leipzig beschloss die Familie Reclam in Stuttgart entscheidende Veränderungen bezüglich ihrer Verlagshäuser. So wurde das Leipziger Haus 1954 zur Zweigniederlassung und das ehemalige Ausweichlager in Passau zur Hauptniederlassung erklärt und nach Stuttgart verlegt. Passau war bereits 1949 zur Zweigniederlassung umgeschrieben worden. 1959 wurde schließlich das Vermögen der Reclam Verlag GmbH Stuttgart auf den nach Stuttgart verlegten Hauptsitz der Firma Philipp Reclam jun. überschrieben und anschließend aus dem Handelsregister gelöscht.
Ein Kontakt existierte zwischen beiden Häusern während dieser Zeit nicht. Erst 1955 kommunizierten Heinrich Reclam, der nach dem Tod seines Vaters im März 1953 die Verlagsleitung übernommen hatte,
Bestehen blieb jedoch das Problem der namensgleichen Verlage. Heinrich Reclam sah die Übernahme des Leipziger Verlags durch Fremde als rechtswidrig an und versuchte dies zu unterbinden: "[S]eitdem sind in unserem Leipziger Haus Unberechtigte am Werk, die nicht nur unser Gebäude, Anlagen, Maschinen, sondern sogar unseren Namen Reclam, der ja schließlich mein Familienname ist, verwende[n], und diesem Missbrauch unserer Rechte können wir natürlich nur innerhalb der westlichen Rechtsprechung entgegentreten."
VI
Es ist deutlich geworden, dass die Vorgänge in den 1950er-Jahren zum Zerwürfnis beider Reclam-Verlage führten. Die Vorwürfe, die sowohl die Stuttgarter Familie als auch die DDR-Regierung äußerten, veranschaulichen dies. Für die Reclam-Familie erfolgte die Anordnung der Treuhandschaft, bezogen auf die fehlende legitime Vertretung in Leipzig, ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt. Eine gezielte Verfolgung Ernst Reclams in den Jahren vor der Überführung in die Treuhandschaft sowie eine geplante Enteignung von Seiten der DDR-Administration kann daher angenommen werden. Dass die Reclam-Familie die Enteignung einiger ihrer Mitglieder sowie die Überführung ihrer Anteile in Volkseigentum nicht akzeptierte und daraufhin gegen Leipziger Verlagsprodukte vorging, ist durchaus nachvollziehbar.
In Leipzig warf man der Familie hingegen eine geplante Flucht vor. Auch wurden die Vertreter als ungeeignet befunden und daraufhin abgesetzt. Konkrete Vorwürfe oder Belege hierfür konnten jedoch in den Akten nicht gefunden werden. Gegen dieses Argument spricht zudem, dass Hildegard Böttcher und Karl Rühlig schon lange im Verlag tätig waren. Besonders Hildegard Böttcher war mit der Verlagsführung bestens vertraut und hatte bereits seit 1948 die meisten von Ernst Reclams Pflichten übernommen. Der eingesetzte Treuhänder Hermann Obluda schien im Vergleich dazu weitaus weniger Verlagserfahrung zu besitzen. Die Notwendigkeit der Treuhandschaft auf Grund der fehlenden Verlagsleitung darf daher bezweifelt werden.
Prinzipiell fußten die Handlungen in Leipzig zwar auf gesetzlichen Grundlagen, die Ernst Reclam zumindest zum Teil gekannt haben müsste. Die Anwendung der Gesetze im Fall Reclam kann aber durchaus kritisiert werden, zumal der Familie Informationen über die Geschehnisse durch die verantwortlichen Stellen vorenthalten wurden oder ihr nicht die Möglichkeit eingeräumt wurde, hierzu Stellung zu beziehen. All dies lässt den Vorwurf einer gezielten Enteignung berechtigt erscheinen.
Zudem fällt der Eintritt der Deutschen Investitionsbank als Kommanditistin des Reclam Verlags 1958 auf.
Die in den Jahren nach der Treuhandschaft fehlende Kommunikation und Akzeptanz der Verlagshäuser hat ihren Ursprung in den genannten Vorgängen und begründet auch das Vorgehen des Stuttgarter Verlags in den Folgejahren. Die persönlichen Affronts gegen die Familie Reclam erklären auch, warum eine Kommunikation der Verlagshäuser erst viel später und unter einem neuen Verlagsleiter zustande kam.