Dirk von Nayhauß, Maggie Riepl: Der dunkle Ort. 25 Schicksale aus dem DDR-Frauengefängnis Hoheneck, Berlin: be.bra 2012, 142 S., € 19,95, ISBN: 9783937233994.
Harald Beer: Schreien hilft dir nicht … Ein Augenzeugenbericht mit Dokumentenanhang, Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2011, 249 S., € 24,–, ISBN: 9783865835710.
André Baganz: Endstation Bautzen II. Zehn Jahre lebenslänglich, Halle (S.): Mitteldeutscher Verlag 2011, 328 S., € 16,90, ISBN: 9783898127639.
Die Zahl der politischen Häftlinge in der DDR und vorher der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wird auf etwa 250.000 geschätzt. Auch wenn nur ein kleiner Teil dieser Verfolgten schriftlich über ihr Schicksal und über die Hafterlebnisse berichtet hat, liegt inzwischen eine für Außenstehende kaum überschaubare Menge solcher Zeitzeugenberichte vor. Im Archiv der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat man mittlerweile mehrere Hundert dieser Erinnerungen gesammelt, teils Interviews, teils von den Zeitzeugen selbst niedergeschriebene Texte.
Der dunkle Ort
Das Gefängnis Hoheneck bei Stollberg (Erzgebirge) ist als zentrale Haftanstalt für Frauen eines der weithin bekannten DDR-Gefängnisse wie etwa Bautzen I und II, Brandenburg-Görden, Cottbus und andere. Hier waren von 1950 bis 1989 Tausende Frauen inhaftiert, darunter zeitweilig mindestens zur Hälfte politische Gefangene. Der 1991 entstandene Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen e.V. hat für einen Bericht über Hoheneck 25 Zeitzeuginnen vermittelt, deren Schicksale in dem Sammelband "Der dunkle Ort" vorgestellt werden. Nach einer kurzen historischen Einleitung folgt eine Chronik über das jeweilige Schicksal, dann ein Zeitzeugenbericht über die Hafterlebnisse und insbesondere über die Haftbedingungen. Ein wesentlicher Teil der Berichte ist stets die Anklage der politischen Verfolgung in der DDR.
Von den vorgestellten 25 politischen Gefangenen sind 15 wegen missglückter Fluchtversuche aus der DDR verurteilt worden, fünf weitere wegen Handlungen im Zusammenhang mit Fluchtversuchen, die übrigen wegen anderer politischer "Delikte", zum Beispiel der Zugehörigkeit zu Widerstandsgruppen. Zu ihnen gehört Uta Franke, die Mitte der 70er-Jahre einem Diskussions- und Widerstandskreis an der Universität Leipzig angehörte, der wesentlich von dem Altkommunisten Heinrich Saar beeinflusst war. Dieser war schon einmal 1958 wegen revisionistischer Aktivitäten zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Nach der Haftentlassung sind 14 dieser "Hoheneckerinnen" geschieden worden – ein Indiz für die schwerwiegenden psychischen Nachwirkungen von Behördenschikanen, Verfolgung durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und die DDR-Justiz sowie der Haft in Hoheneck. Die 25 Haftberichte mit zahlreichen Abbildungen und Dokumenten geben einen guten Überblick über die Zustände in Hoheneck über fast 40 Jahre, einschließlich der Häftlingsarbeit (deren Produkte nicht zuletzt in den Westen exportiert wurden), und über die Bürokratie im Zusammenhang mit Ausreiseanträgen.
Schreien hilft dir nicht …
Harald Beer, Schreien hilft dir nicht … (© Leipziger Universitätsverlag)
Harald Beer, Schreien hilft dir nicht … (© Leipziger Universitätsverlag)
Harald Beer geriet einmal 1946 in der SBZ in die Mühlen der sowjetischen Militärjustiz und nochmals 1961 in die der DDR-Justiz bzw. des MfS – in beiden Fällen in Zusammenhang mit Fluchtversuchen. Er durchlief "NKWD-Keller" in Wismar, Schwerin und Magdeburg und nach dem Urteil eines Sowjetischen Militärtribunals (SMT) das Speziallager Sachsenhausen. Verurteilt wurde er 1947 zu der damals ungewöhnlich niedrigen Strafe von fünf Jahren Zwangsarbeit wegen Beihilfe zum illegalen Überschreiten der Zonengrenze in Richtung Westen. Mit Auflösung der Speziallager wurde er im Februar 1950 freigelassen und ließ sich in West-Berlin nieder. Knapp zwölf Jahre später, wenige Wochen nach dem 13. August 1961, wird er an der thüringisch-bayerischen Grenze am Autobahnkontrollpunkt festgenommen, weil er von einem Autobahnparkplatz in der DDR eine Frau im Kofferraum seines Kleinwagens über die Grenze zu bringen versucht hatte. Beer kommt in die MfS-Untersuchungshaftanstalt Gera und wird sechs Wochen später vom Bezirksgericht Gera wegen "Menschenhandels" zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Er verbringt die Haftzeit in den Gefängnissen Schloss Osterstein bei Zwickau und Untermaßfeld. Am 23. Mai 1963 wird er an der Glienicker Brücke in Berlin gegen einen in der Bundesrepublik wegen Verbreitung von KPD-Propagandamaterial inhaftierten Eisenbahner ausgetauscht.
In den beiden Hauptteilen des Buches berichtet er über die Verhaftungen, die Strafprozesse sowie die Untersuchungs- und Haftzeiten. Die Dokumente umfassen etwa 100 Druckseiten. Während das Strafverfahren vor dem SMT und die Haft im Speziallager Sachsenhausen den Erlebnissen Hunderter bis 1950 in der SBZ verhafteter Deutscher ähneln, stellen das Strafverfahren 1961 und vor allem der Austausch an der Glienicker Brücke 1963 Sonderfälle dar, wie sie bis zum Beginn der 60er-Jahre selten vorkamen. Dazu gehört, dass er von Rechtsanwalt Wolfgang Vogel verteidigt wurde, der auch, wenngleich erfolglos, Berufung einlegte. Ungewöhnlich ist der Austausch eines für das MfS letztlich wenig interessanten Bundesdeutschen gegen einen DDR-Bürger, der ebenfalls für das SED-Regime nicht besonders wichtig gewesen sein dürfte.
Auch noch etwa 50 Jahre nach seinen Erlebnissen schildert Beer eine Fülle von Einzelheiten in den Untersuchungsverfahren, aus den Strafprozessen und aus der Haft. Dazu gehören Berichte über zahlreiche Mitgefangene, zum Beispiel über den Strafrechtsdozenten der Juristischen Fakultät der Universität Jena Harry Patzer, der wegen kritischer Bemerkungen in seinen Lehrveranstaltungen in die Mühlen der DDR-Justiz geraten war und zu acht Jahren Haft verurteilt worden sein soll. Harald Beers Schilderungen sind nüchtern, wenngleich nicht ohne Emotionen, und gelegentlich selbstkritisch; er informiert auch über Verbesserungen der Haftbedingungen im Speziallager ab 1948. Die Dokumente, zum Teil ergänzt durch erläuternde Texte des Autors, beziehen sich zu jeweils etwa der Hälfte auf die sowjetische Repression bis 1950 und auf das MfS und die DDR-Justiz.
Endstation Bautzen II
André Baganz, Endstation Bautzen (© Mitteldeutscher Verlag)
André Baganz, Endstation Bautzen (© Mitteldeutscher Verlag)
Die "Sonderhaftanstalt" Bautzen II diente seit 1956 der Isolierung von Gefangenen, die als besonders gefährliche "Staatsfeinde" galten oder zur "Nomenklatura" von Partei und Staat gehört hatten und wegen krimineller Delikte in Haft waren. Das Wachpersonal bestand zwar aus Angehörigen des dem Ministerium des Innern unterstellten Strafvollzugsdienstes, im Übrigen hatte jedoch das MfS die vollständige Kontrolle und unbeschränkte Zuständigkeit für alle Entscheidungen über den lediglich technischen Bereich hinaus. In Bautzen II waren viele bekannte Persönlichkeiten inhaftiert, unter ihnen der erste DDR-Außenminister Georg Dertinger, der Arzt und Pharmakologe Adolf-Henning Frucht, der Schriftsteller Erich Loest und der Journalist Karl Wilhelm Fricke. Von ihnen stammen zahlreiche veröffentlichte Haftberichte, beispielsweise von Fricke, Loest und Frucht. Außerdem gibt es eine genaue wissenschaftliche Darstellung von Silke Klewin und Karl Wilhelm Fricke.
Baganz kann nicht ohne Weiteres als politischer Gefangener betrachtet werden, weil er an einem Ausbruchsversuch aus einer Untersuchungshaftanstalt der Volkspolizei mit Geiselnahme beteiligt war, der scheiterte und bei dem ein Volkspolizist ums Leben kam. In die Untersuchungshaft geraten war Baganz allerdings wegen eines missglückten Fluchtversuchs aus der DDR, jedoch aus nicht ersichtlichen Gründen in die U-Haft der Volkspolizei und nicht in die des MfS. Motive für seine mehrfachen Fluchtversuche waren mehr oder weniger offene rassistische Diskriminierungen (sein Vater war Schwarzer). In seinem Bericht stellt Baganz die Vorgänge aus seiner eigenen Sicht und aus der seiner Mutter dar. Wie subjektiv solche Berichte von Gefangenen ausfallen können, vor allem wenn von Angehörigen des Wachpersonals die Rede ist, wird deutlich, wenn Baganz einen Volkspolizei-Offizier als weitgehend human und korrekt beschreibt, derselbe Offizier (Spitzname "Bobby") aber in der Monografie von Fricke und Klewin als einziger aus dem Wachpersonal von Bautzen II erscheint, der 1994 wegen Körperverletzung verurteilt wurde (zu zwei Jahren Haft auf Bewährung).
Baganz schildert auch eine mysteriöse Erkrankung, die jedes Mal kurz nach Treffen mit MfS-Offizieren ausbrach, die ihn mehrmals zu belanglosen Gesprächen mit großzügiger Bewirtung mit Kaffee und Kuchen oder warmen Gerichten in ihre Diensträume geholt hatten. Die Krankheitserscheinungen (Kreislaufschwäche, Krämpfe, Erbrechen) traten nicht auf, als Baganz, misstrauisch geworden, bei einem der Treffen jegliche Bewirtung abgelehnt hatte. Bei dem vorletzten Treffen langte Baganz dagegen besonders kräftig zu und erkrankte unmittelbar danach so schwer, dass er mehrere Wochen im Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf behandelt werden musste. Dieser Vorgang lässt daran denken, dass es sich hier um Tests des MfS an einem ohnehin verhassten Gefangenen handelte, um Methoden zu entwickeln, wie man mit verdeckt beigebrachten Medikamenten eine Person handlungsunfähig machen kann.
Baganz hat die knapp zehnjährige Haft in Bautzen II anscheinend gesund überstanden, kam aber erst im Juni 1991 in Freiheit. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft war vom damaligen Bezirksgericht Frankfurt (Oder) auf zehn Jahre Jugendstrafe nach DDR-Recht herabgesetzt worden.