I.
Das Bundeskriminalamt ist heute ein über Parteigrenzen anerkanntes Instrument zur Sicherung unseres demokratischen Rechtsstaates und der im Grundgesetz garantierten und definierten Freiheitsrechte eines jeden einzelnen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. – Eine solche Aussage hätte ich in den Sechzigern und Anfang der Siebzigerjahre nicht gemacht. 1945 war machtpolitisch eine Stunde Null, nicht aber gesellschaftspolitisch und geistig. Personell und geistig wirkte das Erbe des Nationalsozialismus nach. Das galt auch – und dies in einem besonderen Maße – für das Bundeskriminalamt. Aber das BKA stand hiermit keineswegs allein.
Als ich im März 1972 darauf hinwies, dass der Bonner Staatsapparat mit ehemaligen Nationalsozialisten durchsetzt sei, widersprach mir der damalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und wies darauf hin, dass er nicht beabsichtige, eine zweite Entnazifizierung durchzuführen. Er wolle auch früheren Bundesregierungen nicht unterstellen, dass sie belasteten Nationalsozialisten in Positionen verholfen hätten. Mit dieser Meinung stand Genscher nicht allein – im Gegenteil. Er konnte sich mit seiner Auffassung auf eine breite Unterstützung in der Politik, der Öffentlichkeit und der Gesellschaft der Bundesrepublik stützen. Nicht jeder Einzelfall, jedoch vom Prinzip her war die personelle Kontinuität mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat bekannt. Man wusste, aber man wollte nicht hören und erst recht nicht diskutieren oder korrigieren. Doch dazu später mehr.
II.
In den Sechzigern studierte ich nicht nur Schriften von Karl Marx, sondern auch von Georg Friedrich Wilhelm Hegel und Immanuel Kant. Kants Verständnis von der Freiheit als das einzige ursprüngliche jedem Menschen zustehende Recht gilt meiner Meinung nach auch für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit. Zwar kann das Streben nach Sicherheit in einem Spannungsverhältnis zu den freiheitlichen Rechten geraten kann und ist es auch immer wieder, aber ebenso kann und muss Sicherheit bei der Entfaltung von Freiheitsrechten dienen. Der Schutz des Bürgers vor Gewalt dient seinen Freiheitsrechten. Das beschreibt und begrenzt die Sicherheit im Verhältnis zur Freiheit. Die Freiheit ist der Zweck, die Sicherheit das Mittel. Das gilt nicht nur für Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und der äußeren Sicherheit. Das gilt auch für die soziale Sicherheit. Ich habe Sozialpolitik nie so verstanden, dass sie die Einzelverantwortung des Einzelnen schwächt, sondern dass sie im Gegenteil vielen Menschen die Ausübung ihrer Freiheitsrechte und ihrer Eigenverantwortlichkeit überhaupt erst ermöglicht.
Während meines politischen Lebens
Demonstration in Bonn für Abrüstung und gegen den Bau einer Neutronenbombe während des Besuches von US-Präsident Jimmy Carter, 14. Juli 1978. (© Bundesregierung, B 145 Bild-00159941)
Demonstration in Bonn für Abrüstung und gegen den Bau einer Neutronenbombe während des Besuches von US-Präsident Jimmy Carter, 14. Juli 1978. (© Bundesregierung, B 145 Bild-00159941)
Der Streit über diese Frage hat in den Jahrzehnten des Kalten Krieges Millionen bewegt und Hunderttausende zu Demonstrationen veranlasst. Dabei wurden diejenigen, die auf diese Frage eine andere Antwort als die jeweiligen Bundesregierungen gaben, immer wieder verdächtigt, Gegner der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik zu sein. Diese Gegner gab es sicherlich unter den Teilnehmern und Organisatoren dieser zahlreichen Demonstrationen. Insgesamt gesehen aber waren die Gegner der Abschreckungsstrategie der NATO ebenso engagierte Demokraten wie die deren Befürworter. Und im Nachhinein betrachtet hat dieser Streit über die richtigen Instrumente der Gewährleistung unserer äußeren Sicherheit erheblich zur Entwicklung der demokratischen Kultur in unserem Lande beigetragen.
Das gilt auch für den Streit darüber, wer ein legitimer Partner beim Schutz vor der Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland vor äußeren Gefahren sein konnte. Wenn ich mich in den Sechzigern an Ostermärschen oder später an Demonstrationen gegen den Vietnam-Krieg oder bei anderen friedenspolitischen Kundgebungen beteiligte, war mir immer klar, dass zusammen mit mir auch Gegner der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sich an diesen Aktionen beteiligten. Auch wenn wir nebeneinander demonstrierten, waren ihre Motive nicht meine Motive und ihre politischen Ziele nicht meine. Und wenn es sich um Kommunisten handelte, wusste ich, dass sie in der Bundesrepublik die Freiheitsrechte nutzten, die sie denjenigen, die meine Überzeugungen teilten, in der DDR verweigerten. Ich versuchte, ihren Einfluss zurückzudrängen, habe aber nicht deshalb von Aktionen Abstand genommen, weil sich daran Kommunisten beteiligten. Das war damals und ist heute umstritten. Aber wer waren die Partner meiner Kritiker: Sie verbündeten sich mit den Diktatoren in Portugal, Spanien und Griechenland und zeitweilig auch in der Türkei. Sie unterstützten den Sturz demokratisch gewählter Regierungen wie der Chiles. Und sie führten im Namen der Freiheit einen brutalen und menschenverachtenden Krieg in Vietnam.
III.
Was war ein legitimes Instrument und wer waren die legitimen Verbündeten oder Gesprächspartner beim Schutz vor potentiellen äußeren Gefahren? In den Siebzigern haben andere auf Regierungsebene und ich auf der Ebene von Jugendorganisationen, Parteien oder Parlamenten geredet, verhandelt und Vereinbarungen mit Partnern in Osteuropa getroffen, die ideologisch Gegner meiner freiheitlichen Überzeugungen waren und die machtpolitisch Repräsentanten eines potentiell meine Freiheit bedrohenden Systems waren. Im Interesse der Sicherung des Friedens waren diese Gespräche unverzichtbar. Ich war der Überzeugung, dass sie auch der Freiheit in Gesamteuropa dienten. Willy Brandt sagte mir damals: "Bei einer zunehmenden Zahl der Kontakte wird der eine oder andere bei uns ins Lager der Kommunisten wechseln. Insgesamt gesehen aber wird der zunehmende Pluralismus der Kontakte auch dem politischen Pluralismus in Osteuropa dienen." Brandt hat Recht behalten.
Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland ist eine an Werten orientierte Interessenpolitik. In unserem Verhältnis zu den Staaten, mit denen wir durch gemeinsame Werte und gemeinsame rechtsstaatliche Prinzipien verbunden sind, treten nur selten Widersprüche zwischen dem Einsatz für demokratische Werte und anderen Interessen auf. Aber gerade im Verhältnis zu den Staaten, in denen die Verletzung der Menschenrechte und die Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien besonders massiv ist, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen außen-, sicherheits- und friedenspolitischen und manchmal auch entwicklungs- und umweltpolitischen Interessen und einem Engagement für die Menschenrechte. Ich habe nie verstanden, dass Politiker behaupten, dieses Spannungsverhältnis gäbe es nicht. Ich zumindest habe dieses Spannungsverhältnis immer wieder empfunden und unter ihm gelitten. Weil dies so ist, ist es gut, dass es Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Journalisten gibt, die kritisch hinterfragen, ob Politiker den Menschenrechten in ihrem praktischen Handeln den ihnen gebührenden Rang einräumen. Diese Kritik mag manches Mal ungerechtfertigt sein. Sie ist aber zur Schärfung des Bewusstseins und der Werteorientierung unseres Handelns unverzichtbar.
Wer den Repräsentanten einer Diktatur eine Liste mit Namen von Bürgern übergibt, für deren Begnadigung oder Freilassung er sich einsetzt, wird sein Gespräch hierüber in der Regel nicht mit einer vehementen Kritik an dem Unrechtssystem und seinen Repräsentanten beginnen. Wer mit dem Iran über den Verzicht auf seine nuklearen Waffentechnologien verhandelt, wird in der Regel nicht die massiven Menschenrechtsverletzungen des dortigen Regimes in den Vordergrund seiner Ausführungen stellen. Das Gleiche gilt für denjenigen, der mit der Hisbollah oder der Hamas über die Freilassung israelischer Gefangener verhandelt. Doch wo handelt es sich um eine legitime Aufgabenteilung zwischen unterschiedlichen Repräsentanten eines demokratischen Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland, und wo beginnt die durch die Vertretung legitimer Interessen nicht mehr zu rechtfertigende Zurückhaltung beim Einsatz für Menschen- und Freiheitsrechte?
IV.
Was ist noch ein legitimes Mittel zum Zweck und wo beginnt die Kumpanei mit den Gegnern der Freiheit? Die unterschiedliche Beantwortung dieser Frage hat während des Kalten Krieges immer wieder zum Streit über den richtigen Umgang mit der DDR geführt. War es richtig, Häftlinge freizukaufen und so der DDR sogar noch einen materiellen Anreiz für die Inhaftierung von Oppositionellen zu schaffen? Haben die Gespräche zwischen der SPD und der SED zur Auflockerung des Systems der DDR und zum friedlichen Wandel beigetragen, oder hatten sie vor allem die Wirkung, ein Unrechtssystem zu legitimieren? Wer hat im Dialog zwischen Ost und West wen mehr verändert, der Osten mit seinen Geheimdiensten und seinen Unterwanderungsstrategien den Westen oder dieser durch die Attraktivität seiner freiheitlich geprägten und wirtschaftlich effizienten Gesellschaftsordnung den Osten? Nach dem Ende der DDR stellen sich heute ähnliche Fragen im Umgang mit anderen Diktaturen oder antidemokratischen Bewegungen und Ideologien. Sie stellen sich im Ausland und innerhalb der Bundesrepublik selber.
Beim Umgang mit der DDR vermischten sich Fragen der äußeren und der inneren Sicherheit. Als junger Student las ich neben der "Zeit" den "Reichsruf" – das war die Zeitung der rechtsradikalen Deutschen Reichspartei – , gelegentlich sogar die "National- und Soldatenzeitung" und "Die Andere Zeitung". Die "AZ" gab sich als unabhängige Zeitung links von der SPD aus und wurde auf damals nicht durchschaubaren Wegen von der SED finanziert. Ich hätte auch gern das "Neue Deutschland" gelesen. Doch das unterlag dem gesetzlichen Verbringungsverbot, das einen Verkauf an Kiosken ausschloss. Ich empfand diese gesetzliche Regelung als eine Einschränkung meines Rechts auf Informationsfreiheit, die auch durch eine von der DDR ausgehende ideologische Bedrohung nicht zu rechtfertigen war.
Als wir Ende der Sechziger-, Anfang der Siebzigerjahre im Rahmen der Entspannungspolitik zahlreiche Kontakte zu den kommunistischen Jugendorganisationen in Osteuropa aufnahmen, taten wir dies mit Unterstützung der Älteren. Gleichzeitig aber warnten sie uns aufgrund ihrer Erfahrungen zu Vorsicht. Ihre Erfahrungen stammten aus unterschiedlichen Zeiten: In Frankfurt am Main lebte damals noch Rose Frölich, die Frau des ersten Parteivorsitzenden der KPD nach deren Gründung im Jahre 1918 und eine Jugendfreundin Rosa Luxemburgs. Sie hatte sich aufgrund der Politik Lenins von der KPD abgewandt. Willy Brandt hatte im spanischen Bürgerkrieg das brutale Vorgehen Stalins gegen undogmatische Sozialisten erlebt. Herbert Wehner fürchtete als ehemaliger Kommunist kommunistische Unterwanderungsversuche. Er unterstützte meine Reisen nach Osteuropa, weil er mich für wenigstens marxistisch gebildet und deshalb für nicht so naiv wie "normale" Sozialdemokraten hielt.
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Theorie des Marxismus-Leninismus und der daraus abgeleiteten Praxis der Diktatur des Proletariats war und ist – soweit es noch Anhänger dieser Theorie gibt – im Interesse der Freiheit erforderlich. An dieser Auseinandersetzung habe ich mich in den Fünfzigern als Mitglied der evangelischen Jugend in Hamburg und in den Sechzigern und Siebzigern als Jungsozialist aktiv beteiligt. Dies war auch notwendig, denn die DDR versuchte damals direkt und indirekt, demokratische linke Gruppen im Sinne ihrer Vorstellungen zu beeinflussen.
Bereits der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) hatte hierauf reagiert, indem er auf einem Bundeskongress im September 1968 eine kommunistische Fraktion aus dem Verband ausschloss. Zeitgleich zur Aufnahme von Kontakten zu den kommunistischen Jugendorganisationen in Osteuropa begann der Bundesvorstand der Jungsozialisten eine ideologische Auseinandersetzung mit den Anhängern der Theorie vom "staatsmonopolistischen Kapitalismus". Bei dieser Auseinandersetzung war ihnen durchaus bewusst, dass nur eine kleine Minderheit der Anhänger der "Stamokap"-Theorie tatsächlich überzeugte Kommunisten waren. Nachdem es aber dieser Minderheit aufgrund ihrer ideologischen und organisatorischen Disziplin gelungen war, die Mehrheit im Bundesvorstand des Sozialdemokratischen Hochschulbundes zu übernehmen, wurden auch organisatorische Gegenmaßnahmen unvermeidlich. Sie führten zur Aberkennung des Namens durch den SPD-Vorstand und mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesvorstandes der Jungsozialisten zuerst zur Spaltung des SHB und dann zur Gründung eines neuen Studentenverbandes, den Juso-Hochschulgruppen.
V.
Seit diesen Erfahrungen ist es meine Überzeugung, dass eine Auseinandersetzung mit undemokratischen Strömungen und Organisationen in unserer Gesellschaft zuerst einmal in jenem Milieu stattfinden muss, in dem sie glauben, Sympathisanten finden zu können. Vor allem dort muss man sie zurückdrängen, isolieren und marginalisieren. Deshalb ist es richtig, wenn "Die Linke" sich kritisch mit den Auffassungen der ehemaligen Terroristin Inge Viett auseinandersetzt. Es ist aber falsch, wenn sie ihr auf einer Veranstaltung für ihre Auffassungen eine öffentliche Plattform verschafft.
Bei der Auseinandersetzung mit undemokratischen Einstellungen und Organisationen kann man nur erfolgreich sein, wenn man durch undifferenziertes Reden und Handeln keine falsche Solidarität provoziert. Diese Erkenntnis aus den Sechzigern und Siebzigern dürfte auch heute noch bei der Auseinandersetzung mit antidemokratischen Gruppen, die eine völlig andere ideologische Orientierung haben, von Bedeutung sein.
Wenn wir demokratische Linke im Rahmen der generellen "Linksfürchtigkeit" der Sechziger- und Siebzigerjahre in Teilen der Medien in einen Topf mit den Kommunisten geworfen wurden, dann förderte das gerade bei den radikal-demokratisch gesinnten Teilen der Jugend eine gemeinsame Soldarisierung gegen diese Medien. Die gleiche Wirkung erzeugte der Radikalenerlass in Bezug auf die Wahrnehmung des bundesrepublikanischen Staates. Auch ich habe nie billigen können, wenn in meinem Wahlkreis die Tochter eines Mannes, Peter Gingold, der wegen seiner kommunistischen Überzeugungen und seiner jüdischen Herkunft nach Auschwitz deportiert worden war, und die nicht zuletzt deshalb selbst eine Kommunistin geworden war, keine Lehrerin im öffentlichen Dienst werden konnte.
Die Glaubwürdigkeit der Regeln und Institutionen des demokratischen Staates litten in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg darunter, dass in ihm zahlreiche ehemalige Nazis Führungsfunktionen einnahmen. Sie belehrten uns Jugendliche über Vorzüge der Demokratie, ohne zu einer Auseinandersetzung mit ihrer eigenen undemokratischen Vergangenheit bereit zu sein. Willy Brandt sagte mir damals: "Wenn wir nach dem Krieg die Demokratie nur mit denen aufgebaut hätten, die bereits vor dem Ende des Krieges Demokraten gewesen sind, wären wir eine Minderheit gewesen." Dies akzeptierte ich.
Ich wollte kein Berufsverbot für ehemalige Nationalsozialisten. Ich protestierte nicht, als sich in meinem Wahlkreis ein Mitglied der SPD als ehemaliges Mitglied der SS offenbarte: Er konnte mir gegenüber begründen, warum er sich als ehemaliger Nationalsozialist nach dem Krieg besonders aktiv am Aufbau der Demokratie beteiligen wollte. Aber viele hielten es damals nicht für erforderlich, ihren Gesinnungswandel zu begründen. Wer nach der braunen Vergangenheit fragte, galt als Nestbeschmutzer. Wer auf die große Zahl ehemaliger aktiver und zum Teil durch ihre Mitwirkung am nationalsozialistischen Unrechtsregime belasteter Personen in den Führungsetagen deutscher Behörden hinwies, setzte sich dem Verdacht aus, der Propaganda der DDR in die Hände zu spielen.
Als Generalstaatsanwalt Fritz Bauer mich bat, Zeugen während des Auschwitz-Prozesses durch Frankfurt zu begleiten, erzählte er mir auch, welchen Anfeindungen er immer wieder ausgesetzt war, weil der diesen Prozess initiiert hatte. Meine Lehrer am Gymnasium in Hamburg waren während des Zweiten Weltkrieges alle Offiziere gewesen. Zwei hatten wegen ihres besonders aktiven Engagements für den Nationalsozialismus noch bis 1955 ein Berufsverbot gehabt. Der eine war erst General und dann Leiter einer nationalsozialistischen Erziehungsanstalt, NAPOLA, gewesen, der andere hatte zuerst an der Ostfront gekämpft und dann als Direktor eines humanistischen Gymnasiums seine Schüler jeden Morgen an einem beleuchteten Hitler-Bild vorbei marschieren lassen. Beide waren gute Lehrer. Aber ich hätte mir gewünscht, sie hätten nicht versucht, den Eindruck zu erwecken, als hätten sie die demokratischen Werte des Westens noch vor der Gründung der NATO bei ihrem Einsatz an der Ostfront verteidigt. Nicht die selbstkritische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit, sondern der Antikommunismus reichte in der jungen Bundesrepublik vielfach als Nachweis einer demokratischen Gesinnung.
VI.
Die politische und historische Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur begann nach 1989, sie war gründlicher und nachhaltiger als die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Terrorregimes nach 1945. Ein wesentlicher Grund hierfür war sicherlich der Tatbestand, dass es in Ostdeutschland nach 1989 – anders als in Westdeutschland nach 1945 – zu einem umfassenden Wechsel in der politischen, administrativen und wirtschaftlichen Elite gekommen ist. Dieser Elitenwechsel war schmerzhaft, und es sind dabei auch Fehler gemacht worden. So hat es mich zum Beispiel nicht überzeugt, wenn Bundesminister Genscher, der sich in den Siebzigern gegen eine Diskussion über ehemalige Nationalsozialisten in seinem Ministerium gewandt hatte, im Unterschied zu anderen Ministern der damaligen Bundesregierung nach 1990 die Übernahme ehemaliger Mitarbeiter aus dem entsprechenden Ministerium der DDR pauschal ablehnte. Manche Entscheidungen nach der Wiedervereinigung waren ungerecht. Insgesamt gesehen aber hat dieser Wechsel in den Spitzen von Bürokratie und Politik mehr Vorteile als Nachteile bei der Festigung der demokratischen Kultur in Ostdeutschland gebracht.
Ebenfalls richtig war die Entscheidung zur Öffnung der Aktenbestände der DDR-Staatssicherheit, doch auch beim Umgang mit dem Thema "Stasi" ist nicht alles gut gelaufen. Die rechtsstaatlich problematische Entfernung ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit aus der Behörde zur Aufarbeitung von deren Unterlagen ist hierfür das jüngste Beispiel. Gelegentlich wurden diese Unterlagen in einer problematischen Weise interpretiert. Ich bin von solchen politisch motivierten Deutungen und Andeutungen gelegentlich betroffen gewesen. Das ändert aber nichts an meiner Überzeugung, dass sich der Zugang zu diesen Akten und die öffentliche Diskussion über das repressive Regime der DDR damals wie heute überwiegend positiv auf die demokratische Kultur ausgewirkt hat.
VII.
Die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands und die Auseinandersetzung mit ihr spielten in der deutschen 68er-Bewegung anders als in den USA und in Frankreich eine große Rolle. Die Fragen, die damals Eltern, Lehrern, Professoren, Politikern und anderen Repräsentanten der erst 20 Jahre alten Demokratie gestellt wurden, waren legitim und zumeist berechtigt, die damit verbundenen politischen Aktionen keineswegs immer. Schon 1967 stritt ich mich in Frankfurt mit den Vertretern des SDS, die nach dem Tode von Benno Ohnesorg die zunehmende Militanz ihrer Aktionen in einen Kontext mit dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus sehen wollten. Bei allen demokratischen Defiziten der Bundesrepublik: Sie war auch in den Sechzigern – anders als Deutschland zu den Zeiten des Nationalsozialismus – kein Unrechtsstaat, sondern ein demokratischer Rechtsstaat. Deshalb konnten gewaltsame Aktionen gegen diesen Staat und seine Repräsentanten auch nicht Teil einer demokratischen Strategie sein, sondern sie waren von Anfang an Unrecht.
An dieser Frage der Gewalt trennten sich nach 1968 die Wege. Ging es zu Anfang noch um einen theoretischen Streit darüber, ob Gewalt gegen Sachen legitim und Gewalt gegen Personen illegitim sei, so ging es nach einem sich beschleunigenden Zerfall und einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen der Studentenbewegung in den folgenden Jahren zunehmend um die Frage des Terrorismus. Ich hatte bereits in den Jahren 1967 und 1968 mit dem damals führenden Vertreter des anarchistischen Teils des SDS über seine Konzeption von militanten Aktionen von politischen Minderheiten, der sogenannten "Propaganda der Tat" gestritten. Bereits wenige Monate später schritten andere zur "Propaganda der Tat", zündeten Kaufhäuser an und begannen in den Kategorien von terroristischen Strategien zu denken und zu handeln. Nur relativ wenige beteiligten sich an diesen gewaltsamen Aktionen. Aber es gab damals wesentlich mehr, die mit ihnen sympathisierten.
Anfangs war auch bei vielen derjenigen, die die terroristischen Aktionen ablehnten, die Solidarität mit den vom Staat "verfolgten" Terroristen größer als die mit dem demokratischen Rechtsstaat. Das galt auch für einige derjenigen, die später aus ihren damaligen theoretischen Verirrungen Schlussfolgerungen gezogen haben und sie zu führenden Vertretern des realpolitischen Flügels der "Grünen" haben werden lassen. Noch im Jahre 1973 hatte ich im Frankfurter Volksbildungsheim eine heftige Auseinandersetzung mit Joschka Fischer über die "Gewaltfrage". Später habe ich als Koordinator der deutsch-amerikanischen Beziehungen im Auswärtigen Amt auf der Grundlage gemeinsamer Werte und ähnlicher Überzeugungen gern mit ihm zusammengearbeitet. Wahrscheinlich sind es diese Erinnerungen, die mich heute so allergisch reagieren lassen, wenn "Wutbürger" Gewalt gegen Sachen bei ihren Aktionen gegen "Stuttgart 21" oder beim Protest gegen Castor-Transporte zu legitimieren versuchen.
Karsten D. Voigt auf einer Demonstration im Rahmen des Angela-Davis-Kongresses in Frankfurt am Main, Juni 1972. (© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz – Abisag Tüllmann Archiv)
Karsten D. Voigt auf einer Demonstration im Rahmen des Angela-Davis-Kongresses in Frankfurt am Main, Juni 1972. (© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz – Abisag Tüllmann Archiv)
Oskar Negt, eine innerhalb der undogmatischen Linken weithin anerkannte intellektuelle Autorität, hielt bereits 1972 in Frankfurt am Main auf dem Angela-Davis-Kongress eine Rede gegen die Anwendung von Gewalt. Aber erst auf dem vom "Sozialistischen Büro" organisierten Frankfurter Pfingstkongress vier Jahre später distanzierten sich zahlreiche Vertreter verschiedener linker und linksradikaler Strömungen eindeutig und öffentlich von terroristischen Strategien. Im Vorfeld dieses Kongresses hat mich der damalige Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel gebeten, meine Kontakte zu linken Intellektuellen zu nutzen, um sie zu einer öffentlichen Verurteilung des Terrorismus zu bewegen. Viele von ihnen waren hierzu bereit, und zwar weil sie selbst ein Bedürfnis hatten, sich mit den antidemokratischen und menschenverachtenden Aktionen der Terroristen öffentlich auseinanderzusetzen. Diese öffentliche Auseinandersetzung mit politischen Strategien, die Gewalt als legitimen Bestandteil ihrer Aktionen ansehen, ist auch heute noch mindestens ebenso wichtig wie die polizeiliche und strafrechtliche Verfolgung oder die nachrichtendienstliche Beobachtung einzelner Gewalttäter.
Im Frankfurt Anfang der Siebzigerjahre wusste ich nicht, wer sich an Gewalttaten beteiligt hatte. Aber wenn man in bestimmte Lokale ging, wusste man, wer mit ihnen sympathisierte. Wer bei Demonstrationen den Anhängern militanter Strategien Steine aus der Hand nahm, musste damit rechnen, selber bedroht zu werden. Als ich 1977 im Bundestag dem Kontaktsperregesetz zustimmte, wurde das Haus, in dem ich wohnte, mit Parolen beschmiert und durch das Fenster meiner Wohnung Steine und Buttersäure geworfen, von anderen Belästigungen ganz zu schweigen. Meine Zustimmung zu diesem Gesetz empfinde ich heute als problematisch. Damals hielt ich sie trotz vieler Bedenken für vertretbar, um weitergehende Forderungen nach der Einschränkung von Freiheitsrechten und Rechtsstaatlichkeit abzuwehren. Unmittelbar nach terroristischen Aktionen war es damals und ist es heute schwer und trotzdem notwendig, für den Erhalt rechtsstaatlicher Prinzipien einzutreten. Diese Erfahrung machten Politiker in Bonn während des sogenannten "deutschen Herbstes" und in Washington nach dem 11. September 2001. Rechtsextremismus und Linksradikalismus haben unterschiedliche ideologische Wurzeln. Aber das Festhalten an rechtstaatlichen Prinzipien gilt angesichts von Terroristen, die sich "links" begründen, ebenso wie angesichts von Terrorismus, der sich "rechts" begründet.
Ab 1968 stellte sich mehrere Male die Frage, ob man sinnvolle Projekte oder Kontakte zu Personen abbrach, weil nicht auszuschließen war, dass man dabei mit Sympathisanten von Strategien der Gewalt in Berührung kam.
Als stellvertretender Leiter der Frankfurter Volkshochschule unterstützte ich Bildungsprojekte zur Integration arbeitsloser und straffällig gewordener Jugendlicher. Erst jetzt habe ich bei der Durchsicht meiner Akten festgestellt, dass ich 1969 als eines dieser Projekte ein Seminar finanziell unterstützt habe, das inhaltlich und personell allerdings durch Mitarbeiter des Frankfurter Jugendamtes verantwortet wurde. Eine der Referentinnen dieses Seminars war Gudrun Ensslin, unter den Teilnehmern befanden sich Astrid Proll und Peter Borsch. In der aufgeheizten Atmosphäre des "deutschen Herbstes" hätte mir niemand geglaubt, dass ich durch die Förderung eines solchen Bildungsprojektes ohne mein Wissen ein Jahr vor der Gründung der RAF in die revolutionäre Randgruppenstrategie späterer Terroristen verstrickt war.
Brigitte Heinrich, eine Bekannte von mir wurde im Herbst 1974 festgenommen und wegen Terrorismus verurteilt. Da bekannt war, dass ich diese Frau gut kannte, wurde ich mehrfach aufgefordert, mich für ihre Freilassung zu einzusetzen. Ich habe mich aber an keiner Solidaritätsaktion zugunsten meiner Bekannten beteiligt, weil sie rechtsstaatlich korrekt verurteilt worden war. Allerdings schrieb ich ihr ins Gefängnis, und ging am Tage ihrer Freilassung mit ihr und ihrer Mutter zum Abendessen in ein Restaurant. Ich hoffte damals, dass sie sich vom Terrorismus abgewandt hätte. Denn auch ehemaligen Terroristen soll man beim Einstieg in einen demokratischen Lebenswandel helfen.
VIII.
Meine Bekannte hatte sich im Jahre 1970 im Nahen Osten und dort auch in Lagern der Palästinenser aufgehalten. Das Mitgefühl für das Schicksal palästinensischer Flüchtlinge teilte ich. Ihre Ablehnung des jüdischen Staates Israel empörte mich. Noch drei Jahre zuvor war es mir während des damaligen Nahost-Krieges gelungen, eine Demonstration für das gesicherte Existenzrechtes des Staates Israel zu organisieren. Zu ihr hatten nicht nur Junge Union, Junge Liberale und Jungsozialisten, sondern auch der Frankfurter SDS aufgerufen. Parallel zur Radikalisierung von Teilen des SDS solidarisierten sich Teile der Linken, für die bis 1967 die Unterstützung Israels zur selbstverständlichen antifaschistischen Tradition gehört hatte, mit bewaffneten Befreiungsbewegungen der Palästinenser im Nahen Osten und den mit ihnen befreundeten Organisationen in Europa.
Neben der Gewaltfrage trennte jetzt auch die Einstellung zu Israel die sich zunehmend radikalisierenden Teile der Linken von der demokratischen Linken. Die antizionistische Einstellung verband diese linksradikalen Gruppen wiederum mit den sich an der DDR und der Sowjetunion orientierenden dogmatischen kommunistischen Gruppen. Dass die Ablehnung der bundesdeutschen Demokratie und die Ablehnung Israels so weit gehen würde, dass die Staatssicherheit der DDR einige dieser Terroristen unterstützte, darunter auch – wie ich nach 1990 aus Stasi-Akten erfuhr – meine frühere Bekannte, hatte ich damals nicht für möglich gehalten. Aber es war möglich und im Rahmen der immanenten Logik einer an sich völlig absurden Denkweise auch irgendwie konsequent. Wer den Gegnern der Demokratie effektiv begegnen will, muss auch heute immer mit für uns völlig unverständlichen Denkweisen rechnen. Er muss versuchen, sie zu verstehen, ohne mit ihnen einverstanden zu sein.
IX.
Beim Terrorismus der Sechziger- und Siebzigerjahre verbanden sich Aspekte der inneren mit denen der äußeren Sicherheit. Ungelöste Probleme und Krisen in anderen Staaten und Regionen waren die Ursache von kriminellen Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist heute noch offensichtlicher als damals. Deshalb liegt eine Politik, die zur Stabilität, zu "good governance" und Rechtsstaatlichkeit in anderen Staaten und Regionen beiträgt, im ureigensten deutschen Interesse. Werteorientierung und Interessenpolitik mögen gelegentlich in ein Spannungsverhältnis zueinander geraten, Gegensätze aber sind sie nicht.
Karsten D. Voigt auf einem Kongress in Frankfurt am Main 1974. (© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz – Abisag Tüllmann Archiv)
Karsten D. Voigt auf einem Kongress in Frankfurt am Main 1974. (© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz – Abisag Tüllmann Archiv)
Ich habe die Sechziger- und Siebzigerjahre aus einer anderen Perspektive als die Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes erlebt. Aber die Probleme, mit denen wir uns beschäftigen mussten, ähnelten sich zum Teil. Ich habe während des "deutschen Herbstes" immer wieder die Sorge gehabt, dass das Streben nach einer möglichst effektiven Sicherheit vergessen lassen könnte, dass das Mittel "Sicherheit" den Zweck "Freiheit" in den Hintergrund drängen könnte. Diese Sorge war nicht unberechtigt. Aber wenn man die Sechziger und Siebziger aus der Distanz von mehreren Jahrzehnten in einem größeren Kontext sieht, dann gelange ich heute zu dem Urteil, dass es in diesen Jahren gelang, die aus der Zeit des Nationalsozialismus fortwirkenden undemokratischen Traditionen schrittweise zu überwinden. In der damals noch relativ jungen Bundesrepublik war es gelungen, neue Herausforderungen für die Sicherheit der demokratischen Grundordnung und die Freiheitsrechte ihrer Bürger so zu bewältigen, dass wir heute auf die Stabilität unserer Demokratie vertrauen können. So wie wir Scham über andere Teile unserer Geschichte empfinden, können wir auf diesen Erfolg stolz sein.
Die sicherheitspolitischen Herausforderungen haben sich seit den Siebzigerjahren verändert. Deutschland ist heute von Staaten umgeben, die Freunde sind, Freunde werden wollen oder mindestens behaupten, Freunde zu sein. Deutschland befindet sich heute in der besten geostrategischen Lage seit Hunderten von Jahren. Aber wir müssen uns neuen Bedrohungen für unsere äußere und innere Sicherheit stellen. Freiheit bleibt der Zweck, Sicherheit das Mittel. Die Frage nach den angemessenen rechtstaatlichen Mitteln zur Sicherung unserer Freiheit wird bleiben.
(Überarbeitete Fassung einer Rede auf der Herbsttagung des BKA am 6.12.2011 in Wiesbaden.)