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Kriegsverbrecherverfolgung in der SBZ und frühen DDR 1945–1950 | Deutschland Archiv | bpb.de

Deutschland Archiv Neu im DA Schwerpunkte Erinnern, Gedenken, Aufarbeiten 1848/49 in der politischen Bildung Vier Ansichten über ein Buch, das es nicht gab "Es war ein Tanz auf dem Vulkan" Föderalismus und Subsidiarität „Nur sagen kann man es nicht“ Wenn Gedenkreden verklingen Zeitenwenden Geschichtsklitterungen „Hat Putin Kinder?“, fragt meine Tochter Wolf Biermann über Putin: Am ersten Tag des Dritten Weltkrieges Der Philosoph hinter Putin „Putin verwandelt alles in Scheiße“ Das Verhängnis des Imperiums in den Köpfen Ilse Spittmann-Rühle ist gestorben Der Friedensnobelpreis 2022 für Memorial Rückfall Russlands in finsterste Zeiten Memorial - Diffamiert als "ausländische Agenten" Die Verteidigung des Erinnerns Russlands Attacken auf "Memorial" Der Fall Schalck-Golodkowski Ende des NSU vor zehn Jahren 7. Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Einem Selbstmord auf der Spur Druckfrisch Ehrlicher als die meisten Die Stasi und die Bundespräsidenten Das Einheits-Mahnmal Bodesruh D und DDR. Die doppelte Staatsgründung vor 75 Jahren. Chinas Rettungsofferte 1989 für die DDR Wessen wollen wir gedenken? 1949: Ablenkung in schwieriger Zeit 1949: Staatsgründung, Justiz und Verwaltung 1949: Weichenstellungen für die Zukunft Walter Ulbricht: Der ostdeutsche Diktator Die weichgespülte Republik - wurden in der DDR weniger Kindheitstraumata ausgelöst als im Westen? Friedrich Schorlemmer: "Welches Deutschland wollen wir?" Vor 60 Jahren: Martin Luther King predigt in Ost-Berlin Der Händedruck von Verdun Deutsche Erinnerungskultur: Rituale, Tendenzen, Defizite Die große Kraft der Revolution. Kirche im Wandel seit 1990. "Alles ist im Übergang" Das Mädchen aus der DDR Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 32 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Einladung in die bpb: 75 Jahre Bundesrepublik Zu selbstzufrieden? Eine Phantomgrenze durchzieht das Land Noch mehr Mauer(n) im Kopf? Überlegenheitsnarrative in West und Ost Mehr Osten verstehen Westkolonisierung, Transformationshürden, „Freiheitsschock“ Glücksscham "In Deutschland verrückt gemacht" The Rise of the AfD - a Surprise? Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? Der Mauerfall aus vielen Perspektiven Video der Maueröffnung am 9. November 1989 Die Mauer fiel nicht am 9. November Mauersturz statt Mauerfall Heimliche Mauerfotos von Ost-Berlin aus Ost-West-Kindheiten "Niemand hat die Absicht, die Menschenwürde anzutasten" Berlinförderung und Sozialer Wohnungsbau in der „Inselstadt“ Wie stellt der Klassenfeind die preußische Geschichte aus? Flughafen Tempelhof Die Bundeshilfe für West-Berlin Christliche Gemeinschaft im geteilten Berlin Amerikanische Militärpräsenz in West-Berlin Das Stadtjubiläum von 1987 in Ost- und West-Berlin Bericht zum Workshop "Das doppelte Stadtjubiläum" Das untergegangene West-Berlin Interview: „Der Zoo der Anderen“ Die "Weltnachricht" mit ungewollter Wirkung Krieg & Frieden. Wohin führt die Zeitenwende? Über 70 Analysen & Essays. Wenig Hoffnung auf baldigen Frieden Was riskieren wir? Ein Sommer der Unentschlossenheit Ein Jahr Krieg Die Waffen nieder? Ungleiche Fluchten? Schwerter allein sind zu wenig „Russland wird sich nach Putin ändern“ Die be(un)ruhigende Alltäglichkeit des Totalitären Vergessene Bomben aus Deutschland Putins Mimikry Schon einmal Vernichtungskrieg Verhandeln, aber wie? Das sterbende russländische Imperium und sein deutscher Helfer Was lief schief seit dem Ende des Kalten Krieges? „Sie haben die Zukunft zerbrochen“ Vertreibung ist auch eine Waffe "Wie ich Putin traf und er mich das Fürchten lehrte" "Wir bewundern sie und sie verschwinden" Mehr Willkommensklassen! Hoffen auf einen russischen „Nürnberger Prozess“ Russische Kriegskontinuitäten Wurzeln einer unabhängigen Ukraine Der erschütterte Fortschritts-Optimismus "Leider haben wir uns alle geirrt" Die Hoffnung auf eine gesamteuropäische Friedens- und Sicherheitsarchitektur nicht aufgeben „Ihr Völker der Welt“ Das erste Opfer im Krieg ist die Wahrheit China und die „Taiwanfrage“ Deutschlands Chinapolitik – schwach angefangen und stark nachgelassen "Ein Dämon, der nicht weichen will" "Aufhören mit dem Wunschdenken" Zäsur und Zeitenwende. Wo befinden wir uns? Im zweiten Kriegsjahr Zeitenwende – Zeit der Verantwortung Müde werden darf Diplomatie nie Sprachlosigkeiten Wie ist dieser Krieg zu deeskalieren und zu beenden? Teil 1 Als Brückenbau noch möglich war Der Krieg in der Ukraine als neuer Horizont für politische Bildung und Demokratiepädagogik Bleibt nur Gegengewalt? „Mein Körper ist hier, aber mein Herz und meine Seele sind immer in Israel“ „Ich hoffe, dass die Ukraine die BRD des 21. Jahrhunderts wird“ Krieg als Geschäft Bodenlose Ernüchterung In geheimer Mission: Die DDR-NVA gegen den „jüdischen Klassenfeind“ „Verbote bringen herzlich wenig“ Eine missachtete Perspektive? Verordnete Feindbilder über Israel in der DDR: Eine Zeitungs-Selbstkritik Die erste DDR-Delegation in Israel. Ein Interview mit Konrad Weiß „Dieser westliche Triumphalismus ist ein großer Selbstbetrug“ Wolf Biermann: Free Palestine...? Was hilft gegen politische Tsunamis? Der Tod ist ein Meister aus Russland Wann ist die Zeit zu verhandeln? „Ich bedaure und bereue nichts“ "Schon im 3. Weltkrieg?" „Die Logik des Krieges führt zu keinem positiven Ende“ "Bitte wendet euch nicht von uns ab". Zwei Hilferufe aus Belarus Nach 1000 Tagen bitterem Krieg 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Vor 35 Jahren: Die Wege zum 9. November 1989 „Die Stunde ist gekommen aufzustehen vom Schlaf“ Mythos Montagsdemonstration Ossi? Wessi? Geht's noch? Es gibt keine wirkliche Ostdebatte Die. Wir. Ossi. Wessi? Wie man zum Ossi wird - Nachwendekinder zwischen Klischee und Stillschweigen 2 plus 4: "Ihr könnt mitmachen, aber nichts ändern“ Blick zurück nach vorn Wem gehört die Revolution? Die erste und letzte freie DDR-Volkskammerwahl Mythos 1989 Joseph Beuys über die DDR Der 9. Oktober 1989 in Leipzig Egon Krenz über den 9. November Die deutsche Regierung beschleunigt zu stark Projekte für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin und Leipzig Deutsch-deutsche Begegnungen. Die Städtepartnerschaften am Tag der Deutschen Einheit Mit Abstand betrachtet - Erinnerungen, Fragen, Thesen. Die frohe Botschaft des Widerstands Mauerfall mit Migrationshintergrund "Wer kann das, alltäglich ein Held sein?" "Es geht um Selbstbefreiung und Selbstdemokratisierung" Kann man den Deutschen vertrauen? Ein Rückblick nach einem Vierteljahrhundert deutscher Einheit Von der (eigenen) Geschichte eingeholt? Der Überläufer Der Überläufer (Teil IV) Der Deal mit "Schneewittchen" alias Schalck-Golodkowski Der Maulwurf des BND: „Die Karre rast auf die Wand zu“ Der lautlose Aufstand Wem gehört die Friedliche Revolution? Verschiedene Sichten auf das Erbe des Herbstes 1989 „Und die Mauern werden fallen und die alte Welt begraben“ Im Schatten von Russlands Ukrainekrieg: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag in Gefahr? Der Zwei-plus-Vier-Vertrag: Die Stufen der Einigung über die Einheit Der Wendepunkt Das Ende der Stasi vor 35 Jahren Der Zauber des Anfangs Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. Teil I Die Jagd gehört dem Volke Homosexuelle und die Bundesrepublik Deutschland Honeckers Jagdfieber zahlte die Bevölkerung Sicherheitspolitik beider deutscher Staaten von 1949 bis 1956 Frauen im geteilten Deutschland Ostdeutsche Identität Patriotismus der Friedensbewegung und die politische Rechte Rechte Gewalt in Ost und West Wochenkrippen und Kinderwochenheime in der DDR Urlaubsträume und Reiseziele in der DDR Reiselust und Tourismus in der Bundesrepublik Schwule und Lesben in der DDR Die westdeutschen „Stellvertreterumfragen“ Erfahrungen mit der Krippenerziehung „Päckchen von drüben“ Vor aller Augen: Pogrome und der untätige Staat Zwischen Staat und Markt Dynamo in Afrika: Doppelpass am Pulverfass Auf deutsch-deutscher UN-Patrouille in Namibia 1989 Zwischen den Bildern sehen Vom Neonazi-Aussteiger ins Oscar-Team „Eine Generalüberholung meines Lebens gibt es nicht“ "Autoritärer Nationalradikalismus“ Unter strengem Regime der Sowjets: Die Bodenreform 1945 Diplomatische Anstrengungen auf dem afrikanischen Spielfeld Demokratiestörung? „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“ Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Turnschuhdiplomatie im Schatten Eine Keimzelle politischen Engagements (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Anti-Antisemitismus als neue Verfassungsräson? "Ich höre ein Ungeheuer atmen" Als es mir kalt den Rücken runterlief Deutsche Putschisten Thüringen als Muster-Gau? Wie die Mitte der Gesellschaft verloren ging "Nahezu eine Bankrotterklärung" „Bei den Jungen habe ich Hoffnung“ Der lange Weg nach rechts Lehren für die Bundestagswahl 2025 Provinzlust - Erotikshops in Ostdeuschland Turnschuhdiplomatische Bildungsarbeit Ostdeutsche „Soft Power“ Abschied von der zivilen Gesellschaft? Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration und Wohnungsbau. Geschichte und Aktualität einer besonderen Verbindung am Beispiel Stuttgart-Rot Orte des Ankommens (VII): Das Musterhaus Matz im Freilichtmuseum Kiekeberg Orte des Ankommens (I): Architekturen für Geflüchtete in Deutschland seit 1945 Orte des Ankommens (IX): Asylarchitekturen zwischen technokratischer Kontrolle und Selbstbestimmung Orte des Ankommens (VIII): Tor zum Realsozialismus: Das Zentrale Aufnahmeheim der DDR in Röntgental Orte des Ankommens (X): Alternative Wohnprojekte mit Geflüchteten Orte des Ankommens nach 1945 (III): „Bereits baureif.“ Siedlungsbau der Nachkriegszeit auf dem ehemaligen Konzentrationslagergelände in Flossenbürg Orte des Ankommens (IV): Das ehemalige KZ-Außenlagergelände in Allach – ein vergessener Ort der (Nach)kriegsgeschichte Orte des Ankommens (V): Neugablonz - vom Trümmergelände zur Vertriebenensiedlung Orte des Ankommens (XI): Räume der Zuflucht – Eine Fallstudie aus Lagos, Nigeria Jüdinnen in Deutschland nach 1945 Interviews Beiträge Porträts Redaktion Jüdinnen und Juden in der DDR Antisemitismus in Deutschland Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch War die DDR antisemitisch? Antisemitismus in der DDR Teil I Antisemitismus in der DDR Teil II Als ob wir nichts zu lernen hätten von den linken Juden der DDR ... Ostdeutscher Antisemitismus: Wie braun war die DDR? Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ Pionierinnen im Fußball – Von der Produktion auf den Platz Vertragsarbeiterinnen in der DDR Gleichberechtigung in heterosexuellen Partnerschaften in der DDR Un-Rechts-Staat DDR Bedrohter Alltag Unrecht, Recht und Gerechtigkeit - eine Bilanz von Gerd Poppe Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau – eine "Totale Institution" Stasi-Hafterfahrungen: Selbstvergewisserung und Renitenz Kritik und Replik: Suizide bei den Grenztruppen und im Wehrdienst der DDR Suizide bei den Grenztruppen der DDR. Eine Replik auf Udo Grashoff Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes, ihre Aufarbeitung und die Erinnerungskultur Die Freiheit ist mir lieber als mein Leben „Nicht nur Heldengeschichten beschreiben“ Wer war Opfer des DDR-Grenzregimes? Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine Recherche Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine andere Sicht "Begriffliche Unklarheiten" Die Reichsbahn und der Strafvollzug in der DDR "Schicksale nicht Begriffe" Mauerbau und Machtelite Zwangseingewiesene Mädchen und Frauen in Venerologischen Einrichtungen Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek Politisch inhaftierte Frauen in der DDR Ein widerständiges Leben: Heinz Brandt Über den Zaun und zurück – Flucht und Rückkehr von Dietmar Mann Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker Geraubte Kindheit – Jugendhilfe in der DDR Haftarbeit im VEB Pentacon Dresden – eine Fallstudie Zwischen Kontrolle und Willkür – Der Strafvollzug in der DDR Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages Max Fechner – Opfer oder Täter der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik? Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Vom Zwangsleben unter Anderen "Ungehaltene Reden". Denkanstöße ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR Was sollten Wähler und Wählerinnen heute bedenken? Ein urdemokratischer Impuls, der bis ins Heute reicht „Als erster aus der Kurve kommen“ Die Rolle des Staats in der Wahrnehmung der Ostdeutschen Die durchlaufene Mauer Interview: Peter-Michael Diestel Interview: Günther Krause Interview: Lothar de Maizière Warum ist das Grundgesetz immer noch vorläufig? Schülerzeitungstexte Noch Mauer(n) im Kopf? Liebe über Grenzen Ostseeflucht Fluchtursachen Die Frau vom Checkpoint Charlie Mutti, erzähl doch mal von der DDR Staatsfeind Nr.1: DAS VOLK!!! Mit dem Bus in die DDR Ost und West. Ein Vergleich Warum wird der 3. Oktober gefeiert? "Ich wünsch mir, dass die Mauer, die noch immer in vielen Köpfen steht, eingerissen wird" Immer noch Mauer(n) im Kopf? Zeitenwende Ist der Osten ausdiskutiert? Der Mutige wird wieder einsam Das Jahr meines Lebens Basisdemokratie Lehren aus dem Zusammenbruch "Wir wollten uns erhobenen Hauptes verabschieden" Für die gute Sache, gegen die Familie DDR-Wissenschaftler Seuchenbekämpfung Chemnitz: Crystal-Meth-Hauptstadt Europas Keine Ahnung, was als Nächstes passieren wird Allendes letzte Rede Friedliche Revolution Gethsemanekirche und Nikolaikirche Das Wirken der Treuhandanstalt Gewerkschaften im Prozess von Einheit und Transformation Zusammenarbeit von Treuhandanstalt und Brandenburg Privatisierung vom DDR-Schiffbau Die Leuna-Minol-Privatisierung Übernahme? Die Treuhandanstalt und die Gewerkschaften: Im Schlepptau der Bonner Behörden? Treuhand Osteuropa Beratungsgesellschaft "Ur-Treuhand" 1990 Internationale Finanzakteure und das Echo des Sozialismus Soziale Marktwirtschaft ohne Mittelstand? Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR Suche nach den Spuren der DDR Wirtschaftsbeziehungen zwischen Frankreich und der DDR Der Freundschaftsverein „EFA“ Die Mauer in der französischen Populärkultur DDR als Zankapfel in Forschung und Politik DDR-Geschichte in französischen Ausstellungen nach 2009 Theater- und Literaturtransfer zwischen Frankreich und der DDR Die DDR in französischen Deutschbüchern Kommunalpartnerschaften zwischen Frankreich und der DDR Regimebehauptung und Widerstand Mut zum Aussteigen aus Feindbildern Für die Freiheit verlegt - die radix-blätter Der Fußballfan in der DDR Jugend in Zeiten politischen Umbruchs Umweltschutz als Opposition Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? Der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ostdeutschland Die Demokratisierung von Rundfunk und Fernsehen der DDR Die Stasi und die Hitler-Tagebücher Ein Nachruf auf Walter Kaufmann Die Tageszeitung »Neues Deutschland« vor und nach 1990 Wie ein Staat untergeht Objektgeschichte antifaschistischer Ausstellungen der DDR Reaktionen auf die Ausstrahlung der Fernsehserie „Holocaust“ „Mitteldeutschland“: ein Kampfausdruck? Gesundheitsaufklärung im Global Humanitarian Regime The British Press and the German Democratic Republic Kulturkontakte über den Eisernen Vorhang hinweg "Drei Staaten, zwei Nationen, ein Volk“ "Flugplatz, Mord und Prostitution" SED-Führung am Vorabend des "Kahlschlag"-Plenums Ende der Anfangsjahre - Deutsches Fernsehen in Ost und West "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Wo Kurt Barthel und Stefan Heym wohnten „Eine konterrevolutionäre Sauerei“ Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? 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Zeitreisen mit "Kennzeichen D" Der Anfang vom Ende der DDR: Die Biermann-Ausbürgerung 1976 Wendekorpus. Eine Audio-Zeitreise. 1. Vorboten von Umbruch und Mauerfall 2. Schabowski und die Öffnung der Grenzen am 9. November 1989 3. Grenzübertritt am 10. November 4. Begrüßungsgeld 100 D-Mark 5. Den Anderen anders wahrnehmen 6. Stereotypen 7. Was bedeutet uns der Fall der Mauer? 8. Emotionen 9. Sprache Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen „9/11 Santiago – Flucht vor Pinochet" Brecht & Galilei: Ideologiezertrümmerung Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch Freundesverrat Denkanstöße aus Weimar Gefährdet von "Systemverächtern" Raubzug Die Normalität des Lügens Neuer Oststolz? Ausgaben vor 2013 Bau- und Planungsgeschichte (11+12/2012) Architektur als Medium der Vergesellschaftung Landschaftsarchitektur im Zentrum Berlins Kunst im Stadtraum als pädagogische Politik Dresden – das Scheitern der "sozialistischen Stadt" Bautyp DDR-Warenhaus? 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Kriegsverbrecherverfolgung in der SBZ und frühen DDR 1945–1950 Legenden, Konflikte und Mängel

Tobias Haberkorn

/ 26 Minuten zu lesen

Die Geschichtsschreibung widmet der Kriegsverbrecherverfolgung in der SBZ und frühen DDR wenig Beachtung. Gingen in der Vergangenheit in Ost und West die Auffassungen darüber völlig auseinander, so ergeben neuere Forschungen in diesem Bereich ein vielschichtiges Bild, das eine homogene Betrachtungsweise nicht mehr zulässt.

Einleitung

Die Verfolgung von Kriegsverbrechern in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der frühen DDR ist als Thema in der Öffentlichkeit kaum präsent. In der Wissenschaft, ob bei Historikern oder Juristen, ob Ost oder West, ist dieser Themenbereich lange Zeit unter eigenen Vorstellungen und Maßstäben beiderseits als homogener Forschungsgegenstand aufgefasst worden. Für die einen war das Thema Ausdruck des Antifaschismus und des Bruches sowie des korrekten Umgangs mit der NS-Vergangenheit. Für die anderen stand es für Willkürjustiz, die dem politischen Machtausbau diente, weshalb die Rechtsprechung komplett nach dem Willen der SED ausgeübt worden sei. Beide Auffassungen sind nicht richtig. Sie enthalten zwar richtige Aspekte dieses Themenkomplexes, überhöhen jedoch einige, während andere unterschlagen werden.

Der vorliegende Beitrag nähert sich einzelnen Teilbereichen des Themas und zeigt diese in einer differenzierten Darstellung auf. Dabei ist speziellen Problemen nachzugehen, die in der Forschung immer noch kontrovers diskutiert werden, etwa die Fragen des Personals und dessen Besetzung in den Gerichten. Dabei wird einerseits die Auffassung widerlegt werden, dass die SED immer Einfluss auf Justizwesen gehabt habe. Andererseits wird auf die Mängel in den Ermittlungen und in den Strafverfahren gegen Kriegsverbrecher hingewiesen, wobei der Widerstreit Anwendung von Amnestie und kollektiver Schuldzuweisung für die Verfolgung von Kriegsverbrechen eine bedeutsame Rolle spielt. Der Konflikt darum wurde in Justiz und SED unterschiedlich wahrgenommen.

Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die "Hauptverhandlungen der ersten Nachkriegsjahre" zwischen 1945 und 1950. In dieser Phase wurden die meisten Urteile gegen die Kriegsverbrecher gesprochen und war die Entwicklung der Jurisdiktion in diesen Sachen noch relativ offen.

1. Internationale Rechtsbestimmungen zum Ziel der Kriegsverbrecherverfolgung

Der (Vernichtungs-)Krieg, den die Deutschen vor allem im Osten führten, verstieß gegen alles bis dahin geltende Kriegsrecht, wie es in der Haager Landkriegsordnung 1907 und in der Genfer Konvention 1929 kodifiziert worden war. Seit 1942 tauschten sich die Alliierten untereinander aus, wie man mit den Hauptkriegsverbrechern und deren ausführenden Organen umgehen sollte. Zentrale Verlautbarungen für das Verfahren in diesen Sachen finden sich in der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943, im Potsdamer Abkommen und im Londoner Vier-Mächte-Abkommen, die beide Anfang August 1945 verabschiedet wurden.

Nach der Moskauer Erklärung sollten die Kriegsverbrecher an den jeweiligen Ort ihrer Taten zurückgebracht und von dortigen Gerichten verurteilt werden. Zwar sollten die Hauptkriegsverbrecher vor ein Internationales Gericht gestellt, vor Ort aber Personen unterhalb dieses Status verfolgt werden.

Potsdamer Konferenz der drei Allierten: Winston Churchill, Harry S. Truman und Josef W. Stalin (v.r.) im Gespräch auf Schloss Cecilienhof, Juli 1945. (© Bundesarchiv, Bild 183-29645-0001)

Die Potsdamer Konferenz bekräftigte die Verfolgung der Kriegsverbrecher als ein zentrales Ziel der Besatzung Deutschlands und weitete die Täterkategorien aus. Neben Kriegsverbrechern sollten Parteiführer der NSDAP, einflussreiche Anhänger der Nazis vor allem in der Wirtschaft sowie Personen in Ämtern und Unterorganisationen der Nazis verurteilt werden. Sie sollten nicht nur wegen der Kriegsverbrechen in Europa verfolgt werden, sondern auch weil diese Gruppen als Gefährdung des Friedens in Europa angesehen wurden. Das Londoner Abkommen setzte erste internationale Strafkategorien fest, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (bzw. Menschheit: "mankind"), Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden. Artikel 9 der Charta des Internationalen Militärtribunals (IMT) bestimmte dementsprechend zum Hauptkriegsverbrecher, wer Mitglied einer bestimmten Terrororganisation der Nazis war.

Die Kategorien für Straftatbestände und Täter sollten nach dem Willen der US-Amerikaner zur Strafverfolgung, Prozessordung und Strafmaßfestlegung in einem Gesetzt zusammengefasst werden, doch wollten Sowjets und Briten in ihrer Strafverfolgung unabhängig bleiben, da sie eigene Interessen damit verbanden. Uneins waren die Alliierten aber auch in der Frage, wann und wie sie die deutschen Gerichte mit der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen betrauen wollten. Wahrscheinlich wegen des hohen Arbeitsdruckes der Besatzergerichte sicherte der Alliierte Kontrollrat am 20. Dezember 1945 mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10) den deutschen Gerichten in speziellen Punkten der Kriegsverbrecherverfolgung Verantwortung und Zuständigkeit zu.

Durch das KRG 10 konnten nun deutsche Gerichte in den besetzten Zonen offiziell Verfahren wegen Verbrechen einleiten, die Deutsche an Deutschen oder Staatenlosen begangen hatten – und zwar nach einheitlichen Strafmaßen und Tatbeständen, die ebenfalls im KRG 10 benannt wurden. Damit war der Weg frei für die Ermittlungen deutscher Behörden zu Kriegsverbrechen wie auch zu Nazi-Verbrechen in den Jahren 1933–1939. Einheitlich war die Strafverfolgung damit jedoch nicht geworden, konnten doch die Befehlshaber der Besatzungstruppen selbst entscheiden, wie sie das Gesetz durchsetzen, mit welchen Instrumenten und Institutionen sie vorgehen und wie sie Verfahren und Strafmaß gestalten wollten.

Für den internationalen Rechtsrahmen, in dem sich die Strafverfolgung auch auf deutscher Seite bewegte, sind weitere Faktoren, wie das Nürnberger Urteil und die Kontrollratsdirektive Nr. 38 (KRD 38), von entscheidender Bedeutung.

Strafprozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg: Urteilsverkündung am 30. September 1946. (© Bundesarchiv, Bild 183-H27798)

Mit dem Urteil im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vom 30. September/1. Oktober 1946 wurden NSDAP, Gestapo, SS und SD nun offiziell als verbrecherische Organisationen definiert. Die Kollektivschuldannahme, die die US-Amerikaner hatten damit für die Angehörigen dieser Organisationen durchgesetzt hatten, diente später aber vor allem den Sowjets als Grundlage für politisch motivierte Prozesse.

Auch die KRD 38 vom 12. Oktober 1946 bot weiten Raum für Interpretationen, die später in der Justiz der Kriegsverbrecherverfolgung der SBZ zu Konflikten und zum Missbrauch führte. Zunächst aber legte die KRD 38 Täterkategorien in fünf Stufen und für jede dieser Kategorien genaue Sühnemaßnahmen fest. Außerdem diente die Direktive zur Entnazifizierung in der deutschen Verwaltung, Justiz, Medizin und Wissenschaft, wo aktive Nazis mit Berufsverboten belegt wurden. Andererseits sollte die Direktive nominellen Nazis die Integration in die Gesellschaft ermöglichen. Probleme mit der KRD 38 waren insofern präjudiziert, als sie sich mit der KRG 10 überlagerte, kein Strafrecht im eigentlichen Sinne kodifizierte, sondern allenfalls "Richtlinien" vorzeichnete. In der SBZ allerdings wurde die KRD von der Sowjetischen Militäradministration durch den SMAD-Befehl Nr. 201 als unmittelbar geltendes Strafrecht in Kraft gesetzt.

Zwar gaben die internationalen Abkommen einen Rahmen für die Kriegsverbrecherverfolgung vor, der aber nicht einheitlich ausgefüllt wurde. Dies galt weder für die Alliierten selbst und noch für die deutschen Gerichte – vor allem in der SBZ, deren Justiz bis 1947 noch wesentlich von der Sowjetunion beeinflusst wurde.

2. Aufbau und Organisation der Justiz zur Kriegsverbrecherverfolgung in der SBZ

2.1 Einfluss der SMAD

Unmittelbar nach der Zerschlagung des "Dritten Reiches" begannen die Sowjets mit der Verfolgung von Kriegsverbrechern und mit der Entnazifizierung zur Zerschlagung der nationalsozialistischen Staatsstruktur. Sie waren der Ansicht, dass alle Ämter und Einrichtungen des Staates, insbesondere Wehrmacht, Polizei und natürlich auch die Justiz, auf den Zweck des faschistischen Eroberungswillens ausgerichtet waren, sodass diese Bereiche der Gesellschaft besonders scharf zu entnazifizieren waren. Erste Befehle dafür ergingen schon zu Kriegszeiten. Der Befehl Nr. 0016 des Kommissars Lawrentij Berija vom Januar 1945 zur Internierung deutscher Soldaten wurde am 18. April ausgeweitet auf Juristen, Verwaltungsorgane, NSDAP-Führer und HJ-Organe.

Am 9. Juni wurde die Sowjetische Militäradministration eingerichtet, die die Leitungs- und Gesetzgebungskompetenz besaß. Auf Länder und Kreisebene waren ihr Sowjetische Militärabteilungen (SMA) für die Administration vor Ort unterstellt. Für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zwei Abteilungen beauftragt: die Rechtsabteilung der SMAD, die unter Leitung von Professor Jakow A. Karassew für die gesamte Justiz in der SBZ verantwortlich war, und das Sowjetische Militärtribunal (SMT), zuständig für die Ahndung von Kriegsverbrechen. Die Verhandlungen der SMT waren in der Regel geheim. Dabei vor allem bei den Ermittlungen der Geheimpolizei NKWD erhebliche Rechtswidrigkeiten auf, waren Geständnisse durch Folter erzwungen und prägten Verfahrensmängel den Prozessablauf, weil die Sowjets sowohl nationales als auch internationales Recht nutzten. Dies war dem Umstand geschuldet, dass der Kriegszustand offiziell erst 1955 mit dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der SU aufgehoben wurde. Zwar wurde ein Großteil der Angehörigen von SS, SD, und Gestapo verurteilt, doch ging Strafmaß für im Krieg verübte Verbrechen zunehmend zurück. Stattdessen wurden immer mehr politische Gegner Opfer der "Entnazifizierung" und des aufkommenden Kalten Krieges.

Zentrales Organ für die Kriegsverbrecherverfolgung auf deutscher Seite war die Deutsche Zentralverwaltung für Justiz (DJV), die aber extrem abhängig war von der Rechtsabteilung der SMAD. Die DJV setzte anfangs die Politik der SMAD mit durch, hatte aber ebenso wenig Weisungs- und Verordnungsbefugnis an die Landgerichte, wie sie ein deutsches Oberstes Gericht gehabt hätte, auf dessen Einrichtung die Sowjets verzichtet hatten und das die Auslegung von KRG 10 und KRD 38 auf Seiten der deutschen Strafverfolgung hätte vereinheitlichen können. Ihre ersten Kriegsverbrecherprozesse führten die deutschen Gerichte auf der Grundlage des KRG 10, doch wurden diese Verfahren den zuständigen Landgerichten von der SMA zugeteilt, geprüft und kontrolliert. Lediglich in Brandenburg konnten die Prozesse ohne Zuteilung und Prüfung durchgeführt werden, doch mussten die Gerichte Monats- und Quartalsberichte zur Kriegsverbrecherverfolgung für die zuständige SMA verfassen. Verfahren gegen Angehörige der SS, Gestapo und SD oder wegen schwerwiegender Taten zog die Besatzungsmacht meist wieder an sich.

Die sowjetische Besatzungsmacht und die deutschen Ländern ihrer Zonen zeigten 1947 Bestrebungen, die Strafverfolgung und Aburteilung der Kriegsverbrecher einheitlich zu gestallten. Die deutschen Gerichte wollten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit für die Strafverfolgung erreichen und Anfragen über ihre Zuständigkeit vermeiden. Dies gelang mit den SMAD-Befehl Nr. 201 vom 16. August 1947 (worauf später noch eingegangen wird: Kapitel 2.3), doch bis dahin war der Einfluss der Besatzungsmacht auf die deutschen Gerichte ganz erheblich, mussten die sich nach sowjetischer Meinung doch erst an die "demokratischen Verfahrensweisen" herantasten. Allerdings wurde dadurch die Verfolgung von Kriegsverbrechen gehemmt, sodass bis Ende 1947 gerade mal 744 Personen von deutscher Seite verurteilt wurden.

2.2 Anfänge

Erste Prozesse fanden noch vor dem Erlass des KRG 10 vom 20. Dezember 1945 in Sachsen und Thüringen statt. Im Zuge der Entnazifizierung der Ämter erfolgte auch der Umbau der Justiz und Strafverfolgung in Sachsen. Bereits am 30. Juli 1945 bildete die Landesverwaltung sogenannte Volksgerichte, die speziell politische motivierte Verbrechen aus den Jahren 1933–1945 ahndeten. Bis Dezember 1945 wurden allerdings nur wenige Verfahren dem Dresdner Volksgericht durch die SMA zugeteilt, doch sind dabei eigene Strafkategorien und Tätergruppen erstellt worden. Das Gericht bestand aus zwei Berufs- und drei Laienrichtern, die aus dem Antifaschistischen Block der Parteien (KPD, SPD, CDU und LDP[D]) und Gewerkschaften stammten. Im September 1945 führten sie einen Prozess gegen zwei Gestapo-Männer und einen Schutzpolizisten wegen Misshandlung und Mordes an ausländischen Zwangsarbeitern und verhängten zwei Todesstrafen und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Danach flaute das Interesse der SMAD ab, deutsche Gerichte an der Kriegsverbrecherverfolgung zu beteiligen. In Sachsen fand deshalb erst im August 1946 wieder ein Kriegsverbrecherprozess vor einem deutschen Gericht statt.

In Thüringen gab es zwar auch Pläne zur Errichtung von Volksgerichten. Anfangs sollte der Generalstaatsanwalt über die Zuweisung der Verfahren an die Volksgerichte entscheiden, doch verordnete der Präsident des Landes Thüringen, dass das Strafgesetzbuch vom 31. Dezember 1932 in Strafrecht und der Strafprozessordnung anzuwenden sei. Bis Herbst 1947 fanden deshalb Prozesse in Thüringen auf Grundlage des deutschen Rechtes statt. Die Idee der Volksgerichte verwarf man.

Eugen Schiffer (1860–1954) war Chef der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz. Aufnahme aus der Zeit der Weimarer Republik, in der Schiffer zunächst Reichsfinanz- und dann Reichsjustizminister gewesen war. (© Bundesarchiv, Bild 183-R72916)

Nach dem Erlass des KRG 10 gab es zwar Richtlinien für die Justiz in den Zonen, aber die Gerichtsstruktur, die Ermittlungen, die Prozessordnungen und die Auslegung des Strafmaßes wurden von der deutschen Justiz in der SBZ bis 1947 föderal und damit sehr unterschiedlich ausgelegt. In Brandenburg verhandelte man vor Schöffengerichten und ab Frühjahr 1947 vor Schwurgerichten. In Sachsen gab es grundsätzlich Schwurgerichte, vor denen in Mecklenburg lediglich schwere Fälle verhandelt wurden. Leichte Fälle gingen hier vor Strafkammern der Schöffengerichte, die bis dahin auch mit unterschiedlich vielen Schöffen besetzt waren. Auch Ermittlungen sind verschieden angegangen worden, entweder durch neu gegründete Institutionen der Polizei, wie in Sachsen das Kommissariat 5 (K5), oder – wie in Thüringen – mit alten Teilen der Kriminal-, Schutz- und Kreispolizei. Ermittelt wurde durch die Justiz auch mithilfe von Fragebögen, die von der DJV an die Bevölkerung ausgeteilt wurden.

Die Deutsche Zentralverwaltung der Justiz selber war zusammen mit anderen Verwaltungsorganen mit dem SMAD-Befehl Nr. 17 am 27. Juli 1945 ins Leben gerufen worden. Ihr Präsident war Eugen Schiffer (LDP), der schon in der Weimarer Republik für die DDP Justizminister gewesen war. Er verfasste die Rechtsordnung der antifaschistischen Blockparteien mit, die eine Definition von Nazi-Verbrechern enthielt. Für deren Taten gab die DJV unter Schiffer verschiedene Strafmaße vor, wie Vermögenseinzug, mehrjährige Zuchthausstrafen oder die Todesstrafe. Allerdings mussten sich die deutschen Gerichte in Definitions- und Strafmaßfragen den Bestimmungen der SMAD und den Beschlüssen des Alliierten Kontrollratsbeschlüssen fügen.

Dresdner Ärzteprozess gegen Mediziner wegen sog. "Euthanasie"-Verbrechen 1947. (© Bundesarchiv, Bild 183-H26186)

Verhandelt wurden bis Herbst 1947 an deutschen Gerichten hauptsächlich Verfahren zu Zwangssterilisation, Denunziation, Tötung "lebensunwerten Lebens" ("Euthanasie") und zu Verbrechen der Unterorganisationen der NSDAP, die entsprechend KRG 10 an Deutschen begangen worden waren. Die bekanntesten Verfahren bis August 1947 waren der Dresdner Ärzteprozess wegen "Euthanasie" und der Dresdner Juristenprozess.

Zwar kontrollierte die SMAD in den ersten Prozessjahren von 1945–1947 die Gerichte, doch nahm sie kaum Einfluss auf die Ermittlungen und auf die Urteilsfindung in den einzelnen Prozessen. Die erste Phase der deutschen Kriegsverbrecherverfolgung verlief nicht systematisch gesteuert, sondern sie folgte eher föderal unterschiedlichen Wegen. Probleme bereiteten hier eher die unterschiedliche Neuorganisation der Gerichte und damit Unterschiede in deren Kompetenzen und Zuständigkeiten. Die Klagen der Sowjets konzentrierten sich in dieser Zeit vor allem auf zu milde Urteile, wie der Verbindungsoffizier der SMAD zur DJV, Oberstleutnant Abdul-Schagi A. Jakupow, immer wieder vortrug. Tatsächlich hatten von den 744 Verurteilten bis Ende 1947 578 Personen eine Freiheitsstrafe unter drei Jahre erhalten.

2.3 SMAD-Befehl Nr. 201

Am 16. August erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland ihren Befehl Nr. 201.

Hilde Benjamin, damals Vizepräsidentin des Obersten Gerichts der DDR (M.), als Zuhörerin bei den Waldheimer Prozessen, 23. Juni 1950. (© Bundesarchiv, Bild 183-S98280)

Dessen Ziele und Zwecke fasste die Vizepräsidentin der DJV, Hilde Benjamin (SED), dahingehend zusammen, das erstens zu unterscheiden sei zwischen nominellen und aktiven Nazis und erstere ihr passives und aktives Wahlrecht wieder erlangen und sich auch in anderen Bereichen der Gesellschaft wieder integrieren könnten. Zweitens seien die Verwaltung und Behörden nach der Kontrollratsdirektive Nr. 24 zu entnazifizieren und drittens die Verfolgung von Kriegsverbrechen in der SBZ nach der KRD 38 zu vereinheitlichen. Das Ziel der SMAD und der ostdeutschen Gerichte müsse es sein, Kriegsverbrecher, Mitglieder verbrecherischer NS-Organisationen und führende Personen des Hitlerregimes zu verurteilen und den Nationalsozialismus endgültig zu zerschlagen. Tatsächlich wollten die Sowjets beobachten, wie die Gerichte in der SBZ mit den prekären Fällen umgingen.

Mit den SMAD-Befehl 201 erfuhren die ostdeutschen Gerichte und Ermittlungsbehörden eine enorme Aufwertung. Die Sowjets erachteten die Verfolgung von Kriegsverbrechen und die Entnazifizierung in den Westzonen als zu langwierig und zu umständlich. Dort wurden die Kontrollratsdirektiven 38 und 24 vor Sonderspruchkammern und nicht vor Gerichten verhandelt. Auch wuchs die Zahl der erfassten Vergehen und der Beschuldigten nach diesem Vorgehen in die Millionen, sodass man mehrere Jahre für die Aufklärung benötigt hätte. Die Sowjets hingegen wollten die Entnazifizierung und die Verfolgung von Kriegsverbrechen mit einer hohen Anzahl von Verurteilten und in einem zeitlich engen Rahmen beenden. Deshalb gestanden sie den deutschen Gerichten und Behörden nun das Recht zu, auch Kriegsverbrechen zu ahnden, die Deutsche an Ausländern begangen hatten.

Der entscheidende Unterschied von KRD 24 und 38 lag nun darin, dass die KRD 24 für die Entnazifizierung eigene Ermittlungskommissionen (EK) in den Länder, Kreisen und Städten vorsah. Die EK dienten zur Ermittlung von Nutznießern des Krieges und der Naziherrschaft in Ämtern, Verwaltung und Behörden. Wer seine Macht zu seinen Vorteil missbraucht und dabei verbrecherisch gehandelt hatte, sollte aus seinen Ämtern entfernt werden. Die KRD 38 hingegen war eigens für die Verfolgung von Kriegsverbrechern gedacht und wurde in der SBZ mit den vorgesehenen Sühnemaßnahmen als einheitliches Strafgesetz ausgelegt, was in den Westzonen nicht der Fall war. Kriegsverbrecher wurden in der Direktive fünf Kategorien zugewiesen: 1. Hauptschuldige, 2. Belastete (Aktivisten und Militaristen), 3. Minderbelastete (aktive Nazis), 4. Mitläufer (passive bzw. nominelle Nazis) und 5. Entlastete. Während gegenüber den ersten drei Kategorien Verfolgungsdruck aufgebaut werden sollte, durften sich nominelle nach der Direktive am gesellschaftlichen Wiederaufbau beteiligen und gegen sie auch nicht ermittelt werden.

Erich Mielke, Aufnahme von 1954. (© Bundesarchiv, Bild 183-26755-0002A)

Die Hauptverantwortung für die Verfahren nach KRD 38 lag bei dem Vizechef der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI), im August 1947 Erich Mielke, beim Chef der DVJ sowie den Justiz- und Innenministern der Länder. Die Verfahren selbst waren zweigeteilt in ein Untersuchungs- und ein Gerichtsverfahren. Das Untersuchungsverfahren wurde von der DVdI eingeleitet und durchgeführt, wobei diese versuchte, das in Sachsen als Einheit der Volkspolizei entstandene Kommissariat 5 als Ermittlungsbehörde auf die ganze SBZ zu übertragen. Das K5 leitete selbständig Ermittlungen ein und erstellte auch die Anklageschrift unabhängig vom Staatsanwalt. Bei diesem lag die Aufsicht über die Ermittlungen, ihm musste die K5 über die Einleitung des Verfahrens, den Haftbefehl und über die Anklageschrift Mitteilung erstatten. Die Anklageschrift musste der Staatanwalt prüfen, der sie wegen Sachmängeln auch abweisen oder zur Nachbesserung zurückschicken konnte. Die Gerichtsverfahren folgten bei den zuständigen Landgerichten der deutschen Strafprozessordnung. Hauptschuldige kamen vor die Große Kammer, die Strafkammer der Landgerichte mit zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, während die übrigen Angeklagten vor die Kleine Kammer kamen, die mit einen Richter und zwei Schöffen besetzt war.

Sowohl die Richter als auch die Staatsanwälte durften nicht Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Unterorganisationen gewesen sein, und die Schöffen sollten mit gewissen politischen und moralischen Qualifikationen ausgestattet sein, um von den "antifaschistisch-demokratischen" Parteien anerkannt und von der Landesregierung bestätigt zu werden. Mit ihrer Hilfe sollte eine "demokratische" Rechtsprechung entstehen. Der Beklagte bekam das Recht zur Revision an das nächsthöhere Gericht und erhielt einen Verteidiger zugesprochen, allerdings nicht in der Ermittlungsphase, sondern erst für die Hauptverhandlung. Probleme, Fehlentwicklungen und Mängel ließen die 201er-Verfahren, also die Prozesse nach dem SMAD-Befehl 201, durchaus erkennen, das erkannten schon damalige Juristen. Aber die Entwicklung schien noch offen zu sein und nicht von Anfang an darauf ausgelegt, die politischen Gegner der SED zu bekämpfen.

3. Legenden, Konflikte und Mängel der Strafverfolgung

Probleme der Einflusszunahme der politischen Parteien auf die Besetzung der Juristen, Konflikte bei der Eingliederung der nominellen Nazis in die Gesellschaft gab es durchaus. Sie sind wie auch die gleichzeitige Kollektivschuldzuweisung des SMAD-Befehls 201 und der KRD 38 gegenüber den Hauptschuldigen und den Angehörigen der verbrecherischen NS-Organisationen ebenso differenziert zu betrachten wie die Einflussnahme und die Mängel der DVdI und der K5 bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern in der SBZ und der frühen DDR.

3.1 Versuche der Einflussnahme durch die SED

Die Versuche der SED, Einfluss auf die Kriegsverbrecherverfolgung zu nehmen, divergieren zeitlich sehr. Mitte 1947 nutzte der SED das Thema weniger in der Öffentlichkeit, es eignete sich nicht dazu, einen machtpolitischen Vorteil zu erringen. Dennoch war die SED bestrebt, in der Justiz bei Richtern, Staatsanwälten und Schöffen sowie Justizbeamten auf verschiedenen Ebenen Einfluss zu gewinnen. Ihr Ziel war es, die Feststellung der Schuld durch die verschiedenen zuständigen Behörden zu koordinieren und zu vereinheitlichen, um die Kriegsverbrecher und die aktiven Nationalsozialisten zur Rechenschaft zu ziehen.

Bei der Ernennung von Richtern und Staatsanwälten kamen automatisch personalpolitische Gründe zum Tragen, die für die Entnazifizierung der Justiz durch die KRD 24 und den SMAD-Befehl 49 festgelegt worden waren. Für die Auswahl von Justizbeamten wurden die antifaschistischen Parteien von der Besatzungsmacht hinzugezogen. Richter, Staatsanwälte und Schöffen waren von den Justizministerien der Länder und den Präsidenten der Oberlandesgerichte im Einvernehmen mit den SMA der Länder zu ernennen. Die SED versuchte hierbei stets, parteikonforme Juristen vorzuschlagen und mit der von ihr dominierten DVdI auf die Besetzung der Ämter und auf deren Zentralisierung einzuwirken.

Tatsächlich aber gelang es der SED lange Zeit nicht, die Gerichte mit Richtern ihres Vertrauens zu besetzen und die Justiz und damit auch die Kriegsverbrecherverfolgung nach ihrem Sinne auszurichten. Von den meisten der bis 1948 amtierenden 911 Richter war der größte Anteil parteilos – nämlich 383 –, der SED gehörten 264 an, der LDP(D) 147 und der CDU 117. Zudem blieben hohe Ämter Juristen anderer Parteien nicht verschlossen, von 24 Landesgerichtspräsidenten waren sechs Mitglieder der CDU und sechs gehörten der LDP(D) an. Deshalb waren die Schöffen von besonderer Bedeutung für die SED. Schon Walter Ulbricht hatte überlegt, wer eigentlich Schöffen sein dürfe, und auf die Notwendigkeit verwiesen, diese von der Partei besonders zu schulen. Schöffen wurden von den Parteien und Massenorganisationen, wie den Gewerkschaften, benannt und auch von ihnen juristisch geschult. Der Einfluss auf die Schöffen war deshalb so wichtig, weil sie bei der Urteilsentscheidung in den Kleinen und Großen Kammern immer die Mehrheit bildeten. Aus diesem Grunde versuchte die SED, Kandidaten aus den eignen Reihen oder aus der Belegschaft der DVdI zu gewinnen und die Besetzung der Schöffen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Auch wurde die Schulung der Schöffen von der Partei und der DVdI stark beeinflusst. In der Tat hatte die SED bei der Besetzung der Schöffen mehr Erfolg als bei der Berufung von Juristen. Im November 1947 gehörten von 250 zugelassenen Schöffen 157 der SED an, die übrigen anderen Parteien. Zudem zogen sich viele Schöffen, insbesondere solche aus dem bürgerlichen Lager, zunehmend freiwillig aus der Justiz zurück, weil sie die 201er-Verfahren nicht als rechtsstaatlich empfanden, und machten so auch Platz für die SED-Laienrichter.

Allgemein fanden die 201er-Verfahren bei den Richtern keinen großen Anklang, auch wenn sie bis Mitte/Ende 1948 auch bei Weiten nicht nach dem Willen der SED verliefen. Auch der intensive Versuch, die Schöffen zu beeinflussen, führte die SED nicht zum Erfolg, weil diese in den Verfahren meist anders urteilten, als die Partei vorgesehen hatte. Zu viel Formalismus bemängelten SED-treue Juristen an den Verfahren, zu große Nachsichtigkeit und zu milde Urteile. Bis Ende 1948 sind 4.549 Urteile von den 201er-Kammern gesprochen worden, davon waren in 3.756 Fällen eine Haftstrafe unter drei Jahren verhängt worden. Insofern kann der Versuch der SED, die Justiz zu übernehmen und die Kriegsverbrecherverfolgung vollständig zu beeinflussen, bis zu diesem Zeitpunkt als gescheitert betrachtet werden.

Bis dahin waren durch das Entnazifizierungsprogramm für die Verwaltung und die Justiz nach den SMAD-Befehlen Nr. 49, 201 und 204 ca. 8.169 Justizbeamte entlassen worden. Das entsprach etwa 80 Prozent des gesamten Justizpersonals. Gemein war der Justiz zwar der Anspruch, ihre Beamtenschaft zu demokratisieren, bei der Umsetzung aber kollidierten die Ansichten der noch zugelassenen Juristen miteinander. Bevorzugten die einen die Reaktivierung älterer Richter, so präferierten andere das neue Volksrichter-Modell. Bis Ende 1948 setzte sich noch die erste Variante durch, wurden die meisten Richterstühle mit Juristen besetzt, die in keiner Weise durch die Naziherrschaft korrumpiert waren, weil sie seit 1933 aus politischen oder rassischen Gründen in den Ruhestand versetzt, suspendiert oder degradiert worden waren. Dementsprechend waren viele Juristen in einem hohen Lebensalter – in Sachsen-Anhalt im Jahr 1947 von 271 Richtern 121 über 60 Jahre –, und parteipolitisch war ihr Spektrum breit gefächert. Bis zum zweiten Elitenwechsel Ende 1948/Anfang 1949 war ein Großteil erfahrener, kompetenter Juristen im Amt.

Dieser zweite Wechsel wurde durch die Volksrichterausbildung ermöglicht, die von der SED als kommunistische Alternative zum tradierten universitären Jurastudium initiiert worden war. Der zweite Austausch der Justizeliten begann in Sachsen zur angeblichen Entlastung der Berufsrichter und hielt ab September 1948 zunehmend Einzug in die 201er-Strafkammern. Durch die Volksrichter gelang es der SED endlich, die Justiz nach ihren Interessen zu gestalten und gleichzuschalten sowie die Kriegsverbrecherverfolgung machtpolitisch auszunutzen. Auch die propagandistische Ausschlachtung der Kriegsverbrecherfälle gewann nun einen ganz neuen, höheren Stellenwert, da sich der Kalte Krieg 1948 immer mehr verfestigte.

3.2 Integration und kollektive Schuld

Im Zusammenhang mit der Kriegsverbrecherverfolgung in der SBZ und der DDR wird der SED attestiert, dass sie bei der Integration nomineller NSDAP-Mitglieder und bei den Verurteilungen auf der Basis einer kollektiv Schuldzuweisung nach der Kontrollratsdirektive 38 immer ihrem machtpolitischen Kalkül gefolgt sei. Der Entscheidungsprozess innerhalb der SED wird dabei so dargestellt, als sei er stets konfliktfrei abgelaufen.

Tatsächlich aber bewegte sich die SED aus Sicht ihrer Anhänger auf einem recht schmalen Grat. Ihre Glaubwürdigkeit stand im Spannungsfeld zwischen der Propagierung der kollektiven Verurteilung aktiver Nazis, die laut den Nürnberger Urteil und der KRD 38 verbrecherischen Organisationen angehörten, und der Integration nomineller Nazis in Partei und Gesellschaft. Als Leitideologie diente der SED der Antifaschismus, der als Gründungsmythos der DDR herhielt, um sie als besseres Gegenstück zur BRD zu präsentieren. Ins Visier gerieten deshalb neben den Hauptkriegsverbrechern und Nutznießern des Krieges auch die "kleinen Sadisten" (Günther Wieland).

Der Wille zur Integration nomineller NSDAP-Mitglieder kam in der SED-Führung schon sehr früh auf. Bereits im Januar 1946 notierte der SED-Vorsitzende Wilhelm Pieck, man solle zum Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung "nominelle Mitglieder der Nazipartei heranziehen, ihnen sagen, daß bei loyalem Verhalten auf unsere Unterstützung [zu] rechnen" sei. Aber in der SED kam es wegen dieses Konfliktes zu langjährigen Diskussionen. Otto Grotewohl sprach dieses Problem bei einer Vorstandsitzung im Juni 1946 offen an und machte klar, dass die SED sich offen mit der Frage der nominellen Nazis auseinandersetzen müsse. Weil die nominellen Nazis 1946 wieder ihr Wahlrecht erlangten, so argumentierte er, müsse die SED auch vormals politische Gegner ansprechen. Die Partei dürfe sich diesen seiner Meinung nach nicht verschließen, weil sonst die nominellen Mitglieder in die Hände der aktiven Nazis getrieben werden könnten. Man dürfe schließlich Millionen Menschen nicht den Zugang zum politischen Leben zu versperren. Allerdings erkannte Grotewohl auch den Missmut in der Partei, dass die SED nominelle NSDAP-Mitglieder integrieren wollte. Viele SED-Mitglieder sahen in diesen noch "das politische Schwein" und brachten für das Integrationsstreben der Parteispitze kein Verständnis auf. Vor allem Altkommunisten, die im KZ oder im Zuchthaus inhaftiert gewesen waren, lehnten eine Zusammenarbeit mit früheren Nazis grundsätzlich ab. Die Sowjets waren zwar grundsätzlich dafür, doch hemmte bis August 1947 ihr Verfolgungsdruck die Integration der nominellen Nazis in die SED. Erst mit dem SMAD-Befehl 201 schuf sie die Grundlagen für die Integration der nominellen Nazis in Partei und Gesellschaft. Fortan wurde sie auch von der Sowjetunion gefördert.

Es gab daneben auch reichlich rechtliche Probleme im 201er-Befehl und der darin enthaltenen Täterkategorisierung laut KRD 38. Die Kontrollratsdirektive 38 hatte die Möglichkeit eröffnet, die Hauptschuldigen, Belasteten und Minderbelasteten allein wegen ihrer Position in den zu verbrecherischen Organisationen erklärten Verbänden der NSDAP, SS, SD und Gestapo sowie Staatsanwälte oder Richter zu verurteilen, die umfassend an der Terrorherrschaft des "Dritten Reiches" beteiligt waren. Strittig war aber international, ob auch Träger niederer Funktionen und nominelle Mitglieder der NSDAP verurteilt werden konnten. Von der Sowjetmacht sind bis Ende 1948 die meisten Führungsspitzen des NS-Staates verurteilt worden, nur einen geringen Prozentsatz davon hatte die deutsche Strafjustiz in der SBZ erfasst. Problematisch war hierbei die Auslegung der Direktive 38, wonach bereits die Mitgliedschaft in den verbrecherischen Organisationen als Straftat galt, zumal die KRD 38 in der SBZ als unmittelbares Strafgesetz in Kraft gesetzt war. So wurde ein Großteil der Urteile bis 1949 unabhängig von individueller Schuld allein abhängig von der kollektiven Schuldzuweisung gefällt, dass der Angeklagte Mitglied einer verbrecherischen Organisation gewesen war.

Genau das Gegenteil galt bei der Verfolgung der Minderbelasteten und der Mitläufer. Mit dem SMAD-Befehl 201 konnten gerade Personen der untersten Kategorien nach KRD 38, die Mitläufer, auf eine Amnestie und das Wiedererlangen ihrer bürgerlichen Rechte hoffen. Für die Minderbelasteten war fortan zur Verurteilung der Nachweis individueller Schuld erforderlich. Kritik daran übte die DJV, da ihr die Kriterien für diese Kategorie, etwa die Geburt nach dem 1. Januar 1919 oder der Eintritt in die NSDAP oder andere Organisationen nach dem 1. Mai 1937, ebenso willkürlich gesetzt erschienen wie die Entlastungskriterien, etwa ein erzwungener Eintritt in die SS. Dessen ungeachtet blieben auch nach dem Erlass des 201er-Befehls die Zahl der Verurteilten und die Strafmaße relativ konstant. Von den 7.470 Verurteilten bis Oktober 1949 wurden 40 Prozent wegen ihrer Mitgliedschaft in den verbrecherischen NS-Organisationen verurteilt. Darunter waren 1.055 SS-Angehörige und 1.163 leitende Funktionäre der NSDAP, 40 Prozent der 7.470 Verurteilten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt, häufig auch darunter.

Parteipolitisch wurde der Konflikt um Integration und kollektive Schuld der nominellen Nazis genutzt, um die Minderbelasteten in Partei und Gesellschaft einzugliedern. Sie wurden von einer Mitschuld öffentlich freigesprochen, wodurch sich auch das Täterbild des propagierten Antifaschismus verengte. In den 1950er-Jahren wurde dieses verengte Täterbild propagandistisch genutzt, um nachzuweisen, dass in der DDR – anders als in der Bundesrepublik –Naziverbrecher keine Funktionen im politischen und öffentlichen Leben bekleideten. Allerdings hemmte diese Haltung die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung der DDR mit dem Nationalsozialismus.

Juristisch negativ wirkte sich auch die wirtschaftliche Ausnutzung der Umsetzung von KRD 38 aus. Hauptschuldigen und Belasteten konnte das Vermögen entzogen und als Volkseigentum der SBZ und später der DDR zugesprochen werden. Dies wurde ab 1949 durch die politisch motivierte Strafjustiz weidlich ausgenutzt und dabei die Vorgabe der KDR missbraucht, wonach jemand als Naziaktivist einzustufen sei, der den Frieden durch Nazipropaganda und Gerüchte bedroht hatte. Damit wurde fortan auch die Verfolgung von Kriegsverbrechern missbraucht, um die politische Opposition auszuschalten und sie ihres Vermögens zu berauben und zugleich die DDR wirtschaftliche und politisch zu konsolidieren.

3.3 Beeinflussungsversuche durch die DVdI und Kompetenzprobleme

Im SMAD-Befehl 201 erkannte die SED auch die Möglichkeit, zunehmend Einfluss auf die Steuerungsmöglichkeiten der Justiz zu gewinnen. Als Instrument diente ihr hierbei die DVdI, deren Präsident und Vizepräsidenten allesamt SED-Mitglieder waren. Erich Mielke, zuständig für die Durchführung des Befehls 201, war dabei der Ansicht, dass die Justiz lediglich ein ausführendes Polizeiorgan sei, das den Ermittlungsergebnissen zuzustimmen und die Verurteilungen schnell und hart zu vollziehen habe. Die DVdI rief mittels Konferenzen, Rundschreiben und Verfügungen zu Massenanzeigen und zu Anklagen gegen aktive Nazis in der Bevölkerung, in den Blockparteien, den Gewerkschaften und Opferverbänden auf, hatte damit aber zumindest bis Ende 1948 kaum Erfolg. Auf einer Tagung über die Konsequenzen aus dem SMAD-Befehl 201 am 22. Dezember 1947 bei der Deutschen Verwaltung des Innern zeichneten die Ermittlungsbehörden der Länder Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg stets das gleiche Bild: Parteien wie die CDU und die LDPD, die Bevölkerung, Opferverbände wie die VVN und die Justiz würden die Ermittlungen nicht unterstützen oder sie gar aufhalten und es würden viel zu wenige Anzeigen eingehen.

Auf die Ermittlungen selbst versuchte die DVdI mit dem ihr unterstellten Untersuchungsorgan, der K5, Einfluss zu nehmen. Seit 1946 ermittelte die K5 in verschiedenen Ländern der SBZ und in den Landeskriminalämtern der DVdI verankert. Unter Anleitung des sowjetischen Geheimdienstes war die K5 als politische Polizei konzipiert, mit überaus großen Befugnissen ausgestattet und befand sich in einem stetigen Wachstum. Ihre Befugnisse der K5 bestanden in der Einleitung und Durchführung der Ermittlung, im Erlass des Haftbefehls, in der Beweisführung und der Verfassung der Anklageschrift samt Kategorisierung der Beklagten nach KRD 38. An all diesen Punkte traten in der Praxis erhebliche Mängel auf. Bereits bei der Abfassung der Anklageschrift kam es oftmals zu Fehlern, was der Jurist Paul Winkelmann bemängelte. Auch wurde für den Haftbefehl die notwendige Bestätigung des Staatsanwalts meist nicht eingeholt und viele Menschen vorschnell in Haft genommen. Die oft lückenhafte Beweisführung und das häufig auftretende gewaltvolle Vorgehen gegen Beschuldigte während der Ermittlungen und die Anwendung von Folter in den Verhören widersprach eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen. Selbst der Leiter der Untersuchungsorgane der K5 in Mecklenburg erkannte diese Mängel und stellte fest, "daß die Leute, die für den Befehl 201 arbeiteten, den Befehl überhaupt nicht gelesen hatten, und dementsprechend war auch dann die Arbeit". Außerdem prangerte er die rüden Ermittlungsmethoden an. Sie erinnerten an die Gestapo, verschreckten die Bevölkerung und mindere deren Interesse an der Verfolgung von Kriegsverbrechern erheblich. Das Ergebnis dieser Ermittlungspraxis war in der Tat sehr bescheiden. Allein in Mecklenburg musste der Leiter der K5-Landesabteilung Ende 1947 1.150 Personen wieder freilassen.

Die Gerichte reagierten ähnlich. Von 14.536 Anklagen ließen sie bis Dezember 1948 nur 10.190 zu und gaben von diesen nochmals 2.418 Fälle an die Untersuchungsbehörden zurück oder ließen sie ganz fallen. Anklagen, die auf fragwürdigen Beweisen und auf mit Gewalt erzwungenen Geständnissen fußten, brachen vor Gericht meist ein. Dabei war der Richter der entscheidende Faktor, dieser ließ die Angeklagten vor Gericht oftmals eine zweite Aussage ohne Gewalt und Zwang tätigen und beachtete die zuvor erzwungenen Aussagen oder Geständnisse nicht. Kritik an zu milden Strafen und zu vielen Freisprüchen kam 1947/48 stets von der DVdI. Mit dem Personalaustausch an den Gerichten Ende 1948 aber änderte sich auch das Verhältnis von Justiz und Ermittlungsbehörde hinsichtlich der grundsätzlichen Auslegung des SMAD-Befehl 201 und der KRD 38. Auf Betreiben der SED übertrug die SMAD im Juni 1948 den Strafvollzug der DVdI. Auf einer Konferenz der DJV am 11./12. Juni 1948 versuchte zwar der brandenburgische Generalstaatsanwalt Helmut Ostmann, die Unabhängigkeit der Justiz zu verteidigen, doch erhielt seine Behörde lediglich die Aufsicht über die Ermittlungen, nie aber deren direkte Leitung. Gegenüber den Staatsanwälten und der DJV hatte die DVdI von Anfang an größere Befugnisse. Je mehr die SED in an Macht gewann, desto mehr entfernte sich die Umsetzung des Befehls 201 von dessen ursprünglicher Intention und wurde als machtpolitisches Instrument der SED genutzt.

4. Fazit

Die Hauptverhandlungsphase gegen Kriegsverbrecher in den ersten Nachkriegsjahren, 1945–1950, in der SBZ und frühen DDR zeigt ein sehr differenziertes Bild. Das Personal der Gerichte und vor allem der Richter war bis Ende 1948 parteipolitisch heterogen. Der SED war durchaus bewusst, dass die Verfolgung von Kriegsverbrechern anfangs nicht ohne die Reaktivierung der alten bürgerlichen Eliten zu bewältigen war. Die Behauptung, dass die SED schon 1947/48 die Gerichtsbarkeit beherrschte, trifft nicht in Gänze zu.

Zudem befand sich die SED zu dieser Zeit in einem Konflikt um Integration und kollektive Schuld einstiger Nazis. In der Partei, in der Justiz und bei der Besatzungsmacht existierten verschiedenste Ansichten zur Frage, wie man mit nominellen und aktiven Nazis umgehen sollte. Machtpolitische Erwägungen spielten hier auch eine Rolle, blieben aber in den Reihen der SED nicht ohne Widerspruch.

Am Weg der wichtigsten Ermittlungsbehörde wird sichtbar, in welche Richtung sich die Justiz und mit ihr die Kriegsverbrecherverfolgung entwickelten. Die K5 wurde Anfang der 1950er-Jahre aufgelöst, ihre Kompetenzen wurden aufgeteilt. Die Verfolgung von Delikten nach KRD 38 oblag nun dem Ministerium für Staatssicherheit, zu dessen Chef Erich Mielke wenige Jahre später aufstieg. Zunehmend wurde die Kontrollratsdirektive missbraucht, um gegen politische Oppositionelle vorzugehen und sie wie angeblich aktive Nazis zu enteignen. Das Feindbild von Kriegsverbrechern und Naziaktivisten wurde auf die westdeutsche Gesellschaft projiziert, die vom Kapital beherrscht und mit dem Faschismus gleichzusetzen sei. Allerdings wurde durch die propagandistische Ausnutzung der Kriegsverbrecherprozesse die ursprüngliche Absicht der Kriegsverbrecherverfolgung geschwächt. Deutlich wird die Wende in der Kriegsverbrecherverfolgung in der DDR an den Waldheimer Prozessen von 1950. Vom Bestreben der Justiz, ihrer Pflicht zur Verfolgung von Kriegsverbrechen war bei diesen politischen Strafprozessen nichts geblieben.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Günther Wieland, Der Jahrhunderprozeß von Nürnberg, Berlin (O.) 1986. Vgl. dazu allgemein: Jürgen Danyel, Vom schwierigen Umgang mit der Schuld. Die Deutschen in der DDR und der Nationalsozialismus, in: ZfG 40 (1992) 10, S. 915–928.

  2. Vgl. Christian Dirks, »Die Verbrechen der Andern«. Auschwitz und der Auschwitz-Prozess der DDR, München u. a. 2006. Vgl. allgemein: Falco Werkentin, Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht, Berlin 1995; Hermann Wentker, Justiz in der SBZ/DDR. Transformation und Rolle ihrer zentralen Institutionen, München 2001.

  3. Günther Wieland, Ahndung von NS-Verbrechen in Ostdeutschland 1945 bis 1990, in: Neue Justiz 45 (1991) 2, S. 49-53, hier 50.

  4. Vgl. Wieland, Jahrhundertprozeß (Anm. 1), S. 68.

  5. Vgl. Dirks (Anm. 2), S. 31.

  6. Vgl. Christian Meyer-Seitz, Die Verfolgung von NS-Straftaten in der Sowjetischen Besatzungszone, Berlin 1998, S. 28; Annette Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Vergangenheitsbewältigung 1949–1969, München u. a. 2002, S. 24f.

  7. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 29.

  8. Vgl. KRG 10 v. 20.12.1945, in Auszügen dok.: Ruth-Kirsten Rössler (Hg.), Die Entnazifizierungspolitik der KPD/SED 1945–1948. Dokumente und Materialien, Goldbach 1994, Dok. 2, S. 62f.

  9. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 25f.

  10. Vgl. Dirks (Anm. 2), S. 32.

  11. KRD 38 v. Okt. 1946, in: Rössler (Anm. 8), Dok. 8, S. 97.

  12. Vgl. Wieland, Jahrhundertprozeß (Anm. 1), S. 85.

  13. Vgl. Hermann Wentker, Die juristische Ahndung von NS-Verbrechen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, in: Kritische Justiz 35 (2002), S. 60–78, hier 61f.

  14. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 33.

  15. Vgl. Dirks (Anm. 2), S. 33ff.

  16. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 29f.

  17. Vgl. Wentker, Ahndung (Anm. 13), S. 62f.

  18. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 33f.

  19. Vgl. Wieland, Ahndung (Anm. 3), S. 50.

  20. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 24ff.

  21. Vgl. ebd., S. 27.

  22. Vgl. Wentker, Ahndung (Anm. 13), S. 64.

  23. Vgl. Protokoll der Tagung über den Befehl Nr. 201 am 22.12.1947, in: Rössler (Anm. 8), Dok. 26, S. 226.

  24. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 23.

  25. Vgl. Wentker, Ahndung (Anm. 13), S. 64f.

  26. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 48f; Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 400.

  27. Vgl. Wieland, Ahndung (Anm. 3), S. 50.

  28. Vgl. Hilde Benjamin, Zum SMAD-Befehl Nr.201, in: Neue Justiz 1 (1947) 7, S. 150f, hier 150.

  29. Vgl. aktuell ebenso Weinke (Anm. 6), S. 45; Wentker, Ahndung (Anm. 13), S. 66.

  30. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 408.

  31. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 38.

  32. Vgl. SMAD-Befehl Nr. 201 v. 16.8.1947, in: Rössler (Anm. 8), Dok. 14, S. 150f.

  33. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 45.

  34. Vgl. KRD 38 (Anm. 11), S. 99ff.

  35. Vgl. Hilde Benjamin: Zum SMAD-Befehl Nr.201, in: Neue Justiz, 1947, S. 151.

  36. Vgl. SMAD-Befehl 201 (Anm. 32), S. 158, Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 405.

  37. Vgl. ebd., S. 404ff.

  38. Vgl. SMAD-Befehl 201 (Anm. 32), S.156.

  39. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 45.

  40. Vgl. Dirks (Anm. 2), S. 45.

  41. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 176f.

  42. Vgl. Sitzung des Parteivorstandes der SED im Juli 1946, in: Rössler (Anm. 8), Dok. 7, S. 94; Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 411.

  43. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 177.

  44. Vgl. Ruth-Kirsten Rössler, Aspekte der Personalentwicklung und der Personalpolitik in der Justiz der Sowjetischen Besatzungszone und der Frühen DDR, in: Peter Hübner (Hg.), Eliten im Sozialismus. Beiträge zur Sozialgeschichte der DDR, Köln u. a. 1999, S. 131–145, hier 144.

  45. Vgl. Protokoll der Konferenz der Innenminister der sowj. Zone am 1.7.1947 v. 5.7.1947; Rede Walter Ulbricht auf der Sitzung der Innenminister v. 1.7.1947, in: Rössler (Anm. 8), Dok., 12 u. 13, S. 142 u. 145f.

  46. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 412f; Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 177f.

  47. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 414.

  48. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 180ff.

  49. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 414.

  50. Vgl. Wieland, Ahndung (Anm. 3), S. 50.

  51. Vgl. Rössler, Aspekte (Anm. 44), S. 143f. Das Folgende ebd., S. 138f u. 141.

  52. Vgl. ebd., S. 139.

  53. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 412.

  54. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 178.

  55. Vgl. Dirks (Anm. 2), S. 47; Henry Leide, NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Göttingen 2005, S. 43.

  56. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 178.

  57. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 422.

  58. Vgl. Werkentin (Anm. 2), S. 168.

  59. Wieland, Jahrhundertprozeß (Anm. 1), S. 90f.

  60. Handschr. Notizen Wilhelm Piecks, in: Rössler (Anm. 8), Dok. 4, S. 82.

  61. Rede Otto Grotewohls auf der Sitzung des Parteivorstandes der SED v. 18.–20.6.1946, in: Rössler (Anm. 8), Dok. 6, S. 90f.

  62. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 64f.

  63. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 422.

  64. Vgl. KRD 38 (Anm. 11), S. 108ff.

  65. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 306ff.

  66. Vgl. Wieland, Ahndung (Anm. 3), S. 50.

  67. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 46.

  68. Danyel (Anm. 1), S. 920ff.

  69. Vgl. KRD 38 (Anm. 11), S. 107.

  70. Vgl. Weinke (Anm. 6), S. 46.

  71. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 422.

  72. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 180.

  73. Vgl. Protokoll der Tagung … 22.12.1947 (Anm. 23), S. 221ff. Vgl. auch Bericht zur Tagung am 22./23.12.1947 v. 22.1.1948, in: Rössler, Entnazifizierungspolitik (Anm. 8). S. 244ff.

  74. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 415f.

  75. Vgl. Paul Winkelmann, Aufgaben der Staatsanwälte und Gerichte in den Verfahren nach dem Befehl Nr. 201, in: Neue Justiz 1 (1947) 8/9, S. 169–172, hier 171.

  76. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 416.

  77. Protokoll der Tagung … 22.12.1947 (Anm. 23), S. 225.

  78. Vgl. ebd., S. 226.

  79. Vgl. Wentker, Justiz (Anm. 2), S. 417.

  80. Vgl. Wentker, Ahndung (Anm. 13), S. 67.

  81. Vgl. Meyer-Seitz (Anm. 6), S. 184f.

  82. Vgl. Winkelmann (Anm. 75), S. 171.

  83. Vgl. Werkentin (Anm. 2), S. 172.

Student der Geschichte und Sozialkunde (Lehramt), Historisches Seminar der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Schlotheim.