Die Mauer war am 13. August 1961 kaum errichtet, dass Grenzregime an der innerdeutschen Grenze noch erheblich verschärft und damit die Flucht in den Westen unterbunden worden, da schlug am 28. August 1961 der Nationale Verteidigungsrat der DDR vor, die Wehrpflicht in der DDR zum 1. Januar 1962 einzuführen. So geschah es.
Wehrdienstverweigerung war zunächst unmöglich. Allerdings gab es auf Vermittlung der Kirchen ab 1964 die Möglichkeit, den achtzehnmonatigen Grundwehrdienst waffenlos bei den "Bausoldaten" zu absolvieren. Damit reagierte der Staat auch auf die Tatsache, dass viele junge Gläubige den Armeedienst verweigert hatten und dafür mit Gefängnis bestraft wurden. Neben den Bausoldaten gab es aber auch Totalverweigerer, deren Zahl in den 1980er Jahren drastisch anstieg. Allerdings wurden in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre auch kaum noch Totalverweigerer ins Gefängnis gesperrt.
Eine dritte Gruppe junger Männer war bislang kaum Gegenstand von Debatten: die Deserteure der NVA. Wie viele es von ihnen insgesamt gab, ist noch unbekannt. Gründe zur Fahnenflucht gab es viele und nicht alle können heute als politische gelten. Allerdings wurde vielen jungen Männern der Charakter des Systems, in dem sie lebten, erst gewahr, als sie ihren Pflichtdienst bei der NVA ableisteten. Denn hier spiegelte sich die Diktatur weitgehend ungeschminkt und verlor viel von ihrem Schein, den sie im zivilen Leben zuweilen vorzugaukeln wusste. Deshalb versuchten jedes Jahr Soldaten in den Westen zu flüchten, manchmal sogar Offiziere. Scheiterte eine solche Flucht, wurden diese Männer hart bestraft. In jedem Fall wurden sie aber auch in Abwesenheit strafrechtlich verurteilt.