Willi Stoph (links), Egon Krenz (Mitte) und Erich Honecker (rechts) auf der Rosa-Luxemburg-Demonstration (© KONTRASTE, Rundfunk Berlin-Brandenburg)
Willi Stoph (links), Egon Krenz (Mitte) und Erich Honecker (rechts) auf der Rosa-Luxemburg-Demonstration (© KONTRASTE, Rundfunk Berlin-Brandenburg)
Noch 1990 leitete die Generalstaatsanwaltschaft der DDR aufgrund von Anzeigen Untersuchungen ein, um Funktionäre des SED-Regimes wegen persönlicher Bereicherung anzuklagen. Das verlief zumeist ebenso im Sande wie die Arbeit einer noch im Herbst 1989 von der nicht frei gewählten DDR-Volkskammer eingesetzten Untersuchungskommission. Die Bürger und Bürgerinnen der DDR verlangten nach einer strafrechtlichen Verfolgung jener Verantwortlichen, die für Unrecht und Missstände in der DDR zuständig waren.
Auch nach der deutschen Einheit änderte sich an der Rechtspraxis wenig. Insgesamt wurden zwischen 1990 und 2000 lediglich 52 frühere Funktionäre wegen Amtsmissbrauch und Korruption angeklagt. Es kam dabei nur zu sechs Freiheitsstrafen ohne Bewährung, während fast die Hälfte aller Verfahren eingestellt oder gar nicht erst eröffnet wurden bzw. mit Freisprüchen endeten. So wurden zum Beispiel aus unterschiedlichen Gründen Prozesse gegen SED-Generalsekretär Erich Honecker, Ministerpräsident Willi Stoph oder SED-Politbüromitglied und Wirtschaftslenker Günter Mittag nie zu Ende geführt. Selbst MfS-Minister Erich Mielke musste sich lediglich in einer Gerichtsposse für zwei Morde verantworten, die er 1931 begangen hatte. Dafür erhielt er 1993 sechs Jahre Gefängnis, konnte aber bereits im Sommer 1995 aus Altersgründen die Haftanstalt verlassen. Für seine Tätigkeit als MfS-Minister ist er niemals strafrechtlich belangt worden.