Verteidiger im Prozess um den Schießbefehl an der Berliner Mauer: der ehemalige MfS-Major Frank Osterloh (© KONTRASTE, Rundfunk Berlin-Brandenburg)
Verteidiger im Prozess um den Schießbefehl an der Berliner Mauer: der ehemalige MfS-Major Frank Osterloh (© KONTRASTE, Rundfunk Berlin-Brandenburg)
Intern beklagten leitende Generäle und Offiziere im 1950 gegründeten Ministerium für Staatssicherheit (MfS) immer wieder, dass das Qualifikations- und Bildungsniveau ihrer Mitarbeiter viel zu niedrig sei. In den 1950er Jahren hatte nur eine Minderheit Abitur und noch weniger hatten studiert. Noch 1969 verfügten nur knapp fünf Prozent über einen Hochschul- und nur wenig mehr über einen Fachschulabschluss, mehr als die Hälfte aller Mitarbeiter hingegen hatte nur den Abschluss der 8. Klasse geschafft. Das änderte sich bis Mitte der 1980er Jahre erheblich. Nun waren nur noch etwas mehr als 20 Prozent Schulabgänger der 8. Klasse, aber immerhin mehr als 16 Prozent wiesen einen Hochschul- und rund 13 Prozent einen Fachschulabschluss auf.
Das MfS hatte sich darauf orientiert, leistungsfähige Kader zu gewinnen. Zugleich hatte es die eigene Kaderschmiede, die "Juristische Hochschule" in Potsdam, zu einem Instrument ihrer streng geheimen Kaderausbildung entwickelt. Diese "Hochschule" zählte zu den Ideologie-Hochschulen in der DDR, von denen es Dutzende gab. Die SED, die Blockparteien, die Massenorganisationen, die Polizei, das Militärwesen und eben das MfS unterhielten eigene Hochschulen, um politisch einwandfreie Kader fern von den anderen Universitäten ausbilden zu können. Alle "Ideologie-Hochschulen" vergaben Diplom-Titel. Sie erhielten durchgängig sogar das Promotionsrecht zuerkannt. Die "Juristische Hochschule" des MfS wurde 1951 als Schule des MfS gegründet und 1955 zur Hochschule erklärt.