Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 wird von sowjetischen Truppen niedergeschlagen. Schon in der Nacht zum 18. Juni beginnen Sicherheitskräfte mit Hausdurchsuchungen und nehmen vermeintliche Streikführer fest. In vielen Orten verhängt die Sowjetische Militäradministration am Nachmittag oder Abend des 17. Juni den Ausnahmezustand. Der Widerstand ist damit nicht gänzlich gebrochen. In einigen Betrieben streiken die Belegschaften weiter. Die hauptsächliche Forderung ist die Freilassung inhaftierter Arbeitskollegen. Am 18. Juni 1953 kommt es noch in den großen Werften an der Ostseeküste der DDR, die am 17. Juni streikfrei geblieben waren, zu Arbeitsniederlegungen.
Die Arbeiter des Elektromotorenwerks Wernigerode erklären sich am 18. Juni 1953 auf einer Belegschaftsversammlung mit den Aufständischen des 17. Juni und ihren Forderungen solidarisch:
Externer Link: Streikbericht von VEB ELMO Elektromotorenwerk Wernigerode
Mitschnitt der Belegschaftsversammlung des Elektromotorenwerks in Wernigerode vom 18. Juni 1953 (BStU)
Externer Link: Teil 1
Externer Link: Teil 2
Im Juli 1953 finden aus Protest gegen Verhaftungen und aus Enttäuschung über das Ausbleiben von Reformen wiederum Arbeitsniederlegungen vor allem in Zittau am 8. Juli, in Jena am 10. und 11. Juli und in Schkopau vom 15. bis 17. Juli 1953 statt. Im Buna-Werk Schkopau greifen am 17. Juli sowjetische Soldaten, Kräfte der Kasernierten Volkspolizei (KVP) und der Volkspolizei ein und ersticken die Streikbewegung.
Externer Link: Einschätzung zu den Belegschaftsversammlungen in den Betrieben, FDGB-Bundesvorstand, 13.7.1953.
Externer Link: Protokoll der Betriebsversammlung im Buna-Werk in Schkopau am 16. Juli 1953.
Die Unzufriedenheit der Bevölkerung und ihr spontanes Aufbegehren am 17. Juni 1953 verunsichern die SED. Das Bild streikender Arbeiter, die im Arbeiter- und Bauernstaat gegen die Regierung demonstrieren, verbreitet Angst im Machtapparat. Das Bild soll sich nicht in den Köpfen festsetzen, sondern so schnell wie möglich korrigiert werden. Dafür wird die Legende vom "Tag X" erfunden. Es habe sich um einen "faschistischen Putschversuch" gehandelt, der eine Inszenierung des Westens gewesen sei, so verbreiten es die SED und ihre Gefolgsorganisationen. Nur einige, wenig klassenbewusste Arbeiter der DDR hätten sich dem Putschversuch angeschlossen. Um diese These zu unterstützen, werden zahlreiche Propagandamaßnahmen ergriffen. Staatlich organisierte Demonstrationen gegen den Volksaufstand sollen die enge Verbundenheit von Staat, Partei und Arbeitern beweisen. Fotos und Filme mit lachenden sowjetischen Soldaten sollen die Freundschaft zur Bevölkerung der DDR belegen. Sie werden massenhaft in den Medien der DDR verbreitet.
Die DDR-Nachrichtenagentur ADN bekundet am 1. Juli 1953 "Angehörigen der Sowjetischen Armee ihren Dank für das überlegte Eingreifen am 17. Juni 1953, dem Tag der faschistischen Provokation“. (© Bundesarchiv. Bild 183-20153-0001 Foto: o.Ang. /1. Juli 1953)
Die DDR-Nachrichtenagentur ADN bekundet am 1. Juli 1953 "Angehörigen der Sowjetischen Armee ihren Dank für das überlegte Eingreifen am 17. Juni 1953, dem Tag der faschistischen Provokation“. (© Bundesarchiv. Bild 183-20153-0001 Foto: o.Ang. /1. Juli 1953)
Die Externer Link: Kino-Wochenschau der DDR zeigt Ende Juni 1953 eine von der Partei- und Staatsführung der DDR organisierte Demonstration, die die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung zur Politik der SED dokumentieren soll.
Im SED-Sprachgebrauch wird der Aufstand vom 17. Juni 1953 als eine von "westlichen Provokateuren“ angezettelte Konterrevolution bezeichnet: Externer Link: Kino-Wochenschau der DDR, Mitte Juli 1953.
Die SED setzt nicht nur auf Propaganda und Medienberichte. Allein bis zum Morgen des 6. Juli 1953 nehmen Polizei und MfS ca. 10.000 Personen im Zusammenhang mit dem Volkaufstand fest. Per Blitzfernschreiben weist der stellvertretende MfS-Minister Erich Mielke die MfS-Dienststellen am 18. Juni 1953 an, dass "Hetzer, Provokateure, Saboteure, Rädelsführer … sofort festzunehmen" sind. Einen Tag später differenziert er zwischen Streikleitungen mit politischen Forderungen, die ohne vorherige Prüfung festzunehmen seien und denjenigen Streikleitungen, die allein sozioökonomische Forderungen vertreten hätten, die ihrerseits erst nach Überprüfung der einzelnen Mitglieder zu verhaften seien.
Neben den DDR-Unterdrückungsorganen nehmen auch sowjetische Einheiten am 17. Juni und danach Verhaftungen vor. Sowjetische Militärtribunale (SMT) verhängen im Durchschnitt höhere Strafen als die DDR-Gerichte. Häufig werden Angeklagte zu langjähriger Zwangsarbeit in sowjetischen Straflagern, beispielsweise in Workuta, verurteilt. Fünf Todesurteile werden von Instanzen der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland gefällt, die genaue Zahl der Verurteilungen ist nicht bekannt. Externer Link: Willi Göttling wird vom Militärrat der Gruppe sowjetischer Besatzungstruppen in Deutschland zum Tode verurteilt und am Nachmittag des 18. Juni 1953 in Ost-Berlin an unbekanntem Ort hingerichtet. Zudem drängt die sowjetische Besatzungsmacht die ostdeutschen Gerichte zu schnellen Verurteilungen. Diese verhängen von Juli 1953 bis Ende 1954 mehr als 1.500 Haftstrafen. Gegen Externer Link: Ernst Jennrich, der am 17. Juni 1953 an den Protesten vor der Haftanstalt Sudenburg in Magdeburg teilgenommen hat, fällt das Bezirksgericht Magdeburg am 6. Oktober 1953 das Todesurteil. Jennrich wird am 20. März in Dresden hingerichtet. Heinz Hildebrandt nimmt am 17. Juni 1953 an der Bitterfelder Kundgebung teil. Später setzt er sich für einen verhafteten Kollegen ein, wird 1954 verhaftet und zu 25 Monaten Haft verurteilt:
Externer Link: Zeitzeugen-Bericht von Heinz Hildebrandt über seine Beteiligung am Aufstand in Bitterfeld.
25. Juli 1953 in Dresden: In einem Schauprozess werden 16 Männer als vermeintliche "Rädelsführer" des Volksaufstandes in Niesky verurteilt. (© Bundesarchiv. Bild 183-20524-001 Foto: Braun / 25. Juli 1953)
25. Juli 1953 in Dresden: In einem Schauprozess werden 16 Männer als vermeintliche "Rädelsführer" des Volksaufstandes in Niesky verurteilt. (© Bundesarchiv. Bild 183-20524-001 Foto: Braun / 25. Juli 1953)
Entgegen der Parole vom "faschistischen Putschversuch" liegt der Anteil der Verurteilten, die einer nazistischen Organisation angehörten, bei nur elf Prozent. Der Volksaufstand als Inszenierung aus dem Westen lässt sich mit 1,9 Prozent Westberlinern unter den Verurteilten ebenso wenig belegen. Dies jedoch gesteht die SED nicht öffentlich ein, sondern inszeniert mehrere Schauprozesse.
Im Juni 1954 stehen vier Angeklagte vor dem Obersten Gericht der DDR, die als "Hintermänner" des "Tag X" verurteilt werden sollen. Die zuvor von der Stasi von West- nach Ost-Berlin entführten Männer sollen als Agenten westlicher Spionageorganisationen am Volksaufstand mitgewirkt haben und nun als Rädelsführer verurteilt werden. Ohne stichhaltige Beweise gegen die Angeklagten endet der Schauprozess nach vier Tagen am 14. Juni 1954. Werner Mangelsdorf und Wolfgang Silgradt werden zu 15 Jahren, Hans Füldner zu zehn Jahren und Horst Gassa zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.
Angehörige der SED-Betriebskampfgruppen des Martin-Hoop-Schachtes auf dem Wege zur Mai-Kundgebung in Zwickau 1954. (© Bundesarchiv, Bild 183-24480-0008 / Fotograf/-in: Nagler)
Um der Gefahr einer Wiederholung des Volksaufstandes besser begegnen zu können, setzt die SED auf die Verstärkung ihres Überwachungs- und Repressionsapparates. Wie eine Negativfolie stehen die Ereignisse des Volksaufstandes dafür Pate. Um mit mobilen Einsatzreserven in Ausnahmesituationen und gegen große Menschenmengen vorgehen zu können, werden der Volkspolizei 14.000 neue Stellen zugesprochen. Mit diesem Personal soll auch das bis dahin noch sehr lückenhafte Netz der Abschnittsbevollmächtigten (ABV) der Volkspolizei ausgebaut werden und die ABV als Früherkennungssystem im Kampf gegen oppositionelle Kräfte genutzt werden. Vor allem der direkte Kontakt in den privaten Lebensbereich soll so möglich werden, regelmäßige Besuche in den Haushalten und Stimmungsberichte für die Stasi sind erwünscht.
In der Folge des Volksaufstandes erhalten vor allem die paramilitärischen Kampfgruppen eine neue Bedeutung. Sie werden nach dem 17. Juni 1953 als Betriebskampfgruppen aufgebaut und deutlich verstärkt. Die seit 1955 bewaffneten "Kampfgruppen der Arbeiterklasse" entwickeln sich zu einem von der SED direkt geführten Instrument zu ihrer Machterhaltung.
Der niedergeschlagene Volksaufstand wird zu einem Trauma für die SED-Führung, das ihre Mentalität und ihre Politik bis zum Ende der DDR prägt. Durch die Kette der Aufstände und Arbeiterunruhen in den "Bruderländern" wird die Befürchtung, der 17. Juni könne wiederkehren, immer wieder aktualisiert. Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Aufstand, im Herbst 1989, fragt Stasi-Minister Erich Mielke: "Ist es so, dass morgen der 17. Juni ausbricht?" Doch nicht ein neuer 17. Juni bricht aus, sondern eine friedliche Revolution führt im November 1989 zum Mauerfall und ein knappes Jahr später zur deutschen Wiedervereinigung.
Torsten Diedrich und Hans-Hermann HertleNach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953: Innere Mobilmachung der SED gegen das eigene Volk
Wie groß die Furcht der Regierenden vor dem eigenen Volk wirklich war, beweisen die auf den 17. Juni 1953 folgenden Aktivitäten der Partei- und Staatsführung auf sicherheitspolitischem Gebiet. Bereits während der Unruhen forderte die SED-Führung von ihren Sicherheitsorganen eine umfassende Berichterstattung. Sie galt zuallererst der konkreten Lageeinschätzung, zielte jedoch schon beim Abflauen der Unruhen ab dem 18. Juni darauf ab, oppositionelle Kräfte und Unruhezentren zu erfassen. Im Juli fixierten sich dann die Analysen mehr und mehr auf die zutage getretenen sicherheitspolitischen Mängel und Schwächen. Der Gewaltapparat sollte optimiert werden, die Maßnahmen zielten eindeutig auf eine innere Mobilmachung gegen das eigene Volk. Bereits am 30. Juni 1953 beschloss das Politbüro, die Deutsche Volkspolizei (DVP) personell zu verstärken und einen Plan aufzustellen, der die Standorte der Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP) erfasste und diesen für den "Bedarfsfall" feste Einsatzgebiete zuteilte
Zu den für notwendig erachteten Strukturmaßnahmen gehörte die Degradierung des Ministeriums für Staatssicherheit zu einem Staatssekretariat, das in das Ministerium des Innern (MdI) eingegliedert wurde. Damit folgte die SED wieder einmal einer "Empfehlung" der KPdSU, die nach dem Sturz Berijas mit gutem Beispiel vorangegangen war. Die Transportpolizei und die Grenzpolizei, beide erst gut ein Jahr zuvor in das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eingegliedert, wurden aus dem Verantwortungsbereich des neuen Staatssekretariats für Staatssicherheit (SfS) herausgenommen und als selbständige Bereiche in die Strukturen des MdI integriert. Im Gefolge des "Neuen Kurses" wurde der militärische Aufrüstungskurs gebremst und die seit Ende 1952 vorangetriebene, schrittweise Entwicklung des MdI zu einem Verteidigungsministerium zurückgenommen
Während des 17. Juni hatte es sich gezeigt, dass die Polizeiformationen der HVDVP über zu wenig Kräfte, vor allem aber über keine mobilen Einsatzreserven verfügten, um ein Eingreifen in Ausnahmesituationen und gegen große Menschenansammlungen sicherstellen zu können. Das sollte sich unmittelbar nach dem Aufstand grundlegend ändern. Nunmehr fand Polizeichef Maron bei der DDR-Führung Gehör; der Stellenplan der DVP wurde um 14.000 Stellen aufgestockt. Am 22. September 1953 beschloss das Politbüro im Zusammenhang mit einem Maßnahmenplan zur Verstärkung der Reihen der DVP, dass die aus der KVP zur Entlassung anstehenden Kräfte bevorzugt für die DVP zu gewinnen waren
Das neue Personal sollte vor allem für den Aufbau von Schnellkommandos, die Aufstellung von VP-Bereitschaften und den Ausbau des Systems der Abschnittsbevollmächtigten verwendet werden. Als Früherkennungssystem für oppositionelle Kräfte erschien das System der Abschnittsbevollmächtigten (ABV) noch wichtiger als zuvor; eine enge Zusammenarbeit mit dem SfS verstand sich von allein.
Die territorialen Formationen der Schutzpolizei konnten nun strukturell erweitert werden. Die Erhöhung sah anfänglich - nur für Einsätze an Brennpunkten - 2.500 Stellen vor
Gleichzeitig sollten Bereitschaften der Schutzpolizei für regionale Einsätze aufgebaut werden. 1953/54 begann die Planung des Aufbaus sogenannter "Innerer Truppen"
Wie in anderen Sicherheitsorganen auch wurde im gesamten Bereich der Schutzpolizei die Erarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen für innere Unruhen befohlen
Am 26. Januar 1954 beschloss das Politbüro des Zentralkomitees der SED "Maßnahmen in Ausnahmefällen"
Am 28. Januar 1954 befahl der Minister des Innern "Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen auf die Staatsordnung der Deutschen Demokratischen Republik"
In kurzer Zeit war ein komplexes System zur Niederschlagung innerer Unruhen installiert worden, das bis zum Ende der DDR existent blieb. Die SED-Führung dokumentierte damit ihre eigenen Zweifel an der selbst beanspruchten führenden Rolle als Interessenvertreter der Arbeiter und Bauern der DDR; die bloße Machterhaltung wurde über die Interessen und Belange des Volkes gestellt. Die blutige Niederschlagung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 durch sowjetische Truppen führte wie der Bau der Mauer am 13. August 1961 vor Augen, dass die staatliche Existenz der DDR auf dem imperialen Machtanspruch und Machtwillen der Sowjetunion beruhte und ohne die ständige Bereitschaft zur Gewalt gegen die Bevölkerung nicht zu erhalten war. Die mögliche Wiederkehr eines 17. Juni – durch die Kette der Volksaufstände und Arbeiterunruhen in den "Bruderländern" eine immer wieder aktualisierte Befürchtung – wurde zu einem Trauma der SED-Führung, das ihre Mentalität und ihre Politik bis 1989 prägte.
Aus: Torsten Diedrich/Hans-Hermann Hertle, "Putsch-Versuch des Klassengegners". Der 17. Juni 1953 im Spiegel der Berichte der Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei, in: Dies. (Hg.), Alarmstufe "Hornisse". Die geheimen Chef-Berichte der Volkspolizei über den 17. Juni 1953, Berlin 2003, S. 9-38, hier S. 34-38.
Fußnoten
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Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/298, Bl. 1 ff. (Protokoll der Politbürositzung vom 30.6.1953), sowie Torsten Diedrich, Der 17. Juni 1953 in der DDR, Berlin 1991, S. 279 ff.
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Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/307, Bl. 2 (Protokoll der Politbürositzung vom 18.7.1953).
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Vgl. BArch-MA, DVH 3/2006, Bl. 40 f. (Befehl 14/1953 vom 30.10.1953 zur Reorganisation des MdI). - Das Anliegen zur Konzentrierung des inneren Sicherheitsapparates erfuhr 1956 mit der Bildung der Hauptabteilung „Innere Sicherheit“ einen zweiten Versuch.
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Vgl. ebd.
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Es liegt auf der Hand, dass ein solch voluminöses Ministerium kaum mehr führbar war, weshalb diese Strukturen bei der nächsten militärpolitischen Kursänderung bereits Mitte 1955 wieder entflochten wurden.
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Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/324, Bl. 1 (Protokoll der Politbürositzung vom 22.9.1953). - Im Zusammenhang mit der Oktroyierung des „Neuen Kurses“ hatte die KPdSU-Führung der DDR-Regierungsdelegation auch „empfohlen“, den Aufrüstungskurs abzubremsen und die KVP um 24.000 Mann zu reduzieren. Nach dem 17. Juni wurden insbesondere aus den Landeinheiten Tausende von KVP-Angehörigen entlassen, wobei zugleich eine politische Überprüfung und „Säuberung“ des KVP-Personalbestandes erfolgte. Aus den militärisch ausgebildeten Soldaten sollten nun für die Auffüllung der DVP geeignete Kader gewonnen werden.
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Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/298, Bl. 1 (Protokoll der Politbürositzung vom 30.6.1953); DY 30/J IV 2/2/303, Bl. 1 (Protokoll der Politbürositzung vom 8.7.1953); NY 4090/699, Bl. 100 (Auflistung von Willi Stoph zur Erhöhung der Schlagkraft der DVP, o.D.).
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Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/303 (Protokoll der Politbürositzung vom 8.7.1953).
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Vgl. Jörn Steike, Die Bereitschaftspolizei der DDR 1950-1990. Geschichte, Struktur, Aufgaben, rechtliche Ausgestaltung, München 1992, S. 8 f.
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Vgl. BArch, DO-1/11.0/73, Bl. 1 f. (Entwurf über die Verstärkung der DVP vom September 1953).
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Vgl. ebd.; siehe auch: Gerhard Tschitschke, Erinnerungsbericht (bei den Hg.)
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Vgl. hierzu Thomas Lindenberger, Die Deutsche Volkspolizei (1945-1990), in: Torsten Diedrich/Hans Ehlert/Rüdiger Wenzke (Hg.), Im Dienste der Partei, S. 119 f.
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Vgl. BArch-MA, DVH 3/2004, Bl. 70 (Befehl des MdI vom 6.7.1953).
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Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/2/344 (Protokoll der Politbürositzung vom 26.1.1954).
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Vgl. BArch-MA, DVH 3/2007, Bl. 32 (Befehl des Innenministers vom 28.1.1954).
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Vgl. SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/202/14 (Geheime Anordnung zur Bildung von Einsatzleitungen vom 16.7.1953).
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Vgl. Armin Wagner, Walter Ulbricht und die geheime Sicherheitspolitik der SED. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR und seine Vorgeschichte (1953-1971), Berlin 2002.
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Vgl. BArch-MA, DVH 3/2007, Bl. 27 f. (Befehl 26/54 des Innenministers vom 28.1.1954).
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Vgl. ebd., Bl. 33.
Olaf FreierPropaganda - Verfolgung - Disziplinierung: Die Folgen des Aufstands im Kreis Bitterfeld
Der 17. Juni 1953 hat tiefe Spuren im Leben derjenigen hinterlassen, die diesen Tag erlebt und sein Geschehen aktiv beeinflusst haben. Für die Machthaber blieb dieser Tag, an dem ihre Herrschaft in Bitterfeld paralysiert worden ist, ein Trauma, das bis zum Zusammenbruch des SED-Regimes 1989 fortwirkte. Die Reaktion der Nomenklatur erfolgte prompt. Unerbittlich gingen die Sicherheitsorgane gegen tatsächliche oder vermeintliche Aufständische vor. Lebenspläne vieler Menschen wurden beeinflusst, nicht wenige nachhaltig zerstört. Wer von einer direkten Maßregelung verschont blieb, sah sich einem bis dato ungekannten ideologischen Druck ausgesetzt.
Politische und strafrechtliche Verfolgung
Im Stadtgebiet von Bitterfeld wurden am Nachmittag des 17. Juni einige Streikteilnehmer von der eintreffenden Besatzungsmacht verhaftet.
In den nächsten Tagen verfolgten Militär und Volkspolizei Verstöße gegen den Ausnahmezustand.
Am 21. Juni wies Volkspolizei-Inspekteur Max Zaspel, Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Halle, an, die „rücksichtslose Festnahme der noch ... vorhandenen Provokateure und Agenten ... unbedingt durchzuführen“.
Die Festgenommenen kamen zunächst in die Bitterfelder Untersuchungshaftanstalt. Einer von ihnen nahm sich hier das Leben.
Die Untersuchungen wurden von den deutschen Behörden auf Bezirksebene, in der Bezirksverwaltung des MfS und durch den Bezirksstaatsanwalt, weitergeführt. 65 Untersuchungsvorgänge lassen sich nachweisen. Nur zwei betrafen Frauen, fünf SED-Mitglieder, zwei Mitglieder der CDU und je einer ein Mitglied der LDPD und der NDPD. 58 Beschuldigte standen zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis, unter ihnen waren ein in der Farbenfabrik Wolfen angestellter Wissenschaftler und ein als Stadtrat in der Verwaltung von Raguhn beschäftigter Funktionär der CDU. Zwei Personen waren selbstständige Unternehmer, zwei bezogen eine Rente und ein weiterer Beschuldigter war arbeitslos. Acht der 65 Personen, gegen die ermittelt wurde, waren Umsiedler. 30 Menschen wurden wegen Aktivitäten an ihren Arbeitsstätten verhaftet, sie waren Mitglieder von Streikleitungen, unterstützten diese, sollen gegenüber Funktionären handgreiflich geworden sein oder Propagandamaterialien zerstört haben. Fünf dieser 30 wurden am 17. Juni in ihren Betrieben festgenommen, fünf weitere setzten sich noch am 18. und 19. Juni für die Belegschaftsinteressen ein oder forderten die Freilassung von verhafteten Kollegen. Weiteren 31 Inhaftierten wurde aufrührerisches Handeln im Kreis, vor allem aber in der Stadt Bitterfeld, vorgeworfen. Sechs von ihnen waren Mitglieder der Kreisstreikleitung, vier hatten angeblich an Ausschreitungen in Sandersdorf und Zscherndorf teilgenommen, weitere vier Personen waren wegen unter Alkoholeinfluss in Gasthäusern geäußerter Regimekritik festgenommen worden.
Die Inhaftierten sind nach Halle, in die Untersuchungshaftanstalt des MfS „Am Kirchtor“, überführt und dort durchschnittlich zwei Mal vernommen worden. Die Verhöre fanden zumeist in der Nacht statt, dauerten über Stunden und wurden unter Anwendung rüder Methoden durchgeführt, die nur in einem Fall aktenkundig geworden sind: In einem der Prozesse zum 17. Juni 1953 monierte der Vorsitzende Richter die Ermittlungsarbeit. Sie erwecke den Eindruck, als habe irgendetwas Belastendes gefunden werden müssen. Es seien keine Zeugen gehört, dafür aber die Beschuldigten in den Vernehmungen unter massiven psychischen Druck gesetzt worden.
In 32 Fällen stellte man die Ermittlungen ein. Gegen 30 Aufständische aus dem Kreis Bitterfeld wurde vor dem Bezirksgericht Halle Anklage erhoben. Vor dem 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Halle wurden 15 Prozesse gegen einen und vier Prozesse gegen mehrere Angeklagte geführt. Von diesen 19 Prozessen wurden 13 bis zum 25. Juli mit Urteilsspruch abgeschlossen; das erste Urteil wurde bereits am 28. Juni - einem Sonntag - gefällt. Die im Durchschnitt sechs Tage
Das Gericht folgte überwiegend den Anträgen der Staatsanwaltschaft in Hinsicht auf Strafnorm und Strafhöhe. Waren die Angeklagten Mitglieder der SED wurde ihre Parteimitgliedschaft als strafverschärfender Umstand gewertet. Die Anklage wegen Boykotthetze wurde abgewiesen. Drei Verfahren sind eingestellt worden. Das Strafmaß der Urteile lag zwischen acht Monaten Gefängnis und acht Jahren Zuchthaus. Die Staatsanwaltschaft ging in vier Fällen, die Verteidigung in zwei Fällen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft erwirkte beim Obersten Gericht der DDR drei Mal die Aufhebung der Urteile und die Zurückweisung der Fälle an den 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Halle - mit klaren Vorgaben für ein höheres Strafmaß.
Während der zweiten Prozesswelle mit sechs Verfahren zwischen 13. Oktober und 15. Dezember 1953 wurde auch gegen den Hauptbeschuldigten Paul Othma verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten in drei Fällen jeweils Vergehen gegen Artikel 6 der Verfassung und Artikel 3 Absatz A Ziffer 3 der Kontrollratsdirektive 38 vor, in einem weiteren Fall wurde die Verletzung allein des letztgenannten Artikels angelastet. In den zwei anderen Fällen wurde der Vorwurf des Landfriedensbruchs in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben. Der 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Halle folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und sprach Urteile zwischen 18 Monaten Gefängnis und zwölf Jahren Zuchthaus aus. Die hohe Zuchthausstrafe traf den als Rädelsführer beschuldigten Elektromechaniker Paul Othma aus Sandersdorf. Außerdem wurde sein Vermögen eingezogen. Den wegen der Verletzung der Kontrollratsdirektive Verurteilten wurden die Sühnemaßnahmen nach Artikel 9 Ziffern 3 bis 9 dieser Direktive auferlegt, was auf eine Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte hinauslief.
Menschen, die einmal in den Strudel der Untersuchungen zum 17. Juni 1953 geraten waren, konnten sich innerhalb der DDR-Gesellschaft des Stigmas der Beteiligung am Aufstand nicht mehr entledigen. Sie hatten ständig mit Benachteiligungen zu rechnen - bei der Berufsausübung, bei der Wohnungssuche, im Verkehr mit Behörden etc. Eine besonders perfide Disziplinierungsmethode war die Werbung von Streikteilnehmern zur inoffiziellen Mitarbeit für den infolge des 17. Juni 1953 zum Staatssekretariat degradierten Staatssicherheitsdienst.
Die Kriterien für Verfolgungen von Aufständischen sind nicht klar erkennbar. Mehrfach wurde in den Akten über Menschen berichtet, die am 17. Juni oder in dessen Umfeld ähnlich gehandelt hatten wie Inhaftierte und Verurteilte, aber unbehelligt geblieben waren. Der SED kam es offenbar nicht auf eine umfassende Ahndung an, vielmehr sollte an einigen Akteuren die Macht des Staates exemplarisch demonstriert werden. Wenngleich die Öffentlichkeit nur punktuell über die Prozessurteile informiert wurde, spielten Angehörige der Betroffenen eine Multiplikatorenrolle. Die abschreckende Wirkung der Inhaftierung und Verurteilung von Kollegen sollte die Arbeiter ruhigstellen. Dem gleichen Zweck diente auch eine Reihe von Zugeständnissen.
Ideologische Indoktrination und materielle Manipulation
Die SED reagierte auf den Aufstand mit einer ausgedehnten Propagandakampagne, mit welcher der Bevölkerung die offizielle Interpretation der Ereignisse näher gebracht, aber auch über Maßnahmen im Rahmen des „Neuen Kurses“ informiert werden sollte.
Die Kampagne konzentrierte sich vor allem auf die Betriebe, deren Beschäftigte am 17. Juni als Initiatoren und Träger des Aufstands in Erscheinung getreten waren. Neben der Aufklärung über den „faschistischen Charakter“ des 17. Juni wurde den Belegschaften die Möglichkeit geboten, in Diskussionen Forderungen und Wünsche in Zusammenhang mit ihrer Arbeits- und Lebenssituation zu formulieren. Der Wut und Verbitterung sollte ein Ventil verschafft werden, um einerseits die Aufrichtigkeit der Politik des „Neuen Kurses“ vorzutäuschen und andererseits den Betriebsleitungen, Parteiorganisationen und Sicherheitsorganen die Möglichkeit zu geben, bisher unentdeckte „Streikbetreiber“ und Kritiker ausfindig zu machen.
In Bitterfeld gliederte sich diese Kampagne in zwei Phasen. In der ersten Phase vom 22. Juni bis 10. Juli wurden die Funktionäre der Grundorganisationen von SED, FDGB und FDJ auf „Aktivtagungen“ über die offizielle Sprachregelung zum Aufstand informiert, die sie auf Vollversammlungen „an der Basis“ zu vermitteln hatten. Eine große Zahl von Agitatoren wurde aufgeboten, um die Stimmung in den Belegschaften im Sinne der Partei zu beeinflussen. Teilnahme- wie Diskussionsbereitschaft der SED- und FDJ-Mitglieder war in den Augen der Funktionäre unbefriedigend.
Ein zusammenfassender Bericht über die erste Versammlungswelle lässt sich nur für das EKB nachweisen
Defizite in der sozialen und kulturellen Betreuung begründete die Werkleitung mit dem Alter des Werkes und der Untätigkeit des früheren Eigentümers, der I.G. Farbenindustrie AG, auf diesem Gebiet. Zur Behebung der gravierenden Missstände wurden 450.000,- DM aus dem Direktionsfonds bereitgestellt, da man annahm, dass die von der Regierung zugewiesenen Mittel nicht ausreichen würden. Die Betriebsgewerkschaftsleitung erarbeitete ein Sofortprogramm.
Die Betriebsleitungen kamen solchen Forderungen entgegen, die durch Rückgriff auf bisher nicht ausgeschöpfte eigene Reserven zu befriedigen waren. Über vorgegebene Plankennziffern hinausgehende Maßnahmen wurden nicht genehmigt, sondern der Regelung durch die Regierung überlassen. Das betraf beispielsweise die Forderungen nach Wiedereinführung eines Sonntags- und eines Nachtzuschlags von 50 beziehungsweise 15 Prozent, nach klar definierten Erschwernis- und Überstundenzulagen oder nach Gewährung von Haushaltstagen für Frauen.
„Normenfragen sind in den Versammlungen fast nicht angesprochen worden, da diese sämtlich durch die Regierung ... geklärt [worden] sind.“
In verschiedenen Großbetrieben war mehrfach die Meinung geäußert worden, dass ein Mitglied der Parteispitze die gegenwärtige Lage und den „Neuen Kurs“ in Bitterfeld darlegen sollte.
Am 10. Juli begann in den Betrieben des Kreises Bitterfeld die zweite Welle der Belegschaftsversammlungen. Nun sollten die Beschäftigten über die Realisierung ihrer Anregungen unterrichtet werden. Es galt, das Konfliktpotenzial zu verringern. Das entsprach der Doppelstrategie der SED nach dem 17. Juni: Die Erleichterung der wirtschaftlichen Situation des einzelnen Werktätigen hatte mit der Verpflichtung der Masse auf passive Unterstützung der Politik von Partei und Staat einherzugehen.
Das Motiv der „Entlarvung“ von Streikbereiten und Kritikern spielte wiederum eine Rolle. Um den 15. Juli spitzte sich die Situation erneut zu: In verschiedenen Betrieben der Republik wurde wieder gestreikt. Außerdem zwang die SED Justizminister Max Fechner zum Rücktritt, nachdem er öffentlich den Inhaftierten des 17. Juni faire Gerichtsverfahren zugesichert hatte und die Arbeiter ihr Verlangen nach Freilassung inhaftierter Kollegen zunächst bestätigt sahen. Die Verunsicherung durch den Rücktritt Fechners und die Kritik an der Ernennung Hilde Benjamins - im Volksmund „rote Hilde“ genannt - zu seiner Nachfolgerin wurden von der SED und ihren Sicherheitsorganen genau registriert. Man reagierte mit ideologischem Druck und fristloser Entlassung der Protagonisten des Widerstands.
Unmittelbar nach dem 17. Juni wurden die Funktionäre der öffentlichen Verwaltungen über die offizielle Interpretation der Ereignisse und über die Grundzüge einer Politik instruiert, die - letztendlich nur zeitweilig - die Probleme und Belange der Bürger aufgeschlossener wahrnehmen sollte. Diesem Zweck dienten am 20. Juni vier Bürgermeisterversammlungen im Kreis Bitterfeld, geleitet von Mitarbeitern des Rates des Kreises.
Disziplinierung in Betrieben und Verwaltungen
Vor allem in den Großbetrieben galt die fristlose Entlassung als probates Mittel zur Bestrafung von nicht verhafteten Streikteilnehmern. Für die Betroffenen kam dies einem Arbeitsverbot im Bereich des volkseigenen Wirtschaftssektors gleich - ein unter staatliche Kontrolle stehender Betrieb würde niemanden einstellen, der aus einem ebensolchen Unternehmen entlassen worden war. Die Arbeitsaufnahme in der privaten Wirtschaft war fast immer mit Einkommenseinbußen verbunden, selbst wenn man gemäß seiner Qualifikation eingestellt wurde. Für Facharbeiter oder Ingenieure aus der chemischen Industrie Bitterfelds gab es im privaten Wirtschaftssektor ohnehin kaum adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten. So war häufig ihre Existenzgrundlage infrage gestellt. Die fristlos entlassenen Streikteilnehmer waren gesellschaftliche Parias. Eine logische Reaktion war ihre Flucht in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin, wo zudem „Zonenbewohner“ aufgrund ihrer Entlassungspapiere zumeist als politische Flüchtlinge anerkannt wurden.
Das VPKA Bitterfeld erfasste die Entlassungs- wie auch die Fluchtbewegung zwischen dem 17. Juni und dem Monat Oktober 1953 in je einer Statistik.
In den Monaten Juni und Juli verloren zunächst die inhaftierten Streikteilnehmer ihre Arbeit, dabei war der Ausgang der Prozesse offenbar nicht von Bedeutung. Ausgenommen blieben die zur Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst Geworbenen. Lediglich sieben Prozent der in der Entlassungsstatistik erfassten Personen waren Frauen, 27 Prozent Mitglieder der SED, der Anteil ehemaliger Nationalsozialisten lag bei 15,5 Prozent, wobei mehrere SED-Mitglieder zuvor der NSDAP angehört hatten. Zwischen August und Oktober 1953 wurde mehr als das Dreifache an Beschäftigten als in den beiden vorangegangenen Monaten entlassen.
Die Republikfluchtstatistik vom 12. November 1953 registrierte für den Kreis Bitterfeld zwischen dem 17. Juni und dem 31. Oktober 297 Flüchtlinge. Davon wurden nur 8,4 Prozent als Provokateure bezeichnet. Sieben Prozent der Flüchtlinge waren Mitglieder der SED, acht Prozent vor 1945 Mitglieder der NSDAP gewesen. 17 Prozent hatten nach dem 17. Juni ihre Arbeit verloren. Wird berücksichtigt, dass jedem Flüchtling ein bis zwei Familienangehörige zuzurechnen sind, kann man davon ausgehen, dass betriebliche Repressalien bei der 1953 im Kreis Bitterfeld ansteigenden Westemigration als Motiv eine wichtige, jedoch keine dominierende Rolle spielten. Der Anstieg der Flüchtlingszahlen lag im Rahmen eines sich in den darauf folgenden Jahren fortsetzenden Trends.
Die kaderpolitische Disziplinierung wurde bald auf gesellschaftliche Organisationen einschließlich SED, Verwaltungen und Sicherheitsorgane ausgedehnt. Die Absetzung von Funktionären, die Entlassung von Verwaltungsangestellten und die Degradierung sowie Entpflichtung von Angehörigen der Sicherheitsorgane war die Konsequenz ihres - aus Sicht der SED - unangemessenen und verräterischen Handelns am 17. Juni. Auch im Kreis Bitterfeld setzte die „Säuberung“ der Partei ein; in den drei Großbetrieben wurden unmittelbar nach dem 17. Juni 44 Genossen wegen Teilnahme am Aufstand oder Sympathiebekundung aus der SED ausgeschlossen.
Der Fall Josef Nossek ist in den Akten ausführlich dokumentiert.
Unmittelbar nach dem 17. Juni führten die Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei und die BDVP Halle „Instruktionseinsätze“ bei den Bitterfelder Volkspolizisten durch.
Text basiert auf: Olaf Freier, Propaganda, Verfolgung, Disziplinierung. Die Folgen des Aufstandes in Bitterfeld, in: Stefanie Wahl/Paul Werner Wagner (Hg.), Der Bitterfelder Aufstand. Der 17. Juni 1953 und die Deutschlandpolitik. Ereignisse-Zeitzeugen-Analyse, Leipzig 2003, S. 105-117.
Fußnoten
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Vgl. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Ast. Halle, AU 129/55/14 sowie AU 234/54/2/36.
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Von Angehörigen des Betriebsschutzamtes der Volkspolizei in der Filmfabrik Wolfen sollen bereits während der morgendlichen Kundgebungen die Namen von Rädelsführern festgestellt worden sein. Vgl. Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg (LAM), Bestandsgruppe BDVP Halle, 19/672/47.
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Vgl. ebd.,19/675/42, 19/669/43.
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Es kann nicht beurteilt werden, ob die überlieferten Angaben der tatsächlichen Anzahl der festgenommenen Personen entsprechen. Vgl. ebd., 19/669/44, 19/672/66, 19/675/45.
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Vgl. ebd., 19/669/44.
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Vgl. ebd., 19/675/45.
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Vgl. Rainer Karlsch: „Widrigenfalls zu äußersten Maßnahmen gegriffen würde“, in: Stefanie Wahl, Paul Werner Wagner (Hg.): Der Bitterfelder Aufstand, Leipzig 2003, S. 80ff.
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LAM, 19/675/46.
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Vgl. BArch Berlin, Bestandsgruppe Ministerium des Innern der DDR, 11/736/55.
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LAM, 19/74/102.
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Vgl. LAM, 19/74/123f. und Bl. 159.
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Vgl. ebd., 19/73/89.
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Vgl. ebd., 19/74/5.
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Die Abteilung K1 der Kriminalpolizei war für politische Vergehen zuständig und arbeitete eng mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammen.
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Vgl. BArch Berlin, 11/305/274. Genaue Zahlenangaben sind nur für den gesamten Bezirk Halle überliefert.
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LAM, 19/76/46.
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Vgl. BStU, Ast. Halle, AU 182/54/2/61.
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Die Zeitspanne beträgt zwischen einem und vierzehn Tagen.
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„Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt. Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze. (...)“ In: Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, o.O. 1960, S. 11.
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„Aktivist ist auch, wer nach dem 8. Mai 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet.“ In: AmtsBl. des Kontrollrats in Deutschland, Nr. 11, Berlin 1946, S. 188.
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„Aktivist ist: (...) Wer sich als überzeugter Anhänger der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassenlehre, offen bekannt hat.“ In: AmtsBl. des Kontrollrats in Deutschland, Nr. 11, a.a.O., S. 187.
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Vgl. BStU, Ast. Halle, AU 182/54/68.
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Vgl. ebd., AU 236/53/2/56.
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Artikel 9 Ziffern 3 bis 9 der Kontrollratsdirektive 38 im Wortlaut nach AmtsBl. des Kontrollrats in Deutschland, Nr. 11, a.a.O., S. 192.: „3. Sie dürfen kein öffentliches Amt einschließlich Notariat und Anwaltschaft bekleiden. 4. Sie verlieren alle Rechtsansprüche auf eine aus öffentlichen Mitteln zahlbare Pension oder Zuwendung. 5. Sie verlieren das aktive und passive Wahlrecht, das Recht, sich irgendwie politisch zu betätigen oder Mitglied einer politischen Partei zu sein. 6. Sie dürfen weder Mitglied einer Gewerkschaft noch einer wirtschaftlichen oder beruflichen Vereinigung sein. 7. Es ist ihnen auf die Dauer von mindestens fünf Jahren nach ihrer Freilassung untersagt: a) In einem freien Beruf oder selbständig in irgendeinen gewerblichen Betriebe tätig zu sein, sich an einem solchen zu beteiligen oder dessen Aufsicht oder Kontrolle auszuüben. b) In nicht selbständiger Stellung anders als in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt zu sein. c) Als Lehrer, Prediger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunk-Kommentator tätig zu sein. 8. Sie unterliegen Wohnraum- und Aufenthaltsbeschränkungen. 9. Sie verlieren alle ihnen erteilten Approbationen, Konzessionen und Vorrechte sowie das Recht, ein Kraftfahrzeug zu halten.“
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Der Minister für Staatssicherheit, Wilhelm Zaisser, wurde im Juli 1953 wegen „parteifeindlicher fraktioneller Tätigkeit“ aus dem Politbüro und dem Zentralkomitee der SED ausgeschlossen. Nach dem 17. Juni 1953 wurde das MfS zum Staatssekretariat herabgestuft und von Ernst Wollweber als Staatssekretär im Ministerium des Inneren geführt.
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Vgl. dazu das Resümee der Militärkommandantur in: Rainer Karlsch: „Widrigenfalls zu äußersten Maßnahmen gegriffen würde“, a.a.O.
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Auf einer FDJ-Versammlung in der Farbenfabrik Wolfen waren nur ca. 50 Prozent der Mitglieder anwesend, von diesen sprach nur ein Prozent zur Diskussion. Vgl. LAM, Bestandsgruppe SED-Bezirksleitung Halle, IV/2/55/1139a/31.
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Vgl. ebd., IV/2/55/1138b/146.
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Mit Stand vom 29. Juni 1953 waren 62 Belegschaftsversammlungen in der Farbenfabrik Wolfen, fünf in der Filmfabrik Wolfen,14 im EKB, sieben im Werk „Freiheit“ der Braunkohlenverwaltung Bitterfeld,14 bei der Bauunion sowie je eine Belegschaftsversammlung im VEB EKM Rohrleitungsbau Bitterfeld, dem VEB Preß- und Stanzwerk Raguhn und dem Reichsbahnkraftwerk Muldenstein durchgeführt worden. Vgl. ebd., IV/2/55/1138a/126.
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Vgl. ebd., IV/425/59/4ff.
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Im Volkswirtschaftsplan festgeschriebenes und auf das einzelne Unternehmen aufgeschlüsseltes Budget für Löhne und Gehälter.
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Vgl. LAM, Bestandsgruppe EKB, 422/n.p.
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Ebd., IV/425/59/5.
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Vgl. ebd., IV/2/55/1138b/23, IV/425/90/11.
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Vgl. ebd., IV/2/55/139a/23.
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Vgl. ebd., IV/425/57/1ff.
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„Freiheit“ (Organ der SED-Bezirksleitung Halle), Ausgabe Bitterfeld, Nr. 160,13. Juli 1953, S. 6.
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Die mutmaßlichen Initiatoren einer Unterschriftenaktion für die Unterstützung inhaftierter Kollegen in den Werkstätten IV und VI der Farbenfabrik Wolfen am 15. und 16. Juli wurden vom Sekretär der SED-Betriebsparteiorganisation erst zu einer Aussprache gebeten, um sie danach zu entlassen. Vgl. LAM IV/2/55/1140/33 und Bl. 177.
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Vgl. ebd., IV/2/55/1137a/100.
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Vgl. ebd., IV/425/58/19.
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Vgl. ebd.,19/233/6.
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1. Aufstellung aller Entlassenen zwischen 17.6. und 13.11.1953 vom VPKA am 13.11.1953 erstellt. Vgl. ebd., IV/404/344/177ff.; 2. Analyse über die Republikflucht im Dienstbereich des VPKA Bitterfeld vom 12.11.1953. Vgl. ebd.,19/233/1ff.
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Nach den angegebenen Entlassungsdaten kann man anhand der Liste aus dem VPKA vom 13. November 1953 feststellen, dass im Juni und Juli 1953 26 und zwischen August und Oktober 1953 87 Menschen entlassen wurden. Vgl. ebd., IV/404/344/177ff.
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Vgl. ebd., Bestandsgruppe Farbenfabrik Wolfen, 4209/n.p.
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Vgl. ebd., IV/404/344/192f.
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Vgl. BArch Berlin, 11/736/52.
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Vgl. BStU, Ast. Halle, ASt 4778/53/152ff. sowie AU 143/53/60ff.
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Vgl. Stadtarchiv Bitterfeld, C29/13.
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Vgl. LAM,19/222/173.
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Über das berufliche Schicksal anderer Funktionäre - wie des Kreisstaatsanwalts - konnte nichts in Erfahrung gebracht werden, jedoch ist anzunehmen, dass auch er nach dem Wechsel an der Spitze des Justizministeriums abgesetzt worden ist.
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Vgl. Rainer Karlsch: „Widrigenfalls zu äußersten Maßnahmen gegriffen würde“, a.a.O.
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LAM,19/222/180.
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Vgl. BArch Berlin, 11/736/127.
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Vgl. ebd., Bl. 125.
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Vgl. LAM, 19/74/131f.
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Vgl. ebd.,19/222/180.
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Vgl. ebd., IV/404/17/14.
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Berichte über folgende Einsätze sind nachzuweisen: BDVP Halle: Instrukteurtätigkeit, u. a. VPKA Bitterfeld, Bericht vom 22. Juni 1953 (vgl. ebd., 19/74/82); BDVP Halle: Instrukteureinsatz im VPKA Bitterfeld vom 21.-24.6.1953, Bericht vom 25. Juni 1953 (vgl. ebd., Bl. 136ff.); Hauptverwaltung der DVP (HVDVP), Hauptabteilung Betriebsschutz: Dienstreise Bezirk Halle 1.-4.7.1953, aufgesuchte Dienststellen: u. a. Filmfabrik Wolfen, Farbenfabrik Wolfen. EKB Bitterfeld, Bericht vom 8. Juli 1953 (vgl. BArch Berlin, 11/305/275ff.); BDVP Halle, Abteilung Polit: Instrukteureinsatz im VPA (B) Farbenfabrik Wolfen vom 20.7. bis 24.7.1953, Bericht vom 24. Juli 1953 (vgl. LAM, 19/76/6ff.); BDVP Halle, Abteilung Polit: Instrukteureinsatz zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung über den neuen Kurs der Partei und Regierung im VPKA Bitterfeld, Bericht vom 27. Juli 1953 (vgl. ebd., Bl. 37ff.) sowie HVDVP/BDVP Halle, Kriminalpolizei: Instruktion im VPKA Bitterfeld in der Zeit vom 29.7.53 bis 1.8.53, Bericht vom 31. Juli 1953 (vgl. BArch Berlin, 11/736/45ff.)
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Vgl. LAM, 19/222/25.
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Vgl. ebd., 19/74/154f., 19/75/46.