Im Zuge der Wirtschaftsreform kam die SED zu einer neuen Einschätzung der Bedeutung von Wissenschaft. Das neue SED-Parteiprogramm von 1963 sah die „Produktionskraft Wissenschaft“ als zentralen Faktor für einen technologischen und ökonomischen Aufschwung.
Im Februar 1967 fand die IV. Hochschulkonferenz statt, auf der die dritte Hochschulreform der SBZ/DDR beschlossen wurde. Die erste Reform hatte nach 1945 die Hochschulen und Universitäten in der SBZ entnazifiziert und die „Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten“ eingeführt. Die zweite Reform hatte die Hochschulen Anfang der 1950 Jahre zentralisiert und vereinheitlicht. Die dritte Reform sollte nun die Wissenschaft auf Parteilinie bringen und die Effizienz der Hochschulen steigern. Fakultäten, Abteilungen und Institute wurden umstrukturiert und zu Fachsektionen zusammengelegt, die mit den Betrieben zusammenarbeiten sollten. Die Hochschulen sollten so enger in die Organisation der Planwirtschaft integriert werden.
Eine Regelstudienzeit von vier Jahren wurde für die Studierenden eingeführt und das Studium wurde in die drei aufeinander aufbauenden Abschnitte Grundstudium, Fachstudium und Forschungsstudium gegliedert. Die Lehre des Marxismus-Leninismus blieb weiterhin wesentlicher Bestandteil aller Studiengänge.
An den Hochschulen und Universitäten sollten nur diejenigen Berufe in der Anzahl ausgebildet werden, die tatsächlich benötigt wurden. Problematisch war die Zuteilung der Absolvent/-innen auf die Regionen, in denen sie gebraucht wurden. Teilweise wurden die Studienanwärter/-innen daher aufgefordert eine Verpflichtung zu unterzeichnen, dass sie nach Studienabschluss dort arbeiten würden, wo sie der Staat brauchte.