Das Ministerium des Inneren (MdI) war zuständig für die „Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der inneren Sicherheit und der Grenzsicherheit sowie der Schutz der Volkswirtschaft der DDR“. Fast alle Mitarbeiter/-innen des MdI waren SED-Mitglieder.
Das Ministerium spielte eine wichtige Rolle in der Durchsetzung der SED-Diktatur. Das MdI wurde im Laufe der Jahre immer wieder umstrukturiert, blieb aber im Wesentlichen für die bewaffneten Organe sowie für zivile Verwaltungsaufgaben zuständig. Zu letzteren zählten die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, der Meteorologische und Kartografische Dienst und das Staatliche Archivwesen. Die Abteilung Recht kümmerte sich um Asylrecht, Ausländerrecht, Wahlrecht und Rechtsangleichung und den Strafvollzug. Auch der Staatssekretär für Kirchenfragen unterstand dem MdI.
Die bewaffneten Organe unterteilten sich zunächst in die Bereiche „Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei“ (HVDVP), „Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft“, die 1950 zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) umgebildet wurde und die „Hauptverwaltung für Ausbildung“, die 1952 zur „Kasernierten Volkspolizei“ (KVP) wurde. Ab 1963 wurde der Minister des Inneren auch „Chef der Volkspolizei“ bezeichnet. Das MdI arbeitete eng mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammen.